Bei dieser MaĂnahme handelt es sich um den Umbau der Verkehrsstation in Leverkusen Mitte. Durch die Gleiserweiterung muss der westliche Bahnsteig 1 vom AuĂenbahnsteig zum Mittelbahnsteig umgebaut werden, das EmpfangsgebĂ€ude muss zurĂŒckgebaut werden. Der Bahnsteig 2 erhĂ€lt neue Bahnsteigkanten und eine neue Pflasterung. Der Bahnsteig 3 bekommt eine neue höhere LĂ€rmschutzwand. Beim Bahnsteig 3 muss zuvor die vorh. LĂ€rmschutzwand zurĂŒckgebaut werden. Auf allen Bahnsteigen wird das bestehende Bahnsteigdach zurĂŒckgebaut und durch ein neues ersetzt sowie erhalten alle Bahnsteige neue Ausstattung und Beschilderung. Die vorh. PersonenunterfĂŒhrung wird zum Vorplatz hin verlĂ€ngert und fĂŒhrt unter das neue Gleis. Ebenso erhĂ€lt der Bahnsteig 1 am Ende einen neuen 2. Zugang, der unter die Gleiserweiterung durchgefĂŒhrt wird. Die bestehende Gleisquerung ist komplett belegt und es muss eine neue Gleisquerung in offener Bauweise erstellt werden. Die EntwĂ€sserung muss an den Bestand angepasst werden. Die Bahnsteige werden versickert, die restlichen FlĂ€chen sind am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen.
Deadline
Die Frist fĂŒr den Eingang der Angebote war 2021-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwÀhnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stahlbetonkonstruktionen
Referenznummer: 20FEI48337
Kurze Beschreibung:
Bei dieser MaĂnahme handelt es sich um den Umbau der Verkehrsstation in Leverkusen Mitte.
Durch die Gleiserweiterung muss der westliche Bahnsteig 1 vom AuĂenbahnsteig zum Mittelbahnsteig umgebaut werden, das EmpfangsgebĂ€ude muss zurĂŒckgebaut werden. Der Bahnsteig 2 erhĂ€lt neue Bahnsteigkanten und eine neue Pflasterung. Der Bahnsteig 3 bekommt eine neue höhere LĂ€rmschutzwand. Beim Bahnsteig 3 muss zuvor die vorh. LĂ€rmschutzwand zurĂŒckgebaut werden.
Auf allen Bahnsteigen wird das bestehende Bahnsteigdach zurĂŒckgebaut und durch ein neues ersetzt sowie erhalten alle Bahnsteige neue Ausstattung und Beschilderung.
Die vorh. PersonenunterfĂŒhrung wird zum Vorplatz hin verlĂ€ngert und fĂŒhrt unter das neue Gleis. Ebenso erhĂ€lt der Bahnsteig 1 am Ende einen neuen 2. Zugang, der unter die Gleiserweiterung durchgefĂŒhrt wird.
Die bestehende Gleisquerung ist komplett belegt und es muss eine neue Gleisquerung in offener Bauweise erstellt werden.
Die EntwÀsserung muss an den Bestand angepasst werden. Die Bahnsteige werden versickert, die restlichen FlÀchen sind am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen.
Bei dieser MaĂnahme handelt es sich um den Umbau der Verkehrsstation in Leverkusen Mitte.
Durch die Gleiserweiterung muss der westliche Bahnsteig 1 vom AuĂenbahnsteig zum Mittelbahnsteig umgebaut werden, das EmpfangsgebĂ€ude muss zurĂŒckgebaut werden. Der Bahnsteig 2 erhĂ€lt neue Bahnsteigkanten und eine neue Pflasterung. Der Bahnsteig 3 bekommt eine neue höhere LĂ€rmschutzwand. Beim Bahnsteig 3 muss zuvor die vorh. LĂ€rmschutzwand zurĂŒckgebaut werden.
Auf allen Bahnsteigen wird das bestehende Bahnsteigdach zurĂŒckgebaut und durch ein neues ersetzt sowie erhalten alle Bahnsteige neue Ausstattung und Beschilderung.
Die vorh. PersonenunterfĂŒhrung wird zum Vorplatz hin verlĂ€ngert und fĂŒhrt unter das neue Gleis. Ebenso erhĂ€lt der Bahnsteig 1 am Ende einen neuen 2. Zugang, der unter die Gleiserweiterung durchgefĂŒhrt wird.
Die bestehende Gleisquerung ist komplett belegt und es muss eine neue Gleisquerung in offener Bauweise erstellt werden.
Die EntwÀsserung muss an den Bestand angepasst werden. Die Bahnsteige werden versickert, die restlichen FlÀchen sind am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch đŁïž
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: EuropÀische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular fĂŒr öffentliche AuftrĂ€ge (CPV)
Code: StahlbetonkonstruktionenđŠ
ZusĂ€tzlicher CPV-Code: StahlbetonkonstruktionenđŠ Ort der Leistung
NUTS-Region: Leverkusen, Kreisfreie Stadt
đïž
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-17 đ
Einreichungsfrist: 2021-01-25 đ
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-20 đ
Datum des Beginns: 2021-05-04 đ
Datum des Endes: 2023-07-21 đ
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 227-559817
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 124-304837
ABl. S-Ausgabe: 227
ZusÀtzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
1. DB Projektbau GmbH,
2. DB Engineering & Consulting GmbH,
3. ISAPLAN Ingenieur GmbH,
4. DB Kommunikationstechnik GmbH,
5. DB Energie GmbH,
6. Eucon Beratende Ingenieure GmbH,
7. Vössing Ingeniergesellschaft mbH.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 â 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschlieĂenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
1. DB Projektbau GmbH,
2. DB Engineering & Consulting GmbH,
3. ISAPLAN Ingenieur GmbH,
4. DB Kommunikationstechnik GmbH,
5. DB Energie GmbH,
6. Eucon Beratende Ingenieure GmbH,
7. Vössing Ingeniergesellschaft mbH.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dieser MaĂnahme handelt es sich um den Umbau der Verkehrsstation in Leverkusen Mitte.
Durch die Gleiserweiterung muss der westliche Bahnsteig 1 vom AuĂenbahnsteig zum Mittelbahnsteig umgebaut werden, das EmpfangsgebĂ€ude muss zurĂŒckgebaut werden. Der Bahnsteig 2 erhĂ€lt neue Bahnsteigkanten und eine neue Pflasterung. Der Bahnsteig 3 bekommt eine neue höhere LĂ€rmschutzwand. Beim Bahnsteig 3 muss zuvor die vorh. LĂ€rmschutzwand zurĂŒckgebaut werden.
Durch die Gleiserweiterung muss der westliche Bahnsteig 1 vom AuĂenbahnsteig zum Mittelbahnsteig umgebaut werden, das EmpfangsgebĂ€ude muss zurĂŒckgebaut werden. Der Bahnsteig 2 erhĂ€lt neue Bahnsteigkanten und eine neue Pflasterung. Der Bahnsteig 3 bekommt eine neue höhere LĂ€rmschutzwand. Beim Bahnsteig 3 muss zuvor die vorh. LĂ€rmschutzwand zurĂŒckgebaut werden.
Auf allen Bahnsteigen wird das bestehende Bahnsteigdach zurĂŒckgebaut und durch ein neues ersetzt sowie erhalten alle Bahnsteige neue Ausstattung und Beschilderung.
Die vorh. PersonenunterfĂŒhrung wird zum Vorplatz hin verlĂ€ngert und fĂŒhrt unter das neue Gleis. Ebenso erhĂ€lt der Bahnsteig 1 am Ende einen neuen 2. Zugang, der unter die Gleiserweiterung durchgefĂŒhrt wird.
Die bestehende Gleisquerung ist komplett belegt und es muss eine neue Gleisquerung in offener Bauweise erstellt werden.
Die EntwÀsserung muss an den Bestand angepasst werden. Die Bahnsteige werden versickert, die restlichen FlÀchen sind am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂŒllungsort: Leverkusen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂŒr die Teilnahme
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung:
Der Nachweis ĂŒber die im folgenden aufgefĂŒhrten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer PrĂ€qualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins fĂŒr die PrĂ€qualifikation von Bauunternehmen e. V. (PrĂ€qualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorlĂ€ufig mit einer EigenerklĂ€rung ĂŒber die ErfĂŒllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis ĂŒber das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis ĂŒber die im folgenden aufgefĂŒhrten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer PrĂ€qualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins fĂŒr die PrĂ€qualifikation von Bauunternehmen e. V. (PrĂ€qualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorlĂ€ufig mit einer EigenerklĂ€rung ĂŒber die ErfĂŒllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis ĂŒber das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine PrĂ€qualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrĂŒcklich erwĂ€hnt ist. Eine dementsprechende ErklĂ€rung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. ZusĂ€tzliche Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine PrĂ€qualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrĂŒcklich erwĂ€hnt ist. Eine dementsprechende ErklĂ€rung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. ZusĂ€tzliche Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
ErklĂ€rung ĂŒber seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende ErklĂ€rung ĂŒber die Mitgliedschaft bei dem fĂŒr sie zustĂ€ndigen VersicherungstrĂ€ger abzugeben.
ErklĂ€rung ĂŒber die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit:
ErklĂ€rung ĂŒber die BeschĂ€ftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive â wie PensionĂ€re und Rentner) sowie ĂŒber die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die auĂerdem ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten ErklĂ€rung ĂŒber die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen ErklĂ€rung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit
ErklĂ€rung ĂŒber die BeschĂ€ftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive â wie PensionĂ€re und Rentner) sowie ĂŒber die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die auĂerdem ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten ErklĂ€rung ĂŒber die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen ErklĂ€rung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
ErklĂ€rung ĂŒber Verfehlungen, die die ZuverlĂ€ssigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
ErklĂ€rung zur Kartellrechtlichen Compliance- und KorruptionsprĂ€vention ErklĂ€rung, dass bei der AusfĂŒhrung eines frĂŒheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfĂŒllt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit
ErklĂ€rung zur Kartellrechtlichen Compliance- und KorruptionsprĂ€vention ErklĂ€rung, dass bei der AusfĂŒhrung eines frĂŒheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfĂŒllt hat.
ErklĂ€rung ĂŒber mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister ErklĂ€rung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulÀssiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulÀssige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂŒhrende Informationen ĂŒbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Der Nachweis ĂŒber die im folgenden aufgefĂŒhrten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer PrĂ€qualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins fĂŒr die PrĂ€qualifikation von Bauunternehmen e. V. (PrĂ€qualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorlĂ€ufig mit einer EigenerklĂ€rung ĂŒber die ErfĂŒllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis ĂŒber das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit
Der Nachweis ĂŒber die im folgenden aufgefĂŒhrten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer PrĂ€qualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins fĂŒr die PrĂ€qualifikation von Bauunternehmen e. V. (PrĂ€qualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorlĂ€ufig mit einer EigenerklĂ€rung ĂŒber die ErfĂŒllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis ĂŒber das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine PrĂ€qualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrĂŒcklich erwĂ€hnt ist. Eine dementsprechende ErklĂ€rung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. ZusĂ€tzliche Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine PrĂ€qualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrĂŒcklich erwĂ€hnt ist. Eine dementsprechende ErklĂ€rung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. ZusĂ€tzliche Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
ErklÀrungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der BeitrÀge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 SchwarzarbeitsbekÀmpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit
ErklÀrungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der BeitrÀge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 SchwarzarbeitsbekÀmpfungsgesetz genannten Vorschriften.
ErklÀrung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhÀngig ist.
ErklĂ€rung, dass das Unternehmen in Bezug auf AusschlussgrĂŒnde im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine TĂ€uschung begangen und auch keine AuskĂŒnfte zurĂŒckgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu ĂŒbermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit
ErklĂ€rung, dass das Unternehmen in Bezug auf AusschlussgrĂŒnde im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine TĂ€uschung begangen und auch keine AuskĂŒnfte zurĂŒckgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu ĂŒbermitteln.
