Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG). Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (§ 12a ThürVergG) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt und als *.pdf-Datei vorzulegen:
1. Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
2. Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG – NU-einsatz/§ 17 ThürVgG – Kontrollen/§ 18 ThürVgG –Sanktionen),
3. Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist in Bezug auf die Nachunternehmen:
1. Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer,
2. Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2ThürVgG),
3. Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2ThürVgG).
Die Vergabeunterlagen werden nur in elektronischer Form auf der Vergabeplattform unter der in Pkt. I.3) genannten Internetadresse bis zu Angebotsfrist zum Download bereitgestellt. Die Angebotsabgabe –ausschließlich in elektronischer Form – erfolgt über dieselbe Vergabeplattform.
Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.