Rahmenvertrag für die Lieferung von Straßenbahnschienen für die Instandhaltung und Neubaustrecken in Berlin.
Der Rahmenvertrag wird in 3 Losen ausgeschrieben:
— Los 1: Vignolschiene 49E1 ca. 2 500 m;
— Los 2: Rillenschiene Ri59/10 und Ri59/13 ca. 15 000 m;
— Los 3: Spurrillenschienen für 49E1 ca. 6 100 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Schienenmaterial für Neubau und Instandhaltung 2021-2024
FEM3-0358-2020
Produkte/Dienstleistungen: Eisenbahnschienen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für die Lieferung von Straßenbahnschienen für die Instandhaltung und Neubaustrecken in Berlin.
Der Rahmenvertrag wird in 3 Losen...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag für die Lieferung von Straßenbahnschienen für die Instandhaltung und Neubaustrecken in Berlin.
Der Rahmenvertrag wird in 3 Losen ausgeschrieben:
— Los 1: Vignolschiene 49E1 ca. 2 500 m;
— Los 2: Rillenschiene Ri59/10 und Ri59/13 ca. 15 000 m;
— Los 3: Spurrillenschienen für 49E1 ca. 6 100 m.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Vignolschiene 49E1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Eisenbahnschienen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rillenschiene Ri59 N10 und N13
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Spurrillenschienen für 49E1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder:
— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung" Variante 2;
— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank beim Verein für Präqualifikation für Bauunternehmen e.V. und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 3";
— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1" erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1 - 3) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
— zum Korruptionsregister;
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung;
— Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister;
— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB;
— über die Zahlung von Steuern;
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger;
— zum Gewerbezentralregister;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG);
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Die Erklärungen;
— über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012)
— über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012);
— die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe „Anschreiben Teilnahmewettbewerb"
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-19
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-19 📅
“Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen,...”
Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1. angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Auskünfte über die Teilnahme-/Vergabeunterlagenunterlagen müssen bis zum 18.12.2020 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung „Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 185-447604 (2020-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für die Lieferung von Straßenbahnschienen für die Instandhaltung und Neubaustrecken in Berlin.
Der Rahmenvertrag wird in 3 Losen...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag für die Lieferung von Straßenbahnschienen für die Instandhaltung und Neubaustrecken in Berlin.
Der Rahmenvertrag wird in 3 Losen ausgeschrieben:
— Los 1: Vignolschiene 49E1 ca. 2 500 m,
— Los 2: Rillenschiene Ri59/10 und Ri59/13 ca. 15 000 m,
— Los 3: Spurrillenschienen für 49E1 ca. 6 100 m.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 185-447604
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Vignolschiene 49E1
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-01 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fehlings Weiß Gleistechnik und Entsorgung GmbH
Postanschrift: Palisadenstraße 40
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30420261772📞
E-Mail: fw@fehlings-weiss.de📧
Fax: +49 30420161790 📠
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Rillenschiene Ri59 N10 und N13
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
3️⃣
Vertragsnummer: 3.1
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Spurrillenschienen für 49E1
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 065-169075 (2021-03-29)