ErklĂ€rung ĂŒber den jĂ€hrlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Technische und berufliche FĂ€higkeiten:
ErklĂ€rung ĂŒber seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen GeschĂ€ftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgefĂŒhrten AuftrĂ€gen
ErklĂ€rung ĂŒber seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen GeschĂ€ftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgefĂŒhrten AuftrĂ€gen
Der Nachweis ĂŒber die im folgenden aufgefĂŒhrten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer PrĂ€qualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins fĂŒr die PrĂ€qualifikation von Bauunternehmen e. V. (PrĂ€qualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorlĂ€ufig mit einer EigenerklĂ€rung ĂŒber die ErfĂŒllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis ĂŒber das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis ĂŒber die im folgenden aufgefĂŒhrten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer PrĂ€qualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins fĂŒr die PrĂ€qualifikation von Bauunternehmen e. V. (PrĂ€qualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorlĂ€ufig mit einer EigenerklĂ€rung ĂŒber die ErfĂŒllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis ĂŒber das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine PrĂ€qualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrĂŒcklich erwĂ€hnt ist. Eine dementsprechende ErklĂ€rung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. ZusĂ€tzliche Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine PrĂ€qualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrĂŒcklich erwĂ€hnt ist. Eine dementsprechende ErklĂ€rung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. ZusĂ€tzliche Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
FĂŒr folgende Leistungen muss das ausfĂŒhrende Unternehmen in einem PrĂ€qualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG prĂ€qualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
AuftragsausfĂŒhrung
Geforderte Kautionen und Garantien:
VertragserfĂŒllungsbĂŒrgschaft:
In Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme.
BĂŒrgschaft fĂŒr MĂ€ngelansprĂŒche:
In Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und ZahlungsmodalitÀten und/oder Verweis auf die einschlÀgigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemÀà Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen fĂŒr die VertragserfĂŒllung:
FĂŒr folgende Leistungen muss das fĂŒr die AusfĂŒhrung vorgesehene Unternehmen in einem PrĂ€qualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG prĂ€qualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum PrĂ€qualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
FĂŒr folgende Leistungen muss das fĂŒr die AusfĂŒhrung vorgesehene Unternehmen in einem PrĂ€qualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG prĂ€qualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum PrĂ€qualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Bauleistung fĂŒr Kabel:
â KabelfĂŒhrungssysteme incl. Tiefbau,
â Kabelverlegung.
Spezialtiefbau:
â StĂŒtzbauwerke.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder TeilnahmeantrĂ€ge eingereicht werden können: Deutsch đŁïž
GĂŒltigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-05 đ
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-25 đ
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
1. DB Projektbau GmbH,
2. DB Engineering & Consulting GmbH,
3. ISAPLAN Ingenieur GmbH,
4. DB Kommunikationstechnik GmbH,
5. DB Energie GmbH,
6. Eucon Beratende Ingenieure GmbH,
7. Vössing Ingeniergesellschaft mbH.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein NachprĂŒfungsantrag ist zudem unzulĂ€ssig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die ZulĂ€ssigkeit eines NachprĂŒfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten VergabeverstöĂe innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. â soweit die VergabeverstöĂe aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind â bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerĂŒgt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen fĂŒr NachprĂŒfungsverfahren
Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein NachprĂŒfungsantrag ist zudem unzulĂ€ssig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die ZulĂ€ssigkeit eines NachprĂŒfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten VergabeverstöĂe innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. â soweit die VergabeverstöĂe aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind â bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerĂŒgt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 227-559817 (2020-11-17)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2021-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9937681.59 EUR đ°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
1. DB Projektbau GmbH,
2. DB Engineering & Consulting GmbH,
3. ISAPLAN Ingenieur GmbH,
4. DB Kommunikationstechnik GmbH,
5. DB Energie GmbH,
6. Eucon Beratende Ingenieure GmbH,
7. Vössing Ingeniergesellschaft mbH.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 â 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschlieĂenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
1. DB Projektbau GmbH,
2. DB Engineering & Consulting GmbH,
3. ISAPLAN Ingenieur GmbH,
4. DB Kommunikationstechnik GmbH,
5. DB Energie GmbH,
6. Eucon Beratende Ingenieure GmbH,
7. Vössing Ingeniergesellschaft mbH.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
ErgĂ€nzende Informationen Körper ĂŒberprĂŒfen
Informationen zu Fristen fĂŒr NachprĂŒfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem NachprĂŒfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen fĂŒr NachprĂŒfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem NachprĂŒfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 055-139571 (2021-03-15)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9937681.59 EUR đ°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
1. DB Projektbau GmbH
2. DB Engineering & Consulting GmbH
3. ISAPLAN Ingenieur GmbH
4. DB Kommunikationstechnik GmbH
5. DB Energie GmbH
6. Eucon Beratende Ingenieure GmbH
7. Vössing Ingeniergesellschaft mbH
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 â 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschlieĂenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
1. DB Projektbau GmbH
2. DB Engineering & Consulting GmbH
3. ISAPLAN Ingenieur GmbH
4. DB Kommunikationstechnik GmbH
5. DB Energie GmbH
6. Eucon Beratende Ingenieure GmbH
7. Vössing Ingeniergesellschaft mbH
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
Auftragsvergabe
Name: ARBEITSGEMEINSCHAFT RRX Umbau VST Leverkusen Mitte
Referenz
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich
1. DB Projektbau GmbH
2. DB Engineering & Consulting GmbH
3. ISAPLAN Ingenieur GmbH
4. DB Kommunikationstechnik GmbH
5. DB Energie GmbH
6. Eucon Beratende Ingenieure GmbH
7. Vössing Ingeniergesellschaft mbH
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9937681.59 EUR đ°
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9937681.59 EUR đ°
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9937681.59 EUR đ°
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9937681.59 EUR đ°
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9937681.59 EUR đ°
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9937681.59 EUR đ°
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9937681.59 EUR đ°
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2, VE1209, Umbau VST Leverkusen Mitte
Referenznummer: 20FEI48337
Kurze Beschreibung:
Bei dieser MaĂnahme handelt es sich um den Umbau der Verkehrsstation in Leverkusen Mitte.
Durch die Gleiserweiterung muss der westliche Bahnsteig 1 vom AuĂenbahnsteig zum Mittelbahnsteig umgebaut werden, das EmpfangsgebĂ€ude muss zurĂŒckgebaut werden. Der Bahnsteig 2 erhĂ€lt neue Bahnsteigkanten und eine neue Pflasterung. Der Bahnsteig 3 bekommt eine neue höhere LĂ€rmschutzwand. Beim Bahnsteig 3 muss zuvor die vorh. LĂ€rmschutzwand zurĂŒckgebaut werden.
Auf allen Bahnsteigen wird das bestehende Bahnsteigdach zurĂŒckgebaut und durch ein neues ersetzt sowie erhalten alle Bahnsteige neue Ausstattung und Beschilderung.
Die vorh. PersonenunterfĂŒhrung wird zum Vorplatz hin verlĂ€ngert und fĂŒhrt unter das neue Gleis. Ebenso erhĂ€lt der Bahnsteig 1 am Ende einen neuen 2. Zugang, der unter die Gleiserweiterung durchgefĂŒhrt wird.
Die bestehende Gleisquerung ist komplett belegt und es muss eine neue Gleisquerung in offener Bauweise erstellt werden.
Die EntwÀsserung muss an den Bestand angepasst werden. Die Bahnsteige werden versickert, die restlichen FlÀchen sind am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen.
Bei dieser MaĂnahme handelt es sich um den Umbau der Verkehrsstation in Leverkusen Mitte.
Durch die Gleiserweiterung muss der westliche Bahnsteig 1 vom AuĂenbahnsteig zum Mittelbahnsteig umgebaut werden, das EmpfangsgebĂ€ude muss zurĂŒckgebaut werden. Der Bahnsteig 2 erhĂ€lt neue Bahnsteigkanten und eine neue Pflasterung. Der Bahnsteig 3 bekommt eine neue höhere LĂ€rmschutzwand. Beim Bahnsteig 3 muss zuvor die vorh. LĂ€rmschutzwand zurĂŒckgebaut werden.
Auf allen Bahnsteigen wird das bestehende Bahnsteigdach zurĂŒckgebaut und durch ein neues ersetzt sowie erhalten alle Bahnsteige neue Ausstattung und Beschilderung.
Die vorh. PersonenunterfĂŒhrung wird zum Vorplatz hin verlĂ€ngert und fĂŒhrt unter das neue Gleis. Ebenso erhĂ€lt der Bahnsteig 1 am Ende einen neuen 2. Zugang, der unter die Gleiserweiterung durchgefĂŒhrt wird.
Die bestehende Gleisquerung ist komplett belegt und es muss eine neue Gleisquerung in offener Bauweise erstellt werden.
Die EntwÀsserung muss an den Bestand angepasst werden. Die Bahnsteige werden versickert, die restlichen FlÀchen sind am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen fĂŒr die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet â
Elektronische Zahlung wird verwendet â
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂŒr die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und ZahlungsmodalitÀten und/oder Verweis auf die einschlÀgigen Bestimmungen, die sie regeln: EntfÀllt
ErgĂ€nzende Informationen Körper ĂŒberprĂŒfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
đïž
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deđ§
Telefon: +49 22894990đ Informationen ĂŒber elektronische ArbeitsablĂ€ufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-12+02:00 đ
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Im Rahmen der Deklarationsanalytik der IGC GmbH vom 06.07.2021 hat sich ergeben, dass der Betonabbruch (Bereich Bf. Leverkusen-Mitte) aus den LÀrmschutzwandsockeln, dem Betonpflaster, sowie der Bahnsteigunterkonstruktionen teilweise gemÀà LAGA Z1.2 (anstatt wie vereinbart nach LAGA Z1.0 und Z1.1) mit zusÀtzlichen Kosten zu entsorgen sind.
Der AN ist umfĂ€nglich im den Abbruch- und Entsorgungsleitungen Betonarbeiten im Bereich des Bahnhofs Leverkusen-Mitte beauftragt. Die Entsorgung des Abbruchs mit einer höheren Belastungseinstufung gemÀà LAGA kann dabei nicht von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie vertraglichen GrĂŒnden nicht möglich.
(MKA44)
Im Rahmen der Deklarationsanalytik der IGC GmbH vom 06.07.2021 hat sich ergeben, dass der Betonabbruch (Bereich Bf. Leverkusen-Mitte) aus den LÀrmschutzwandsockeln, dem Betonpflaster, sowie der Bahnsteigunterkonstruktionen teilweise gemÀà LAGA Z1.2 (anstatt wie vereinbart nach LAGA Z1.0 und Z1.1) mit zusÀtzlichen Kosten zu entsorgen sind.
Der AN ist umfĂ€nglich im den Abbruch- und Entsorgungsleitungen Betonarbeiten im Bereich des Bahnhofs Leverkusen-Mitte beauftragt. Die Entsorgung des Abbruchs mit einer höheren Belastungseinstufung gemÀà LAGA kann dabei nicht von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie vertraglichen GrĂŒnden nicht möglich.
(MKA44)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA 44 - Zulage Entsorgung Beton Z1.2
Quelle: OJS 2024/S 114-348360 (2024-06-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-06-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Im Zuge der Bauarbeiten wird die Entsorgung von Aushubmaterial aus dem Bereich der Querungen in den PFA 4 und PFA 5 nach AbfallschlĂŒssel 17 05 04 erforderlich. GemÀà Ersatzbaustoffverordnung ist der Aushub hierbei der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen.
Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemÀà der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. FĂŒr die Entsorgung gemÀà Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht.
Die RĂŒckbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsĂ€tzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es Ă€ndert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung.
Ggf. erforderliche zusĂ€tzliche Leistungen aufgrund der geĂ€nderten Einstufung mĂŒssen hierbei im Zuge der ĂŒbrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusĂ€tzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
(MKA160)
Im Zuge der Bauarbeiten wird die Entsorgung von Aushubmaterial aus dem Bereich der Querungen in den PFA 4 und PFA 5 nach AbfallschlĂŒssel 17 05 04 erforderlich. GemÀà Ersatzbaustoffverordnung ist der Aushub hierbei der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen.
Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemÀà der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. FĂŒr die Entsorgung gemÀà Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht.
Die RĂŒckbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsĂ€tzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es Ă€ndert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung.
Ggf. erforderliche zusĂ€tzliche Leistungen aufgrund der geĂ€nderten Einstufung mĂŒssen hierbei im Zuge der ĂŒbrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusĂ€tzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
(MKA160)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Verfahren Bedingungen fĂŒr die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthĂ€lt Bedingungen zur VertragsausfĂŒhrung â
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂŒr die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und ZahlungsmodalitÀten und/oder Verweis auf die einschlÀgigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemÀà Vergabeunterlagen.
ErgÀnzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-12+02:00 đ
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Im Rahmen der Erweiterung des Rhein-Ruhr-Express ist im Bereich des Bahnhofs Leverkusen-Mitte auch die Erneuerung der Treppe zum Bahnsteig 2 zu erbringen. Die Erneuerung hat in der Sommersperrpause zu erfolgen.
Der AN ist mit der Erneuerung des Bahnsteigs 2 sowie mit der Erweiterung der PersonenunterfĂŒhrung der VST Leverkusen-Mitte beauftragt. Die Erneuerung der Treppe zum Bahnsteig 2 kann dabei kaum von den bisher vertraglich vereinbarten Leistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
(MKA81)
Im Rahmen der Erweiterung des Rhein-Ruhr-Express ist im Bereich des Bahnhofs Leverkusen-Mitte auch die Erneuerung der Treppe zum Bahnsteig 2 zu erbringen. Die Erneuerung hat in der Sommersperrpause zu erfolgen.
Der AN ist mit der Erneuerung des Bahnsteigs 2 sowie mit der Erweiterung der PersonenunterfĂŒhrung der VST Leverkusen-Mitte beauftragt. Die Erneuerung der Treppe zum Bahnsteig 2 kann dabei kaum von den bisher vertraglich vereinbarten Leistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
(MKA81)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA Nr.81 - Erneuerung der Treppe Bahnsteig 2
Quelle: OJS 2024/S 157-486177 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Im Rahmen des Abbruch der alten Bahnsteigdachfundamente ist festgestellt worden, das die Fundament bis an die Kabeltrasse betoniert wurden. Dies war vorher nicht erkennbar. In diesem Bereichen ist ein maschineller Abruch der Fundament nicht ohne beeintrÀchtigung der in betriebbefindlicher Kabeltrassen möglich. Daher ist hier einen Handabrruch erforderlich.
Die Herstellung der HV ist eine vertraglich geschuldete Leistung. Die oben beschriebenen Vertragsabweichung Àndert nicht den Charakter des Vertrags.
(MKA17)
Im Rahmen des Abbruch der alten Bahnsteigdachfundamente ist festgestellt worden, das die Fundament bis an die Kabeltrasse betoniert wurden. Dies war vorher nicht erkennbar. In diesem Bereichen ist ein maschineller Abruch der Fundament nicht ohne beeintrÀchtigung der in betriebbefindlicher Kabeltrassen möglich. Daher ist hier einen Handabrruch erforderlich.
Die Herstellung der HV ist eine vertraglich geschuldete Leistung. Die oben beschriebenen Vertragsabweichung Àndert nicht den Charakter des Vertrags.
(MKA17)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Ănderungen aufgrund von UmstĂ€nden, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Mehraufwand durch Behinderung - Kabelzugarbeiten, Kabelanschluss Leverkusen & Langenfeld
Quelle: OJS 2024/S 157-486238 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Im Zuge der Anpassungen am Bahnsteigs 2 (Mittelbahnsteig) fĂŒr den Endzustand der VST Leverkusen-Mitte hat sich ergeben, dass neben der Erneuerung von Kopfplatte und Treppe auch die EntwĂ€sserungsrinne zu erneuern ist.
Der AN ist mit der Erneuerung des Bahnsteigs 2 sowie mit der Erweiterung der PersonenunterfĂŒhrung der VST Leverkusen-Mitte beauftragt. Die Erneuerung der EntwĂ€sserungsrinne am Bahnsteig 2 kann dabei kaum von den bisher vertraglich vereinbarten Leistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
(MKA82)
Im Zuge der Anpassungen am Bahnsteigs 2 (Mittelbahnsteig) fĂŒr den Endzustand der VST Leverkusen-Mitte hat sich ergeben, dass neben der Erneuerung von Kopfplatte und Treppe auch die EntwĂ€sserungsrinne zu erneuern ist.
Der AN ist mit der Erneuerung des Bahnsteigs 2 sowie mit der Erweiterung der PersonenunterfĂŒhrung der VST Leverkusen-Mitte beauftragt. Die Erneuerung der EntwĂ€sserungsrinne am Bahnsteig 2 kann dabei kaum von den bisher vertraglich vereinbarten Leistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
(MKA82)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA Nr.82 - Erneuerung der EntwaÌsserungsrinne
Quelle: OJS 2024/S 157-486262 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Die LZB Kabel im Bereich der Gleise Gleis 5, 2 und 3 mĂŒssen im Zeitraum der Sperrpause umgelegt und gesichert werden. Bei diese Leistung handelt es sich um eine ZusĂ€tzliche Leistung aufgrund der Ausbohlung der Gleise um diese als BaustraĂe nutzen zu können.
Die Leistungen ist technisch kaum abgrenzbar zu den im Gleis ausgefĂŒhrten Leistungen Ausbohlen. Um können im Bereich der anderen Kabelsicherungen mit ausgefĂŒhrt werden
Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand fĂŒr die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen.
DarĂŒber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine GewĂ€hrleistungs- und HaftungsansprĂŒche gegenĂŒber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden.ZusĂ€tzlich mĂŒste einen weitere Firma im Gleisbereich koordiniert werden.
(MKA8)
Die LZB Kabel im Bereich der Gleise Gleis 5, 2 und 3 mĂŒssen im Zeitraum der Sperrpause umgelegt und gesichert werden. Bei diese Leistung handelt es sich um eine ZusĂ€tzliche Leistung aufgrund der Ausbohlung der Gleise um diese als BaustraĂe nutzen zu können.
Die Leistungen ist technisch kaum abgrenzbar zu den im Gleis ausgefĂŒhrten Leistungen Ausbohlen. Um können im Bereich der anderen Kabelsicherungen mit ausgefĂŒhrt werden
Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand fĂŒr die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen.
DarĂŒber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine GewĂ€hrleistungs- und HaftungsansprĂŒche gegenĂŒber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden.ZusĂ€tzlich mĂŒste einen weitere Firma im Gleisbereich koordiniert werden.
(MKA8)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Blenden LeuchtentrÀger BahnsteigdÀcher
Quelle: OJS 2024/S 157-486505 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
m Bereich des Bahnsteigs 2 (Gleis 4) sind Abdecksteine vorhanden, deren Mörtel nicht mehr ausreichend fest ist. Diese sind zu erneuern und die entstehenden Fugen dauerelastisch herzustellen. Zudem mĂŒssen weitere Fugen an bestehenden BSK-Fertigteilen erneuert werden.
In Anbetracht des geringen Umfangs und Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
(MKA34)
m Bereich des Bahnsteigs 2 (Gleis 4) sind Abdecksteine vorhanden, deren Mörtel nicht mehr ausreichend fest ist. Diese sind zu erneuern und die entstehenden Fugen dauerelastisch herzustellen. Zudem mĂŒssen weitere Fugen an bestehenden BSK-Fertigteilen erneuert werden.
In Anbetracht des geringen Umfangs und Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
(MKA34)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA 34 - Dauerelastische Fuge BSK Bahnsteig 2
Quelle: OJS 2024/S 157-486746 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
An beiden Kopfseiten des Bahnsteigs 3 im Bahnhof Leverkusen-Mitte war eine BaulĂŒcke aufgrund der alten Auflager der Bahnsteigplatten und den neuen Bahnsteigkanten-Formsteinen gegeben. Der LĂŒckenschluss an den Kopfseiten des Bahnsteigs 3 war durch Ortbeton-Bahnsteigkanten herzustellen.
Der AN ist umfĂ€nglich mit den Arbeiten zum Bahnsteig 3 beauftragt. Das Herstellen der Ortbeton-Bahnsteigkanten kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
(MKA42)
An beiden Kopfseiten des Bahnsteigs 3 im Bahnhof Leverkusen-Mitte war eine BaulĂŒcke aufgrund der alten Auflager der Bahnsteigplatten und den neuen Bahnsteigkanten-Formsteinen gegeben. Der LĂŒckenschluss an den Kopfseiten des Bahnsteigs 3 war durch Ortbeton-Bahnsteigkanten herzustellen.
Der AN ist umfĂ€nglich mit den Arbeiten zum Bahnsteig 3 beauftragt. Das Herstellen der Ortbeton-Bahnsteigkanten kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
(MKA42)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA 42 - BahnsteigabschlĂŒsse Bahnsteig 3
Quelle: OJS 2024/S 157-486973 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Zur. Anbindung der neu verlegten Kabelrohrtrasse (Haupttrasse Bahnsteig 2) sind zusĂ€tzliche SchachteinfĂŒhrungen am Bestandsschacht notwendig. Dies war wĂ€hrend der Planung nicht ersichtlich. Die Mehraufwendungen sind nicht Bestandteil des HV. Die Leistung Anbindung an den Bestandschacht ist technisch nur schwer trennbar von der Leistung verlegung der neuen Kabelrohrtrasse. Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand fĂŒr die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen.
DarĂŒber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine GewĂ€hrleistungs- und HaftungsansprĂŒche gegenĂŒber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden.
(MKA28)
Zur. Anbindung der neu verlegten Kabelrohrtrasse (Haupttrasse Bahnsteig 2) sind zusĂ€tzliche SchachteinfĂŒhrungen am Bestandsschacht notwendig. Dies war wĂ€hrend der Planung nicht ersichtlich. Die Mehraufwendungen sind nicht Bestandteil des HV. Die Leistung Anbindung an den Bestandschacht ist technisch nur schwer trennbar von der Leistung verlegung der neuen Kabelrohrtrasse. Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand fĂŒr die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen.
DarĂŒber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine GewĂ€hrleistungs- und HaftungsansprĂŒche gegenĂŒber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden.
(MKA28)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Herstellung SchachteinfĂŒhrung fĂŒr Kabelrohrtrasse an Bestandsschacht
Quelle: OJS 2024/S 157-487044 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Im Bereich des Bahnsteigs 2 (Gleis 4) werden die Abdecksteine teilweise durch neue Steine ersetzt. Da es zwischen den alten und den neuen BSK-Fertigteilen zu einem Höhenversatz kommt, mĂŒssen die neuen Steine mittels SĂ€geschnitt auf Höhe gebracht und profiliert werden.
In Anbetracht des geringen Umfangs und Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
(MKA35)
Im Bereich des Bahnsteigs 2 (Gleis 4) werden die Abdecksteine teilweise durch neue Steine ersetzt. Da es zwischen den alten und den neuen BSK-Fertigteilen zu einem Höhenversatz kommt, mĂŒssen die neuen Steine mittels SĂ€geschnitt auf Höhe gebracht und profiliert werden.
In Anbetracht des geringen Umfangs und Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
(MKA35)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Ănderungen, bei denen ein neuer Auftragnehmer an die Stelle des ursprĂŒnglichen tritt oder der Beschaffer selbst die Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenĂŒber seinen Unterauftragnehmern ĂŒbernimmt.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA 35 - SĂ€geschnitt fĂŒr Abdecksteine BSK Bahnsteig 2
Quelle: OJS 2024/S 157-487140 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Im Rahmen der Werksplanung sind verschiedene Fragen zum Thema Treppenbeleuchtung Bahnsteig 2 entstanden . Diese mussen geprĂŒft und den Gegebenheiten angepasst werden. Leider konnten die Angaben dann nicht mehr in der Werksplanung ĂŒbernommen werden, da die Fertigung des Daches bereits terminiert war. Dies ist notwendig um die Sperrpause nicht zu gefĂ€hrden. Die geĂ€nderte Beleuchtung wird nachtrĂ€glich an der konstruktion Dach befestigt.
