Im RHR Breisach/Burkheim soll die ökologische Entwicklung durch ein Monitoring begleitet werden. Vor Fertigstellung und Probebetrieb werden Schluten frühzeitig durchströmt. Die Wirkungen sollen nach Nullerhebung 5 Jahre lang mit 4 Indikatoren untersucht werden. Mit Inbetriebnahme sollen dann die Wirkungen der Ökologischen Flutungen (ÖF) anhand ausgewählter Indikatoren durch ein Monitoring begleitet werden. Alle für das Monitoring der Durchströmung von Schluten erforderlichen Leistungen sollen an einen Gesamtgutachter vergeben werden. Dieser soll auch die Ausschreibungsunterlagen für die Nullerhebung vor Probebetrieb des anschließenden ÖF-Monitorings erstellen, die Ausschreibung durchführen und diese Nullerhebung betreuen. Zudem soll er auf Basis des LBP die vor Probebetrieb zu kontrollierenden Kompensationsmaßnahmen aussuchen, die dafür nötigen Erhebungen festlegen, die Ausschreibungsunterlagen erstellen, die Ausschreibung durchführen und die Untersuchungen vor Probebetrieb betreuen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RHR Breisach-Burkheim/Teil 12 – Ökologisches Monitoring (2)
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Kurze Beschreibung:
“Im RHR Breisach/Burkheim soll die ökologische Entwicklung durch ein Monitoring begleitet werden. Vor Fertigstellung und Probebetrieb werden Schluten...”
Kurze Beschreibung
Im RHR Breisach/Burkheim soll die ökologische Entwicklung durch ein Monitoring begleitet werden. Vor Fertigstellung und Probebetrieb werden Schluten frühzeitig durchströmt. Die Wirkungen sollen nach Nullerhebung 5 Jahre lang mit 4 Indikatoren untersucht werden. Mit Inbetriebnahme sollen dann die Wirkungen der Ökologischen Flutungen (ÖF) anhand ausgewählter Indikatoren durch ein Monitoring begleitet werden. Alle für das Monitoring der Durchströmung von Schluten erforderlichen Leistungen sollen an einen Gesamtgutachter vergeben werden. Dieser soll auch die Ausschreibungsunterlagen für die Nullerhebung vor Probebetrieb des anschließenden ÖF-Monitorings erstellen, die Ausschreibung durchführen und diese Nullerhebung betreuen. Zudem soll er auf Basis des LBP die vor Probebetrieb zu kontrollierenden Kompensationsmaßnahmen aussuchen, die dafür nötigen Erhebungen festlegen, die Ausschreibungsunterlagen erstellen, die Ausschreibung durchführen und die Untersuchungen vor Probebetrieb betreuen.
Der 634 ha große Hochwasserrückhalteraum liegt am Rande des Kaiserstuhls im Landkreis Breisgau/Hochschwarzwald zwischen Rh-km 228,15 und 236,400 und hat ein Rückhaltevolumen von 6,5 Mio. m.
Der Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 26.5.2020 enthält u. a. die Auflage, die Entwicklungen von Flora und Fauna durch ein Monitoring zu begleiten. Bereits vor Fertigstellung des RHR und Probebetrieb werden Schluten frühzeitig durchströmt. Die Wirkungen dieser Durchströmung sollen untersucht werden. Mit Inbetriebnahme des RHR sollen anschließend die Wirkungen der Ökologischen Flutungen (ÖF) sowie die Wirksamkeit der Kompensationsmaßnahmen durch ein Monitoring begleitet werden.
Vor der Durchströmung erfolgt 2022 eine Nullerhebung der Indikatoren, um den Ausgangszustand zu erfassen. Danach sind Wiederholungsaufnahmen durchzuführen (Dauer 5 Jahre). Methoden und zu erfassende Messgrößen basieren auf „Ökologische Erfolgskontrolle, Integriertes Rheinprogramm: Rahmenkonzept Teil III“ von 2015 (RKIII).
Die Probeflächen sollen entlang von Transekten, möglichst senkrecht zu den durchströmten Schluten, gewählt werden (in Stufen von schlutennah bis schlutenfern).
