Saale 2 Heat - Generalunternehmerleistungen zur Errichtung einer iKWK-Anlage am Kraftwerksstandort Halle-Trotha

Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH

Die Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH plant im Rahmen des Projektes S2H am Standort des Heizkraftwerks Halle-Trotha die Implementierung eines innovativen KWK-Systems (iKWK) zur Produktion von Strom und Wärme für die Stadt Halle.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-17 Auftragsbekanntmachung
2020-08-11 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2020-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Kraftwerke
Kurze Beschreibung:
Die Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH plant im Rahmen des Projektes S2H am Standort des Heizkraftwerks Halle-Trotha die Implementierung eines innovativen KWK-Systems (iKWK) zur Produktion von Strom und Wärme für die Stadt Halle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Kraftwerke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH
Postanschrift: Bornknechtstr. 5
Postleitzahl: 06108
Postort: Halle
Kontakt
Internetadresse: http://www.evh.de 🌏
E-Mail: nico.burschil@evh.de 📧
Telefon: +49 345/5812280 📞
Fax: +49 345/5811779 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E73234617 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 139-343203
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen, 2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1). Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2). Nrn. 1 bis 5 sowie III.1.3. Nrn. 1 bis 8 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen, 3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung), 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote, 5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen, 6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben, 7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig, 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet, 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen, 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt, 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unterwww.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb S2H Generalunternehmerleistungen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu derPlattformwww.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: ralf.jedecke@subreport.de, Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 3. August 2020 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen, 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen, 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1. genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regelauch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. 15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die iKWK-Anlage soll dabei durch einen Generalunternehmer („GU“) errichtet und in das Fernwärmenetz sowie den Anlagenpark des Heizkraftwerks Halle-Trotha eingebunden werden. Die Beschaffung beinhaltet insbesondere:
— zwei Blockheizkraftwerke (BHKW's), die eine elektrische Leistung von insgesamt mind. 6 MW und eine thermische Leistung von rund 7 MW besitzen sollen;
— eine Industriewärmepumpe, die eine Wärmeleistung von ca. 9 MW bereitstellen kann;
— einen elektrischen Wärmeerzeuger, der eine Wärmeleistung von mindestens 30 % der Wärmeleistung der konventionellen KWK-Anlage in dem iKWK-System – also ca. 2,4 MW – besitzt.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
Beschaffung einer zweiten Wärmepumpe gleicher Bauweise (vgl. Ziff. II.2.4), die eine thermische Heizleistung von mindestens 9 MW aufweisen soll.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halle (Saale)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzArbG vorliegen,
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen),
5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— alle Mitglieder aufgeführt sind;
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüberhinausuneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist;
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie,
2. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
4. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
5. Verpflichtungserklärung, dass das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt vom 19. November 2012 (LVG LSA) – insbesondere §§ 10 und 12 LVG LSA – eingehalten wird. Sofern der Bewerber beabsichtigt, Nachunternehmer einzusetzen, ist in der Verpflichtungserklärung anzugeben, dass auch diese Unternehmen entsprechend verpflichtet werden (vgl. § 13 LVG LSA).
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6. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
a) Personenschäden 10 Mio. EUR,
b) Sachschäden 10 Mio. EUR,
c) Vermögensschäden, sonstige Schäden 2 Mio. EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitungder geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen (hierzu vgl. Eignungskriterien Ziff.II.2.9). Bei dem Unterkriterium 1: Referenzen BHKW liegt eine Vergleichbarkeit insbesondere bei BHKWs mit einem elektrischen Leistungsspektrum von 1 bis 10 MW und einem thermischen Leistungsspektrum von 1 bis 10 MW vor. Bei dem Unterkriterium 2: Referenzen Wärmepumpe liegt eine Vergleichbarkeit insbesondere bei Wärmepumpen oder Wärmepumpenanlagen bestehend aus mehreren Wärmepumpen mit einer Gesamtwärmeleistung von mehr als 3 MW vor. Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten,
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2. Organigramm des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter/s, stellvertretenden Projektleiter/s, Inbetriebsetzungsleiters sowie Planungsverantwortlichen nebst Angabe zur beruflichen Qualifikation und Erfahrung der letzten 10 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen,
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3. Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm ENISO 9001 oder gleichwertig,
4. Erläuterung über die Einrichtung und Vorhaltung eines Arbeitsschutzmanagementsystems wie bspw. OHSAS18001 oder entsprechend der Norm ISO 45001 oder gleichwertig,
5. Eigenerklärung über die vorhandene Qualifikation des Bewerbers zur Erstellung der nötigen genehmigungsrelevanten Unterlagen unter Beachtung der am Projektort geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften,
6. Eigenerklärung über die systemgerechte Anwendung des Kraftwerks-Kennzeichnungssystem gemäß den VGB-Richtlinien VGB-B105/106, VGB Standard VGB-S-811-01-2018-01-DE,
7. Eigenerklärung über die Ausführung nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Genehmigungen und technischen Regelwerken,
8. Eigenerklärung über die Verwendung des SI-Einheitensystems für alle technischen Angaben und Dokumentationen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
§ 5 Abs. 3 SektVO statuiert, dass der Auftraggeber Anforderungen vorschreiben kann, die auf den Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens abzielen. Hierzu gehört insbesondere die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung. Von dieser Regelung wird in dem vorliegenden Vergabeverfahren Gebrauch gemacht, da die für die Abgabe von Angeboten erforderlichen Unterlagen (Leistungsbeschreibung, Pläne, Vertragsentwurf und Angebotsbedingungen) als Geschäftsgeheimnisse zu qualifizieren sind (§ 2 GeschGehG). Um den Schutz der Vertraulichkeit dieser sensiblen Informationen zu bewirken, sieht die Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH von einer gemäß § 41 Abs. 1 SektVO vorgesehenen direkten elektronischen Bereitstellung der Unterlagen ab dem Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung ab. Stattdessen wird die Übersendung der Angebotsunterlagen erst nach Einreichung einer entsprechenden Verschwiegenheitserklärung erfolgen. Diese wird den für die Angebotsaufforderung vorgesehenen Bewerbern nach dem Ablauf des Teilnahmewettbewerbs übergeben werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Eignungskriterien sind dabei:
I. Jahresdurchschnittlicher Umsatz des Bewerbers für Leistungen in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (10 %);
II. Referenzen der letzten 10 Jahre (Einschlägigkeit, Anzahl), die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (60 %):
1. Unterkriterium 1: BHKW (30 %),
2. Unterkriterium 2: Wärmepumpe (30 %);
III. Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters (30 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Nico Burschil
Internetadresse: www.evh.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E73234617 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen,
2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1). Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2). Nrn. 1 bis 5 sowie III.1.3. Nrn. 1 bis 8 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
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3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
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4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote,
5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen,
6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig,
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unterwww.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb S2H Generalunternehmerleistungen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu derPlattformwww.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail:
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ralf.jedecke@subreport.de, Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 3. August 2020 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
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12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1. genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
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14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regelauch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
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15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag istebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einerRüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 139-343203 (2020-07-17)
Ergänzende Angaben (2020-08-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-384197
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 139-343203
ABl. S-Ausgabe: 157
Quelle: OJS 2020/S 157-384197 (2020-08-11)