Beschreibung der Beschaffung
Die ursprünglichen Einzel-Modelle wurden im Jahr 2007 zu einem Modell zusammengefasst und auf das im LANUV zur Verfügung stehende Programmsystem FEFLOW (DHI Wasy) übertragen. Im Rahmen von mehreren Aufträgen wurde das Modell laufend aktualisiert, verfeinert und räumlich erweitert. Weiterhin erfolgte die räumliche Erweiterung um die südliche Rur-Scholle, eine umfangreiche Datenaktualisierung und sukzessive Übernahme von neuen Erkenntnissen zur Geologie.
Mit dem kalibrierten Modell werden instationäre Simulationsrechnungen zu verschiedenen Fragestellungen im Zusammenhang mit den wasserwirtschaftlichen Auswirkungen der drei aktiven Braunkohletagebaue durchgeführt. Der Simulationszeitraum erstreckt sich je nach Fragestellung in der Regel l über den Zeitraum 1975-2200.
Das Modellgebiet hat eine Fläche von über 3 000 km und ist mit über 2,8 Mio. Dreiecksprismenelementen und über 1,5 Mio. Knoten diskretisiert. Das Modell umfasst alle Lockergesteinsschichten bis zum Festgestein, wobei die quartären und tertiären Sedimente in 40 Modellschichten unterteilt sind.
Die Zielsetzung ist, das Grundwassermodell laufend zu aktualisieren und lauffähig zu erhalten. Das bezieht sich sowohl auf die Aktualisierung der Modelleingangsdaten als auch auf die Verwendung der aktuellen Software-Version des Programms FEFLOW mit der Berücksichtigung von verbesserten Modellierungsmöglichkeiten.
Der Leistungsumfang ist in folgende Arbeitspakete unterteilt:
1. Arbeitspaket: Aktualisierung und Verfeinerung der Modelleingangsdaten;
2. Arbeitspaket: Kalibrierung;
3. Arbeitspaket: Bilanzierung;
4. Arbeitspaket: Simulation für geänderte Abbau-/Rekultivierungsplanungen;
5. Arbeitspaket: Simulation für die Flurabstandskarte;
6. Arbeitspaket: Simulation für wasserwirtschaftliche Fragestellungen;
7. Arbeitspaket, optional: Modellerweiterung Kölner Scholle (7a: Machbarkeitsstudie); 7b – Durchführung;
8. Arbeitspaket: zusätzliche Berichtsformate (Bedarfsposition);
9. Projektbesprechungen beim AG.
Unter dem Rahmenvertrag kann der AG nach seinem Bedarf und freien Ermessen Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung gemäß den aufgeführten Arbeitspaketen abrufen. Insbesondere werden keine verbindlichen Mindestabnahmemengen und auch keine Höchstabnahmemengen sowie keine Abrufpflicht des AG vereinbart. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf und Vergütung einer Mindestabnahmemenge. Der AN ist bei Abruf des AG zur Leistungserbringung verpflichtet.
Die Abrufe (Einzelauftrag) erfolgt von Zeit zu Zeit in variierendem Umfang in Textform (Telefax oder E-Mail) seitens des AG je Arbeitspaket.