RV Umzugs- und Transportdienstleistungen für eine Wohnliegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Kiel – VOEK 500-19

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Mieter von ca. 80 Wohnungen einer Liegenschaft der (BImA) sind während Strangsanierungsarbeiten in Übergangswohnungen unterzubringen und nach Fertigstellung der Arbeiten zu unterstützen, in sanierte Wohnungen zurückzuziehen. Die dafür erforderlichen Transport- und Umzugsleistungen sowie die Entsorgung dabei anfallenden Abfalles sind Gegenstand der Ausschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-20 Auftragsbekanntmachung
2020-05-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umzugsdienste
Referenznummer: VOEK 500-19
Kurze Beschreibung:
Mieter von ca. 80 Wohnungen einer Liegenschaft der (BImA) sind während Strangsanierungsarbeiten in Übergangswohnungen unterzubringen und nach Fertigstellung der Arbeiten zu unterstützen, in sanierte Wohnungen zurückzuziehen. Die dafür erforderlichen Transport- und Umzugsleistungen sowie die Entsorgung dabei anfallenden Abfalles sind Gegenstand der Ausschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umzugsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: +49 30-31811552 📞
Fax: +49 30-31811560 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=303942 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=303942 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-21 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 014-028667
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grundlage der Leistungserbringung ist eine Rahmenvereinbarung, die mit 2 Auftragnehmern über 4 Jahre geschlossen wird.
Strangsanierungen werden zeitgleich für 4 bis 10 Wohnungen durchgeführt, so dass auch Umzugsleistungen für 4 bis 10 Wohnungen auf der Grundlage eines Einzelauftrages ausgelöst werden. Die Wohnungen sind auf 2 Obergeschossen verteilt, 49 davon haben 2, 29 haben 3 Räume, dazu kommen 4 Wohnungen mit 4 Räumen und 2 mit 5 Räumen, ein Dachboden und im Erdgeschoss Kellerräume. Die Gebäude haben einen Hof- und einen Straßenzugang, die Innenhöfe sind nicht mit PKW und LKW befahrbar.
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Die Treppenstufenbreite reicht in Abstufungen von 0,95-1,25 m, die Treppenbreite im Bereich der Emporen von 0,95-1,75 m. Die Breite der Flure reicht von 1,20 m-1,40 m, mit Handläufen sind diese geringer. Viele Wohnungen haben Balkone mit einer Türbreite von 0,86 m.
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Pro Vierteljahr ist eine Strangsanierung geplant, die erste für Anfang August 2020. Zu diesem Zeitpunkt müssen die entsprechenden Wohnungen leer sein. Umzug bzw. Rückzug aus einer Wohnung, dazugehörende Demontagen und Montagen von Einrichtungsgegenständen müssen dabei innerhalb eines Tages vorgenommen werden. Die Durchführung der gegenständlichen Leistungen wie geplant ist abhängig vom Bauverlauf und umgekehrt. Um zu vermeiden, dass durch zeitliche Verschiebungen die Kapazitäten eines Auftragnehmers nicht zur Verfügung stehen, wird ein zweiter AN gebunden. Grundsätzlich wird der AN, der als Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, zur Ausführung der Leistungen per Einzelbeauftragung aufgefordert. Kann dieser nicht leisten, wird der zweite AN beauftragt.
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Die AG informiert den AN ca. 3 Monate über den geplanten Zeitpunkt des Umzuges, der Umzugsplan mit konkreten Umzugswohnungen + Nebengelass erhält der AN ca. 2 Wochen später. Ca. 3 Wochen vor Umzug kontaktierten AG und AN die Mieter. Für ausschließlich persönliche Dinge hält der AN zu diesen Termin max. 10 Umzugskartons pro Mieter vor. Diese Kartons werden vom Mieter verpackt/ ausgepackt. Alle anderen Einrichtungsgegenstände werden vom AN gepackt/ausgepackt. Der Termin dient der Erstellung des Umzugskonzeptes durch den Koordinator, das er 2 Wochen vor Leistungsbeginn mit der AG abstimmt und das Bestandteil des Einzelauftrages wird.