Das Monitoring beginnt mit einer Nullaufnahme aller 4 Indikatoren. Dann sind jährliche Erhebungen, außer bei der aquatischen Vegetation (Nullerhebung und eine Wiederholung nach 5 Jahren), durchzuführen. Der Erhebungszeitraum umfasst 6 Vegetationsperioden. Ende 2027 sind Aussagen zu den Wirkungen der Durchströmung von Schluten vorzulegen.
Alle für das Monitoring der Durchströmung von Schluten erforderlichen Leistungen sollen an einen AN vergeben werden. Die Leistungen umfassen die erforderlichen Erhebungen der Indikatoren (Laufkäfergemeinschaften, Landschnecken-, Regenwurmfauna, aquatische Vegetation an 4 ausgewählten Gießen), die Koordination der Untersuchungen, Festlegung aller Probeflächen/-strecken sowie die Erstellung jährlicher Berichte und eines zusammenfassenden Abschlussberichts.
Zudem sind die Ausschreibungsunterlagen für die vor Probebetrieb nötige Nullerhebung des Monitorings der Wirkung der ÖF nach RK III sowie die Maßnahmenkontrolle der betroffenen FFH-Lebensraumtypen und -Arten entsprechend des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) zu erstellen, die Ausschreibung durchzuführen und die Erhebungen zu betreuen.
Die unterschiedlichen Indikatoren erfordern ein hohes Maß an Arten- und Expertenwissen. Es ist Aufgabe des AN Leistungsverzeichnisse (inkl. Methodenblätter für Indikatoren) zu erstellen, Ausschreibungen durchzuführen, Angebote auszuwerten, dem AG Vorschläge für die Zuschläge zu erteilen. Er hat mit den ausgewählten Experten*innen die Probeflächen/-strecken festzulegen und im Gelände zu vermarken. zudem hat er die fachliche Begleitung bzw. Koordinierung der Fachleute durchzuführen.
Es ist Aufgabe des AN, die Berichte der einzelnen Fachleute zu prüfen, zu plausibilisieren und in einem Gesamtbericht zusammenzufassen. Auch die Mitwirkung bei Öffentlichkeitsterminen zählt zu den Aufgaben. An die Projektleitung des AN werden deshalb hohe fachliche Ansprüche gestellt und nachweislich Erfahrungen im Bereich der Auen- und Störungsökologie erwartet. Aufgrund des großen Leistungsumfangs ist eine hohe technische und personelle Leistungsfähigkeit des AN notwendig.
Alle Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem AG zu erbringen und in Koordinierungsgesprächen mit dem AG und allen fachlich Beteiligten abzustimmen. Diese Koordination hat durch die Projektleitung des AN bzw. Stellvertretung zu erfolgen.
Der Untersuchungsumfang ist auf Basis des vorliegenden Konzepts nach Auftragsbeginn fachlich verantwortlich zu überprüfen, ggf. anzupassen und mit dem AG abschließend abzustimmen.
Die Planunterlagen zum Vorhaben sind unter folgender Website abrufbar: http://vof.istw.de/VV_IRP/RHRBB_Info_VgV.html
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-21 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sollte das Vorhaben (Inhalt der Ausschreibung) bis zum genannten Termin nicht fertiggestellt sein da sich die Realisierung (ohne Verschulden des AN)...”
Beschreibung der Verlängerungen
Sollte das Vorhaben (Inhalt der Ausschreibung) bis zum genannten Termin nicht fertiggestellt sein da sich die Realisierung (ohne Verschulden des AN) verzögert hat, wird der Vertrag entsprechend verlängert.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:
1. Festlegung...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus den folgenden Bereichen:
1. Festlegung von Probeflächen/-strecken und Durchführung eines Monitorings — Erfahrung im Bereich Monitoring generell — Anteil an Gesamtwertung: 10 %,
2. Festlegung von Probeflächen/-strecken und Durchführung eines Monitorings — Erfahrung im Bereich Monitoring von Auen — Anteil an Gesamtwertung: 30 %,
3. Festlegung von Probeflächen/-strecken und Durchführung eines Monitorings — Festlegung von geeigneten Probeflächen/-strecken — Anteil an Gesamtwertung: 10 %,
4. Erhebung und Aus- und Bewertung von Entwicklungstendenzen der Laufkäfer — Anzahl der Artuntersuchungen — Anteil an Gesamtwertung: 5 %,
5. Erhebung und Aus- und Bewertung von Entwicklungstendenzen der Laufkäfer — Erfahrung mit den Methoden nach RKIII — Anteil an Gesamtwertung: 5 %,
6. Erhebung und Aus- und Bewertung von Entwicklungstendenzen Anzahl der Untersuchungen der Regenwurmfauna — Anteil an Gesamtwertung: 5 %,
7. Erhebung und Aus- und Bewertung von Entwicklungstendenzen Anzahl der Untersuchungen der Landschneckenfauna — Anteil an Gesamtwertung: 5 %,
