Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen mit dem Angebot vorgelegt werden:
Benennung der zur Auftragsbetreuung und zur Ausführung der Leistung vorgesehenen Mitarbeiter (bezüglich Brandschutztüren, Feststellanlagen und Drehflügel- sowie Schiebetürantriebe) gemäß Kapitel 4.9 (siehe Anlage 15, A6):
— Projektleiter als Hauptansprechpartner für die Abwicklung (Ablauf, Terminierung, Dokumentation, Rechnungsstellung, Schwierigkeiten, Feedback);
— Fachkundiger Angestellter, der für die tatsächliche Ausführung der Leistung vor Ort im Beauftragungszeitraum vorgesehen wird;
— Stellvertreter des fachkundigen Angestellten, der für die tatsächliche Ausführung der Leistung vor Ort im Beauftragungszeitraum vorgesehen wird.
Sachkundigen-Nachweise für die zur Ausführung der Leistung vorgesehenen Mitarbeiter (bezüglich Brandschutztüren, Feststellanlagen und Drehflügel- sowie Schiebetürantriebe) (A7):
Von den gemäß Kapitel 4.9 für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen (anzugeben in Anlage 15) sind alle für die sachkundige Prüfung notwendigen gültigen Zertifizierungen, Bestätigungen sowie Nachweise über Herstellerschulungen von in Deutschland anerkannten Prüfanstalten mit dem Angebot vorzulegen.
— Brandschutztüren: Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore (von in Deutschland anerkannten Prüfanstalten, z.B. TÜV, DEKRA, etc.).
— Feststellanlagen: Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677/Instandhalter BMA.
— Drehflügel- und Schiebetürantriebe: Werksgeschulter und vom Hersteller autorisierter Sachkundiger für Dreh- und Schiebetürantriebe.
Darstellung der Organisationsstruktur mit den folgenden Angaben (A8):
— Auflistung der Niederlassungen (sofern vorhanden);
— Organisationsstruktur des Unternehmens inkl. Bereichsbezeichnungen und Anzahl der Mitarbeiter im jeweiligen Bereich;
Einreichung von 3 Referenzen vergleichbarer Art und Größenordnung, nicht älter als 5 Jahre (siehe Anlage 15, A9).
Die eingereichten Referenzen müssen folgende Anforderungen beinhalten:
— Angabe des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Beschreibung des Referenzauftrages inkl. Beschreibung der Objektart und des Prüfungsintervalls;
— Angabe des jährlichen Auftragsvolumens (in Euro) inkl. Angabe der Anzahl der geprüften Türen;
— Angabe der Anzahl der ausführenden Mitarbeiter vor Ort inkl. Benennung;
— Angabe, welche Leistungen selbst erbracht oder fremdvergeben wurden;
— Angabe des Auftragszeitraums (Datum und Dauer der Auftragsübernahme).
Bewertung der eingereichten Referenzen (siehe Anlage 15, B3):
Die Bewertung der eingereichten Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Hierbei werden die Referenzen in Zielerfüllungsgrade eingeteilt und mit Punkten bewertet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hierbei ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz-Leistung mit der ausgeschriebenen Leistung. Die Referenzen werden jeweils einzeln bewertet und können jeweils maximal 20 Punkte erreichen (in Summe max. 60 Punkte).
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Punkte) = Aus der Referenz geht nicht hervor, dass ausreichend Erfahrungen vorliegen. Die Leistungen und das Auftragsvolumen der Referenz sind mit dem Ausschreibungsgegenstand nur bedingt vergleichbar.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Punkte) = Aus der Referenz geht hervor, dass in weiten Teilen Erfahrungen vorliegen. Die Leistungen und das Auftragsvolumen der Referenz sind mit dem Ausschreibungsgegenstand überwiegend vergleichbar.
Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Punkte) = Aus der Referenz geht hervor, dass umfangreiche Erfahrungen vorliegen. Die Leistungen und das Auftragsvolumen der Referenz sind mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar.