Für den Rückhalteraum Breisach/Burkheim sind in 2 Ortsteilen Grundwasserhaltungen zu planen. Bestandteile der Grundwasserhaltungen sind:
Zwei Brunnengruppen mit 7 (BW 5.4) bzw. 11 Brunnen (BW 5.5) und einer Leistung je Brunnen von 20 l/s-60 l/s.
Druckleitungen (ca. 2 700 m) und Auslassbauwerke (BW 5.431, BW 5.432, BW 5.531, BW 5 532) zur Ableitung des Grundwassers in den Rückhalteraum.
Als technische Einrichtung der Brunnen sind Pumpen, MID, FU zu planen. Die Trennung zum übergeordneten Teil der Elektro- und Leittechnik erfolgt am Schaltkasten.
Die Planunterlagen zum Vorhaben sind unter folgender Website abrufbar: http://vof.istw.de/VV_IRP/RHRBB_Info_VgV.html
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“RHR Breisach-Burkheim Teil 1 — Objektplanung Brunnen, Brunnenstuben, Druckleitungen, Pegel”
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Für den Rückhalteraum Breisach/Burkheim sind in 2 Ortsteilen Grundwasserhaltungen zu planen. Bestandteile der Grundwasserhaltungen sind:
Zwei Brunnengruppen...”
Kurze Beschreibung
Für den Rückhalteraum Breisach/Burkheim sind in 2 Ortsteilen Grundwasserhaltungen zu planen. Bestandteile der Grundwasserhaltungen sind:
Zwei Brunnengruppen mit 7 (BW 5.4) bzw. 11 Brunnen (BW 5.5) und einer Leistung je Brunnen von 20 l/s-60 l/s.
Druckleitungen (ca. 2 700 m) und Auslassbauwerke (BW 5.431, BW 5.432, BW 5.531, BW 5 532) zur Ableitung des Grundwassers in den Rückhalteraum.
Als technische Einrichtung der Brunnen sind Pumpen, MID, FU zu planen. Die Trennung zum übergeordneten Teil der Elektro- und Leittechnik erfolgt am Schaltkasten.
Die Planunterlagen zum Vorhaben sind unter folgender Website abrufbar: http://vof.istw.de/VV_IRP/RHRBB_Info_VgV.html
Für den Rückhalteraum Breisach/Burkheim sind in 2 Ortsteilen Grundwasserhaltungen zu planen.
Als Planungsleistungen gemäß HOAI werden Teile der Leistungsphase 3 und die Leitungsphasen 5-9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 sowie Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI angefragt.
Das wesentliche Planungs- und Leistungssoll wird wie folgt zusammengefasst:
Überprüfung der Geologie der vorgelegten Erkundungsbohrungen (Linerbohrung) je Brunnenstandort. Die Bohrkerne wurden von AG sowie einem beauftragten Büro analysiert. Die Ausbauempfehlung (Schlitzweiten, ermittelte Kiesschüttung bzw. Filterart) ist zu überprüfen und final ausführungsreif zu planen.
Planung der Brunnenausstattung mit Pumpen, Formteilen, Armaturen, Steuer- und Messtechnik, und Entwickelung einer standardisierten Brunnenstube.
Abstimmung mit der Fachplanung Technische Ausrüstung und Elektrotechnik.
Übernahme der planfestgestellten Trassen für Druckleitung + Strom- und Steuerleitungen in Längsschnitte und Lagepläne. Optimierung der Leitungstrassen und Aufzeigen von notwendigen Leitungsverlegungen zur Gesprächsfindung mit den Leitungsträgern.
Erstellen einer nach Anpassungen in der Bauausführung aktualisierten Rohrhydraulik. Auf Basis dieser Rohrhydraulik sind die Pumpen und Druckleitungen endgültig festzulegen.
Ausführungsplanung der Druckleitungen mit Auslassbauwerken.
Planen und Begleiten von Abnahmepumpversuchen.
Planung von bauzeitlichen Grundwasserabsenkungen für die Verlegung der Druckleitungen und das Setzen der Brunnenstuben.
Die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses sind zu beachten.
Die Ausführungsplanung hat 2021 zu erfolgen. Die Ausführungsplanung ist in mehreren Etappen vorzulegen und zu bearbeiten (Schüttgutbestimmung, Brunnenausbaupläne, Rohrleitungsplanung, Brunnenbau und Druckleitungsbau).
Die Planunterlagen zum Vorhaben sind unter folgender Website abrufbar: http://vof.istw.de/VV_IRP/RHRBB_Info_VgV.html
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-07 📅
Datum des Endes: 2023-12-22 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sollte das Vorhaben (Inhalt der Ausschreibung) bis zum genannten Termin nicht fertiggestellt sein da sich die Realisierung (ohne Verschulden des AN)...”
Beschreibung der Verlängerungen
Sollte das Vorhaben (Inhalt der Ausschreibung) bis zum genannten Termin nicht fertiggestellt sein da sich die Realisierung (ohne Verschulden des AN) verzögert hat, wird der Vertrag entsprechend verlängert.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:
1) Planung und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:
1) Planung und Bauüberwachung von Brunnen und Brunnenabschlussbauwerken zum Schutz vor erhöhtem Grundwasser.
