Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rotenburg KiTa-Braach, Planungsleistung Gebäude und Innenräume
Rotenburg_KiTa-Braach-Architektur”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Rotenburg, Neubau Kita-Braach, Architekturleistung Leistungsbild Gebäude und Innenräume.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 289540.50 💰
Ortsteil Braach der Stadt Rotenburg a. d. Fulda am Ortsausgang Richtung Alheim neben dem schon bestehenden Verwaltungsbau der Stadtwerke Rotenburg an der L3208.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Braach. Nach den derzeitigen Bedarfsermittlungen der Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Braach. Nach den derzeitigen Bedarfsermittlungen der Stadt Rotenburg a. d. Fulda müssen 5 zusätzliche Gruppen geschaffen werden. Hierbei handelt es sich um zwei Kindergartengruppen sowie 3 Kinderkrippengruppen.
Nach Abwägung aller äußeren Einflussfaktoren, wie Leistungsfähigkeit der Andienung, Platzbedarf für den Erweiterungsbau, Parkraum für das Personal sowie Eltern, Denkmalschutz und weiteren, hat sich die Stadt zu einem Neubau an einem geeigneten Standort im Ortsteil Braach entschieden.
Das Grundstück liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Braach und befindet sich im Besitz der Stadt Rotenburg a. d. Fulda. Ein Gründungsgutachten wurde in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen im 1. Quartal 2021 vorliegen. Die Kampfmittelfreiheit wurde beim RP Darmstadt angefragt. Hier liegt noch kein Ergebnis vor.
Der Standort verfügt über eine äußerst leistungsfähige Andienung, das Gelände und seine Größe lassen einen ebenerdigen eingeschossigen Neubau zu und genügt somit im Besonderen den Ansprüchen an den Brandschutz, die behindertengerechten, barrierefreien Zugänglichkeiten sowie eine im städtischen Interesse liegende sparsame Realisierbarkeit. Überdies bestehen je nach Planung und Ausführung einfache Möglichkeiten für Erweiterungen. Über das Außengelände können die Erzieher*innen mit den Kindern die Fuldaauen ohne Querung oder Nutzung von befahrenen öffentlichen Straßen erreichen, um entsprechende Lerneinheiten in der Natur durchzuführen und die Bewegung im freien Gelände anzuregen.
Durch die unmittelbar angrenzende städtische Bebauung Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda können vorhandene Infrastrukturen teilweise gemeinsam genutzt werden. So soll die Andienung über die vorhandene Zufahrt zu den Gebäuden der Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda erfolgen. Weitere Synergieeffekte im Hinblick auf Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom- und Telekommunikation werden geprüft. Ebenfalls ist die Errichtung eines Nahwärmenetzes denkbar.
Sämtliche Bauarten, z. B. Massivbauweise, Holzrahmenbauweise, Metallrahmenbauweise sind zugelassen, solange sie den Anforderungen der Unfallkasse hinsichtlich Lärm-, Wärme- und Arbeitsschutz entsprechen.
Das Baugrundstück umfasst eine Fläche von ~ 5 000 m. Pro Gruppe wird mit einem Raumangebot inkl. der Nebenräume von 220 m gerechnet, so dass ein Gesamtraumangebot von ~ 1 100 m entstehen soll. Hierbei sind berücksichtigt neben den eigentlichen Gruppen- und Gruppennebenräumen auch Ruhe-, Schlaf- und Spielräume, Pflege- und Sanitärbereiche, Mehrzweckräume z. B. für therapeutische Nutzung, Sport- und Bewegungsraum, Küche und Vorratsraum, Räume für die Kitaleitung sowie für das Personal, Eingangsbereiche und Flure, Hauswirtschaftsraum, Elterncafé, Räume für Elterngespräche, sowie entsprechende Personal WC`s, Abstellräume für Kinderwagen, u. a., sämtlich alle den einschlägigen Vorschriften genügend. Somit bleiben ~ 3 000 m für Parkraum und Außengelände.
Das direkt am Gebäude anschließende Außengelände soll in die folgenden 3 Bereiche gegliedert sein: Außengelände Kindergartenkinder, Außengelände Kinderkrippenkinder und ein gemeinsam genutzter Bereich.
