Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag Tiefbau auszuschreiben. Die Leistungen sind im Zuge der Instandsetzung bestehender Anlagen und bei Neubaumaßnahmen zu erbringen. Die Leistungen des Rahmenvertrages werden in folgende Gewerken strukturiert: — vorbereitende Arbeiten, incl. Abbruch und Kampfmittelsondierung; — Erdbauleistung; — Herstellung von befestigten Verkehrsflächen (Schichtenaufbau als Oberbau [Beton und Asphalt], Unterbau und Untergrund); — Entwässerungsanlagen; — Tiefbauleistung für Ver- und Entsorgungsanlagen; — technische Ausrüstung. Der Rahmenvertrag ist als Einheitspreisvertrag bestehend aus Einheitspreisen (ggf. Teilpauschalen) auf der Basis eines Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklausel für Stoffe und Lohn vorgesehen.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2020-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Flugplätze, Start- und Landebahnen und Rollfelder
Referenznummer: EB-2019-0328
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag Tiefbau auszuschreiben. Die Leistungen sind im Zuge der Instandsetzung bestehender Anlagen und bei NeubaumaĂźnahmen zu erbringen.
Die Leistungen des Rahmenvertrages werden in folgende Gewerken strukturiert:
— vorbereitende Arbeiten, incl. Abbruch und Kampfmittelsondierung;
— Erdbauleistung;
— Herstellung von befestigten Verkehrsflächen (Schichtenaufbau als Oberbau [Beton und Asphalt], Unterbau und Untergrund);
— Entwässerungsanlagen;
— Tiefbauleistung für Ver- und Entsorgungsanlagen;
— technische Ausrüstung.
Der Rahmenvertrag ist als Einheitspreisvertrag bestehend aus Einheitspreisen (ggf. Teilpauschalen) auf der Basis eines Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklausel fĂĽr Stoffe und Lohn vorgesehen.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag Tiefbau auszuschreiben. Die Leistungen sind im Zuge der Instandsetzung bestehender Anlagen und bei NeubaumaĂźnahmen zu erbringen.
Die Leistungen des Rahmenvertrages werden in folgende Gewerken strukturiert:
— vorbereitende Arbeiten, incl. Abbruch und Kampfmittelsondierung;
— Erdbauleistung;
— Herstellung von befestigten Verkehrsflächen (Schichtenaufbau als Oberbau [Beton und Asphalt], Unterbau und Untergrund);
— Entwässerungsanlagen;
— Tiefbauleistung für Ver- und Entsorgungsanlagen;
— technische Ausrüstung.
Der Rahmenvertrag ist als Einheitspreisvertrag bestehend aus Einheitspreisen (ggf. Teilpauschalen) auf der Basis eines Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklausel fĂĽr Stoffe und Lohn vorgesehen.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden können. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur in Auszügen im Teilnahmewettbewerb bekannt zur Verfüguung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur Verfügung stellen.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden können. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur in Auszügen im Teilnahmewettbewerb bekannt zur Verfüguung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur Verfügung stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag Tiefbau auszuschreiben. Die Leistungen sind im Zuge der Instandsetzung bestehender Anlagen und bei NeubaumaĂźnahmen zu erbringen.
Die Leistungen des Rahmenvertrages werden in folgende Gewerken strukturiert:
— vorbereitende Arbeiten, incl. Abbruch und Kampfmittelsondierung;
— Erdbauleistung;
— Herstellung von befestigten Verkehrsflächen (Schichtenaufbau als Oberbau [Beton und Asphalt], Unterbau und Untergrund);
— Entwässerungsanlagen;
— Tiefbauleistung für Ver- und Entsorgungsanlagen;
— technische Ausrüstung.
Der Rahmenvertrag ist als Einheitspreisvertrag bestehend aus Einheitspreisen (ggf. Teilpauschalen) auf der Basis eines Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklausel fĂĽr Stoffe und Lohn vorgesehen.
Folgende Hauptbauleistungen sind Gegenstand des Rahmenvertrages:
Tiefbauleistungen:
— Verkehrs- und Baustellensicherungsmaßnahmen;
— Errichtung und Umbau/ Sanierung von Flugbetriebs- und Verkehrsflächen, sonstigen Betriebs-und Lagerflächen sowie von Kabel- und Entwässerungsanlagen;
— Errichtung von Beschilderungen incl. Fundamenten und Befeuerungsanalgen;
— Markierungsarbeiten auf Flugbetriebsflächen und Betriebsstraßen;
— vorgezogene Einrichtung sowie Rückbau von Zugangskontrollstellen (z. B. temporäre Baustellenzufahrten);
— Errichtung von Baustraßen in unterschiedlichen Bauqualitäten, Erzeugung von vorgezogenen Bauzuständen, z. B. vorgezogener witterungsabhängiger Erdbau;
— Abbrucharbeiten von befestigten Flächen einschließlich Entsorgung;
— Rückbau und Entsorgung von Leitungen, Schächten und sonstigen Entwässerungsanlagen;
— Erdbauarbeiten für Oberboden, Flächen- und Grabenaushub inkl. dazugehörigen Wasserhaltung;
— Grabenlose Rohrverlegungen;
— Bau von Freispiegel- und Druckrohrleitungen insbesondere aus Stahlbeton, Grauguss und Kunststoff inkl. Schächten und Armaturen;
— Durchführung von Vermessungsleistungen;
— Kampfmittelsondierungen.