Die Herstellung der HV ist eine vertraglich geschuldete Leistung. Die oben beschriebenen Vertragsabweichung Àndert nicht den Charakter des Vertrags
(MKA5)
Im Rahmen der Werksplanung sind verschiedene Fragen zum Thema Treppenbeleuchtung Bahnsteig 2 entstanden . Diese mussen geprĂŒft und den Gegebenheiten angepasst werden. Leider konnten die Angaben dann nicht mehr in der Werksplanung ĂŒbernommen werden, da die Fertigung des Daches bereits terminiert war. Dies ist notwendig um die Sperrpause nicht zu gefĂ€hrden. Die geĂ€nderte Beleuchtung wird nachtrĂ€glich an der konstruktion Dach befestigt.
Die Herstellung der HV ist eine vertraglich geschuldete Leistung. Die oben beschriebenen Vertragsabweichung Àndert nicht den Charakter des Vertrags
(MKA5)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Ănderungen aufgrund von UmstĂ€nden, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Mehraufwand durch Behinderung - Kabelzugarbeiten, Kabelanschluss Leverkusen & Langenfeld
Quelle: OJS 2024/S 157-487411 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
FĂŒr die Energieversorgung im TK-Haus ist ein neues Versorgungskabel durch die PU zu verlegen. FĂŒr die Kabelverlegung in der PU ist die PU-Wand entsprechendd zu schlitzen und auszustemmen. FĂŒr den Zugang zum TK-Raum sind anschlieĂend Kernbohrungen in den TK-Raum hergestellt.
Der AN ist umfĂ€nglich im den Betonarbeiten an der PersonenunterfĂŒhrung beauftragt. Das Schlitzen, StĂ€mmen und Bohren zur Verlegung einer Versorgungsleitung zum TK-Raum kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
(MKA52)
FĂŒr die Energieversorgung im TK-Haus ist ein neues Versorgungskabel durch die PU zu verlegen. FĂŒr die Kabelverlegung in der PU ist die PU-Wand entsprechendd zu schlitzen und auszustemmen. FĂŒr den Zugang zum TK-Raum sind anschlieĂend Kernbohrungen in den TK-Raum hergestellt.
Der AN ist umfĂ€nglich im den Betonarbeiten an der PersonenunterfĂŒhrung beauftragt. Das Schlitzen, StĂ€mmen und Bohren zur Verlegung einer Versorgungsleitung zum TK-Raum kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
(MKA52)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA 52 - SĂ€geschnitte PU fĂŒr DB Energie
Quelle: OJS 2024/S 157-487487 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Im Zuge des RĂŒckbaus des Bahnsteigdachs im Bahnhof Leverkusen-Mitte wurde bei Beprobungen der StahlstĂŒtzen festgestellt, dass diese einen Asbestanstrich haben und die StĂŒtzen daher zusĂ€tzlich separat zwischenzulagern und getrennt zu entsorgen sind.
Der AN ist umfĂ€nglich im dem RĂŒckbau sowie der Entsorgung des Bahnsteigdachs beauftragt. Die getrennte Zwischenlagerung und Entsorgung der asbestbelasteten StahlstĂŒtzen des Bahnsteigdachs kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
(MKA53)
Im Zuge des RĂŒckbaus des Bahnsteigdachs im Bahnhof Leverkusen-Mitte wurde bei Beprobungen der StahlstĂŒtzen festgestellt, dass diese einen Asbestanstrich haben und die StĂŒtzen daher zusĂ€tzlich separat zwischenzulagern und getrennt zu entsorgen sind.
Der AN ist umfĂ€nglich im dem RĂŒckbau sowie der Entsorgung des Bahnsteigdachs beauftragt. Die getrennte Zwischenlagerung und Entsorgung der asbestbelasteten StahlstĂŒtzen des Bahnsteigdachs kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
(MKA53)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA 53 - Sortieren und Separieren von Stahlschrott fĂŒr Entsorgung
Quelle: OJS 2024/S 157-487685 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Die Kampfmittelsondierungen sind Leistungen die durch den AG gestellt werden. Im Bereich der StĂŒtzwand konnten die Arbeiten nicht durch den AG gestellt werden, die AusfĂŒhrenden Firma kein GerĂ€t zum Termin zu verfĂŒgung stellen kann. Um hier die Arbeiten fristgerecht weiterfĂŒhren zu können, muss UnterstĂŒtzungsleistung des An zu Hilfe genommen werden.
Das GerĂ€t zum Verpressen der Anker , das von dem AN vor Ort bereits stht kann durch umrĂŒstung und Stellung weiteren Subunternehmer fĂŒr die Kampfmittelsondierung genutz werden.
Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand fĂŒr die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen.
Des Weiteren wĂŒrden es zu erheblichen Störungen im Bauablauf fĂŒhren.
(MKA15)
Die Kampfmittelsondierungen sind Leistungen die durch den AG gestellt werden. Im Bereich der StĂŒtzwand konnten die Arbeiten nicht durch den AG gestellt werden, die AusfĂŒhrenden Firma kein GerĂ€t zum Termin zu verfĂŒgung stellen kann. Um hier die Arbeiten fristgerecht weiterfĂŒhren zu können, muss UnterstĂŒtzungsleistung des An zu Hilfe genommen werden.
Das GerĂ€t zum Verpressen der Anker , das von dem AN vor Ort bereits stht kann durch umrĂŒstung und Stellung weiteren Subunternehmer fĂŒr die Kampfmittelsondierung genutz werden.
Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand fĂŒr die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen.
Des Weiteren wĂŒrden es zu erheblichen Störungen im Bauablauf fĂŒhren.
(MKA15)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Kampfmittelsondierung VerpresspfÀhle
Quelle: OJS 2024/S 157-488192 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Zur Herstellung der MikropfĂ€hle fĂŒr die neue LSW muss auf Grund des zu geringen Abeitsraumes ein Teil der in diesem Bereich stehenden Rampe SĂŒd abgebrochen und wieder neu aufgebaut werden. Die Leistungen ist technisch nicht abgrenzbar zu der LeistungHerstellung der MikropfĂ€hle, da es sich um das gleiche Bauwerk handelt.
Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand fĂŒr die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen.
DarĂŒber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine GewĂ€hrleistungs- und HaftungsansprĂŒche gegenĂŒber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden.
(MKA20)
Zur Herstellung der MikropfĂ€hle fĂŒr die neue LSW muss auf Grund des zu geringen Abeitsraumes ein Teil der in diesem Bereich stehenden Rampe SĂŒd abgebrochen und wieder neu aufgebaut werden. Die Leistungen ist technisch nicht abgrenzbar zu der LeistungHerstellung der MikropfĂ€hle, da es sich um das gleiche Bauwerk handelt.
Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand fĂŒr die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen.
DarĂŒber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine GewĂ€hrleistungs- und HaftungsansprĂŒche gegenĂŒber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden.
(MKA20)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Abbruch und Neubau von Teilbereichen der Rampe SĂŒd
Quelle: OJS 2024/S 157-488277 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Im Rahmen der Abbrucharbeiten sowie den Neubauarbeiten Bahnsteig 2 und 3 wurde festgestelle, dass im Bereich der Kabeltarsse weiter unbekannte Kabel lagen . Im Weiteren wurden durch ein anderes Projekt weitere Kabel zur Verlegung durch die Bahnsteige angekĂŒndigt. Unter diesen UmstĂ€nden ist die geplante Kabeltrasse GröĂe IV zu klein. Daher wurde einen GröĂer Kabeltrasse GröĂe V gefordert.
Die Herstellung der HV ist eine vertraglich geschuldete Leistung. Die oben beschriebenen Vertragsabweichung Àndert nicht den Charakter des Vertrags.
(MKA19)
Im Rahmen der Abbrucharbeiten sowie den Neubauarbeiten Bahnsteig 2 und 3 wurde festgestelle, dass im Bereich der Kabeltarsse weiter unbekannte Kabel lagen . Im Weiteren wurden durch ein anderes Projekt weitere Kabel zur Verlegung durch die Bahnsteige angekĂŒndigt. Unter diesen UmstĂ€nden ist die geplante Kabeltrasse GröĂe IV zu klein. Daher wurde einen GröĂer Kabeltrasse GröĂe V gefordert.
Die Herstellung der HV ist eine vertraglich geschuldete Leistung. Die oben beschriebenen Vertragsabweichung Àndert nicht den Charakter des Vertrags.
(MKA19)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: GeĂ€nderte KabelkanalgröĂe
Quelle: OJS 2024/S 158-489586 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Im Rahmen der Umbauarbeiten am Bahnsteig 2 und 3 sind diverse zusĂ€tzliche Leistungen im Bereich der 50Hz- sowie TK-Anlagen erforderlich geworden. Unteranderem wurden gröĂere Kabelquerschnitte, zusĂ€tzliches LWL-Kabel, Klemmmaterial und Kupfererdungskabel notwendig.
Der AN ist umfĂ€nglich mit der Herstellung der der 50Hz-Anlagen sowie der TK-Anlagen der Bahnsteige des Bahnhofs Leverkusen-Mitte beauftragt. Die kleinteilig zusĂ€tzlichen Leistungen im Zuge der Bahnsteig-Neubauten können nicht von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
(MKA78)
Im Rahmen der Umbauarbeiten am Bahnsteig 2 und 3 sind diverse zusĂ€tzliche Leistungen im Bereich der 50Hz- sowie TK-Anlagen erforderlich geworden. Unteranderem wurden gröĂere Kabelquerschnitte, zusĂ€tzliches LWL-Kabel, Klemmmaterial und Kupfererdungskabel notwendig.
Der AN ist umfĂ€nglich mit der Herstellung der der 50Hz-Anlagen sowie der TK-Anlagen der Bahnsteige des Bahnhofs Leverkusen-Mitte beauftragt. Die kleinteilig zusĂ€tzlichen Leistungen im Zuge der Bahnsteig-Neubauten können nicht von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
(MKA78)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA 74 - ZusÀtzliche Leistungen 50Hz und TK
Quelle: OJS 2024/S 158-490402 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Aufgrund des grunden Zustandes des Abdecksteine Bahnsteigkante Gleis 2 wurde entschieden die Absdecksteinen nicht neuzubauen.
Es werden lediglich die Losten Steinen ausgebaut und wieder neu eingesetzt. Des weitern wird die OberflĂ€che der Steinen neu beschichtet. Die Leistung schlieĂt an die Leistungbereich Neubau der ObeflĂ€che Bahnsteig 2 an und ist durch die Schnittestellen technisch schwer zu trennen.Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand fĂŒr die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen.
DarĂŒber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine GewĂ€hrleistungs- und HaftungsansprĂŒche gegenĂŒber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden.
(MKA22)
Aufgrund des grunden Zustandes des Abdecksteine Bahnsteigkante Gleis 2 wurde entschieden die Absdecksteinen nicht neuzubauen.
Es werden lediglich die Losten Steinen ausgebaut und wieder neu eingesetzt. Des weitern wird die OberflĂ€che der Steinen neu beschichtet. Die Leistung schlieĂt an die Leistungbereich Neubau der ObeflĂ€che Bahnsteig 2 an und ist durch die Schnittestellen technisch schwer zu trennen.Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand fĂŒr die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen.
DarĂŒber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine GewĂ€hrleistungs- und HaftungsansprĂŒche gegenĂŒber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden.
(MKA22)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Beschichtung und Ausbesserung der Bahnsteigkante 2
Quelle: OJS 2024/S 158-490472 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Im Rahmen der RĂŒckbauarbeiten TK Anlagen (z.BS. DAS etc) wurde vom BM angefragt, ob diese entgegen des LV nicht entsorgt sondern eingelager werden können. Es wird derzeit vom BM geprĂŒft ob diese als zusĂ€tzliche Anlage nochmal eingebaut werden. Daher sollten die Tk Anlagen eingelagert werden.
Die Herstellung der HV ist eine vertraglich geschuldete Leistung. Die oben beschriebenen Vertragsabweichung Àndert nicht den Charakter des Vertrags.
