1. Zur Sicherung der Vertragserfüllung werden vom Auftraggeber 10 % der jeweiligen Abschlagsrechnungssumme als Vertragserfüllungssicherheit einbehalten, die gegen eine unbefristete Bankbürgschaft ausgelöst werden kann. Die Bürgschaft ist nach den Vorgaben des Musters Vertragserfüllungsbürgschaft auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
2. Für Gewährleistungsansprüche wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der geprüften Bruttoschlussrechnungen einbehalten. Die Sicherheit ist in Form einer Bürgschaft nach den Vorgaben des Musters Bürgschaftserklärung für Gewährleistungsansprüche auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3. Der Auftragnehmer muss zusichern, dass der Vorarbeiter (Polier) der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist.
4. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
5. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe der VOB/A EU(vgl. § 3 Nr. 1 VOB/A EU). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
6. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können unter
https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A1CCDC56-CC61-430D-B05A-6685FD55B38F heruntergeladen werden.
7. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
8. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular VIII zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt.
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen:
(I) die unter Ab-schnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft,
(II) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten,
(III) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular IX.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen:
(I) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung,
(II) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher,
(III) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.