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Der Auszug aus der Übergangswohnung in eine sanierte Wohnung erfolgt in gleicher Reihenfolge. Im Umzugskonzept nennt der AN u. a. das beteiligte Personal, einzusetzende Transporttechnik, den Gesamtumfang der Leistung in h, die Bearbeitungsreihenfolge, das Vorgehen zur Dokumentation und Kennzeichnung, zu treffende Absperr- und Sicherungsmaßnahmen. Transportleistungen erfolgen nach dem abgestimmten Konzept. Durch die teilweise sehr geringen Entfernungen (alte Wohnung – Leerwohnung) besteht grundsätzlich kein zwingender Transport mittels LKW.
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Entrümpelungsgüter und Metallschrott werden 3 Wochen vor Umzug durch den Mieter beim AN angemeldet. Dieser sammelt, transportiert und entsorgt nach dem KrWG und den Bestimmungen des AbfEV. Die Entsorgungsleistungen sind zwingend durch einen Entsorgungsfachbetrieb auf Nachweis durchzuführen.
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Der AN koordiniert alle umzugsrelevanten und terminlichen Abhängigkeiten. Erforderliche Verpackungsmaterialien wie Umzugskartons, Beschriftungsetiketten, Hardwareboxen, Packfolie o.ä. werden zur Verfügung gestellt. Der Kolonnenführer ist für die Koordinierung der Umzugsmitarbeiter verantwortlich.
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Demontagen und Montagen, Transport und Schutz sind fachgerecht durchzuführen bzw. zu gewährleisten. Befestigungs- und Montagematerial ist bereit zu halten. Lampen, elektrische Geräte und IT-geräte sind nach den aktuell gesetzlichen Anforderungen/Herstellerangaben anzuschließen.
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Die Umzugs-und Transportarbeiten sind grundsätzlich von Montag bis Samstag in der Zeit von 6:00 bis 20:00 Uhr auszuführen.
Alle Mitarbeiter müssen bei der Ausführung der Leistung Arbeitskleidung, aus der die Zugehörigkeit zum Unternehmen hervorgeht, tragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Liegenschaft umfasst die Gebäude:
Niebuhrstraße 50, 52, 54, 56, 58,
Kleiststraße 43,45,47 und
Fichtestraße 18, 20, 22, 22a, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 33
In 24118 Kiel(Marinesiedlung).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit, der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien und zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die als Anhang 0.2 beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
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Mit Angebot sind folgende weitere vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben (Anhang 0.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe),
— Preisblatt (Anhang 3.0),
— Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang 4- Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang 4),
— Bietergemeinschaftserklärung unterzeichnet bzw. signiert (Anhang 0.3), wenn zutreffend
In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind anzugeben:
1) Einzelbieter oder Bietergemeinschaft.
2.1) Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten, Niederlassung bzw. Standort;
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2.2) Einzelunternehmen/Freiberufler mit erforderlichen zusätzlichen Angaben.
3) Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer an die zuständigen Institutionen sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft unter Benennung dieser,
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— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
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— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind weiterhin anzugeben:
4) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebshaftpflicht-, Verkehrshaftungs- und Transportversicherung
— diese haben mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3,0 Mio. EUR, Güter- und Vermögensschäden – Verkehrshaftungsversicherung – 1,0 Mio EUR, Umzugs-Transportversicherung für 620 EUR pro m
— der Versicherungsschutz ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheines oder einer entsprechenden Bestätigung (Deckungszusage) seitens des Versicherungsunternehmens beim Ansprechpartner der AG vorzuweisen,
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— es ist unaufgefordert, spätestens 30 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Deckungszusage eine erneute Bestätigung des Versicherungsunternehmens vorzulegen, in welcher dieses den Versicherungsschutz für den Folgezeitraum bestätigt.
Alle diese Punkte sind durch den Bieter zu erklären.
5) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart – Transport- und Umzugsleistungen (Wohnungen) – jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Mindeststandards:
s.o. und das Unternehmen des Bieters muss in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Umsatz mit Transport- und Umzugsleistungen von mindestens 250 000 EUR erwirtschaftet haben. Die Nichterfüllung dieser Bedingung führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind weiterhin anzugeben:
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart – Transport- und Umzugsleistungen (Wohnungen) – tätig?
