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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bülowstraße 12-14
44141 Dortmund
Beschreibung der Beschaffung:
“Die d-Port 21 als Projektentwicklungsgesellschaft und Tochter der DSW 21 plant den Rückbau von Bestandsbaulichkeiten im Stadtgebiet des Dortmunder Hafens....”
Beschreibung der Beschaffung
Die d-Port 21 als Projektentwicklungsgesellschaft und Tochter der DSW 21 plant den Rückbau von Bestandsbaulichkeiten im Stadtgebiet des Dortmunder Hafens. Es soll ein Hallenkomplex mit baulich angrenzenden Nebengebäuden an der Bülowstraße 12-14 zurückgebaut werden. Die innenliegenden Hallenschiffe 2 und 7 sollen unter Berücksichtigung eines architektonischen Entwurfs zur Folgenutzung des Areals beschädigungsfrei erhalten bleiben. In den diversen Schnittstellenbereichen „Rückbau/Erhalt“ sind somit selektive Maßnahmen zur konstruktiven Entkopplung der zu erhaltenden Stahlkonstruktion vorzunehmen. Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise sind in Titel 02 „Rückbau“ enthalten. Vor dem Hintergrund der zentralen Lage im Dortmunder Hafengebiet soll der Standort nach abgeschlossenem Rückbau der Bestandsbaulichkeiten einer umfassenden Aufbereitung unterzogen und einer geeigneten Folgenutzung zugeführt werden.
Der ehemalige Betriebsstandort der „Knauf Interfer Gruppe“ (Hallenkomplex) diente im Wesentlichen zur Stahlbearbeitung und -distribution und wurde im Jahr 2016 stillgelegt. Seit diesem Zeitpunkt befinden sich die Hallenbaulichkeiten im Nutzungsleerstand.
Die elementaren Konstruktionsmerkmale und rückbaurelevanten Einbauten der Gebäude sind zusammenfassend in Anlage 3 dargestellt.
Zusätzlich zu den obenstehenden Baulichkeiten sind die nördlich des Hallenkomplexes verlaufenden und bauseits bereits entwidmeten Gleisanschlüsse bis zur „Schäferstraße“ zurückzubauen. Die in diesem Bereich vorhandene Portalkrananlage ist ebenfalls zu demontieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 234
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Mit dem Angebot ist das Formblatt 124 als Eigenerklärung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Mit dem Angebot ist das Formblatt 124 als Eigenerklärung vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-14
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabemarktplatz NRW
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die von den Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gemäß § 12...”
Die von den Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gemäß § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDFYT3M
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.
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Quelle: OJS 2020/S 251-627180 (2020-12-21)