S21; alle PA; Landschaftspflege (Vegetationspflege) – Los 1

DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)

S21; alle PA; Landschaftspflege (Vegetationspflege) – Los 1.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-02 Auftragsbekanntmachung
2020-08-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Referenznummer: 20FEI44908
Kurze Beschreibung: S21; alle PA; Landschaftspflege (Vegetationspflege) – Los 1.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com 📧
Fax: +49 6926521939 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=WhXUb4j%252bUSg%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-07 📅
Datum des Beginns: 2020-07-15 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 069-165247
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 042-100172
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf den LBP (Landschaftspflegerischer Begleitplan), eventuell vorhandene LAP (Landschaftspflegerische Ausführungsplanung) sowie Angaben in der DB Datenbank FINK. Sämtliche Werte sind pro Projektabschnitt aufsummiert, und können aus mehreren LBP, bedingt durch Planänderungsverfahren, entstanden sein.
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Die genannten Summen dienen lediglich der Verdeutlichung der Dimension der LBP-Maßnahmen in den einzelnen Projektabschnitten im Bereich S21.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese LBP-Maßnahmen seitens des AN Landschaftspflege nicht bzw. nicht gesamthaft zu erbringen sind. Es werden über den zu schließenden Rahmenvertrag Landschaftspflege-Vegetationspflege nur Teilleistungen bzw. Teilaufträge abgefragt bzw. beauftragt.
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Es entstehen keinerlei Ansprüche oder werden vertragliche Grundlagen geschaffen, die die Umsetzung der gesamthafte LBP-Maßnahmen oder Teile davon einzufordern.
Das Projekt Stuttgart 21 wird in 8 Planfeststellungsabschnitte (PFA) eingeteilt. Im Einzelnen sind dies:
PFA 1.1:
Anzahl Kompensationsmaßnahmen: 12
Anzahl Flurstücke 18
Mengen/Massenabschätzung:
— Bewirtschaftung von Grünland: 135 000 m
— Bewirtschaftung von Gehölzflächen: 11 000 m
— Bewirtschaftung von Baumpflanzungen (Einzelbäume/Obstbäume): 290 St.;
— Wässern von Heckenpflanzungen: nicht definiert;
— Mähen von Biotopstruktur: nicht definiert;
— Reptilienschutzzaun Instandhalten/freimähen: nicht definiert;
— Amphibienschutzzaun Instandhalten/freimähen: 450 lfm.
PFA 1.2:
Anzahl Kompensationsmaßnahmen: 16
Anzahl Flurstücke 24
— Bewirtschaftung von Grünland: nicht definiert;
— Bewirtschaftung von Gehölzflächen: nicht definiert;
— Bewirtschaftung von Baumpflanzungen (Einzelbäume/Obstbäume): nicht definiert;
— Mähen von Biotopstruktur: ca. 30 000 m
PFA 1.3:
Teilabschnitt 1.3a
Anzahl Kompensationsmaßnahmen: 33
Anzahl Flurstücke 87
— Wässern von Heckenpflanzungen: ca. 70 000 m
— Mähen von Biotopstruktur: ca. 25 000 m
— Reptilienschutzzaun Instandhalten/freimähen: ca. 500 lfm;
— Amphibienschutzzaun Instandhalten/freimähen: ca. 3 000 lfm;
Teilabschnitt 1.3b (Teilabschnitt ist nicht planfestgestellt).
PFA 1.4:
Anzahl Kompensationsmaßnahmen: 51
Anzahl Flurstücke: 361
— Bewirtschaftung von Grünland: 120 m
— Bewirtschaften/Mähen von Biotopstruktur: ca. 148 600 m
— Bewirtschaften/Mähen von Feuchtbiotopen: ca. 30 800 m
— Reptilienschutzzaun Instandhalten/freimähen: 1 000 lfm.
— Pflege Habitatbereiche Eidechsen:
Sandlinsen: nicht definiert
Totholzhaufen: 47 St.
Steinriegel: 36 Stück
PFA 1.5:
Anzahl Kompensationsmaßnahmen: 34
Anzahl Flurstücke 66
— Bewirtschaftung von Grünland: 83 900 m
— Bewirtschaftung von Gehölzflächen: 7 500 m
— Bewirtschaftung von Baumpflanzungen (Einzelbäume/Obstbäume): 225 St.;
— Reptilienschutzzaun Instandhalten/freimähen: 60 lfm;
Sandlinsen: 22 St.
Totholzhaufen: 34 St.
