Beschreibung der Beschaffung
1. Allgemeines:
Nördlich des Stadtzentrums der Landeshauptstadt Potsdam im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld wird rechts und links der Georg-Hermann-Allee auf einer militärischen Konversationsfläche ein neuer Wohnstandort entwickelt. Im südlichen Bereich des Baufeldes WA1 des in Kraft gesetzten Bebauungsplans Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“ sollen ca. 70 öffentlich geförderte Wohneinheiten entstehen. Das Baufeld WA 1 wurde bereits in 2 Grundstücke geteilt, die Teilungsgrenze liegt im Bereich der im Bebauungsplan gekennzeichneten Fläche für Gemeinschaftsstellplätze GSt 2.
Lage:
Gemeinde Potsdam, Gemarkung Potsdam, Flur 26, Flurstück 2527
2. Aufgabe:
Objektplanung für den Neubau einer Wohnanlage mit 4 Gebäuden mit mind. 70 Wohnungen und einer Wohnfläche von mind. 4 500 m.
Die Machbarkeit des Vorhabens ergibt sich zwingend aus der Einhaltung der definierten Kostenobergrenzen sowie gemäß der in Anlage A01 aufgestellten Ausstattungsmerkmale und -standards.
Die Gebäudekonzeption ist auf kosten- und flächenoptimiertes Bauen auszurichten. Bei der Planung sind die folgenden Grundsätze zu beachten:
— Das Bebauungskonzept hat die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“ zwingend einzuhalten,
— Die Größenvorgaben der einzelnen Wohnungstypen sind dem beiliegenden Wohnungsschlüssel zu entnehmen (Anlage A02),
— Anwendung von einfachen konstruktiv-technischen und strukturellen Entwurfslösungen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit; Wiederholung von Grundriss- und Gebäudetypen; wiederkehrende Planungselemente,
— Detailausbildungen unter Berücksichtigung eingeführter technischer Regelwerke zur Schadensminimierung wie auch Gebrauchswertmaximierung,
— Anwendung einfacher Formelemente,
— Beschränkung bei der Materialwahl auf wenige haltbare Materialien mit entsprechend alterungs-fähigen Eigenschaften,
— Ausrichtung der Gebäudekonzeption auf energetische Anforderungen, die sich aus den Förderbestimmungen KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2016) der KfW-Förderbank ergeben,
— Anwendung einer klaren, zeitgemäßen und gleichzeitig zeitlosen Ästhetik (ohne kurzlebige modische Beiwerke),
— Sämtliche Wohnungen in den Obergeschossen sind schwellenfrei über den Aufzug erreichbar zu planen. Die Erdgeschosswohnungen müssen ebenfalls über einen schwellenfreien Zugang verfügen,
— Der Wohnungsgrundriss soll zur Wohnraumversorgung wechselnder Nutzergruppen geeignet und wohntechnisch zweckmäßig sein. Es muss eine Möblierung mit handelsüblichen Möbeln unter Berücksichtigung der haustechnischen Einbauten möglich sein. Innerhalb jeder Wohnung ist ein mind. 1 m großer Abstellraumbereich nachzuweisen,
— Koordination von fachplanungsübergreifenden Themen wie z. B. Lüftungskonzept, Definition von Schnittstellen.
3. Baukosten:
Als verbindliche Obergrenze sind die Netto-Bauwerkskosten (Kostengruppe 300, 400 und 540 der DIN 276-1: 2008-12) je m Wohnfläche (gem. Wohnflächenverordnung) mit folgender vorläufiger Kostenteilung zwingend einzuhalten:
Kostengruppen Netto-Bauwerkskosten für das Bauvorhaben
KG 300, 1 500 EUR je m Wfl.
KG 400, 540 480 EUR je m Wfl
Summe
KG 300, 400, 540, 1 980 EUR je m Wfl.
Die Kostenobergrenzen stellen eine vereinbarte Beschaffenheit der Objektplanung dar. Verschiebungen innerhalb der Kostengruppen 300, 400 und 540 sind nur in Abstimmung mit der Auftraggeberin und zwischen den an der Planung fachlich Beteiligten möglich, sofern die Bauwerkskosten insgesamt eingehalten werden.
Die Auftraggeberin geht nach derzeitigem Projektstand von der Realisierung von insgesamt 70 Wohneinheiten in 4 Gebäuden, einer Gesamtwohnfläche von 4 500 m und Netto-Bauwerkskosten (Kostengruppen 300, 400 und 540 der DIN 276) in Höhe von 8 910 000 EUR aus. Wird erkennbar, dass die von der Auftraggeberin vorgegebenen Netto-Bauwerkskosten in Höhe von 8 910 000 EUR überschritten werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Auftraggeberin unverzüglich zu unterrichten. Für diesen Fall sind zur Nacherfüllung des geschuldeten Werkes geeignete Einsparungsmaßnahmen unter Aufrechterhaltung der wesentlichen Züge der in Anlage A08 aufgestellten Ausstattungsmerkmale und Standards mit der Auftraggeberin abzustimmen und umzusetzen.
4. voraussichtliche Planungs- und Bauzeiten:
Abgabe Vorplanung 11/2020
Abgabe Entwurfsplanung 03/2021
Einreichung Bauantrag 05/2021
Einreichung Förderunterlagen 05/2021
Baubeginn 06/2022
Fertigstellung nach § 83 Abs. 2 BbgBO Januar 2024.