— Anzahl der Beschäftigten im gesamten Unternehmen und Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Transport- und Umzugsleistungen (Wohnungen).
8) Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, von 3 unterschiedlichen Referenzobjekten zur Leistungsart Transport- und Umzugsleistungen (Wohnungen) von mindestens 3 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten vier Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die, d. h. alle, Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
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Erforderliche Angaben je Referenz sind:
1) Detaillierte Beschreibung der erbrachten Transport- und Umzugsleistungen unter Angabe von mindestens:
— Anzahl der Umzüge (Mietparteien),
— Wohnraumgröße/-lage und Ausstattungsgrad,
— mit/ohne Entsorgung,
— Dauer des Einzelumzuges,
— Entfernung zwischen Aus- und Einzugsobjekt(en),
— Einsatz welcher Transporthilfen.
2) Ausführungsort (Umzug von – nach);
3) Name, Adresse des Referenzgebers; Ansprechperson mit Telefonnummer;
4) Leistungszeitraum;
5) Anzahl durchschnittlich eingesetzter Arbeitnehmer;
6) Art des Vertrages und Rechnungswert netto in Euro bzw. in Euro pro Jahr.
Die Referenzgeber müssen bestätigen, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, ohne dass es dabei zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages, zu Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge kommen musste.
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9) Bietergemeinschaften nennen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Art und den Umfang deren Leistungsteils.
Mit der Bietergemeinschaftserklärung Anhang 0.3) ist ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen und alle Mitglieder verpflichten sich, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den benannten Mitgliedern als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften;
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10) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist;
11) Eigenerklärung zur Eignungsleihe, wenn diese in Anspruch genommen wird, Darstellung der Aspekte, auf die sich die Eignungsleihe bezieht.
Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
— die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang 0.2),
— die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang 0.4) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang 0.2) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher,
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— ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Liquiditätsnachweis der Hausbank,
— das AMÖ-Zertifikat oder eine dem AMÖ-Zertifikat gleichwertige aktuelle Bescheinigung von Stellen in Deutschland bzw. anderen Mitgliedstaaten oder gleichwertige Bescheinigungen oder eine Beschreibung des im Unternehmen installierten Qualitätsmanagements (QM). Bei ggf. Vorlegen anderer Bescheinigungen bzw. Beschreibungen des QM muss die Gleichwertigkeit gegenüber dem AMÖ-Zertifikat bzw. das Vorgehen nach dessen Grundsätzen schriftlich nachgewiesen werden,
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— ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate).
Mindeststandards:
s.o. und
In der Bieterauskunft ist zu erklären, dass
— das Unternehmen ausreichende Personal- und Ausstattungskapazitäten zur Durchführung der Transport- und Umzugsdienstleistungen besitzt, um die einzelnen Umzugsleistungen (Auszug aus der alten Wohnung inklusive Nebengelass in eine Leerwohnung und vollständiges Einräumen des Mobiliars/der Gegenstände usw. in diese Leerwohnung), unabhängig von der Größe der Wohnung, an einem einzigen Werktag abschließen zu können,
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— das unternehmen über die vergangenen 3 Geschäftsjahre mindestens 15 Beschäftigte wie Monteure, Packer/Träger durchschnittlich im Unternehmen beschäftigt hatte. Dieses ist eine Mindestbedingung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt,
— ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Liquiditätsnachweis der Hausbank nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt wird. Dieses ist eine Mindestbedingung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt,
— das Unternehmen gemäß Bundesverband der Möbelspedition und Logistik aktuell zertifiziert ist (AMÖ-Zertifikat) oder eine dem AMÖ-Zertifikat gleichwertige aktuelle Bescheinigung von Stellen in Deutschland bzw. anderen Mitgliedstaaten besitzt oder dass das Unternehmen ein Qualitätsmanagement installiert hat, das nach vergleichbaren Standards des AMÖ-Zertifikates arbeitet,
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— nach Aufforderung durch die Vergabestelle das entsprechende Zertifikat oder gleichwertige Bescheinigungen oder eine Beschreibung des im Unternehmen installierten Qualitätsmanagements (QM) vorgelegt wird. Bei ggf. Vorlegen anderer Bescheinigungen bzw. Beschreibungen des QM belegt die Gleichwertigkeit zum AMÖ-Zertifikat bzw. das Vorgehen nach dessen Grundsätzen,
