Beschreibung der Beschaffung
Der Wald der Stadt Essen ist 1 750 ha groß. Er verteilt sich auf 851 Einzelflächen in 9 Stadtbezirken. Auf diesen 1 750 ha ist die Regelbaumkontrolle an nachfolgend aufgeführten Bereichen durchzuführen:
1. Waldgrenze 30 Meter Puffer zu Verkehrsflächen,
2. Waldgrenze 30 Meter Puffer Waldverkehrswege,
3. Waldgrenze 30 Meter Puffer zur Bebauung,
Zur Vergabe steht ein Kartenwerk im Maßstab 1:20 000 zur Verfügung.
Zur Baumkontrolle steht ein Kartenwerk im Maßstab 1:2 000 zur Verfügung.
Der kartenmäßige Aktualisierungsdienst ist Bestandteil des Leistungsumfangs.
Eine Einweisung vor Ort erfolgt bei Arbeitsbeginn durch den Auftraggeber.
Es ist die Betriebsanweisung Arbeiten in klimageschädigten Waldbeständen zu beachten (Anlage).
Vor Beginn der Arbeiten ist eine zweitägige Schulung bei der Giscon durchzuführen, um mit den bauseits gestellten TOUGHPAD-Geräten arbeiten zu können.
Grundlage für die Kontrolle ist die FLL-Baumkontrollrichtlinie, Richtlinien für die Baumkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit Ausgabe 2020.
Betriebsleitfaden
Kennzahlen der zu dokumentierenden Kontrollpflichten und zu unterhaltenden Inventare der Waldinfrastruktur und den Wald tangierende Infrastruktur und Bebauungen
— 1 241 km Waldränder gemäß Forsteinrichtung 2010, davon 624 km Eigentumsgrenzen;
— 180 km Waldaußenränder zu Verkehrsflächen mit Kontrollintervall 9 Monate;
— 98 km Waldinnenränder zu Waldverkehrsflächen mit Kontrollintervall 18 Monate;
— 275 km Waldaußenränder zu Bebauung-/Aufenthaltsflächen mit Kontrollintervall 18 Monate.
Baumkontrollen sind durch FLL-zertifizierte Baumkontrolleure nach den „Richtlinien zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (oder vergleichbares Zertifikat) sowie dem Leitfaden für Verkehrssicherungspflege im Freiflächenverbund zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen von Grün und Gruga Essen durchzuführen.
Die Zertifizierungsnachweise sind dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen.
Die Baumkontrollen sind an Waldrändern mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht durchzuführen. Zu kontrollieren sind Waldaußenränder an Verkehrsflächen, Bebauung und Aufenthaltsflächen.
Die Aufnahme der Daten erfolgt in einer Tiefe von 30 m mit dem TOUGHPAD-Gerät in der Örtlichkeit (GPS-Einmessung). Die Geräte werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Eine Einweisung erfolgt bei Arbeitsaufnahme.
Mit dem TOUGHPAD-Gerät sind u. a. die im System vorhandenen Risikobäume aufzusuchen, ggf. zu kontrollieren oder wenn sie durch Sturm oder der Aufarbeitung nicht mehr vorhanden sind, aus dem Gerät zu löschen; sowie die neuen Risikobäume im Gerät aufzunehmen. Ferner ist die Kartengrundlage bei nicht zutreffender oder fehlender Markierung zu korrigieren.
Die Bäume sind im Gelände mit bauseits gestellter Farbe beidseitig gut sichtbar zu markieren.
— 557 086,000 lfm Baumkontrollen an Waldrändern durchführen. (September 2021 bis Februar 2022);
— 173 690,000 lfm Baumkontrollen an Waldrändern durchführen. (Juni 2022 bis November 2022);
— 557 086,000 lfm Baumkontrollen an Waldrändern durchführen. (Juli 2023 bis Dezember 2023);
— 173 690,000 lfm Baumkontrollen an Waldrändern durchführen. (März 2024 bis August 2024);
— 557 086,000 lfm Baumkontrollen an Waldrändern durchführen. (Dezember 2024 bis Mai 2025).