8. Erstellung von Antragsunterlagen (LBP, UVS; Natura 2000, Fachbeitrag Artenschutz) — Anteil an Gesamtwertung: 20 %,
9. Mitwirkung Öffentlichkeitstermine — Anteil an Gesamtwertung: 10 %.
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
— Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 10 Jahren.
— Bei noch laufenden Projekten müssen prüfbare Zwischenberichte/Ergebnisse vorliegen.
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen.
— Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden, kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
— Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind.
— Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen z. B. 0 und 5; 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen z. B. 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
— Maximale Punktzahl: Kriterium bestmöglich erfüllt, entspricht den Anforderungen aus dem ausgeschriebenen Projekt,
— Mittlere Punktzahl: Kriterium durchschnittlich erfüllt,
— 1 Punkt: Kriterium minimal erfüllt,
— 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium.
Bei Ja/Nein-Fragen:
— 1 Punkt: Kriterium erfüllt,
— 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium.
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüfbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Dabei wird ein Mindestkriterium eingeführt, dass ein Bewerber mindestens 60 Punkte erreichen muss, ansonsten wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AN erstellt noch im Zeitraum des Monitorings der Durchströmung die Ausschreibungsunterlagen für die Nullerhebung des Monitorings über die Wirkung der ÖF...”
Beschreibung der Optionen
Der AN erstellt noch im Zeitraum des Monitorings der Durchströmung die Ausschreibungsunterlagen für die Nullerhebung des Monitorings über die Wirkung der ÖF sowie für die Maßnahmenkontrollen für die nach LBP betroffenen Arten und Lebensraumtypen, die im Jahr vor dem Probebetrieb stattfinden sollen. Die Ausschreibung ist ebenfalls durchzuführen.
Das sich dem Monitoring der Durchströmung von Schluten anschließende Monitoring soll mit einer Nullerhebung vor Probebetrieb beginnen. Innerhalb der nächsten 10 Jahre nach Nullerhebung folgen eine Zweiterhebung im Jahr nach dem Probebetrieb und danach Wiederholungsaufnahmen der Indikatoren nach RK III arten- und indikatorspezifisch bzw. Ereignisabhängig nach Hochwassereinsätzen oder langen Ökologischen Flutungen. Die Wiederholungsaufnahmen von FFH-Arten und -Lebensraumtypen erfolgen ebenfalls art- bzw. maßnahmenspezifisch.
Es besteht die Option, die Leistungen auch für den weiteren Zeitraum des Monitorings an den AN zu vergeben. Die Laufzeit der Option kann im Vorfeld nicht exakt bestimmt werden, da der Zeitpunkt des Probebetriebs nicht vorhersehbar ist. Vorläufig wird von einer Zweiterhebung nach Probebetrieb und Folgeerhebungen der Indikatoren nach RK III nach 4 Jahren bzw. Ereignisabhängig ausgegangen.
Das Vorsehen der Option begründet sich aus § 14 VgV (4). Die Option besteht in der Wiederholung gleichartiger Leistung, da sich der größte Teil der Arbeiten aus kontinuierlich durchzuführenden Leistungen zusammensetzt. Der Anschlussauftrag ist daher eine Wiederholung gleichartiger Leistungen aus dem ersten Auftrag. Der Grundentwurf ist das ökologische Monitoring im RHR Breisach/Burkheim gemäß Planfeststellungsbeschluss mit den dort festgeschriebenen Anforderungen. Auf die Möglichkeit einer Anschlussbeauftragung wird in dieser Bekanntmachung hingewiesen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2021) über die Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag aufstellenden Person des Antragstellers...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2021) über die Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag aufstellenden Person des Antragstellers – bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person/die Personen welche den Antrag/die Erklärungen abgegeben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2021) einer Berufshaftpflichtversicherung. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
“Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden/1,0 Mio. EUR für...”
