Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich nach Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt, die die Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.