RV PD SVM WSF 2020

PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH

RV PD SVM WSF 2020.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Referenznummer: 2020-I-010
Kurze Beschreibung: RV PD SVM WSF 2020.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
Postanschrift: Friedrichstr. 149
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibung@pd-g.de 📧
URL der Dokumente: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/?tid=a1ac3c48589e8886722091cf4d8a2c24 🌏
URL der Teilnahme: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/?tid=a1ac3c48589e8886722091cf4d8a2c24 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 083-196450
ABl. S-Ausgabe: 83

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 780 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Branchenbewertungen und Marktanalysen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Deutschland steht vor gewaltigen Herausforderungen. Die Coronavirus-Pandemie sorgt für enorme Unsicherheiten in der Realwirtschaft und Verwerfungen an den Kapitalmärkten. In Folge der auf nationaler und internationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus sind unter anderem die unternehmerischen Aktivitäten eingeschränkt worden sowie die gesamtwirtschaftliche Produktion und die Nachfrage gesunken. Auch bisher gesunde Unternehmen geraten dadurch vermehrt in eine Liquiditätskrise und sind zunehmend einer Insolvenzgefahr ausgesetzt – unzählige Arbeitsplätze wären bedroht. Um langfristige und persistente volkswirtschaftliche Folgen und soziale Schäden abzuwenden, sind schnelle und zielgerichtete Maßnahmen zur Stabilisierung der Realwirtschaft zwingend notwendig. In dieser sich zuspitzenden Krisensituation ist es die fundamentale Aufgabe des Staates, die Volkswirtschaft zu stabilisieren, die sozialpolitischen Auswirkungen zu minimieren und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürgern in die politische Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag am 26. März 2020 das Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Stabilisierungsfondsgesetz – FMStFG) beschlossen. Mit dem Gesetz werden die im Zuge der Finanzkrise von 2008 etablierten Instrumente zur Stabilisierung der Finanzwirtschaft um den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Stabilisierung der Realwirtschaft ergänzt. Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) hat der Gesetzgeber ein Maßnahmenpaket etabliert, welches als erklärtes Ziel die Stabilisierung der Volkswirtschaft und die Sicherung von Arbeitsplätzen durch den Einsatz von 3 Instrumenten beabsichtigt:
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—— Bürgschaften für die Kapitalmarktfinanzierung von Unternehmen i. H. v. 400 Mrd. EUR;
—— Rekapitalisierungsmaßnahmen für Unternehmen i. H. v. 100 Mrd. EUR;
—— Kredite zur Refinanzierung von KfW-Sonderprogrammen i. H. v. bis zu 100 Mrd. EUR.
Der zunächst bis Ende 2021 befristete WSF richtet sich an Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR, Umsatzerlösen von mehr als 50 Mio. EUR oder mehr als 249 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt (mindestens 2 dieser 3 Kriterien müssen erfüllt sein). Die Verwaltung des Fonds obliegt im Rahmen des § 18 FMStFG der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Entscheidungen über Stabilisierungsmaßnahmen trifft grundsätzlich das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Einzelfällen auch der interministerielle Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Ausschuss (WSF-Ausschuss) sowie die Kreditanstalt für Wiederbau (KfW).
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Die PD unterstützt das BMF im Bedarfsfall bei seiner anspruchsvollen Aufgabenstellung und plant bei Bedarf zusätzliche Kapazitäten (qualitativ und quantitativ) vom Markt hinzu zu ziehen. Dies umfasst Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung über den Einsatz von Stabilisierungsmaßnahmen mit dem Fokus auf Branchenbewertungen und Marktanalysen (Los 1) und Unternehmensbewertungen, Restrukturierungen und Unternehmensfinanzierung (Los 2).
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Die abrufbaren Leistungen des Loses 1 umfassen insgesamt rund 800 PT und umfassen die Ausarbeitung und Fortschreibung von Branchenbewertungen und Marktanalysen im Rahmen der Entwicklung der Corona-Krise. Dies beinhaltet die Annahme von unterschiedlichen Szenarien für den weiteren Krisenverlauf.