Technische Anlagen und AusrĂĽstungstechnik:
— Rückbauarbeiten an Anlagen der Technischen Ausrüstung;
— Kabelverlegearbeiten für Elt-Anlagen wie z. B. die Befeuerung und Beschilderung;
— Lieferung und Montage von Technischer Ausrüstung wie z. B. Feuern und Schildern.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
— Option 1: Anordnungsrecht gemäß Vertrag;
— Option 2: Verlängerung des Vertrages um 2 mal 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden können. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur in Auszügen im Teilnahmewettbewerb bekannt zur Verfüguung gestellt.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden können. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur in Auszügen im Teilnahmewettbewerb bekannt zur Verfüguung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur Verfügung stellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Landkreis Dahme-Spreewald
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8.) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8.) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur VerfĂĽgung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
4. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur VerfĂĽgung.
5. Mit dem Teilnahmeantrag ist die zur VerfĂĽgung gestellte Vertraulichkeitsvereinbarung einzureichen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o. g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2017, 2018, 2019 abgeschlossen wurden.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich der Umsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren und in der Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich der Umsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren und in der Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) einzureichen.
Mindeststandards:
Als „Mindeststandard“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Umsatz (netto) von 15 000 000,00 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Maßgeblich ist der durchschnittlicher Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Als „Mindeststandard“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Umsatz (netto) von 15 000 000,00 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Maßgeblich ist der durchschnittlicher Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensreferenzen:
Angaben zu ausgefĂĽhrten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2014 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis 1.4 beinhalten.
Angaben zu ausgefĂĽhrten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2014 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis 1.4 beinhalten.
Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3., Punkt 1.1 bis 1.4 stellt der Auftraggeber ein Formular zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.
2. Personelle Ausstattung:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft sollen 1 Person als konkret für den Einsatz zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorgesehene Leistungsträger/innen benennen.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3., Punkt 1.1 bis 1.4 stellt der Auftraggeber ein Formular zur Verfügung, von den Bewerbern genutzt werden soll.
3. Qualitätsmanagement/ggf. Zertifizierung:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn vom Bewerber der Nachweis erbracht wird, dass sein Unternehmen über ein Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement verfügt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikats oder/und durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn vom Bewerber der Nachweis erbracht wird, dass sein Unternehmen über ein Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement verfügt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikats oder/und durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
Mindeststandards:
Zu 1.) Unternehmensreferenzen
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3., aufgeführten Eignungskriterien folgende Mindeststandards erfüllen:
1.1. 2 Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum:
— Leistungsart: bauliche Errichtung von Flugbetriebsflächen in Beton-Bauweise;
— Leistungsumfang je Referenz: ≥ 5 000 m
1.2. 2 Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum:
— Leistungsart: bauliche Errichtung von Flugbetriebsflächen inkl. Nebenanlagen, wie Betriebsstraßen, Schneedeponien und BVD- Flächen in Asphaltbauweise;
1.3. 2 Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum:
— Leistungsart: bauliche Errichtung von Kanalbauwerken von Entwässerungsanlagen;
— Leistungsumfang je Referenz: DN 1000 und ≥ 300 m pro Einzelauftrag.
1.4. 2 Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum:
— Leistungsart: Herstellung von Befeuerungsanlagen für Flugbetriebsflächen (Überflur- und/ oder Unterflur-feuer);
— Leistungsumfang je Referenz: ≥ 50 Stück Feuer pro Einzelauftrag.
Zu 2. personelle Ausstattung
2.1. Angaben zu den vorgesehenen Leitern/innen:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft sollen 1 Person als konkret für den Einsatz zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorgesehene Leistungsträger/innen wie folgt benennen:
2.2.1. Gesamtprojektleiter:
— Dipl.-Ing. oder Master oder Bachelor oder vergleichbar;
— ≥ 12 Jahre Berufserfahrung, davon ≥ 3 Jahre in der Funktion eines Gesamtprojektleiters;
— mind. 2 Referenzen aus den unter Punkt 1 genannten Anforderungen, die Art, Umfang und Zeitraum erfüllen.