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden/1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens: 200 000 EUR.
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens: 4 (Vollzeit-) Beschäftigte.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach-/Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach-/Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten:
A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags,
B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags,
C) Nachweis von erbrachten vergleichbaren Leistungen,
D) Nachweis der fachlichen Eignung über die fachliche Bewertung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen:
A1) 2 Fachkräfte mit dem Arbeitsschwerpunkt...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen:
A1) 2 Fachkräfte mit dem Arbeitsschwerpunkt Ökologie (Systeme, Prozesse),
A2) 1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt Freilanderhebungen,
A3) 1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt Artenkenntnisse (insb. Laufkäfer, Regenwürmer, Fledermäuse).
Zu B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams,
Zu C) Nachweis von erbrachten Leistungen in den letzten 10 Jahren.
C1) Projektleitung in einem Projekt der Gewässerökologie über mehrere Jahre,
C2) Mitarbeit bei der Bearbeitung eines interdisziplinären Projektes im Bereich Ökologie,
C3) Mitarbeit bei der Organisation/Durchführung eines mehrjährigen Monitorings,
C4) Festlegung von Probeflächen/-strecken im Zuge eines Monitorings,
C5) Erhebung und Aus-/Bewertung von Entwicklungstendenzen von Laufkäfern,
C6) Erhebung und Aus-/Bewertung von Entwicklungstendenzen von Landschnecken,
C7) Erhebung und Aus-/Bewertung von Entwicklungstendenzen von Regenwürmern,
C8) Erhebung und Aus-/Bewertung von Entwicklungstendenzen aquatischer Vegetation,
C9) Aus-/Bewertung von Entwicklungstendenzen Makrozoobenthos.
C 10) Aus-/Bewertung von Entwicklungstendenzen terrestrische Vegetation,
C 11) Aus-/Bewertung von Entwicklungstendenzen Fischgemeinschaften,
C 12) Aus-/Bewertung von Entwicklungstendenzen Biotope/LRT,
C 13) Aus-/Bewertung von Entwicklungstendenzen Gewässerstruktur,
C 14) Aus-/Bewertung von FFH-Arten/-LRT,
C 15) Erstellung von Antragsunterlagen wie LBP/UVS/Natura2000-VS/ saP.
Zu D) Nachweis von erbrachten Leistungen in den letzten 10 Jahren in der fachlichen Wertung. Dazu müssen mindestens 60 % der möglichen Punkte erreicht werden (Mindestkriterium).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden,
B) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI),
C) Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (AVB ING-Was),
D) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 128-313443
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-23
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-03-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen und zentral beantwortet. Auf anderem Weg...”
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen und zentral beantwortet. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet. Die Fragen werden mit den zugehörigen Antworten (anonym) über die Ausschreibungsplattform zur Verfügung gestellt. Interessenten/Bieter haben sich selbstständig über den aktuellen Stand des Dokuments „Fragen und Antworten" zu informieren.
Alle Fragen müssen bis spätestens Freitag, 12.2.2021 – 12.00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Dienstag, 16.2.2021 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
C) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und dieses mit den notwendigen Anlagen einzureichen. Darin werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
D) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt.
E) Im Teilnahmeantrag und im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Anträge/Angebote ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
F) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber/Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden.
G) Die Antragsunterlagen/Angebote sind digital in Textform über die o. g. Ausschreibungsplattform einzureichen.
H) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
I) Folgende Büros waren an der bisherigen Planung hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistungen beteiligt:
I1) Büro für Umweltplanung (BfU),
I2) Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz Bühl (ILN),
I3) Freiburger Institut für angewandte Tierökologie (FRINAT),
I4) Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse (Inula),
I5) Naturzentrum Kaiserstuhl,
I6) Büro für Boden und Geologie (Solum),
I7) Büro für Gewässerökologie,
I8) Büro für Fischereibiologie & Ökologie,
I9) OEKO-LOG.
Die von diesen erarbeiteten Unterlagen sind im Ergebnis die Unterlagen zur Planfeststellung. Sie werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Damit wird der Wissensvorsprung dieser Büros ausgeglichen. Sie werden daher nicht vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sind aber auch nicht für das Verhandlungsverfahren vorausgewählt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018: „..