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1. Entwicklung von Szenarien für den weiteren Krisenverlauf:
1.1. Ableitung von Kerntreibern, zu variierenden Parametern und zeitlicher Ausgestaltung des Szenarios,
1.2. Qualitative Beschreibung des Szenarios und der Grundannahmen,
1.3. Quantitative Detaillierung der Auswirkungen auf konkrete Branchen und ökonomische Wirkung auf Kenngrößen,
1.4. Plausibilisierung und dynamische Fortschreibung der Szenarien im zeitlichen Verlauf.
2. Die Ausarbeitung von Branchenbewertungen und Marktanalysen umfasst folgende Tätigkeiten:
2.1. Ableitung von Schlüsselbranchen und –märkten (z. B. aus Szenarioanalyse),
2.2. Etablierung eines Mechanismus zur fortlaufenden Identifikation weiterer zu untersuchender Branchen und Märkte,
2.3. Etablierung einer konsistenten Bewertungs- und Analyselogik, z. B. entlang von,
2.3.1. Profilen der wichtigsten Akteure am Markt,
2.3.2. Wettbewerbsintensität und Marktanteilen,
2.3.3. Marktgröße und -dynamik anhand geeigneter Parameter (z. B. Anzahl Unternehmen, Unternehmensstrukturparameter, Finanzkennzahlen),
2.3.4. Finanzieller Leistungsfähigkeit (z. B. anhand von Profit Pools, Umsätzen, Kosten und Margen),
2.3.5. Maßgeblicher Trends und Innovationen,
2.3.6. Politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 240 000 EUR 💰
Dauer: 7 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 1 * um jeweils 6 Monate
Beschreibung der Optionen:
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen: 1 * um jeweils 6 Monate
Die Verlängerungsoption der Laufzeit beinhaltet keine Option zur Volumenausweitung.
Bezeichnung des Loses: Unternehmensbewertungen, Restrukturierungen und Unternehmensfinanzierung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen im Los 2 betreffen die Erstellung von Stellungnahmen für die Entscheidungsfindung im BMF über die Bereitstellung von Bürgschaften und den im Gesetz genannten Rekapitalisierungsmaßnahmen.
Die abrufbaren Beratungsleistungen umfassen rund 450 PT und die folgenden Tätigkeiten:
1. Beistellung einer Zweitmeinung zu durchgeführten Unternehmensbewertungen bzw. im Bedarfsfall eine eigenständige Durchführung/Fortschreibung von Unternehmensbewertungen,
2. Bewertung von Restrukturierungsvorschlägen von Unternehmen,
3. Durchführung von Analysen für die Empfehlung von Finanzierungsalternativen für Unternehmen,
4. Vorbereitung und Begleitung von EU-Notifizierungsverfahren für Beihilfen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 540 000 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Unternehmensdarstellung (gültig für Los(e) 1, 2),
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123-125 GWB (gültig für Los(e) 1, 2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Betriebs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Es der Nachweis einer Betriebs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorzulegen. (gültig für Los(e) 1, 2),
4. Gesamtumsatz (gültig für Los(e) 1, 2),
5. Spezifischer Umsatz: Marktanalyse und Branchenbewertungen (gültig für Los(e) 1),
6. Spezifischer Umsatz: Beratung zu Unternehmensbewertungen, Restrukturierungen und Unternehmensfinanzierung (gültig für Los(e) 2).
Mindeststandards:
Zu Eignungskriterium 3: Diese muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis aufweisen:
—— Personenschäden: 1 000 000,00 EUR (pro Schadensfall);
—— Sach- und sonstige Schäden: 1 000 000,00 EUR (pro Schadensfall).
Die Mindestdeckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr zumindest zweimal zur Verfügung stehen.
Zu Eignungskriterium 4: Der Jahresumsatz muss jeweils für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 folgende losspezifische Mindestumsätze erfüllen:
— Los 1: 4 480 000 EUR;
— Los 2: 1 080 000 EUR.
Hinweis: Bewirbt sich der Wirtschaftsteilnehmer für mehr als ein Los, so ermittelt sich der maßgebende Mindestjahresumsatz aus der Summe der Mindestumsätze.
Zu Eignungskriterium 5: Der Jahresumsatz im Bereich Marktanalyse und Branchenbewertungen muss jeweils für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 mindestens 1 500 000 EUR betragen.
Zu Eignungskriterium 6: Der Jahresumsatz im Bereich Beratung zu Unternehmensbewertungen, Restrukturierungen und Unternehmensfinanzierung muss jeweils für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 mindestens 405 000 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Anzahl der Berater im Bereich Marktanalyse und Strategieberatung: Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren, die über mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare inhaltliche Erfahrung verfügen pro Jahr. (gültig für Los(e) 1)
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8. Anzahl Mitarbeiter im Bereich Marktrecherche (Research-Kapazitäten): Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Research-Bereich in den letzten 3 Jahren, die über mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare inhaltliche Erfahrung verfügen pro Jahr. (gültig für Los(e) 1)
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9. Referenzen im Bereich Marktanalyse und Branchenbewertung: Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
— Bezeichnung des Referenzprojekt;
— Kurze Beschreibung des Referenzprojekts;
— Leistungszeitraum;
— Auftragssumme in EUR (ggf. differenziert nach Eigenanteil und erbrachten Leistungen Dritter);
— Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (max. 500 Wörter, differenziert nach Eigenanteil und Leistungen Dritter);
— Auftraggeber mit Namen und Anschrift;
— Kontakt des Ansprechpartners (gültig für Los(e) 1).