Steinriegel: 42 Stück
PFA 1.6:
Teilabschnitt 1.6a
Anzahl Kompensationsmaßnahmen: 39
Anzahl Flurstücke
— Mähen von Biotopstruktur: ca. 170 000 m
— Reptilienschutzzaun Instandhalten/freimähen: 4 000 lfm;
— Pflegeschnitte an Obstbäumen/Bäumen: nicht definiert;
— Pflege Habitatbereiche Eidechsen: an mehreren Standorten vorhanden, Zahlen/Mengen sind aber nicht definiert.
Totholzhaufen: nicht definiert
Steinriegel: nicht definiert
Wurzelstubben: nicht definiert
Teilabschnitt 1.6b (Teilabschnitt ist nicht planfestgestellt).
Beschreibung der Verlängerungen:
1.Option zur Vertragsverlängerung 1.1.2025-31.12.2025
2.Option zur Vertragsverlängerung 1.1.2026-31.12.2026
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze" (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Anlage 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anlage 3: Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Anlage 4: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Anlage 5: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage 6: Benennung von mindestens 5 Referenzprojekten – unter Angaben des Auftraggebers, der Auftragsinhalte sowie Zeitraum der Leistungserbringung – die einen Teil der geforderten Leistungen abdecken.
Anlage 7: Benennung von ausreichendem (Fach-)Personal, um die geforderten Aufträge abzuarbeiten. Neben der Qualifikation ist auch die Zahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen anzugeben. Die mindeste Betriebsgröße sollte 5 Fachpersonale umfassen. Ersatzweise kann die Mindestbetriebsgröße als Arbeitsgemeinschaften (ARGE) nachgewiesen werden.
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Anlage 8: Benennung eines ausreichenden Fuhrparkes/Maschinenparkes; Nachweis des Besitzes oder Verfügbarkeit gängiger Maschinen in der Landschaftspflege/Gartenbau: Lkw, ggf. Bagger, Mähgeräte, Motorsensen, Motorsägen usw.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 10
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-14 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=WhXUb4j%252bUSg%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 069-165247 (2020-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 170-412186
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 069-165247
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
PFA 1.1
Mengen / Massenabschätzung:
— Reptilienschutzzaun Instandhalten / freimähen: nicht definiert;
— Amphibienschutzzaun Instandhalten / freimähen: 450 lfm.
PFA 1.2
PFA 1.3
— Reptilienschutzzaun Instandhalten / freimähen: ca. 500 lfm;
— Amphibienschutzzaun Instandhalten / freimähen: ca. 3 000 lfm.
Teilabschnitt 1.3b (Teilabschnitt ist nicht planfestgestellt)
PFA 1.4
— Reptilienschutzzaun Instandhalten / freimähen: 1 000 lfm.
PFA 1.5
— Reptilienschutzzaun Instandhalten / freimähen: 60 lfm;
PFA 1.6
— Reptilienschutzzaun Instandhalten / freimähen: 4 000 lfm;;
— Pflege Habitatbereiche Eidechsen: an mehreren Standorten vorhanden, Zahlen/Mengen sind aber nicht definiert;
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-
Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-13 📅
Name: WISAG Garten- und Landschaftspflege GmbH & Co. KG
Postanschrift: Herriotstraße 3
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Peter Noller Landschaftspflege GmbH
Postanschrift: Marhördter Str. 38
Postort: Großerlach
Postleitzahl: 71577
Land: Rems-Murr-Kreis 🏙️
Name: Holz Klade GmbH
Postanschrift: Auenfischerstraße 61
Postort: Wolfsberg
Postleitzahl: 9400
Land: Österreich 🇦🇹
Name: Forstbetrieb Seer GmbH & Co. KG
Postanschrift: Flugplatzweg 18
Postort: Pforzheim
Postleitzahl: 75181
Land: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️
Name: CRS gruentechnik GmbH
Postanschrift: Peutinger Straße 1
Postort: Nordendorf
Postleitzahl: 86695
Land: Augsburg, Landkreis 🏙️
Name: Bietigheimer Gartengestaltung GmbH
Postanschrift: Bauhofring 19
Postort: Tamm
Postleitzahl: 71732
Land: Ludwigsburg 🏙️
Name: Toriello GmbH
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Straße 10
Postort: Nagold
Postleitzahl: 72202
Land: Calw 🏙️
Name: Grün Team GmbH
Postanschrift: Ampfelbronner Straße 2
Postort: Eberhardzell
Postleitzahl: 88436
Land: Biberach 🏙️
Name: Döbler GmbH
Postanschrift: Klaus-Holighaus-Str. 32
Postort: Kirchheim an der Teck
Postleitzahl: 73230
Land: Esslingen 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 170-412186 (2020-08-28)