Das Gebäude soll in eingeschossiger Bauweise errichtet werden. Um Niveaugleichheit mit den Gebäuden der Stadtwerke und somit Höhenunterschiede zu vermeiden, soll das vorhandene Gelände leicht angehoben werden. Das bereits vorhandene, zusätzliche angrenzende Außengelände (Spiel- und Aufenthaltsbereich) von ~1 000 m, mit seinem vorhandenen Obstaltholzbaumbestand, welcher im Sommer Schatten spendet, sowie das direkt am Gelände fließende Kleingewässer „Ringbach", ist für die pädagogische Arbeit von außerordentlicher Bedeutung für die Einrichtung einer Kindertagesstätte und kann überdies zur Außengeländeplanung genutzt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-02 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Angebotsaufforderung + Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-20
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-01-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2020/S 249-620941 (2020-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: GOTTHOLD Rechtanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Magistrat der Stadt Rotenburg an der Fulda,
Marktplatz 15,
36199 Rotenburg an der Fulda”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Braach. Nach den derzeitigen Bedarfsermittlungen der Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Braach. Nach den derzeitigen Bedarfsermittlungen der Stadt Rotenburg a. d. Fulda müssen fünf zusätzliche Gruppen geschaffen werden. Hierbei handelt es sich um 2 Kindergartengruppen sowie drei Kinderkrippengruppen. Nach Abwägung aller äußeren Einflussfaktoren, wie Leistungsfähigkeit der Andienung, Platzbedarf für den Erweiterungsbau, Parkraum für das Personal sowie Eltern, Denkmalschutz und weiteren, hat sich die Stadt zu einem Neubau an einem geeigneten Standort im Ortsteil Braach entschieden. Das Grundstück liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Braach und befindet sich im Besitz der Stadt Rotenburg a. d. Fulda. Ein Gründungsgutachten wurde in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen im 1. Quartal 2021 vorliegen. Die Kampfmittelfreiheit wurde beim RP Darmstadt angefragt. Hier liegt noch kein Ergebnis vor. Der Standort verfügt über eine äußerst leistungsfähige Andienung, das Gelände und seine Größe lassen einen ebenerdigen 1-geschossigen Neubau zu und genügt somit im Besonderen den Ansprüchen an den Brandschutz, die behindertengerechten, barrierefreien Zugänglichkeiten sowie eine im städtischen Interesse liegende sparsame Realisierbarkeit. Überdies bestehen je nach Planung und Ausführung einfache Möglichkeiten für Erweiterungen. Über das Außengelände können die Erzieher*innen mit den Kindern die Fuldaauen ohne Querung oder Nutzung von befahrenen öffentlichen Straßen erreichen, um entsprechende Lerneinheiten in der Natur durchzuführen und die Bewegung im freien Gelände anzuregen. Durch die unmittelbar angrenzende städtische Bebauung Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda können vorhandene Infrastrukturen teilweise gemeinsam genutzt werden. So soll die Andienung über die vorhandene Zufahrt zu den Gebäuden der Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda erfolgen. Weitere Synergieeffekte im Hinblick auf Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom- und Telekommunikation werden geprüft. Ebenfalls ist die Errichtung eines Nahwärmenetzes denkbar. Sämtliche Bauarten, z. B. Massivbauweise, Holzrahmenbauweise, Metallrahmenbauweise sind zugelassen, solange sie den Anforderungen der Unfallkasse hinsichtlich Lärm-, Wärme- und Arbeitsschutz entsprechen. Das Baugrundstück umfasst eine Fläche von ~ 5 000 m. Pro Gruppe wird mit einem Raumangebot inkl. der Nebenräume von 220 m gerechnet, so dass ein Gesamtraumangebot von ~ 1 100 m entstehen soll. Hierbei sind berücksichtigt neben den eigentlichen Gruppen- und Gruppennebenräumen auch Ruhe-, Schlaf- und Spielräume, Pflege- und Sanitärbereiche, Mehrzweckräume z. B. für therapeutische Nutzung, Sport- und Bewegungsraum, Küche und Vorratsraum, Räume für die Kitaleitung sowie für das Personal, Eingangsbereiche und Flure, Hauswirtschaftsraum, Elterncafé, Räume für Elterngespräche, sowie entsprechende Personal WC`s, Abstellräume für Kinderwagen, u. a., sämtlich alle den einschlägigen Vorschriften genügend. Somit bleiben ~ 3 000 m für Parkraum und Außengelände. Das direkt am Gebäude anschließende Außengelände soll in die folgenden drei Bereiche gegliedert sein: Außengelände Kindergartenkinder, Außengelände Kinderkrippenkinder und ein gemeinsam genutzter Bereich. Das Gebäude soll in eingeschossiger Bauweise errichtet werden. Um Niveaugleichheit mit den Gebäuden der Stadtwerke und somit Höhenunterschiede zu vermeiden, soll das vorhandene Gelände leicht angehoben werden. Das bereits vorhandene, zusätzliche angrenzende Außengelände (Spiel- und Aufenthaltsbereich) von ~1 000 m, mit seinem vorhandenen Obstaltholzbaumbestand, welcher im Sommer Schatten spendet, sowie das direkt am Gelände fließende Kleingewässer „Ringbach“, ist für die pädagogische Arbeit von außerordentlicher Bedeutung für die Einrichtung einer Kindertagesstätte und kann überdies zur Außengeländeplanung genutzt werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 249-620941
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rotenburg KiTa-Braach, Planungsleistung Gebäude und Innenräume
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Hessenallee 2
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34130
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 561-707750📞
E-Mail: info@anp-ks.de📧
Fax: +49 561-7077523 📠
Region: Kassel, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 060-151806 (2021-03-22)