10. Anzahl der Berater im Bereich Unternehmensbewertung: Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Bereich Unternehmensbewertung in den letzten 3 Jahren, die über mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare inhaltliche Erfahrung verfügen pro Jahr. (gültig für Los(e) 2)
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11. Anzahl der Berater im Bereich Unternehmensrestrukturierung: Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Bereich Unternehmensrestrukturierung in den letzten 3 Jahren, die über mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare inhaltliche Erfahrung verfügen pro Jahr. (gültig für Los(e) 2)
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12. Anzahl der Berater im Bereich Beratung im Kontext von Unternehmensfinanzierung: Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Bereich Beratung im Kontext von Unternehmensfinanzierung in den letzten 3 Jahren, die über mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare inhaltliche Erfahrung verfügen pro Jahr. (gültig für Los(e) 2)
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13. Referenzen für den Bereich Unternehmensbewertung: Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
— Auftraggeber mit Namen und Anschrift, Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt;
— Kontakt des Ansprechpartners (gültig für Los(e) 2).
14. Referenzen für den Bereich Unternehmensrestrukturierung: Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
15. Referenzen für den Bereich Unternehmensfinanzierung: Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
Mindeststandards:
Zu Eignungskriterium 7: Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Bereich Marktanalyse und Strategieberatung in den letzten 3 Jahren, die über mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare inhaltliche Erfahrung verfügen, muss pro Jahr 50 Mitarbeiter umfassen.
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Zu Eignungskriterium 8: Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Research-Bereich in den letzten 3 Jahren, die über mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare inhaltliche Erfahrung verfügen, muss pro Jahr mindestens 10 Mitarbeiter umfassen.
Zu Eignungskriterium 9: Mindestens fünf der angegebenen Referenzen müssen im Bereich Marktanalysen und Branchenbewertungen in den Jahren 2019, 2018 oder 2017 abgeschlossen sein.
Zu Eignungskriterium 10: Die Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Bereich Unternehmensbewertung in den letzten 3 Jahren, die über mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare inhaltliche Erfahrung verfügen, muss pro Jahr 25 Mitarbeiter umfassen.
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Zu Eignungskriterium 11: Die Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Bereich Unternehmensrestrukturierung in den letzten 3 Jahren, die über mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare inhaltliche Erfahrung verfügen, muss pro Jahr 10 Mitarbeiter umfassen.
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Zu Eignungskriterium 12: Die Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Bereich Beratung im Kontext von Unternehmensfinanzierung in den letzten 3 Jahren, die über mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare inhaltliche Erfahrung verfügen, muss pro Jahr 10 Mitarbeiter umfassen.
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Zu Eignungskriterium 13: Mindestens fünf in den Jahren 2019, 2018 oder 2017 abgeschlossene Unternehmensbewertungsreferenzen von Unternehmen der Größenordnung im Betrachtungshorizont des WSF.
Unternehmen müssen, um im Betrachtungshorizont des WSF zu sein, mindestens 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen:
1) eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen EUR,
2) mehr als 50 Millionen EUR Umsatzerlöse,
3) mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
Zu Eignungskriterium 14: Mindestens 3 in den Jahren 2019, 2018 oder 2017 abgeschlossene Referenzen zu Restrukturierungsvorhaben von Unternehmen der Größenordnung im Betrachtungshorizont des WSF.
Zu Eignungskriterium 15: Mindestens 3 in den Jahren 2019, 2018 oder 2017 abgeschlossene Referenzen zu Beratungsprojekten im Kontext von Finanzierungen von Unternehmen der Größenordnung im Betrachtungshorizont des WSF.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Die Einhaltung der Mindestfrist gemäß § 15 Abs. 2 und 4 VgV ist dem Auftraggeber unmöglich. Die derzeitige Krisensituation im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus macht ein unverzügliches Handeln im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen des WSF erforderlich. Für die ausgeschriebenen Leistungen besteht daher ein außerordentlich hohe Dringlichkeit.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: n.n.
Adresse des Käuferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/ 🌏
Dokumente URL: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/?tid=a1ac3c48589e8886722091cf4d8a2c24 🌏
Land: Berlin 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499 / 0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 083-196450 (2020-04-24)