Die Metropolregion Rhein-Ruhr und das Ruhrgebiet sind der bevölkerungsreichste und am dichtestenbesiedelte Ballungsraum in Deutschland. Den daraus resultierenden hohen Anforderungen an denSchienenpersonennahverkehr wird mit der Einführung des neuen Rhein-Ruhr-Express (RRX) Rechnunggetragen, der auf der Achse Köln–Düsseldorf–Duisburg–Essen–Bochum–Dortmund–(Hamm) bis zu viermal pro Stunde und Richtung im integralen Taktfahrplan angeboten werden soll. Hierfür sind diverseMaßnahmen zur Ertüchtigung, zum Ausbau und zur Neuerstellung der Verkehrsanlagen erforderlich, um imgesamten Planungsbereich die durchgängige Viergleisigkeit hergestellt. Der hier behandelte Streckenabschnittist ein Teilstück des RRX. Die hiermit ausgeschriebenen Bau-Leistungen umfassen die Kabel-Tiefbauarbeiten sowie Kabelverlegearbeiten für das ESTW Düsseldorf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Referenznummer: 19FEI41903
Kurze Beschreibung:
Die Metropolregion Rhein-Ruhr und das Ruhrgebiet sind der bevölkerungsreichste und am dichtestenbesiedelte Ballungsraum in Deutschland. Den daraus resultierenden hohen Anforderungen an denSchienenpersonennahverkehr wird mit der Einführung des neuen Rhein-Ruhr-Express (RRX) Rechnunggetragen, der auf der Achse Köln–Düsseldorf–Duisburg–Essen–Bochum–Dortmund–(Hamm) bis zu viermal pro Stunde und Richtung im integralen Taktfahrplan angeboten werden soll. Hierfür sind diverseMaßnahmen zur Ertüchtigung, zum Ausbau und zur Neuerstellung der Verkehrsanlagen erforderlich, um imgesamten Planungsbereich die durchgängige Viergleisigkeit hergestellt. Der hier behandelte Streckenabschnittist ein Teilstück des RRX. Die hiermit ausgeschriebenen Bau-Leistungen umfassen die Kabel-Tiefbauarbeiten sowie Kabelverlegearbeiten für das ESTW Düsseldorf.
Die Metropolregion Rhein-Ruhr und das Ruhrgebiet sind der bevölkerungsreichste und am dichtestenbesiedelte Ballungsraum in Deutschland. Den daraus resultierenden hohen Anforderungen an denSchienenpersonennahverkehr wird mit der Einführung des neuen Rhein-Ruhr-Express (RRX) Rechnunggetragen, der auf der Achse Köln–Düsseldorf–Duisburg–Essen–Bochum–Dortmund–(Hamm) bis zu viermal pro Stunde und Richtung im integralen Taktfahrplan angeboten werden soll. Hierfür sind diverseMaßnahmen zur Ertüchtigung, zum Ausbau und zur Neuerstellung der Verkehrsanlagen erforderlich, um imgesamten Planungsbereich die durchgängige Viergleisigkeit hergestellt. Der hier behandelte Streckenabschnittist ein Teilstück des RRX. Die hiermit ausgeschriebenen Bau-Leistungen umfassen die Kabel-Tiefbauarbeiten sowie Kabelverlegearbeiten für das ESTW Düsseldorf.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-10 📅
Datum des Beginns: 2020-07-15 📅
Datum des Endes: 2023-08-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 072-172974
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung der Ausführungsplanung:
— 526 m Unterkreuzung von Gleisen mit Stahlrohr DN 300;
— 3 716 m
— 5 836 m Betonkabelkanal Gr. I i. F. liefern und einbauen;
— 6 646 m Betonkabelkanal Gr. II i. F. liefern und einbauen;
— 285 m Betonkabelkanal Gr. III i. F. liefern und einbauen;
— 69 St. Umlenkungsbausatz 30
— 151 St. Umlenkungsbausatz 30
— 3 St. Umlenkungsbausatz 30
— 10 St. Kabelkleinschacht liefern und einbauen;
— 96 St. Kabelaufbauschacht Gr. V liefern und einbauen;
— 9 St. Kabelaufbauschacht Gr. VII liefern und einbauen;
— 9 St. Kabelaufbauschacht Gr. IX liefern und einbauen;
— 27 St. Muffenbausätze Ausführung II liefern und einbauen;
— 44 St. Mehrlängenbausäte Gr. III liefern und einbauen;
— 157 St. Schachtanschlussbausätze Ausführung 2 Betonkabelkanal Gr. III i. F.;
— 25 St. Einfassungsrahmen Gr. V liefern und einbauen;
— 10 St. Stahlgeländer verzinkt liefern und einbauen;
— 61 St. Rammrohrgründungen mit Adapter gr. Bauform herstellen;
— 3 St. Rammrohrgründungen mit Adapter kl. Bauform herstellen;
— 14 St. Betonfüße Monoblocksystem kleine Bauform liefern und einbauen;
— 100 St. Spannbetonpfosten 80x80 cm liefern und einbauen;
— 11 006 m Kabeltröge öffnen, reinigen und schließen;
— 28 013 m Kabeltröge mehrfach auf- und zudeckeln;
— 39 315 m Kabel d bis 25 mm verlegen;
— 22 791 m Kabel d 25 bis 40 mm verlegen;
— 8 771 m Kabel d 40 bis 60 mm verlegen;
— 3 906 m Kabel d bis 25 mm einziehen;
— 2 533 m Kabel d 25 bis 40 mm einziehen;
— 377 m Kabel d 40 bis 60 mm einziehen;
— 5 600 m Steuerkabel in vorhandenen Kabeltrog verlegen;
— 300 m Steuerkabel in Schutzrohr verlegen;
— 300 m Steuerkabel im Erdreich verlegen;
— 1 St. Signalausleger errichten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4. zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4. zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben;
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten;
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist;
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
— Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister;
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/file/ 2920500/data/geschaeftspartner.pdf) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (http://www.bme.de/fileadmin/pdf/ Pressemeldungen/ 2008_11_10_BME_VerhaltensrichtlinieCoC.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/file/ 2920500/data/geschaeftspartner.pdf) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (http://www.bme.de/fileadmin/pdf/ Pressemeldungen/ 2008_11_10_BME_VerhaltensrichtlinieCoC.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4. zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4. zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln;
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4. zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4. zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen;
— Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
— in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme.
Bürgschaft für Mängelansprüche
— in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1. bis III.1.4., den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1. bis III.1.4., den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Bauleistung für Kabel:
— Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
— Kabelverlegung;
— Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 85
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 072-172974 (2020-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Metropolregion Rhein-Ruhr und das Ruhrgebiet sind der bevölkerungsreichste und am dichtestenbesiedelte Ballungsraum in Deutschland. Den daraus resultierenden hohen Anforderungen an denSchienenpersonennahverkehr wird mit der Einführung des neuen Rhein-Ruhr-Express (RRX) Rechnunggetragen, der auf der Achse Köln – Düsseldorf – Duisburg – Essen – Bochum – Dortmund – (Hamm) biszu viermal pro Stunde und Richtung im integralen Taktfahrplan angeboten werden soll. Hierfür sind diverseMaßnahmen zur Ertüchtigung, zum Ausbau und zur Neuerstellung der Verkehrsanlagen erforderlich, um imgesamten Planungsbereich die durchgängige Viergleisigkeit hergestellt. Der hier behandelte Streckenabschnittist ein Teilstück des RRX. Die hiermit ausgeschriebenen Bau-Leistungen umfassen die Kabel-Tiefbauarbeiten sowie Kabelverlegearbeiten für das ESTW Düsseldorf.
Die Metropolregion Rhein-Ruhr und das Ruhrgebiet sind der bevölkerungsreichste und am dichtestenbesiedelte Ballungsraum in Deutschland. Den daraus resultierenden hohen Anforderungen an denSchienenpersonennahverkehr wird mit der Einführung des neuen Rhein-Ruhr-Express (RRX) Rechnunggetragen, der auf der Achse Köln – Düsseldorf – Duisburg – Essen – Bochum – Dortmund – (Hamm) biszu viermal pro Stunde und Richtung im integralen Taktfahrplan angeboten werden soll. Hierfür sind diverseMaßnahmen zur Ertüchtigung, zum Ausbau und zur Neuerstellung der Verkehrsanlagen erforderlich, um imgesamten Planungsbereich die durchgängige Viergleisigkeit hergestellt. Der hier behandelte Streckenabschnittist ein Teilstück des RRX. Die hiermit ausgeschriebenen Bau-Leistungen umfassen die Kabel-Tiefbauarbeiten sowie Kabelverlegearbeiten für das ESTW Düsseldorf.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung der Ausführungsplanung
— 5 836 m Betonkabelkanal Gr. I i.F. liefern und einbauen;
— 6 646 m Betonkabelkanal Gr. II i.F. liefern und einbauen;
— 285 m Betonkabelkanal Gr. III i.F. liefern und einbauen;
— 157 St. Schachtanschlussbausätze Ausführung 2 Betonkabelkanal Gr. III i.F.;
— 100 St. Spannbetonpfosten 80 x 80 cm liefern und einbauen;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-27 📅
Name: Geschw. Balter Bauunternehmung GmbH
Postort: Losheim/Eifel
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland 🇩🇪 Euskirchen
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2020/S 145-357879 (2020-07-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-25 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 016-035580
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 145-357879
ABl. S-Ausgabe: 16
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 526 m Unterkreuzung von Gleisen mit Stahlrohr DN 300,
— 5 836 m Betonkabelkanal Gr. I i.F. liefern und einbauen,
— 6 646 m Betonkabelkanal Gr. II i.F. liefern und einbauen,
— 285 m Betonkabelkanal Gr. III i.F. liefern und einbauen,
— 10 St. Kabelkleinschacht liefern und einbauen,
— 96 St. Kabelaufbauschacht Gr. V liefern und einbauen,
— 9 St. Kabelaufbauschacht Gr. VII liefern und einbauen,
— 9 St. Kabelaufbauschacht Gr. IX liefern und einbauen,
— 27 St. Muffenbausätze Ausführung II liefern und einbauen,
— 44 St. Mehrlängenbausäte Gr. III liefern und einbauen,
— 157 St. Schachtanschlussbausätze Ausführung 2 Betonkabelkanal Gr. III i.F.,
— 25 St. Einfassungsrahmen Gr. V liefern und einbauen,
— 10 St. Stahlgeländer verzinkt liefern und einbauen,
— 61 St. Rammrohrgründungen mit Adapter gr. Bauform herstellen,
— 3 St. Rammrohrgründungen mit Adapter kl. Bauform herstellen,
— 14 St. Betonfüße Monoblocksystem kleine Bauform liefern und einbauen,
— 100 St. Spannbetonpfosten 80x80 cm liefern und einbauen,
— 11 006 m Kabeltröge öffnen, reinigen und schließen,
— 28 013 m Kabeltröge mehrfach auf- und zudeckeln,
— 39 315 m Kabel d bis 25 mm verlegen,
— 22 791 m Kabel d 25 bis 40 mm verlegen,
— 8 771 m Kabel d 40 bis 60 mm verlegen,
— 3 906 m Kabel d bis 25 mm einziehen,
— 2 533 m Kabel d 25 bis 40 mm einziehen,
— 377 m Kabel d 40 bis 60 mm einziehen,
— 5 600 m Steuerkabel in vorhandenen Kabeltrog verlegen,
— 300 m Steuerkabel in Schutzrohr verlegen,
— 300 m Steuerkabel im Erdreich verlegen,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-15 📅
Quelle: OJS 2021/S 016-035580 (2021-01-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-31) Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
526 m Unterkreuzung von Gleisen mit Stahlrohr DN 300
3716 m³ Baugrubenaushub
5836 m Betonkabelkanal Gr. I i.F. liefern und einbauen
6646 m Betonkabelkanal Gr. II i.F. liefern und einbauen
285 m Betonkabelkanal Gr. III i.F. liefern und einbauen
69 St Umlenkungsbausatz 30° für Kabelkanal Gr. I i.F. liefern und einbauen
151 St Umlenkungsbausatz 30° für Kabelkanal Gr. II i.F. liefern und einbauen
3 St Umlenkungsbausatz 30° für Kabelkanal Gr. III i.F. liefern und einbauen
10 St Kabelkleinschacht liefern und einbauen
96 St Kabelaufbauschacht Gr. V liefern und einbauen
9 St Kabelaufbauschacht Gr. VII liefern und einbauen
9 St Kabelaufbauschacht Gr. IX liefern und einbauen
27 St Muffenbausätze Ausführung II liefern und einbauen
44 St Mehrlängenbausäte Gr. III liefern und einbauen
157 St Schachtanschlussbausätze Ausführung 2 Betonkabelkanal Gr. III i.F.
25 St Einfassungsrahmen Gr. V liefern und einbauen
10 St Stahlgeländer verzinkt liefern und einbauen
61 St Rammrohrgründungen mit Adapter gr. Bauform herstellen
3 St Rammrohrgründungen mit Adapter kl. Bauform herstellen
14 St Betonfüße Monoblocksystem kleine Bauform liefern und einbauen
100 St Spannbetonpfosten 80x80 cm liefern und einbauen
11006 m Kabeltröge öffnen, reinigen und schließen
28013 m Kabeltröge mehrfach auf- und zudeckeln
39315 m Kabel d bis 25 mm verlegen
22791 m Kabel d 25 bis 40 mm verlegen
8771 m Kabel d 40 bis 60 mm verlegen
3906 m Kabel d bis 25 mm einziehen
2533 m Kabel d 25 bis 40 mm einziehen
377 m Kabel d 40 bis 60 mm einziehen
5600 m Steuerkabel in vorhandenen Kabeltrog verlegen
300 m Steuerkabel in Schutzrohr verlegen
300 m Steuerkabel im Erdreich verlegen
1 St Signalausleger errichten
Quelle: OJS 2023/S 025-068745 (2023-01-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-31) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 025-072346
Quelle: OJS 2023/S 025-072346 (2023-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rhein-Ruhr-Express (RRX) - ESTW Düsseldorf PA 8.0 - Ausschreibung KTB
Referenznummer: 19FEI41903
Kurze Beschreibung:
Die Metropolregion Rhein-Ruhr und das Ruhrgebiet sind der bevölkerungsreichste und am dichtestenbesiedelte Ballungsraum in Deutschland. Den daraus resultierenden hohen Anforderungen an denSchienenpersonennahverkehr wird mit der Einführung des neuen Rhein-Ruhr-Express (RRX) Rechnunggetragen, der auf der Achse Köln – Düsseldorf – Duisburg – Essen – Bochum – Dortmund – (Hamm) biszu viermal pro Stunde und Richtung im integralen Taktfahrplan angeboten werden soll. Hierfür sind diverseMaßnahmen zur Ertüchtigung, zum Ausbau und zur Neuerstellung der Verkehrsanlagen erforderlich, um imgesamten Planungsbereich die durchgängige Viergleisigkeit hergestellt. Der hier behandelte Streckenabschnittist ein Teilstück des RRX. Die hiermit ausgeschriebenen Bau-Leistungen umfassen die Kabel-Tiefbauarbeiten sowie Kabelverlegearbeiten für das ESTW Düsseldorf
Die Metropolregion Rhein-Ruhr und das Ruhrgebiet sind der bevölkerungsreichste und am dichtestenbesiedelte Ballungsraum in Deutschland. Den daraus resultierenden hohen Anforderungen an denSchienenpersonennahverkehr wird mit der Einführung des neuen Rhein-Ruhr-Express (RRX) Rechnunggetragen, der auf der Achse Köln – Düsseldorf – Duisburg – Essen – Bochum – Dortmund – (Hamm) biszu viermal pro Stunde und Richtung im integralen Taktfahrplan angeboten werden soll. Hierfür sind diverseMaßnahmen zur Ertüchtigung, zum Ausbau und zur Neuerstellung der Verkehrsanlagen erforderlich, um imgesamten Planungsbereich die durchgängige Viergleisigkeit hergestellt. Der hier behandelte Streckenabschnittist ein Teilstück des RRX. Die hiermit ausgeschriebenen Bau-Leistungen umfassen die Kabel-Tiefbauarbeiten sowie Kabelverlegearbeiten für das ESTW Düsseldorf
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-15 📅
Datum des Endes: 2023-08-28 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 40210
Stadt: Strecke 2411 Bahn-km 30,6 - 33,318; Strecke 2650 Bahn-km 25,3 - 34,60; Strecke 2670 Bahn-km 25,3 - 35,7
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Geschwister Balter Bauunternehmung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-27 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2020644523
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Geschwister Balter Bauunternehmung
Nationale Registrierungsnummer: 7210e097-cc91-42f6-816d-f189473f4950
Postanschrift: Prümer Straße 46
Postleitzahl: 53940
Postort: Hellenthal
Region: Euskirchen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-26+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ45 Aufgrund von Lieferengpässen ist es erforderlich, dass verschiedene LWL-Kabel von den Lagerplätzen Gummerbach und Losheim abgeholt und zur Baustelle transportiert werden.
In Anbetracht des Umfangs und Wertes sowie der Dringlichkeit der zusätzlichen Leistungen wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
//
LÄ51 Um eine Abnahme der Stellwerke KLMI, KLA und KDRA zu ermöglichen, müssen zusätzliche OSE-Metallkabelkanäle eingebaut werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
//
LÄ65 Im Rahmen der Abnahme LST konnte ein Signal aufgrund fehlender
Sicht nicht abgenommen werden. Das Signal wurde wie in der AP
dargestellt gegründet und aufgestellt. Mittels der Signaladapterplatte wird
das Signal in einer Achse verschoben, wodurch freie Sicht auf das Signal
entsteht
//
LÄ66 Zum Schutz der Kabel an den Signalstandorten ist der Einbau von Kabelschutzschläuchen DN50 erforderlich.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
LÄ45 Aufgrund von Lieferengpässen ist es erforderlich, dass verschiedene LWL-Kabel von den Lagerplätzen Gummerbach und Losheim abgeholt und zur Baustelle transportiert werden.