(MKA23)
Im Rahmen der RĂŒckbauarbeiten TK Anlagen (z.BS. DAS etc) wurde vom BM angefragt, ob diese entgegen des LV nicht entsorgt sondern eingelager werden können. Es wird derzeit vom BM geprĂŒft ob diese als zusĂ€tzliche Anlage nochmal eingebaut werden. Daher sollten die Tk Anlagen eingelagert werden.
Die Herstellung der HV ist eine vertraglich geschuldete Leistung. Die oben beschriebenen Vertragsabweichung Àndert nicht den Charakter des Vertrags.
(MKA23)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Ănderungen aufgrund von UmstĂ€nden, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Einlagerung von TK Bestandsanlagen
Quelle: OJS 2024/S 158-491035 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Nach Herstellung des Bahnsteig 3 sind Stopfarbeiten an Gleis 5 notwendig. Diese sollten durch den AN (anderen Projektteil RRX) durchgefĂŒhrt werden. Diese Leistungen verzögern sich so weit, das die Leistungen anderes ausgefĂŒhrt werden muss. Die Leistung ist zwingen fĂŒr die Freigabe des Bahnsteiges erforderlich
Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand fĂŒr die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen.
Des Weiteren mĂŒssen die Leistungen kurzfristig ausgefĂŒhrt werden, da die Leistung zwingen fĂŒr die Freigabe der Leistung An Innutzungnahme Bahnsteig 3 notwendig sind.
(MKA24)
Nach Herstellung des Bahnsteig 3 sind Stopfarbeiten an Gleis 5 notwendig. Diese sollten durch den AN (anderen Projektteil RRX) durchgefĂŒhrt werden. Diese Leistungen verzögern sich so weit, das die Leistungen anderes ausgefĂŒhrt werden muss. Die Leistung ist zwingen fĂŒr die Freigabe des Bahnsteiges erforderlich
Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand fĂŒr die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen.
Des Weiteren mĂŒssen die Leistungen kurzfristig ausgefĂŒhrt werden, da die Leistung zwingen fĂŒr die Freigabe der Leistung An Innutzungnahme Bahnsteig 3 notwendig sind.
(MKA24)
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: zusÀtzliche Stopfarbeiten Gleis 5
Quelle: OJS 2024/S 158-491257 (2024-08-12)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-09-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
1. ErklĂ€rung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. FĂŒr den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behĂ€lt das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin GĂŒltigkeit. Das gilt sowohl fĂŒr den Fall, dass der Bieter fristgemÀà ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch fĂŒr den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemÀà vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende ErklĂ€rungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. ZusĂ€tzliche Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem NachprĂŒfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
1. ErklĂ€rung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. FĂŒr den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behĂ€lt das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin GĂŒltigkeit. Das gilt sowohl fĂŒr den Fall, dass der Bieter fristgemÀà ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch fĂŒr den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemÀà vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende ErklĂ€rungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. ZusĂ€tzliche Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem NachprĂŒfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Verfahren zur ĂberprĂŒfung
Genaue Informationen ĂŒber Fristen fĂŒr ĂberprĂŒfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem NachprĂŒfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem NachprĂŒfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-09+02:00 đ
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
MKA43- Aus PlatzgrĂŒnden ist es erforderlich, die neue Kabeltrasse bauzeitlich durch den Verbau des Aufzugschachts am Bahnsteig 2 des Bahnhofs Leverkusen-Mitte zu verlegen. An der Verbauwand des Schachtes sind dafĂŒr Konsolen zu befestigen, um die neue Kabeltrasse daran anzuhĂ€ngen.
Der AN ist umfĂ€nglich mit den Verbauarbeiten im Bereich des Aufzugschachts am Bahnsteig 2 beauftragt. Das Anbringen der Konsolen und die Befestigung der neuen Kabeltrasse kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA45- m Rahmen der Inbetriebnahme des Bahnsteigs 2 im Bahnhof Leverkusen-Mitte wurde festgestellt, dass die bereits vorhandenen Oberleitungsmasten auf dem Bahnsteig 2 keinen Kletterschutz haben. Dieser ist fĂŒr die IBN zwingend erforderlich und ist vorerst durch ein Provisorium herzustellen. Der AN ist umfĂ€nglich mit den Arbeiten zum Bahnsteig 2 beauftragt. Das Herstellen eines provisorischen Kletterschutzes an den dortigen Oberleitungsmasten im Rahmen der IBN kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA49- Am nördlichen Kopf des Bahnsteig 3 im Bahnhof Leverkusen-Mitte wird die bestehende Rampe durch die vorhandene Kabeltrasse sowie einen OL-Mast eingeengt. Da die bahnparallele Kabeltrasse nicht ĂŒberbaut werden kann, ist dort zum Schutz des Bestands-Kabelkanals eine Ortbetonwand mit Kragarm herzustellen. Der AN ist umfĂ€nglich mit den Arbeiten am Bahnsteig 3 bzw. der dortigen Rampe beauftragt. Das Herstellen der Ortbetonwand mit Kragarm zum Schutz des Bestands-Kabelkanals kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA50- GemÀà AusfĂŒhrungsplanung sollte die Kabeltrasse am Bahnsteig 2 im letzten Kabelschacht enden. Es ist allerdings notwendig, dass die Trasse an bis an die neue Trasse eines Drittunternehmens herangefĂŒhrt wird. Die VerlĂ€ngerung der Trasse ist nicht Vertragsgegenstand.In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusĂ€tzlichen leistungen wĂ€re eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA51- Da der vorhandene Ringbalken des TK-Hauses höher liegt als es der Entwurfsplanung zu entnehmen war, kann der QuertrĂ€ger des Bahnsteigsdachs nicht montiert werden. Aus diesem Grund ist der Ringbalken zurĂŒckzuschneiden und eine Aussparung fĂŒr den TrĂ€ger herzustellen.Die Leistungen sind terminkritisch. Im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Fertigstellungstermine ist ein Wechsel des AN nicht möglich. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA57- Im Rahmen der Erweiterung des Rhein-Ruhr-Express ist im Bereich des Bahnhofs Leverkusen-Mitte ist der Verbau bzw. der Bauzustand des Bahnhofsvorplatzes in der AusfĂŒhrung zu planen.
Der AN ist bereits mit der Erbringung der Standsicherheitsnachweise fĂŒr Baubehelfe beauftragt. Die Erstellung der AusfĂŒhrungsplanung fĂŒr die Verbaue bzw. der BauzustĂ€nde kann dabei nur schwer von den bisher vereinbarten Planungsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA59- Im Zuge der Erneuerung von Bahnsteig 2 und 3 des Bahnhofs Leverkusen-Mitte sind fĂŒr die bestehende Gleisquerung zusĂ€tzliche Leistungen zur Instandsetzung erforderlich. Die dortige Querung ist in offener Bauweise zu PrĂŒfen und zur Aufnahme weiterer Leitungen instand zu setzen. Der AN ist umfĂ€nglich mit den Kabeltiefbauarbeiten im Bereich der Bahnsteige 2 und 3 des Bahnhofs Leverkusen-Mitte beauftragt. Die abschnittsweisen zusĂ€tzlich zu erbringenden Leistungen an der Bestandsquerung könnten nur nicht oder nur schwer von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA
MKA43- Aus PlatzgrĂŒnden ist es erforderlich, die neue Kabeltrasse bauzeitlich durch den Verbau des Aufzugschachts am Bahnsteig 2 des Bahnhofs Leverkusen-Mitte zu verlegen. An der Verbauwand des Schachtes sind dafĂŒr Konsolen zu befestigen, um die neue Kabeltrasse daran anzuhĂ€ngen.
Der AN ist umfĂ€nglich mit den Verbauarbeiten im Bereich des Aufzugschachts am Bahnsteig 2 beauftragt. Das Anbringen der Konsolen und die Befestigung der neuen Kabeltrasse kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA45- m Rahmen der Inbetriebnahme des Bahnsteigs 2 im Bahnhof Leverkusen-Mitte wurde festgestellt, dass die bereits vorhandenen Oberleitungsmasten auf dem Bahnsteig 2 keinen Kletterschutz haben. Dieser ist fĂŒr die IBN zwingend erforderlich und ist vorerst durch ein Provisorium herzustellen. Der AN ist umfĂ€nglich mit den Arbeiten zum Bahnsteig 2 beauftragt. Das Herstellen eines provisorischen Kletterschutzes an den dortigen Oberleitungsmasten im Rahmen der IBN kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA49- Am nördlichen Kopf des Bahnsteig 3 im Bahnhof Leverkusen-Mitte wird die bestehende Rampe durch die vorhandene Kabeltrasse sowie einen OL-Mast eingeengt. Da die bahnparallele Kabeltrasse nicht ĂŒberbaut werden kann, ist dort zum Schutz des Bestands-Kabelkanals eine Ortbetonwand mit Kragarm herzustellen. Der AN ist umfĂ€nglich mit den Arbeiten am Bahnsteig 3 bzw. der dortigen Rampe beauftragt. Das Herstellen der Ortbetonwand mit Kragarm zum Schutz des Bestands-Kabelkanals kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA50- GemÀà AusfĂŒhrungsplanung sollte die Kabeltrasse am Bahnsteig 2 im letzten Kabelschacht enden. Es ist allerdings notwendig, dass die Trasse an bis an die neue Trasse eines Drittunternehmens herangefĂŒhrt wird. Die VerlĂ€ngerung der Trasse ist nicht Vertragsgegenstand.In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusĂ€tzlichen leistungen wĂ€re eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA51- Da der vorhandene Ringbalken des TK-Hauses höher liegt als es der Entwurfsplanung zu entnehmen war, kann der QuertrĂ€ger des Bahnsteigsdachs nicht montiert werden. Aus diesem Grund ist der Ringbalken zurĂŒckzuschneiden und eine Aussparung fĂŒr den TrĂ€ger herzustellen.Die Leistungen sind terminkritisch. Im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Fertigstellungstermine ist ein Wechsel des AN nicht möglich. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA57- Im Rahmen der Erweiterung des Rhein-Ruhr-Express ist im Bereich des Bahnhofs Leverkusen-Mitte ist der Verbau bzw. der Bauzustand des Bahnhofsvorplatzes in der AusfĂŒhrung zu planen.
Der AN ist bereits mit der Erbringung der Standsicherheitsnachweise fĂŒr Baubehelfe beauftragt. Die Erstellung der AusfĂŒhrungsplanung fĂŒr die Verbaue bzw. der BauzustĂ€nde kann dabei nur schwer von den bisher vereinbarten Planungsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA59- Im Zuge der Erneuerung von Bahnsteig 2 und 3 des Bahnhofs Leverkusen-Mitte sind fĂŒr die bestehende Gleisquerung zusĂ€tzliche Leistungen zur Instandsetzung erforderlich. Die dortige Querung ist in offener Bauweise zu PrĂŒfen und zur Aufnahme weiterer Leitungen instand zu setzen. Der AN ist umfĂ€nglich mit den Kabeltiefbauarbeiten im Bereich der Bahnsteige 2 und 3 des Bahnhofs Leverkusen-Mitte beauftragt. Die abschnittsweisen zusĂ€tzlich zu erbringenden Leistungen an der Bestandsquerung könnten nur nicht oder nur schwer von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-09-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
MKA1- m Rahmen des Abbruchs am Bahnsteig 2 der VST-Leverkusen-Mitte ist der Teilabbruch des PU-Gesims-Balkens im Hochdruck-DĂŒsenstrahl-Verfahren (anstatt per SĂ€geschnitt) erforderlich. Diese Leistung ist im Hauptvertrags-LV nicht enthalten.
Der AN ist im Zuge des Umbaus der VST-Leverkusen-Mitte umfĂ€nglich mit den Abbrucharbeiten an den Bahnsteigen beauftragt. Die Ănderung des Teilabbruch des PU-Gesims-Balkens im Hochdruck-DĂŒsenstrahl-Verfahren kann dabei kaum von den bisherigen Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
MKA39- Da die hauptvertraglich vereinbarten Kabelquerschnitte fĂŒr die 50Hz-Anlage zu schwach dimensioniert sind, ist aus SicherheitsgrĂŒnden jeweils der nĂ€chstgröĂere Querschnitt einzusetzen.
