Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt den Neubau des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel mit Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle sowie den Abbruch des Bestandgebäudes und des Werkstattgebäudes.
Für die Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle werden in diesem Verfahren die Rohbauarbeiten vergeben. Das Gewerk Rohbauarbeiten umfasst die Leistungen Rückbau, Abbruch massiver Bauteile, Betonsanierung, Erdarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten, Fundamenterderarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Betonsägearbeiten und Mauerarbeiten. Weitere diesbezügliche Ausführungen finden Sie unter Nummer II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbau (BSZTH_204)
BSZTH_204
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt den Neubau des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel mit Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle sowie den...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt den Neubau des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel mit Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle sowie den Abbruch des Bestandgebäudes und des Werkstattgebäudes.
Für die Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle werden in diesem Verfahren die Rohbauarbeiten vergeben. Das Gewerk Rohbauarbeiten umfasst die Leistungen Rückbau, Abbruch massiver Bauteile, Betonsanierung, Erdarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten, Fundamenterderarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Betonsägearbeiten und Mauerarbeiten. Weitere diesbezügliche Ausführungen finden Sie unter Nummer II.2.4).
— Erdaushub, Transport, Lagerung, Entsorgung: ca. 1 100 m;
— Erdaushub, Transport, Lagerung, Entsorgung für Grundleitungen: ca. 880 m;
— Auffüllungen Schottermaterial: ca. 470 m;
— Stahlbetonfundamente: ca. 80 m;
— Stahlbetonbodenplatten d= 20-25 cm: ca. 460 m;
— Stahlbetonwände d= 25-30 cm: ca. 145 m;
— Stahlbetondecke d=20-25 cm: ca. 540 m;
— Außen- und Innenmauerwerk KS, teilweise als Sichtmauerwerk, Wandstärke bis 24 cm: ca. 215 m;
— Fundamenterder- / Ringerderverlegearbeiten: ca. 260 m;
— Entwässerungskanalarbeiten: ca. 390 m;
— Abbruch Betonbauteile als Teil- und Vollabbruch: ca. 160 m;
— Abbruch Betonfertigeile / Fassadenelemente bis ca. 4,2 to, Einbauhöher bis ca. 10 m: 20 Stück;
— Abbruch Betonfertigeile / Fassadenelemente bis ca. 2 to, Einbauhöher bis ca. 5 m: 12 Stück.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-22 📅
Datum des Endes: 2022-06-06 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 190-457676
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Anschrift siehe Nr. I.1)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
“Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden unter dem in Nr. I.3) genannten Link.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Schweinfurt
Postanschrift: Schrammstraße 1
Postort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 972155662📞
E-Mail: vergabestelle@lrasw.de📧
Fax: +49 97215578662 📠
URL: https://www.landkreis-schweinfurt.de/🌏
Quelle: OJS 2020/S 222-542254 (2020-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-18) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Erdaushub, Transport, Lagerung, Entsorgung: ca. 1 100 m,
— Erdaushub, Transport, Lagerung, Entsorgung für Grundleitungen: ca. 880 m,
— Auffüllungen...”
Beschreibung der Beschaffung
— Erdaushub, Transport, Lagerung, Entsorgung: ca. 1 100 m,
— Erdaushub, Transport, Lagerung, Entsorgung für Grundleitungen: ca. 880 m,
— Auffüllungen Schottermaterial: ca. 470 m,
— Stahlbetonfundamente: ca. 80 m,
— Stahlbetonbodenplatten d= 20-25 cm: ca. 460 m,
— Stahlbetonwände d= 25-30 cm: ca. 145 m,
— Stahlbetondecke d=20-25 cm: ca. 540 m,
— Außen- und Innenmauerwerk KS, teilweise als Sichtmauerwerk, Wandstärke bis 24 cm: ca. 215 m,
— Fundamenterder- / Ringerderverlegearbeiten: ca. 260 m,
— Entwässerungskanalarbeiten: ca. 390 m,
— Abbruch Betonbauteile als Teil- und Vollabbruch: ca. 160 m,
— Abbruch Betonfertigeile / Fassadenelemente bis ca. 4,2 t, Einbauhöher bis ca. 10 m: 20 Stück,
— Abbruch Betonfertigeile / Fassadenelemente bis ca. 2 t, Einbauhöher bis ca. 5 m: 12 Stück.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 222-542254
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rohbau (BSZTH_204)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 250-623238 (2020-12-18)