Entsorgung von rund 2 900 m Bauschutt,
Entsiegelung von Flächen mit Entsorgung der anfallenden mineralischen Substanz (rund 300 m Asphalt und 500 m Kopfsteinpflaster und Beton) Lagenweiser Aushub von belasteten Bodenmassen mit zu stellender KMR-Begleitung in hot spots (rund 5 000 m³), Entsorgung des Aushubs Kampfmittelvolumenräumung auf einer Fläche von rund 11 300 m, Freimessung bis 3,5 m uGOK Herstellung einer Sicherung einer Bodenbelastung auf einer Fläche von 1 150 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: PFAFF-Areal-Entwicklungs-gesellschaft mbHKaiserslautern (PEG)
Postanschrift: Lauterstr. 2
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadtverwaltung Kaiserslautern – Stabsstelle IV.1 – Vergabestelle Bau
Telefon: +49 6313654432📞
E-Mail: vergabestelle@kaiserslautern.de📧
Fax: +49 6313651628 📠
Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.Kaiserslautern.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E88439597🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E88439597🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Stadteigene Gesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Revitalisierung Pfaff-Gelände Ordnungsmaßnahme O1.2
Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Entsorgung von rund 2 900 m Bauschutt,
Entsiegelung von Flächen mit Entsorgung der anfallenden mineralischen Substanz (rund 300 m Asphalt und 500 m...”
Kurze Beschreibung
Entsorgung von rund 2 900 m Bauschutt,
Entsiegelung von Flächen mit Entsorgung der anfallenden mineralischen Substanz (rund 300 m Asphalt und 500 m Kopfsteinpflaster und Beton) Lagenweiser Aushub von belasteten Bodenmassen mit zu stellender KMR-Begleitung in hot spots (rund 5 000 m³), Entsorgung des Aushubs Kampfmittelvolumenräumung auf einer Fläche von rund 11 300 m, Freimessung bis 3,5 m uGOK Herstellung einer Sicherung einer Bodenbelastung auf einer Fläche von 1 150 m.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 240 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kampfmittelräumung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung von Waffen und Munition📦
Ort der Leistung: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kaiserslautern
Beschreibung der Beschaffung: Kampfmittelräumung.
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 825 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 5
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bodensanierung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodensanierungsarbeiten📦
Beschreibung der Beschaffung: Bodensanierung.
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 420 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Anlage
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-05
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBI. I S. 1750,3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBI. I S. 1151).
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Quelle: OJS 2020/S 090-213734 (2020-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Stadtverwaltung Kaiserslautern — Stabsstelle IV.1 — Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1266985.42 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kaiserslautern.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 090-213734
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: M. Korz Baggerbetrieb GmbH
Postanschrift: Sembacher Str. 23
Postort: Enkenbach-Alsenborn
Postleitzahl: 67677
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6303807820📞
E-Mail: kontakt@korz-gmbh.de📧
Fax: +49 63038078219 📠
Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.korz-gmbh.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1266985.42 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBI. I S. 1750,3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBI. I S. 1151).
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Quelle: OJS 2020/S 177-424514 (2020-09-08)