2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB),
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW),
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden,
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war,
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Quelle: OJS 2020/S 247-612683 (2020-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RHR Breisach-Burkheim / Teil 12 – Ökologisches Monitoring (2)
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 635962.36 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Sitz des RP in Freiburg, Standort des RHR im Landkreis Breigau-Hochschwarzwald in den Gemeinden Breisach und Vogtsburg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der 634 ha große Hochwasserrückhalteraum liegt am Rande des Kaiserstuhls im Landkreis Breisgau/Hochschwarzwald zwischen Rh-km 228,15 und 236,400 und hat ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Der 634 ha große Hochwasserrückhalteraum liegt am Rande des Kaiserstuhls im Landkreis Breisgau/Hochschwarzwald zwischen Rh-km 228,15 und 236,400 und hat ein Rückhaltevolumen von 6,5 Mio. m.
Der Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 26.5.2020 enthält u.a. die Auflage, die Entwicklungen von Flora und Fauna durch ein Monitoring zu begleiten. Bereits vor Fertigstellung des RHR und Probebetrieb werden Schluten frühzeitig durchströmt. Die Wirkungen dieser Durchströmung sollen untersucht werden. Mit Inbetriebnahme des RHR sollen anschließend die Wirkungen der Ökologischen Flutungen (ÖF) sowie die Wirksamkeit der Kompensationsmaßnahmen durch ein Monitoring begleitet werden.
Vor der Durchströmung erfolgt 2022 eine Nullerhebung der Indikatoren, um den Ausgangszustand zu erfassen. Danach sind Wiederholungsaufnahmen durchzuführen (Dauer 5 Jahre). Methoden und zu erfassende Messgrößen basieren auf „Ökologische Erfolgskontrolle, Integriertes Rheinprogramm: Rahmenkonzept Teil III“ von 2015 (RKIII).
Die Probeflächen sollen entlang von Transekten, möglichst senkrecht zu den durchströmten Schluten, gewählt werden (in Stufen von schlutennah bis schlutenfern).
Das Monitoring beginnt mit einer Nullaufnahme aller 4 Indikatoren. Dann sind jährliche Erhebungen, außer bei der aquatischen Vegetation (Nullerhebung und eine Wiederholung nach 5 Jahren), durchzuführen. Der Erhebungszeitraum umfasst 6 Vegetationsperioden. Ende 2027 sind Aussagen zu den Wirkungen der Durchströmung von Schluten vorzulegen.
Alle für das Monitoring der Durchströmung von Schluten erforderlichen Leistungen sollen an einen AN vergeben werden. Die Leistungen umfassen die erforderlichen Erhebungen der Indikatoren (Laufkäfergemeinschaften, Landschnecken-, Regenwurmfauna, aquatische Vegetation an 4 ausgewählten Gießen), die Koordination der Untersuchungen, Festlegung aller Probeflächen / -strecken sowie die Erstellung jährlicher Berichte und eines zusammenfassenden Abschlussberichts.
Zudem sind die Ausschreibungsunterlagen für die vor Probebetrieb nötige Nullerhebung des Monitorings der Wirkung der ÖF nach RK III sowie die Maßnahmenkontrolle der betroffenen FFH-Lebensraumtypen und -Arten entsprechend des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) zu erstellen, die Ausschreibung durchzuführen und die Erhebungen zu betreuen.
Die unterschiedlichen Indikatoren erfordern ein hohes Maß an Arten- und Expertenwissen. Es ist Aufgabe des AN Leistungsverzeichnisse (inkl. Methodenblätter für Indikatoren) zu erstellen, Ausschreibungen durchzuführen, Angebote auszuwerten, dem AG Vorschläge für die Zuschläge zu erteilen. Er hat mit den ausgewählten Experten*innen die Probeflächen/ -strecken festzulegen und im Gelände zu vermarken. zudem hat er die fachliche Begleitung bzw. Koordinierung der Fachleute durchzuführen.