In Anbetracht des Umfangs und Wertes sowie der Dringlichkeit der zusätzlichen Leistungen wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
//
LÄ51 Um eine Abnahme der Stellwerke KLMI, KLA und KDRA zu ermöglichen, müssen zusätzliche OSE-Metallkabelkanäle eingebaut werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
//
LÄ65 Im Rahmen der Abnahme LST konnte ein Signal aufgrund fehlender
Sicht nicht abgenommen werden. Das Signal wurde wie in der AP
dargestellt gegründet und aufgestellt. Mittels der Signaladapterplatte wird
das Signal in einer Achse verschoben, wodurch freie Sicht auf das Signal
entsteht
//
LÄ66 Zum Schutz der Kabel an den Signalstandorten ist der Einbau von Kabelschutzschläuchen DN50 erforderlich.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 45 - Zusätzliche Kabeltrommeltransporte nach Angaben des AG
//
MKA 51 - Materialisierung und Einbau eines OSE Metallkabelkanals
//
LÄ65 Materialisierung und Einbau von zwei Signaladapterplatte
//
MKA 66 - Ankommende Signalkabel schützen
Quelle: OJS 2024/S 231-723300 (2024-11-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-23) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA063: Hauptvertraglich ist die Erstellung einer Standfläche bei km 34,500 geschuldet. Zur Erreichbarkeit dieser Standfläche muss, aufgrund der örtlichen Begebenheiten, zusätzlich eine Böschungstreppe beplant werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. //
MKA064: Nach Rücksprache mit dem Hersteller der Brandschottung ist es aufgrund aktuellen Vorschriften nicht möglich den Brandschotter zu öffnen und im Anschluss zu schließen. Die bisher verbaute Brandschottung ist daher auszutauschen. Dies war vom AG nicht vorauszusehen.
MKA063: Hauptvertraglich ist die Erstellung einer Standfläche bei km 34,500 geschuldet. Zur Erreichbarkeit dieser Standfläche muss, aufgrund der örtlichen Begebenheiten, zusätzlich eine Böschungstreppe beplant werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. //
MKA064: Nach Rücksprache mit dem Hersteller der Brandschottung ist es aufgrund aktuellen Vorschriften nicht möglich den Brandschotter zu öffnen und im Anschluss zu schließen. Die bisher verbaute Brandschottung ist daher auszutauschen. Dies war vom AG nicht vorauszusehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-15+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
71 - Die Montage von Kabelmerkbändern in den LST-Kabelschränken der DB liegt ursprünglich im Verantwortungsbereich eines Dritten. Um den Baufortschritt zu sichern, übertrug der AG diese zusätzliche Leistung an den AN. Die Ausführung ist erforderlich, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, die gültigen Dokumentationsanforderungen zu erfüllen, zukünftige Instandhaltungsprozesse zu erleichtern sowie gesetzliche und interne Vorschriften einzuhalten.
Der AN kann die zusätzlichen Leistungen zusammen mit vertraglich geschuldeten Leistungen verbinden. Es sind somit keine separaten Anreisen oder Einweisungen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen müssen schnellstmöglich erfolgen, um Zeitverzug zu vermeiden. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
72 - Aufgrund der Umfirmierung der DB Netz in die DB InfraGo sind zusätzliche Überarbeitungen der Planunterlagen erforderlich.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
71 - Die Montage von Kabelmerkbändern in den LST-Kabelschränken der DB liegt ursprünglich im Verantwortungsbereich eines Dritten. Um den Baufortschritt zu sichern, übertrug der AG diese zusätzliche Leistung an den AN. Die Ausführung ist erforderlich, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, die gültigen Dokumentationsanforderungen zu erfüllen, zukünftige Instandhaltungsprozesse zu erleichtern sowie gesetzliche und interne Vorschriften einzuhalten.
Der AN kann die zusätzlichen Leistungen zusammen mit vertraglich geschuldeten Leistungen verbinden. Es sind somit keine separaten Anreisen oder Einweisungen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen müssen schnellstmöglich erfolgen, um Zeitverzug zu vermeiden. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
72 - Aufgrund der Umfirmierung der DB Netz in die DB InfraGo sind zusätzliche Überarbeitungen der Planunterlagen erforderlich.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
71 - Kabelbänder in Kabelschränke montiert
72 - MKA 68 - Wiederholte Anpassung der Bestandsunterlagen