Hierbei handelt es sich um eine geĂ€nderte Materialdimensionierung fĂŒr die hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Dies kann technisch nicht voneinander getrennt werden. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
MKA1- m Rahmen des Abbruchs am Bahnsteig 2 der VST-Leverkusen-Mitte ist der Teilabbruch des PU-Gesims-Balkens im Hochdruck-DĂŒsenstrahl-Verfahren (anstatt per SĂ€geschnitt) erforderlich. Diese Leistung ist im Hauptvertrags-LV nicht enthalten.
Der AN ist im Zuge des Umbaus der VST-Leverkusen-Mitte umfĂ€nglich mit den Abbrucharbeiten an den Bahnsteigen beauftragt. Die Ănderung des Teilabbruch des PU-Gesims-Balkens im Hochdruck-DĂŒsenstrahl-Verfahren kann dabei kaum von den bisherigen Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
MKA39- Da die hauptvertraglich vereinbarten Kabelquerschnitte fĂŒr die 50Hz-Anlage zu schwach dimensioniert sind, ist aus SicherheitsgrĂŒnden jeweils der nĂ€chstgröĂere Querschnitt einzusetzen.
Hierbei handelt es sich um eine geĂ€nderte Materialdimensionierung fĂŒr die hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Dies kann technisch nicht voneinander getrennt werden. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 01 - Abbruch mit HochdruckdĂŒsenstrahl
MKA39- GroÌĂere Kabelquerschnitte 50Hz
Quelle: OJS 2024/S 176-541933 (2024-09-09)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-09-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
MKA1- Im Bereich des Bahnsteigs 2 (Gleis 4) ist es notwendig, den Gefahrenbereich durch eine spezielle Pflaster-Schraffur zu kennzeichnen. HierfĂŒr muss das bereits verlegte Pflaster wiederaufgenommen werden und die neue Schraffur verlegt werden. Hieran angepasst mĂŒssen auch die taktlen Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder in die Schraffur versetzt werden.Um keine BeeintrĂ€chtigung des Bauablaufes zu generieren und so die vereinbarten Vertragstermin zu halten, muss die Leistung kurzfristig ausgefĂŒhrt werden. Dies wĂ€re mit einem zusĂ€tzlichen Vergabeprozess nicht möglich. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA10- Im Rahmen des RĂŒckbaus des Daches im Bereich des 3. Bahnsteigs musste die vorhandene KiesschĂŒttung zum Teil in Handchachtung ausgebaut werden. Die Handschachtung ist hauptvertraglich nicht vorgesehen.In Anbetracht des Umfangs und Wertes der Zusatzleistungen wĂ€re eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Insbesondere vor dem Hintegrund der termingerechten AusfĂŒhrung und der starken Verzahnung mit den ĂŒbrigen RĂŒckbauleistungen wĂ€re die Neuvergabe nicht sinnvoll. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA16- Da die Baugrube des Fundamentes fĂŒr den treppenaufgang am Bahnsteig 2 die Zuwegung zur Baustelle blockiert, muss durch den AN eine BehelfsbrĂŒcke montiert, unterhalten und demontiert werden. Dies ist hauptvertraglich nicht vorgesehen.In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusĂ€tzlichen Leistung wĂ€re ein zusĂ€tzlicher Vergabeprozess unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA27- Aufgrund einer geĂ€nderte Planung soll die Sammelerdung in eine separarte Trasse gelegt werden. Dadurch werden KleinscghĂ€chte zur Verbindung der Bahsnteigausstattung zur Sammelerdung notwendig. Diese werden alle 20 m angeordnet.Die Leistung ist technisch nicht von der Leistung Verlegung der Sammelerdung zu trennen.Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand fĂŒr die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen. DarĂŒber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine GewĂ€hrleistungs- und HaftungsansprĂŒche gegenĂŒber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden. MKA29- Zur Aufstockung der Kabeltrasse sowie der Einbindung der bestehenden Hauptkabeltrasse waren durchgĂ€ngig KabelschĂ€chte der GröĂe 5 notwendig, wĂ€hrend hauptvertraglich auch SchĂ€chte Gr. 4 vorgesehen sind. Als Anfangs- und Endschacht war jeweils ein Schacht der GröĂe 7 zu verbauen. Die zusĂ€tzlichen SchĂ€chte der GröĂe 5 und 7 waren aufgrund des engen Zeitrahmens in Ortbetonbauweise herzustellen.Da es sich hierbei um terminkritische Leistungen handelt, die aufgrund ihres Umfangs und Wertes keine Ănderung am Gesamtcharakter des Auftrages bewirken, wĂ€re ein zusĂ€tzlicher Vergabeprozess aus wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht möglich. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA31- Da die Ăberkangskonstruktion im Bereich des Bahnsteigs 2/EĂ RathenaustraĂe nicht ausgebaut werden kann, ist es notwendig, sie provisorisch abzudichten und zu reinigen. Hierzu ist der RĂŒckbau und die Erneuerung des Schutzbetons sowie das SpĂŒlen der vorhandenen EntwĂ€sserungsleitung notwendig. In Anbetracht des geringen Wertes und Umfangs der Zusatzleistung wĂ€re eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA32- Aufgrund der geringen Aufbauhöhe des Ăberbaus an der EĂ RathenaustraĂe ist es zur Sicherstellung ausreichender EntwĂ€sserung notwendig, die vorhandene Kastenrinne durch eine Drain-Flachrinne zu ersetzen und den Pflasterbelag in einem Drain-Mörtelbett einzubauen. Die Leistungen haben einen verhĂ€ltnismĂ€Ăig kleinen Umfang und können durch den AN im Rahmen seiner ĂŒbrigen geschuldeten Leistungen erbracht werden. So kann die termingerechte Fertigstellung des Bauwerkes sichergestellt werden. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA33- Im Bereich des Bahnsteigs 2 kommt es zu einer Kollision der neuen Kabeltrasse mit dem Ăberbau. Aus diesem Grund muss am Ăberbau eine Kernbohrung hergestellt werden, um die Kabel auĂen am Ăberbau vorbeizufĂŒhren. FĂŒr die Abzweige fĂŒr Beleuchtungsmasten und Beschallung sind ebenfalls Kernbohrungen und der Einbau von Leerrohren notwendig.
In Anbetracht des geringen Umfangs und Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
MKA1- Im Bereich des Bahnsteigs 2 (Gleis 4) ist es notwendig, den Gefahrenbereich durch eine spezielle Pflaster-Schraffur zu kennzeichnen. HierfĂŒr muss das bereits verlegte Pflaster wiederaufgenommen werden und die neue Schraffur verlegt werden. Hieran angepasst mĂŒssen auch die taktlen Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder in die Schraffur versetzt werden.Um keine BeeintrĂ€chtigung des Bauablaufes zu generieren und so die vereinbarten Vertragstermin zu halten, muss die Leistung kurzfristig ausgefĂŒhrt werden. Dies wĂ€re mit einem zusĂ€tzlichen Vergabeprozess nicht möglich. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA10- Im Rahmen des RĂŒckbaus des Daches im Bereich des 3. Bahnsteigs musste die vorhandene KiesschĂŒttung zum Teil in Handchachtung ausgebaut werden. Die Handschachtung ist hauptvertraglich nicht vorgesehen.In Anbetracht des Umfangs und Wertes der Zusatzleistungen wĂ€re eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Insbesondere vor dem Hintegrund der termingerechten AusfĂŒhrung und der starken Verzahnung mit den ĂŒbrigen RĂŒckbauleistungen wĂ€re die Neuvergabe nicht sinnvoll. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA16- Da die Baugrube des Fundamentes fĂŒr den treppenaufgang am Bahnsteig 2 die Zuwegung zur Baustelle blockiert, muss durch den AN eine BehelfsbrĂŒcke montiert, unterhalten und demontiert werden. Dies ist hauptvertraglich nicht vorgesehen.In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusĂ€tzlichen Leistung wĂ€re ein zusĂ€tzlicher Vergabeprozess unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA27- Aufgrund einer geĂ€nderte Planung soll die Sammelerdung in eine separarte Trasse gelegt werden. Dadurch werden KleinscghĂ€chte zur Verbindung der Bahsnteigausstattung zur Sammelerdung notwendig. Diese werden alle 20 m angeordnet.Die Leistung ist technisch nicht von der Leistung Verlegung der Sammelerdung zu trennen.Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand fĂŒr die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen. DarĂŒber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine GewĂ€hrleistungs- und HaftungsansprĂŒche gegenĂŒber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden. MKA29- Zur Aufstockung der Kabeltrasse sowie der Einbindung der bestehenden Hauptkabeltrasse waren durchgĂ€ngig KabelschĂ€chte der GröĂe 5 notwendig, wĂ€hrend hauptvertraglich auch SchĂ€chte Gr. 4 vorgesehen sind. Als Anfangs- und Endschacht war jeweils ein Schacht der GröĂe 7 zu verbauen. Die zusĂ€tzlichen SchĂ€chte der GröĂe 5 und 7 waren aufgrund des engen Zeitrahmens in Ortbetonbauweise herzustellen.Da es sich hierbei um terminkritische Leistungen handelt, die aufgrund ihres Umfangs und Wertes keine Ănderung am Gesamtcharakter des Auftrages bewirken, wĂ€re ein zusĂ€tzlicher Vergabeprozess aus wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht möglich. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA31- Da die Ăberkangskonstruktion im Bereich des Bahnsteigs 2/EĂ RathenaustraĂe nicht ausgebaut werden kann, ist es notwendig, sie provisorisch abzudichten und zu reinigen. Hierzu ist der RĂŒckbau und die Erneuerung des Schutzbetons sowie das SpĂŒlen der vorhandenen EntwĂ€sserungsleitung notwendig. In Anbetracht des geringen Wertes und Umfangs der Zusatzleistung wĂ€re eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA32- Aufgrund der geringen Aufbauhöhe des Ăberbaus an der EĂ RathenaustraĂe ist es zur Sicherstellung ausreichender EntwĂ€sserung notwendig, die vorhandene Kastenrinne durch eine Drain-Flachrinne zu ersetzen und den Pflasterbelag in einem Drain-Mörtelbett einzubauen. Die Leistungen haben einen verhĂ€ltnismĂ€Ăig kleinen Umfang und können durch den AN im Rahmen seiner ĂŒbrigen geschuldeten Leistungen erbracht werden. So kann die termingerechte Fertigstellung des Bauwerkes sichergestellt werden. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA33- Im Bereich des Bahnsteigs 2 kommt es zu einer Kollision der neuen Kabeltrasse mit dem Ăberbau. Aus diesem Grund muss am Ăberbau eine Kernbohrung hergestellt werden, um die Kabel auĂen am Ăberbau vorbeizufĂŒhren. FĂŒr die Abzweige fĂŒr Beleuchtungsmasten und Beschallung sind ebenfalls Kernbohrungen und der Einbau von Leerrohren notwendig.
In Anbetracht des geringen Umfangs und Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-09-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
MKA68- m Zuge der geĂ€ndert auszufĂŒhrenden Rammarbeiten zum Umbau der VST-Leverkusen-Mitte sind zusĂ€tzlich die entsprechenden Stopfbereitschaften zur Sicherung der IST-Gleislagen (S-Bahn und F-Bahn) bereitzustelle. Der AN ist im Rahmen seiner Rammarbeiten umfĂ€nglich mit der Vorhaltung von Stopfbereitschaften beauftragt. Die weiteren Stopfbereitschaften fĂŒr den Gleisbereich an der VST-Leverkusen-Mitte könnten dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA70- Zur Vermeidung von (bei anderen DĂ€chern bereits entstandenen) Problemen bei der Bahnsteigdach-EntwĂ€sserung, sind (entgegen der ursprĂŒnglichen Planung) am Bahnsteigdach 1 an jeder DachstĂŒtzenachse vertikale EntwĂ€sserungsleitungen (Fallrohre) herzustellen. Der AN ist umfĂ€nglich mit der Herstellung der BahnsteigdĂ€cher am Bahnhof Leverkusen-Mitte beauftragt. Kleinteilige Ănderungen bezĂŒglich der Planung und AusfĂŒhrung der Bahnsteigdach-EntwĂ€sserungen können nicht von den bisher vereinbarten Vertragsleistung getrennt werden. Die Vergabe dieser Ănderungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA76- m Rahmen des Umbaus der Verkehrsstation VST-Leverkusen-Mitte ist ĂŒber der Treppe des Mittelbahnsteigs (Gleis 3 und 4) zusĂ€tzlich ein Medienkanal fĂŒr die Treppenbeleuchtung auf dem Bahnsteig erforderlich. Diese Leistung ist im Hauptvertrags-LV nicht enthalten.