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— nach Aufforderung durch die Vergabestelle ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) vorgelegt wird,
— der Koordinator (inkl. Stellvertreter), falls dieser die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, über Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens der Stufe C1 der EU- Referenz oder gleichwertig verfügt. Die Vorlage einer Eigenerklärung/eines Nachweises erfolgt 3 Wochen vor Leistungsbeginn mit Konzepterstellung,
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— der Kolonnenführer und der/die Monteure, falls diese die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens der Stufe B1 der EU-Referenz oder gleichwertig verfügen. Die Vorlage einer Eigenerklärung/eines Nachweises erfolgt 3 Wochen vor Leistungsbeginn mit Konzepterstellung,
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— die Möbelpacker und Möbelträger, falls diese die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens der Stufe A2 der EU- Referenz oder gleichwertig verfügen. Die Vorlage einer Eigenerklärung/eines Nachweises erfolgt 3 Wochen vor Leistungsbeginn mit Konzepterstellung
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen und jährlich zu wiederholen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=303942 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Im Preisblatt müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Der Zuschlag wird auf die beiden günstigsten wirtschaftlichen Angebote, die mithilfe der sich in den Preisblättern ergebenden Wertungssummen ermittelt werden, erteilt. Dazu werden die von den Bietern im Preisblatt angegebenen Einzelpreise mit einer Gewichtung entsprechend ihres geschätzten wertmäßigen Anteils am Gesamtumfang der Leistungen versehen. Der Einzelpreis wird mit dieser Gewichtung multipliziert und ergibt den Wertungspreis an dieser Position. Die Wertungssumme ergibt sich aus der Addition der Einzel-Wertungspreise. Die Angebote mit den beiden niedrigsten Wertungssummen werden bezuschlagt.
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 11.2.2020, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Stabsbereich Einkauf
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Quelle: OJS 2020/S 014-028667 (2020-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 102-246434
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 014-028667
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Im Preisblatt müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Der Zuschlag wird auf die beiden günstigsten wirtschaftlichen Angebote, die mithilfe der sich in den Preisblättern ergebenden Wertungssummen ermittelt werden, erteilt. Dazu werden die von den Bietern im Preisblatt angegebenen Einzelpreise mit einer Gewichtung entsprechend ihres geschätzten wertmäßigen Anteils am Gesamtumfang der Leistungen versehen. Der Einzelpreis wird mit dieser Gewichtung multipliziert und ergibt den Wertungspreis an dieser Position. Die Wertungssumme ergibt sich aus der Addition der Einzel-Wertungspreise. Die Angebote mit den beiden niedrigsten Wertungssummen werden bezuschlagt. Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 11.2.2020, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auszug aus der Übergangswohnung in eine sanierte Wohnung erfolgt in gleicher Reihenfolge. Im Umzugskonzept nennt der AN u.a. das beteiligte Personal, einzusetzende Transporttechnik, den Gesamtumfang der Leistung in h, die Bearbeitungsreihenfolge, das Vorgehen zur Dokumentation und Kennzeichnung, zu treffende Absperr- und Sicherungsmaßnahmen. Transportleistungen erfolgen nach dem abgestimmten Konzept. Durch die teilweise sehr geringen Entfernungen (alte Wohnung — Leerwohnung) besteht grundsätzlich kein zwingender Transport mittels LKW.
Mehr anzeigen
Die Umzugs-und Transportarbeiten sind grundsätzlich von Montag bis Samstag in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr auszuführen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
— Niebuhrstraße 50, 52, 54, 56, 58,
— Kleiststraße 43,45,47 und
— Fichtestraße 18, 20, 22, 22a, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 33 in 24118 Kiel (Marinesiedlung).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-05 📅
Name: Ute Paech GmbH & Co. KG
Postanschrift: Wellseedamm21
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland 🇩🇪
Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: SML Schnelle GmbH
Postanschrift: Süntelstraße 55
Postort: Bad Münder am Deister
Postleitzahl: 31848
Land: Hameln-Pyrmont 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 11.2.2020, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben — Stabsbereich Einkauf —
Quelle: OJS 2020/S 102-246434 (2020-05-25)