Zu 3. Qualitätsmanagement/ggf. Zertifizierung:
Nachweis, dass das Unternehmen über ein Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement (z. B. gem. DIN ISO 45001) verfügt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikats oder/und durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland. Bei Rahmenverträgen kann sich diese Regelung auf die Einzelabrufe beziehen.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland. Bei Rahmenverträgen kann sich diese Regelung auf die Einzelabrufe beziehen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Im Ăśbrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1. verwiesen.
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
Das einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich gem. § 8 LuftSiG muss bei Leistungsbeginn gem. § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-09-03 đź“…
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 đź“…
1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „Kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „Kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3.) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1.) u. des Aktenzeichens EB-2019-0328 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 10.7.2020, 11.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1. bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3.) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3.) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1.) u. des Aktenzeichens EB-2019-0328 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 10.7.2020, 11.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1. bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3.) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.deđź“§
Fax: +49 2289499400 đź“
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 120-293078 (2020-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag Tiefbau auszuschreiben. Die Leistungen sind im Zuge der Instandsetzung bestehender Anlagen und bei NeubaumaĂźnahmen zu erbringen.
Die Leistungen des Rahmenvertrages werden in folgende Gewerken strukturiert:
— vorbereitende Arbeiten, incl. Abbruch und Kampfmittelsondierung,
— Erdbauleistung,
— Herstellung von befestigten Verkehrsflächen (Schichtenaufbau als Oberbau Beton und Asphalt, Unterbau und Untergrund),
— Entwässerungsanlagen,
— Tiefbauleistung für Ver- und Entsorgungsanlagen,
— technische Ausrüstung.
Der Rahmenvertrag ist als Einheitspreisvertrag bestehend aus Einheitspreisen (ggf. Teilpauschalen) auf der Basis eines Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklausel fĂĽr Stoffe und Lohn vorgesehen.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag Tiefbau auszuschreiben. Die Leistungen sind im Zuge der Instandsetzung bestehender Anlagen und bei NeubaumaĂźnahmen zu erbringen.
Die Leistungen des Rahmenvertrages werden in folgende Gewerken strukturiert:
— vorbereitende Arbeiten, incl. Abbruch und Kampfmittelsondierung,
— Erdbauleistung,
— Herstellung von befestigten Verkehrsflächen (Schichtenaufbau als Oberbau Beton und Asphalt, Unterbau und Untergrund),
— Entwässerungsanlagen,
— Tiefbauleistung für Ver- und Entsorgungsanlagen,
— technische Ausrüstung.
Der Rahmenvertrag ist als Einheitspreisvertrag bestehend aus Einheitspreisen (ggf. Teilpauschalen) auf der Basis eines Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklausel fĂĽr Stoffe und Lohn vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden können. Der AG hart die VU erst mit der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— vorbereitende Arbeiten, incl. Abbruch und Kampfmittelsondierung,
— Erdbauleistung,
— Herstellung von befestigten Verkehrsflächen (Schichtenaufbau als Oberbau Beton und Asphalt, Unterbau und Untergrund),
— Entwässerungsanlagen,
— Tiefbauleistung für Ver- und Entsorgungsanlagen,
— Verkehrs- und Baustellensicherungsmaßnahmen,
— Errichtung und Umbau/ Sanierung von Flugbetriebs- und Verkehrsflächen, sonstigen Betriebs-und Lagerflächen sowie von Kabel- und Entwässerungsanlagen,
— Errichtung von Beschilderungen incl. Fundamenten und Befeuerungsanalgen,
— Markierungsarbeiten auf Flugbetriebsflächen und Betriebsstraßen,
— vorgezogene Einrichtung sowie Rückbau von Zugangskontrollstellen (z. B. temporäre Baustellenzufahrten),
— Errichtung von Baustraßen in unterschiedlichen Bauqualitäten, Erzeugung von vorgezogenen Bauzuständen, z. B. vorgezogener witterungsabhängiger Erdbau,
— Abbrucharbeiten von befestigten Flächen einschließlich Entsorgung,
— Rückbau und Entsorgung von Leitungen, Schächten und sonstigen Entwässerungsanlagen,
— Erdbauarbeiten für Oberboden, Flächen- und Grabenaushub inkl. dazugehörigen Wasserhaltung,
— Grabenlose Rohrverlegungen,
— Bau von Freispiegel- und Druckrohrleitungen insbesondere aus Stahlbeton, Grauguss und Kunststoff inkl. Schächten und Armaturen,
— Durchführung von Vermessungsleistungen,
— Rückbauarbeiten an Anlagen der Technischen Ausrüstung,
— Kabelverlegearbeiten für Elt-Anlagen wie z. B. die Befeuerung und Beschilderung,
Beschreibung der Optionen:
— Option 1: Anordnungsrecht gemäß Vertrag,
— Option 2: Verlängerung des Vertrages um 2-mal 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) 2-mal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) 2-mal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden können. Der AG hart die VU erst mit der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.bundeskartellamt🌏
Quelle: OJS 2021/S 079-204033 (2021-04-20)