Der AN ist im Zuge des Umbaus der VST-Leverkusen-Mitte umfĂ€nglich mit der Herstellung der Bahnsteigbeleuchtungen beauftragt. Die Herstellung eines Kabelkanals fĂŒr die Treppenbeleuchtung auf dem Bahnsteig kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA79- MKA 76 - ZusĂ€tzlicher Medienkanal. MKA80- GemÀà AG-seitiger AusfĂŒhrungsplanung ist die Höhe des FuĂbodenaufbaus abweichend von der Ausschreibung mit nur 5,0 cm vorgesehen. Die Pflastersteine der VerlĂ€ngerung der PersonenunterfĂŒhrung der VST Leverkusen-Mitte sind daher auf MaĂ zu schneiden.
Der AN ist mit der Herstellung der VerlĂ€ngerung der PersonenunterfĂŒhrung beauftragt. Das Zuschneiden der Pflastersteine fĂŒr die PU kann dabei nur schwer von den bisher vertraglich vereinbarten Leistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA83- Zur Sicherung und ZugĂ€nglichkeit der OLA-Masterdungen bzw. OLA-MastgrĂŒndungen am Bahnsteig der VST Leverkusen-Mitte sind diese zusĂ€tzlich mit Stahlplatten auszurĂŒsten, da dort bereits Korrosion festgestellt wurde. Der AN ist umfĂ€nglich mit dem RĂŒckbau und der Erneuerung der Bahnsteig beauftragt. Die Sicherung und ZugĂ€nglichkeit der OLA-Masterdungen bzw. OLA-MastgrĂŒndungen kann dabei kaum von den bisher vertraglich vereinbarten Leistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA92- Damit am Dach der PU im Bereich des Vorplatzes eine Beleuchtung installiert werden konnte, ist es erforderlich, dass zusĂ€tzliche MedienkanĂ€le installiert werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
MKA68- m Zuge der geĂ€ndert auszufĂŒhrenden Rammarbeiten zum Umbau der VST-Leverkusen-Mitte sind zusĂ€tzlich die entsprechenden Stopfbereitschaften zur Sicherung der IST-Gleislagen (S-Bahn und F-Bahn) bereitzustelle. Der AN ist im Rahmen seiner Rammarbeiten umfĂ€nglich mit der Vorhaltung von Stopfbereitschaften beauftragt. Die weiteren Stopfbereitschaften fĂŒr den Gleisbereich an der VST-Leverkusen-Mitte könnten dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA70- Zur Vermeidung von (bei anderen DĂ€chern bereits entstandenen) Problemen bei der Bahnsteigdach-EntwĂ€sserung, sind (entgegen der ursprĂŒnglichen Planung) am Bahnsteigdach 1 an jeder DachstĂŒtzenachse vertikale EntwĂ€sserungsleitungen (Fallrohre) herzustellen. Der AN ist umfĂ€nglich mit der Herstellung der BahnsteigdĂ€cher am Bahnhof Leverkusen-Mitte beauftragt. Kleinteilige Ănderungen bezĂŒglich der Planung und AusfĂŒhrung der Bahnsteigdach-EntwĂ€sserungen können nicht von den bisher vereinbarten Vertragsleistung getrennt werden. Die Vergabe dieser Ănderungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA76- m Rahmen des Umbaus der Verkehrsstation VST-Leverkusen-Mitte ist ĂŒber der Treppe des Mittelbahnsteigs (Gleis 3 und 4) zusĂ€tzlich ein Medienkanal fĂŒr die Treppenbeleuchtung auf dem Bahnsteig erforderlich. Diese Leistung ist im Hauptvertrags-LV nicht enthalten.
Der AN ist im Zuge des Umbaus der VST-Leverkusen-Mitte umfĂ€nglich mit der Herstellung der Bahnsteigbeleuchtungen beauftragt. Die Herstellung eines Kabelkanals fĂŒr die Treppenbeleuchtung auf dem Bahnsteig kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA79- MKA 76 - ZusĂ€tzlicher Medienkanal. MKA80- GemÀà AG-seitiger AusfĂŒhrungsplanung ist die Höhe des FuĂbodenaufbaus abweichend von der Ausschreibung mit nur 5,0 cm vorgesehen. Die Pflastersteine der VerlĂ€ngerung der PersonenunterfĂŒhrung der VST Leverkusen-Mitte sind daher auf MaĂ zu schneiden.
Der AN ist mit der Herstellung der VerlĂ€ngerung der PersonenunterfĂŒhrung beauftragt. Das Zuschneiden der Pflastersteine fĂŒr die PU kann dabei nur schwer von den bisher vertraglich vereinbarten Leistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA83- Zur Sicherung und ZugĂ€nglichkeit der OLA-Masterdungen bzw. OLA-MastgrĂŒndungen am Bahnsteig der VST Leverkusen-Mitte sind diese zusĂ€tzlich mit Stahlplatten auszurĂŒsten, da dort bereits Korrosion festgestellt wurde. Der AN ist umfĂ€nglich mit dem RĂŒckbau und der Erneuerung der Bahnsteig beauftragt. Die Sicherung und ZugĂ€nglichkeit der OLA-Masterdungen bzw. OLA-MastgrĂŒndungen kann dabei kaum von den bisher vertraglich vereinbarten Leistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll. MKA92- Damit am Dach der PU im Bereich des Vorplatzes eine Beleuchtung installiert werden konnte, ist es erforderlich, dass zusĂ€tzliche MedienkanĂ€le installiert werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-09-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
MKA21- Da seitens der örtlichen Stadtwerke und des AG keine Stromversorgung bereitgestellt werden konnte, musste die Stromversorgung des östlichen Baufeldes zeitweise mittels eines Aggregates sichergestellt werden.
Die Leistung war kurzfristig notwendig, um den Baustellenbetrieb aufrecht zu erhalten und so den Projektfortschritt und die Fertigstellungstermine zu sichern. Durch die temporĂ€re MaĂnahme verĂ€ndert sich der Charakter des Gesamtauftrages nicht.
MKA21- Da seitens der örtlichen Stadtwerke und des AG keine Stromversorgung bereitgestellt werden konnte, musste die Stromversorgung des östlichen Baufeldes zeitweise mittels eines Aggregates sichergestellt werden.
Die Leistung war kurzfristig notwendig, um den Baustellenbetrieb aufrecht zu erhalten und so den Projektfortschritt und die Fertigstellungstermine zu sichern. Durch die temporĂ€re MaĂnahme verĂ€ndert sich der Charakter des Gesamtauftrages nicht.
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Ănderungen aufgrund von UmstĂ€nden, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA 21 - Aggregatbetrieb Baufeld Ost
Quelle: OJS 2024/S 176-543181 (2024-09-09)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2024-10-02) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
ErgÀnzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-02+02:00 đ
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
77 - Im Rahmen des Einpflegens der Aufzughöhe in das Dachmodell zum Bahnsteig des Gleises 1 und 2 (gemÀà AG-seitiger Vorgabe analog zum Bahnsteig der Gleise 3 und 4) der VST-Leverkusen-Mitte wurde festgestellt, dass die Höhe des Bahnsteigdachs in der AusfĂŒhrungsplanung anzupassen ist. Eine Dacherhöhung um 145mm ist in der AP zu berĂŒcksichtigen.
Der AN ist fĂŒr den Umbau der VST-Leverkusen-Mitte umfĂ€nglich mit der AusfĂŒhrungsplanung zu den Bahnsteigen, AufzĂŒgen und DĂ€chern beauftragt. Die Anpassung der AP zum Aufzug und Dach des Bahnsteigs der Gleise 1 und 2 kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
77 - Im Rahmen des Einpflegens der Aufzughöhe in das Dachmodell zum Bahnsteig des Gleises 1 und 2 (gemÀà AG-seitiger Vorgabe analog zum Bahnsteig der Gleise 3 und 4) der VST-Leverkusen-Mitte wurde festgestellt, dass die Höhe des Bahnsteigdachs in der AusfĂŒhrungsplanung anzupassen ist. Eine Dacherhöhung um 145mm ist in der AP zu berĂŒcksichtigen.
Der AN ist fĂŒr den Umbau der VST-Leverkusen-Mitte umfĂ€nglich mit der AusfĂŒhrungsplanung zu den Bahnsteigen, AufzĂŒgen und DĂ€chern beauftragt. Die Anpassung der AP zum Aufzug und Dach des Bahnsteigs der Gleise 1 und 2 kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen GrĂŒnden nicht sinnvoll.
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 77 - PlanungsÀnderung Dachhöhe Bahnsteigdach 1
Quelle: OJS 2024/S 193-595355 (2024-10-02)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2025-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂŒr den Vertrag
Bedingungen fĂŒr die VertragserfĂŒllung: EntfĂ€llt
ErgÀnzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-16+01:00 đ
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
MKA 040)GemÀà AusfĂŒhrungsplanung hat eine Umstellung des Bahnsteigs 3 von Fertigteilbahnsteig auf konventionelle Bauweise zu erfolgen, wodurch die ErdungsanschlĂŒsse der Oberleitungsmasten am Bahnsteig 3 nicht mehr zugĂ€nglich sind. Zum Erhalt der ZugĂ€nglichkeit sind SchĂ€chte aus Stahlmatten als Provisorium um die Mastfundamente zu errichten.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
MKA 040)GemÀà AusfĂŒhrungsplanung hat eine Umstellung des Bahnsteigs 3 von Fertigteilbahnsteig auf konventionelle Bauweise zu erfolgen, wodurch die ErdungsanschlĂŒsse der Oberleitungsmasten am Bahnsteig 3 nicht mehr zugĂ€nglich sind. Zum Erhalt der ZugĂ€nglichkeit sind SchĂ€chte aus Stahlmatten als Provisorium um die Mastfundamente zu errichten.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA 40 - Schachtbauwerke OL-Masten Bahnsteig 3
Quelle: OJS 2025/S 012-032777 (2025-01-16)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2025-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
MKA 041) Zum Schutz der im Baufeld vorhandenen BĂ€ume ist es erforderlich, dass jeweils ein Baumschutz angebracht, unterhalten und rĂŒckgebaut wird. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusĂ€tzlichen Leistung wĂ€re eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
MKA 041) Zum Schutz der im Baufeld vorhandenen BĂ€ume ist es erforderlich, dass jeweils ein Baumschutz angebracht, unterhalten und rĂŒckgebaut wird. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusĂ€tzlichen Leistung wĂ€re eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA 41 - Baumschutz
Quelle: OJS 2025/S 012-035565 (2025-01-16)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2025-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
MKA 004) Anstelle der hauptvertraglich geschuldeten GrĂŒndung der StĂŒtzwand an Bahnsteig 3 als TiefengrĂŒndung mit StahrohrpfĂ€hlen, ist es aus statisch-konstruktiven GrĂŒnden erforderlich, die GrĂŒndung als aufgelöste Bohrpfahlwand mit RĂŒckverhĂ€ngung durch KleinbohrverpresspfĂ€hle in Ortbetonbauweise herzustellen.
