Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1)
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen Referenzen vorgelegt werden, welche folgende Mindestanforderungen (kumulativ) erfüllen:
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen von dem Bewerber/der BewGe in seinen/ihren Referenzen insgesamt alle Leistungen gemäß III.1.3 Ziff. 1.1 a) bis d) nachgewiesen werden (Mindestanforderung).
Die Leistungen müssen insgesamt in einer oder mehreren Referenzen nachgewiesen werden. Die Leistungen müssen nicht zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden, die Anforderungen können auch in mehreren unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden. Zudem müssen die als Referenz benannten Leistungen jeweils im Zeitraum der letzten 10 Jahre erbracht worden sein. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Zu 2.2) Projektleiter
Es gelten für den benannten Ansprechpartner bzw. Projektleiter, nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
a) Dipl.-Ing. oder Master oder vergleichbar (≥ EQR Level 6)
b) ≥ 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Flughafenplanung/-kapazitätsanalysen,
c) Erfahrungen in der Koordination eines Projektteams bestehend aus 5 oder mehr Personen über einen ununterbrochenen Zeitraum von ≥ 6 Monate,
d) nachweislich Berufserfahrung bei der Erstellung von mindestens einem rechtskonformen und belastbarenen Kapazitätsgutachten für Flughafeninfrastruktur im Rahmen von Planänderungsverfahren,
e) nachweislich Berufserfahrung bei der Erstellung von mindestens einer Flughafenkapazitätsanalyse (Terminal oder Flugbetriebsflächen), die im Rahmen von Flughafen-Koordinationseckwertanalysen erstellt wurden.
Insgesamt muss von dem Bewerber/der BewGe entweder die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Ziff. 2.2 a), b), c und d) oder die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Ziff. 2.2 a), b), c) und e) nachgewiesen werden.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3, Punkt 2.2, angegebene Person des Projektleiters des Bewerbers/der BewGe die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt. Die Nichtvorlage der vorgenannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Zu 2.3) Projektmitarbeiter
Es gelten für den Mitarbeiter des Projektteams nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
a) Dipl.-Ing. oder Master oder vergleichbar (≥ EQR Level 6)
b) ≥ 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
c) nachweislich Berufserfahrung bei der Erstellung von mindestens einem rechtskonformen und belastbarenen Kapazitätsgutachten für Flughafeninfrastruktur im Rahmen von Planänderungsverfahren,
d) nachweislich Berufserfahrung bei der Erstellung von mindestens einer Flughafenkapazitätsanalyse (Terminal oder Flugbetriebsflächen), die im Rahmen von Flughafen-Koordinationseckwertanalysen erstellt wurden.
Es muss für jeden der benannten Mitarbeiter des Bewerbers/der BewGe entweder die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Ziff. 2.3 a), b) und c) oder die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Ziff. 2.3 a), b), und d) nachgewiesen werden. Die Nichtvorlage der vorgenannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen von dem Bewerber/der BewGe in den Referenzen des vorgesehenen Projektteams insgesamt die Mindestanforderungen gemäß Ziff. 2.3 c) bis d) nachgewiesen werden (Mindestanforderung). Für den Nachweis der Referenz gemäß Ziff. 2.3 c) und d) kann auch die Referenz des Projektleiters herangezogen werden. Das gilt auch dann, wenn die Referenz des Projektleiters bzw. des Projektmitarbeiters nicht im bewerbenden Unternehmen gesammelt wurde, die persönlichen Referenzen werden jeweils dem Unternehmen zugerechnet.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die angegebenen Personen für das vorgesehene Projektteam die vorgenannten Mindestanforderungen jeweils erfüllen.