Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohrmedien im Tunnelsystem
OV 008-20
Produkte/Dienstleistungen: Neuverlegung von Rohrleitungen📦
Kurze Beschreibung: Verlegung von Rohrmedien im Infrastrukturtunnel.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Martinistr. 52
20251 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausführung der Medienführung im Infrastrukturtunnel (Dampf-, Fernwärme- und Kälteversorgung, Sauerstoff, Trinkwasserleitungen).” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Fertigstellung der Hauptleistung bis 31.12.2020
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenznachweise über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren über die auftragsgemäße Leistungserbringung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenznachweise über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren über die auftragsgemäße Leistungserbringung (Ausführung und Ergebnis).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-02
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-02
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Strategischer Einkauf – Submissionsstelle
Quartier am Zeughaus, 5. OG
Christoph-Probst-Weg 2
20251 Hamburg”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPDBSQ
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310499 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, wenn
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, wenn
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 016-032487 (2020-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1271670.70 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Fertigstellung der Hauptleistung bis 31.12.2020.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 016-032487
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rohrmedien im Tunnelsystem
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Uwe Judtka Anlagenbau GmbH
Postanschrift: Westerstr. 1
Postort: Dingen
Postleitzahl: 25715
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4855994📞
E-Mail: info@judtka.de📧
Region: Dithmarschen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 500 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1271670.70 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPDFQL
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, wenn:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, wenn:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 099-236481 (2020-05-18)