Es ist Aufgabe des AN, die Berichte der einzelnen Fachleute zu prüfen, zu plausibilisieren und in einem Gesamtbericht zusammenzufassen. Auch die Mitwirkung bei Öffentlichkeitsterminen zählt zu den Aufgaben. An die Projektleitung des AN werden deshalb hohe fachliche Ansprüche gestellt und nachweislich Erfahrungen im Bereich der Auen- und Störungsökologie erwartet. Aufgrund des großen Leistungsumfangs ist eine hohe technische und personelle Leistungsfähigkeit des AN notwendig.
Alle Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem AG zu erbringen und in Koordinierungsgesprächen mit dem AG und allen fachlich Beteiligten abzustimmen. Diese Koordination hat durch die Projektleitung des AN bzw. Stellvertretung zu erfolgen.
Der Untersuchungsumfang ist auf Basis des vorliegenden Konzepts nach Auftragsbeginn fachlich verantwortlich zu überprüfen, ggf. anzupassen und mit dem AG abschließend abzustimmen.
Die Planunterlagen zum Vorhaben sind unter folgender Website abrufbar: http://vof.istw.de/VV_IRP/RHRBB_Info_VgV.html
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung stellvertretender Projektleiter
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Hauptbearbeiter Indikator Laufkäfergemeinschaften
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Hauptbearbeiter Indikator Landschnecken
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Hauptbearbeiter Indikator Regenwurmfauna
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Hauptbearbeiter Indikator aquatische Vegetation
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Organisation / Qualitätssicherung / Kapazitäten / Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck
Preis (Gewichtung): 20
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der AN erstellt noch im Zeitraum des Monitorings der Durchströmung die Ausschreibungsunterlagen für die Nullerhebung des Monitorings über die Wirkung der ÖF...”
Beschreibung der Optionen
Der AN erstellt noch im Zeitraum des Monitorings der Durchströmung die Ausschreibungsunterlagen für die Nullerhebung des Monitorings über die Wirkung der ÖF sowie für die Maßnahmenkontrollen für die nach LBP betroffenen Arten und Lebensraumtypen, die im Jahr vor dem Probebetrieb stattfinden sollen. Die Ausschreibung ist ebenfalls durchzuführen.
Das sich dem Monitoring der Durchströmung von Schluten anschließende Monitoring soll mit einer Nullerhebung vor Probebetrieb beginnen. Innerhalb der nächsten 10 Jahre nach Nullerhebung folgen eine Zweiterhebung im Jahr nach dem Probebetrieb und danach Wiederholungsaufnahmen der Indikatoren nach RK III arten- und indikatorspezifisch bzw. ereignisabhängig nach Hochwassereinsätzen oder langen Ökologischen Flutungen. Die Wiederholungsaufnahmen von FFH-Arten und -Lebensraumtypen erfolgen ebenfalls art- bzw. maßnahmenspezifisch.
Es besteht die Option, die Leistungen auch für den weiteren Zeitraum des Monitorings an den AN zu vergeben. Die Laufzeit der Option kann im Vorfeld nicht exakt bestimmt werden, da der Zeitpunkt des Probebetriebs nicht vorhersehbar ist. Vorläufig wird von einer Zweiterhebung nach Probebetrieb und Folgeerhebungen der Indikatoren nach RK III nach 4 Jahren bzw. ereignisabhängig ausgegangen.
Das Vorsehen der Option begründet sich aus § 14 VgV (4). Die Option besteht in der Wiederholung gleichartiger Leistung, da sich der größte Teil der Arbeiten aus kontinuierlich durchzuführenden Leistungen zusammensetzt. Der Anschlussauftrag ist daher eine Wiederholung gleichartiger Leistungen aus dem ersten Auftrag. Der Grundentwurf ist das ökologische Monitoring im RHR Breisach / Burkheim gemäß Planfeststellungsbeschluss mit den dort festgeschriebenen Anforderungen. Auf die Möglichkeit einer Anschlussbeauftragung wird in dieser Bekanntmachung hingewiesen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 247-612683
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: RHR Breisach-Burkheim / Teil 12 – Ökologisches Monitoring (2)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Spang.Fischer.Natzschka.GmbH
Postanschrift: In den Weinäckern 16
Postort: Wiesloch
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 622297178-99📞
E-Mail: info@sfn-planer.de📧
Region: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
URL: https://www.sfn-planer.de/home/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 635962.36 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018: „..
2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
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Quelle: OJS 2021/S 134-357233 (2021-07-09)