Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:
1. Festlegung von Probeflächen/-strecken und Durchführung eines Monitorings – Erfahrung im Bereich Monitoring generell – Anteil an Gesamtwertung: 10 %,
2. Festlegung von Probeflächen/-strecken und Durchführung eines Monitorings – Erfahrung im Bereich Monitoring von Auen – Anteil an Gesamtwertung: 30 %,
3. Festlegung von Probeflächen/-strecken und Durchführung eines Monitorings – Festlegung von geeigneten Probeflächen/-strecken – Anteil an Gesamtwertung: 10 %,
4. Erhebung und Aus- und Bewertung von Entwicklungstendenzen der Laufkäfer – Anzahl der Artuntersuchungen – Anteil an Gesamtwertung: 5 %,
5. Erhebung und Aus- und Bewertung von Entwicklungstendenzen der Laufkäfer – Erfahrung mit den Methoden nach RKIII – Anteil an Gesamtwertung: 5 %,
6. Erhebung und Aus- und Bewertung von Entwicklungstendenzen Anzahl der Untersuchungen der Regenwurmfauna – Anteil an Gesamtwertung: 5 %,
7. Erhebung und Aus- und Bewertung von Entwicklungstendenzen Anzahl der Untersuchungen der Landschneckenfauna – Anteil an Gesamtwertung: 5 %,
8. Erstellung von Antragsunterlagen (LBP, UVS; Natura 2000, Fachbeitrag Artenschutz) – Anteil an Gesamtwertung: 20 %,
9. Mitwirkung Öffentlichkeitstermine – Anteil an Gesamtwertung: 10 %.
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
— die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 10 Jahren,
— bei noch laufenden Projekten müssen prüfbare Zwischenberichte/Ergebnisse vorliegen,
— die ausschreibende Stelle behält sich vor, die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen,
— können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden, kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
— bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
— jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen z. B. 0 und 5; 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen z. B. 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
— maximale Punktzahl: Kriterium bestmöglich erfüllt, entspricht den Anforderungen aus dem ausgeschriebenen Projekt,
— mittlere Punktzahl: Kriterium durchschnittlich erfüllt,
— 1 Punkt: Kriterium minimal erfüllt,
— 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium.
Bei Ja/Nein-Fragen:
— 1 Punkt: Kriterium erfüllt,
— 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium.
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüfbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Dabei wird ein Mindestkriterium eingeführt, dass ein Bewerber mindestens 60 Punkte erreichen muss, ansonsten wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.