Anteil an Gesamtwertung: 40,00 %,
2) Planung bis Bauüberwachung von Ableitungsrohrsystemen (Druckrohrleitungen + Armaturen) von Schwerkraftbrunnen zur Grundwasserhaltung.
Anteil an Gesamtwertung: 40,00 %,
3) Planung von Pumpensteuerung/Pumpendimensionierung/Rohrleitungshydraulik für die Steuerung von Brunnenbauwerken.
Anteil an Gesamtwertung: 20,00 %.
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
— Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 10 Jahren.
— Bei noch laufenden Projekten müssen alle Brunnen abgeteuft sowie das Ableitungsrohrsystem verlegt sein. Die Planungen für die Steuerung der Grundwasserhaltung muss mindestens in der Ausführungsplanung vorhanden sein.
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen.
— Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
— Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind.
— Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen z. B. 0 und 10; 0 und 5, bei Ja/Nein-Fragen zwischen z. B. 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
— maximale Punktzahl: Kriterium bestmöglich erfüllt, entspricht den Anforderungen aus dem ausgeschriebenen Projekt;
— mittlere Punktzahl: Kriterium durchschnittlich erfüllt;
— 1 Punkt: Kriterium minimal erfüllt;
— 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium.
Bei Ja/Nein-Fragen:
— 1 Punkt: Kriterium erfüllt;
— 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium.
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüfbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Dabei wird ein Mindestkriterium eingeführt, dass ein Bewerber mindestens 50 Punkt erreichen muss, ansonsten wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2020) über die Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag aufstellenden Person des Antragstellers...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2020) über die Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag aufstellenden Person des Antragstellers – bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person/die Personen welche den Antrag/die Erklärungen abgegeben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
C) Nachweis gemäß VgV § 73 (3), dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis H sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis H sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2020) einer Berufshaftpflichtversicherung. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
H) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung nachdem die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen wird.
“Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 2,0 Mio. EUR bei Personenschäden/2,0 Mio. EUR für...”
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 2,0 Mio. EUR bei Personenschäden/2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens: 680 000 EUR.
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens: 5 (Vollzeit-) Beschäftigte.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach-/Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach-/Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten:
A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags,
B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags,
C) Nachweis von erbrachten vergleichbaren Leistungen,
D) Nachweis der fachlichen Eignung über die fachliche Bewertung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im folgenden Bereichen:
A1) 2 Fachkräfte mit dem Arbeitsschwerpunkt...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im folgenden Bereichen:
A1) 2 Fachkräfte mit dem Arbeitsschwerpunkt Brunnendimensionierung/Brunnenbau/Brunnenmanagement,
A2) 1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt Rohrleistungs- und Armaturenbau – insbesondere Druckleitungsbau,
A3) 1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt Rohrleitungshydraulik/Pumpenauslegung,
A4) 1 Fachkraft Schwerpunkt Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung von Brunnen und Grundwasserhaltungen.
Zu B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams,
Zu C) Nachweis von erbrachten Leistungen in den letzten 10 Jahren:
C1) Planung der Leistungsphase 5 HOAI – Ausführungsplanung von Brunnen (inkl. Kiesschüttung, Brunnenfilter, Brunnenabschlussbauwerk),
C2) Planung der Leistungsphase 5 HOAI – Ausführungsplanung — von Rohrleitungsbau/Druckleitungsbau inkl. Armaturen, Schachtbauwerke, Entlüftungen, Rohrhydraulik etc.,
C3) Durchführung der örtlichen Bauüberwachung inkl. Abrechnung, Nachtragsprüfung, an Brunnen.
Zu D) Nachweis von erbrachten Leistungen in den letzten 10 Jahren in der fachlichen Wertung. Dazu müssen mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erreicht werden (Mindestkriterium).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden,
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2018),
C) Zusätzliche Vertragsbedingungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – ZVB (Boorberg Verlag 03/2018).
D) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 128-313443
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-18
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-09-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen und zentral beantwortet. Auf anderem Weg...”
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen und zentral beantwortet. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet. Die Fragen werden mit den zugehörigen Antworten (anonym) über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Interessenten/Bieter haben sich selbstständig über den aktuellen Stand des Dokuments „Fragen und Antworten" zu informieren.
Alle Fragen müssen bis spätestens Freitag, 7.8.2020 – 12.00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Dienstag, 11.8.2020 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
C) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und dieses mit den notwendigen Anlagen einzureichen. Darin werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
D) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt.
E) Im Teilnahmeantrag und im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Anträge / Angebote ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
F) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber/Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
G) Die Antragsunterlagen/Angebote sind digital in Textform über die o. g. Vergabeplattform einzureichen.
H) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
I) Folgende Büros waren an der bisherigen Planung hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung beteiligt.
I1)Unger Ingenieure, Freiburg/BGS Bernhard Schmitt, Heppenheim:
Schutz der Ortslagen/Binnenschutz (Landwirtschaft). Insbesondere die Grundwasserhaltungen + Pumpwerke als Strom-Hauptverbraucher wurden durch das genannte Büro vordimensioniert,
I2) Geldner Ingenieurberatung, Karlsruhe:
Grundwassermodellierung und die Untersuchungen führten zu den notwendigen Entnahmeraten der Brunnen.
I3) IBB, Kerry Paul, Berlin:
Kennwertermittlung Geologie. Anhand dessen wurden Brunnenfilter und Kiesschüttung vordimensioniert bzw. zur Prüfung durch die Ausführungsplanung entwickelt.
I4) Wald+Corbe, Hügelsheim:
Hydraulische Untersuchungen im Rückhalteraum und dessen Ausbau.
I5) Ingenieurbüro Queißer Gschandtl, Karlsruhe:
Planung Dammsanierung Hochwasserdamm.
I6) Ingenieurbüro Geotechnik, Kirchzarten:
Geotechnische Beratung zu diversen Themen.
I8) RMD Consult, München:
EMSR/Prozessvisualisierung/Übergeordnete Kommunikation/Betriebszentrale.
Die von diesen erarbeiteten Unterlagen sind im Ergebnis die Unterlagen zur Planfeststellung. Sie werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Damit wird der Wissensvorsprung dieser Büros ausgeglichen. Sie werden daher nicht vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sind aber auch nicht für das Verhandlungsverfahren vorausgewählt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus:
„Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus:
„Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„..
2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB),
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW),
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden,
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Quelle: OJS 2020/S 139-342474 (2020-07-17)
Ergänzende Angaben (2020-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“RHR Breisach-Burkheim Teil 1 – Objektplanung Brunnen, Brunnenstuben, Druckleitungen, Pegel”
Kurze Beschreibung:
“Für den Rückhalteraum Breisach/Burkheim sind in 2 Ortsteilen Grundwasserhaltungen zu planen. Bestandteile der Grundwasserhaltungen sind:
Zwei Brunnengruppen...”
Kurze Beschreibung
Für den Rückhalteraum Breisach/Burkheim sind in 2 Ortsteilen Grundwasserhaltungen zu planen. Bestandteile der Grundwasserhaltungen sind:
Zwei Brunnengruppen mit 7 (BW 5.4) bzw. 11 Brunnen (BW 5.5) und einer Leistung je Brunnen von 20 l/s – 60 l/s.
Druckleitungen (ca. 2 700 m) und Auslassbauwerke (BW 5.431, BW 5.432, BW 5.531, BW 5.532) zur Ableitung des Grundwassers in den Rückhalteraum.
Als technische Einrichtung der Brunnen sind Pumpen, MID, FU zu planen. Die Trennung zum übergeordneten Teil der Elektro- und Leittechnik erfolgt am Schaltkasten.
Die Planunterlagen zum Vorhaben sind unter folgender Website abrufbar: http://vof.istw.de/VV_IRP/RHRBB_Info_VgV.html
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 139-342474
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9)
Ort des zu ändernden Textes:
“Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden” Alter Wert
Text:
“Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
[...]
1) Planung und Bauüberwachung von Brunnen und Brunnenabschlussbauwerken zum...”
Text
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
[...]
1) Planung und Bauüberwachung von Brunnen und Brunnenabschlussbauwerken zum Schutz vor erhöhtem Grundwasser.
Anteil an Gesamtwertung: 40,00 %
2) Planung bis Bauüberwachung von Ableitungsrohrsystemen (Druckrohrleitungen + Armaturen) von Schwerkraftbrunnen zur Grundwasserhaltung.
Anteil an Gesamtwertung: 40,00 %
[...]
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
[...]
1) Planung und Bauüberwachung von Brunnen und Brunnenabschlussbauwerken
Anteil...”
Text
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
[...]
1) Planung und Bauüberwachung von Brunnen und Brunnenabschlussbauwerken
Anteil an Gesamtwertung: 40,00 %
2) Planung bis Bauüberwachung von Ableitungsrohrsystemen (Druckrohrleitungen + Armaturen)
Anteil an Gesamtwertung: 40,00 %
[...]
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-08-18 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2020-08-24 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2020/S 157-383862 (2020-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 680303.57 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Sitz des RP in Freiburg, Standort des RHR im Landkreis Breigau-Hochschwarzwald in den Gemeinden Breisach und Vogtsburg” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektleitung / rganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam Ausführungsplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausschreibung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauoberleitung / Bauüberwachung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung / Kapazitäten / Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 139-342474
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“RHR Breisach-Burkheim Teil 1 – Objektplanung Brunnen, Brunnenstuben, Druckleitungen, Pegel”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WALD + CORBE Consulting GmbH
Postanschrift: Am Hecklehamm 18
Postort: Hügelsheim
Postleitzahl: 76549
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@wald-corbe.de📧
Region: Rastatt🏙️
URL: https://www.wald-corbe.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 680303.57 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 248-617974 (2020-12-16)