Der AN ist mit der Herstellung einer StĂŒtzwand am Bahnsteig 3 beauftragt. Die Leistung ist eng mit weiteren, umfassenden Leistungen verknĂŒpft. Um keine Schnittstellenpreoblematiken zu provozieren und den geplanten Bauablauf nicht zu gefĂ€hrden, ist eine Neuvergabe an einen weiteren AN ausgeschlossen. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
MKA 004) Anstelle der hauptvertraglich geschuldeten GrĂŒndung der StĂŒtzwand an Bahnsteig 3 als TiefengrĂŒndung mit StahrohrpfĂ€hlen, ist es aus statisch-konstruktiven GrĂŒnden erforderlich, die GrĂŒndung als aufgelöste Bohrpfahlwand mit RĂŒckverhĂ€ngung durch KleinbohrverpresspfĂ€hle in Ortbetonbauweise herzustellen.
Der AN ist mit der Herstellung einer StĂŒtzwand am Bahnsteig 3 beauftragt. Die Leistung ist eng mit weiteren, umfassenden Leistungen verknĂŒpft. Um keine Schnittstellenpreoblematiken zu provozieren und den geplanten Bauablauf nicht zu gefĂ€hrden, ist eine Neuvergabe an einen weiteren AN ausgeschlossen. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA 4 - GeÀnderte Bauweise LSW
Quelle: OJS 2025/S 012-035647 (2025-01-16)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2025-01-23) Objekt Beschreibung
ZusÀtzliche Informationen:
ZusĂ€tzliche Informationen:âFolgende ErklĂ€rungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. ZusĂ€tzliche Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten ErklĂ€rungen/Nachweisen folgende weitere ErklĂ€rungen/Nachweise erforderlich: 1. ErklĂ€rung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat. Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten. Der Auftraggeber behĂ€lt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. FĂŒr den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behĂ€lt das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin GĂŒltigkeit. Das gilt sowohl fĂŒr den Fall, dass der Bieter fristgemÀà ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch fĂŒr den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemÀà vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem NachprĂŒfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
ZusĂ€tzliche Informationen:âFolgende ErklĂ€rungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. ZusĂ€tzliche Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten ErklĂ€rungen/Nachweisen folgende weitere ErklĂ€rungen/Nachweise erforderlich: 1. ErklĂ€rung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat. Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten. Der Auftraggeber behĂ€lt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. FĂŒr den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behĂ€lt das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin GĂŒltigkeit. Das gilt sowohl fĂŒr den Fall, dass der Bieter fristgemÀà ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch fĂŒr den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemÀà vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem NachprĂŒfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
ErgÀnzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-23+01:00 đ
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Im Bereich der Rampe am Bahnsteig 3 muss der Pflasterbelag passend zum Belag des Bahnsteiges sowie ein taktiles Blindenleitsystem hergestellt werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
Im Bereich der Rampe am Bahnsteig 3 muss der Pflasterbelag passend zum Belag des Bahnsteiges sowie ein taktiles Blindenleitsystem hergestellt werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA048: Plasterarbeiten + TB Rampe SĂŒd Bahnsteig 3
Quelle: OJS 2025/S 017-049944 (2025-01-23)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2025-01-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
Aufgrund von Differenzen zwischen dem Schalplan und dem Absteckplan des Daches 1 kam es zu Höhenunterschieden der Treppenwangen. Hierdurch kam es zu Mehraufwendungen durch Unterbrechungen, Umdisponierungen und der Wiederaufnahme der Leistungen.
ZusÀtzlich mussten Futterplatten und Verschaubungen zum Ausgleich der Höhendifferenzen hergestellt und montiert werden.
Hierbei handelt es sich um Mehraufwendungen von geringem AusmaĂ, die aufgrund ihres Wertes und ihres Umfangs keine Ănderung am Gesamtcharakter des Hauptauftrages bewirken.
Aufgrund von Differenzen zwischen dem Schalplan und dem Absteckplan des Daches 1 kam es zu Höhenunterschieden der Treppenwangen. Hierdurch kam es zu Mehraufwendungen durch Unterbrechungen, Umdisponierungen und der Wiederaufnahme der Leistungen.
ZusÀtzlich mussten Futterplatten und Verschaubungen zum Ausgleich der Höhendifferenzen hergestellt und montiert werden.
Hierbei handelt es sich um Mehraufwendungen von geringem AusmaĂ, die aufgrund ihres Wertes und ihres Umfangs keine Ănderung am Gesamtcharakter des Hauptauftrages bewirken.
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Ănderungen aufgrund von UmstĂ€nden, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA088: falsche Höhe Treppenwangen Achse 2-3
Quelle: OJS 2025/S 017-052425 (2025-01-23)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2025-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR đ°
Beschreibung
Menge: 0
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đ°
Informationen ĂŒber die Vergabe von UnterauftrĂ€gen
Beschreibung:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemÀà § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervonÂ
Betriebs- und GeschĂ€ftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wĂ€ren und die Offenlegung dieser Angabe dessenÂ
berechtigten geschĂ€ftlichen Interessen schĂ€digen wĂŒrde. Zudem wĂŒrde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischenÂ
Wirtschaftsteilnehmern beeintrĂ€chtigen.â
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemÀà § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervonÂ
Betriebs- und GeschĂ€ftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wĂ€ren und die Offenlegung dieser Angabe dessenÂ
berechtigten geschĂ€ftlichen Interessen schĂ€digen wĂŒrde. Zudem wĂŒrde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischenÂ
Wirtschaftsteilnehmern beeintrĂ€chtigen.â
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: 0 EUR đ°
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemÀà § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervonÂ
Betriebs- und GeschĂ€ftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wĂ€ren und die Offenlegung dieser Angabe dessenÂ
berechtigten geschĂ€ftlichen Interessen schĂ€digen wĂŒrde. Zudem wĂŒrde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischenÂ
Wirtschaftsteilnehmern beeintrĂ€chtigen.â
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemÀà § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervonÂ
Betriebs- und GeschĂ€ftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wĂ€ren und die Offenlegung dieser Angabe dessenÂ
berechtigten geschĂ€ftlichen Interessen schĂ€digen wĂŒrde. Zudem wĂŒrde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischenÂ
Wirtschaftsteilnehmern beeintrĂ€chtigen.â
ErgÀnzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-28+01:00 đ
Ănderungen Andere zusĂ€tzliche Informationen
84 - FĂŒr den Berich des Vorplatzes der PU bei km 11,842 soll eine Dachverglasung fĂŒr die ausgeschriebenen Sheds geplant, geliefert und montiert werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
86 - ZusĂ€tzlich zu der ĂŒbrigen Ausstattung, sollen im Bereich des 1. â 5. Gleises Kameras installiert werden. HierfĂŒr mĂŒssen entsprechende Halterungen geplant, hergestellt und montiert werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
91 - ZusĂ€tzlich zu der ĂŒbrigen Ausstattung, sollen im Bereich des 3. â 5. Gleises Fahrtanzeiger installiert werden. HierfĂŒr mĂŒssen entsprechende Halterungen geplant, hergestellt und montiert werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
84 - FĂŒr den Berich des Vorplatzes der PU bei km 11,842 soll eine Dachverglasung fĂŒr die ausgeschriebenen Sheds geplant, geliefert und montiert werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
86 - ZusĂ€tzlich zu der ĂŒbrigen Ausstattung, sollen im Bereich des 1. â 5. Gleises Kameras installiert werden. HierfĂŒr mĂŒssen entsprechende Halterungen geplant, hergestellt und montiert werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
91 - ZusĂ€tzlich zu der ĂŒbrigen Ausstattung, sollen im Bereich des 3. â 5. Gleises Fahrtanzeiger installiert werden. HierfĂŒr mĂŒssen entsprechende Halterungen geplant, hergestellt und montiert werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
84 - MKA Nr. 84 - Verglasung Sheds Dach Vorplatz PU 11.842
86 - MKA Nr. 86 - Leverkusen_Kamerahalter Gl. 3-4, 1-2, 5
91 - MKA 91 - Halter FA Gl. 3-4 und Gl. 5
MKA 014 Aufgrund von fehlender Kampfmittelfreiheit konnten die geplanten Verpresspfahlarbeiten nicht termingerecht begonnen werden. Hierdurch sind Stillstandskosten angefallen.
Hierbei handelt es sich um einen kurrzzeitigen Stillstand einer Verpresspfahl-Kolonne, welcher keinen Einfluss auf den Gesamtablauf des Projektes hat und damit den Gesamtcharakter des Hauptauftrages nicht verÀndert.
MKA 014 Aufgrund von fehlender Kampfmittelfreiheit konnten die geplanten Verpresspfahlarbeiten nicht termingerecht begonnen werden. Hierdurch sind Stillstandskosten angefallen.
Hierbei handelt es sich um einen kurrzzeitigen Stillstand einer Verpresspfahl-Kolonne, welcher keinen Einfluss auf den Gesamtablauf des Projektes hat und damit den Gesamtcharakter des Hauptauftrages nicht verÀndert.
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Ănderungen aufgrund von UmstĂ€nden, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text: MKA 14 - Stillstand Verpresspfahlarbeiten
Quelle: OJS 2025/S 164-562347 (2025-08-27)
MKA 036 Im Bereich der Rampe Nord des Bahnsteigs 3 verlĂ€uft ein Bestands-Kabelkanal, der mit einem Provisorium zu schĂŒtzen ist. Die Errichtung des Provisoriums ist fĂŒr die Freigabe der Rampe als Zugang fĂŒr FuĂgĂ€nger zum Bahnsteig 3 erforderlich.
Unter logistischen und terminlichen Gesichtspunkten wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind
MKA 066 Im Rahmen der hauptvertraglich auszufĂŒhrenden Kabelverlegearbeiten an der 50 Hz-Anlage sind diverse kleinrĂ€umige Zusatzleistungen erforderlich geworden (Anklemmen, Umverlegen, PrĂŒfen von Kabeln, Demontage von Kabeln, Uhren, Kameras, Montage und Demontage von Beleuchtungs-Provisorien).
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistungen wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind
MKA 094 Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes muss ein Radweg hergestellt werden.
Der AN ist mit seinen GerĂ€ten vor Ort und in die Ărtlichkeit eingewiesen. Zur Sicherstellung des Bauablaufes des Gesamtprojektes ist es daher am effizientesten, wenn die zusĂ€tzliche Leistung durch den AN ausgefĂŒhrt wird. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind
MKA 095 Als SicherheitsmaĂnahme muss am Flachmast des Mittelbahnsteigs, im Bereich des Rampe des 5. Gleises, ein Kletterschutz angebracht werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
MKA 036 Im Bereich der Rampe Nord des Bahnsteigs 3 verlĂ€uft ein Bestands-Kabelkanal, der mit einem Provisorium zu schĂŒtzen ist. Die Errichtung des Provisoriums ist fĂŒr die Freigabe der Rampe als Zugang fĂŒr FuĂgĂ€nger zum Bahnsteig 3 erforderlich.
Unter logistischen und terminlichen Gesichtspunkten wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind
MKA 066 Im Rahmen der hauptvertraglich auszufĂŒhrenden Kabelverlegearbeiten an der 50 Hz-Anlage sind diverse kleinrĂ€umige Zusatzleistungen erforderlich geworden (Anklemmen, Umverlegen, PrĂŒfen von Kabeln, Demontage von Kabeln, Uhren, Kameras, Montage und Demontage von Beleuchtungs-Provisorien).
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistungen wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind
MKA 094 Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes muss ein Radweg hergestellt werden.
Der AN ist mit seinen GerĂ€ten vor Ort und in die Ărtlichkeit eingewiesen. Zur Sicherstellung des Bauablaufes des Gesamtprojektes ist es daher am effizientesten, wenn die zusĂ€tzliche Leistung durch den AN ausgefĂŒhrt wird. Eine Trennung dieser zusĂ€tzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wĂ€re mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rĂ€umliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind
MKA 095 Als SicherheitsmaĂnahme muss am Flachmast des Mittelbahnsteigs, im Bereich des Rampe des 5. Gleises, ein Kletterschutz angebracht werden.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusÀtzlichen Leistung wÀre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusÀtzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wÀre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, rÀumliche und zeitliche Koordination) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
Hauptgrund fĂŒr die Ănderung: Bedarf an zusĂ€tzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprĂŒnglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: