Vergabe der Sachversicherungen (Gebäude- und Inventarversicherung) der Stadt Göttingen (Auftraggeberin) einschließlich der kommunalen Eigengesellschaften ab dem 1.1.2021 für einen Zeitraum von 3 Jahren mit Verlängerungsoption.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sachversicherungen Gebäude- und Inhaltsversicherungen
64_2020
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe der Sachversicherungen (Gebäude- und Inventarversicherung) der Stadt Göttingen (Auftraggeberin) einschließlich der kommunalen Eigengesellschaften ab...”
Kurze Beschreibung
Vergabe der Sachversicherungen (Gebäude- und Inventarversicherung) der Stadt Göttingen (Auftraggeberin) einschließlich der kommunalen Eigengesellschaften ab dem 1.1.2021 für einen Zeitraum von 3 Jahren mit Verlängerungsoption.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 800 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Sachversicherungen (Gebäude- und Inventarversicherung) der Stadt Göttingen (Auftraggeberin) einschließlich der kommunalen Eigengesellschaften.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Sachversicherungen (Gebäude- und Inventarversicherung) der Stadt Göttingen (Auftraggeberin) einschließlich der kommunalen Eigengesellschaften.
Die Ausschreibung verfolgt den Zweck, den Versicherungsschutz im Bereich der Schadenversicherung der Auftraggeberin zu optimieren. Insbesondere soll durch die Ausschreibung erreicht werden, dass die Risiken der Einzelnen Versicherungszweige für alle deklarierten Objekte jeweils einem Versicherer zu einheitlichen Versicherungsbedingungen übergeben werden.
Die Auftraggeberin hat zusammen mit einem nach § 34 e der Gewerbeordnung zugelassenen Versicherungsberater ein Deckungskonzept entwickelt. Aus diesem Deckungskonzept wurde die Leistungsbeschreibung erarbeitet.
Der Versicherungsberater ist als Sachverständiger mit der Klärung rein fachlicher Fragen betraut und am Vergabeverfahren nicht beteiligt.
Versichert werden in der Gebäudeversicherung die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie nur eine Liegenschaft gegen die Gefahr Elementar, Die Zonierung der Liegenschaften der Stadt Göttingen umfasst die Zürszonen 1 + 2. In der Inhaltsversicherung wird ergänzend die Gefahr Einbruch/Diebstahl mit versichert. Die Versicherungsumfänge/Angebotsgrundlagen sind durch das Leistungsverzeichnis Sachversicherung Gebäude- und Inventar, das Objektverzeichnis sowie die Schadenstatistik abschließend beschrieben.
Für alle zu versichernden Objekte wird ein Rahmenvertrag erstellt. Für jedes Objekt und jede Sparte wird jedoch, soweit in der Objektliste nichts Anderes angegeben ist, ein rechtlich selbstständiger Vertrag geschlossen.
Für jede Objektnummer wird ein eigener Versicherungsschein als gebündelter Vertrag ausgefertigt. Mitversicherte Objekte von Eigenbetrieben erhalten je nach Erfordernis einen auf Ihren Namen lautenden Versicherungsschein und/oder eine auf ihren Namen ausgestellte eigene Rechnung. Dieser Rahmenvertrag gilt nicht als laufende Versicherung im Sinne der §§ 53 ff. VVG 2008. Die dort aufgeführten Bedingungen und Bestimmungen gelten für alle unter dem Rahmenvertrag geführten Verträge. Grundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbeversicherung (VSG 2010; GDV 1800; Version 1.4.2014 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft) und die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes VVG.
Die Rahmenvereinbarungen sind in der Praxis der Kommunalversicherung übliche Bedingungswerke. Im Übrigen werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages.
Der Auftrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten mit einer Verlängerungsoption jeweils um 12 Monate.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 800 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag beginnt am 1.1.2017 um 0.00 Uhr MEZ, es sei denn, in der Objektdeklaration ist ein abweichendes Datum bezeichnet worden. Sofern die Vertrag...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag beginnt am 1.1.2017 um 0.00 Uhr MEZ, es sei denn, in der Objektdeklaration ist ein abweichendes Datum bezeichnet worden. Sofern die Vertrag nicht fristgerecht mit einer beiderseitigen Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt wurden, verlängern diese sich über den 31.12.2023 24.00 Uhr MEZ hinaus jeweils für ein weiteres Kalenderjahr.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option auf Vertragsverlängerung jeweils um ein 1 Jahr; vgl. Ziff. II.2.7) -Laufzeit des Vertrags” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bieter- und Zeichnungsgemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen die Versicherungsverträge gemeinschaftlich zeichnen. Ein Versicherer ist als führender...”
Zusätzliche Informationen
Bieter- und Zeichnungsgemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen die Versicherungsverträge gemeinschaftlich zeichnen. Ein Versicherer ist als führender Versicherer zu bestimmen.
Agenten- oder Maklerangebote sind nicht ausgeschlossen, sofern die zur Versicherungsdienstleistung vorgesehene Versicherung die Eignungskriterien erfüllt und mit Angebotsabgabe eine rechtsverbindliche Vollmacht beiliegt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag der Angebotsöffnung);
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag der Angebotsöffnung);
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft;
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 1-4 GWB und nach 124 Abs. 1 GWB (Formblatt Eigenerklaerung_Bieterauskunft“).
Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis (z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für die AG kostenfreien Datenbank innerhalb der EU) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben werden. Sofern von der AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot auch eine EEE abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung
Bei einer Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden.
Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebots nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall. erbracht werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern;
— Eigenerklärung über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern;
— Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist;
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen wurde;
— Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen der Firma kein Insolvenzverfahren oder ein Vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 500 000 EUR für Personen-, Sach- und...”
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 500 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache vorstehend genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall folgende Nachweise vort einer Auftragserteilung zu fordern:
— einen behördlichen Nachweis über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall folgende Nachweise vort einer Auftragserteilung zu fordern:
— einen behördlichen Nachweis über die Berechtigung der Tätigkeit als Versicherer im Bundesgebiet (Erlaubnis bzw. Anzeige an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht);
— einen Nachweis der Solvabilität (z. B. Testat eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens);
— einen Rückversicherungsnachweis;
— einen aktuellen Geschäftsbericht;
weitere Referenzen, die seine Erfahrungen auf dem Gebiet der Schadensversicherung für die bundesdeutschen Träger der öffentlichen Verwaltung belegen können.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Voraussetzung für die Eignung ist nicht die Ansässigkeit des Versicherers in einem bestimmten Gebiet. Als geeignete Auftragnehmer kommen jedoch nur solche...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Voraussetzung für die Eignung ist nicht die Ansässigkeit des Versicherers in einem bestimmten Gebiet. Als geeignete Auftragnehmer kommen jedoch nur solche in Frage, die bereits über Erfahrungen in der Schadensversicherung bundesdeutscher Träger der öffentlichen Verwaltung (dies sind die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen wie z. B. Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer etc.) verfügen.
Die erforderliche Erklärung ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B:
Eine etwaige Vertretung des Bieters (Versicherer) ist durch einen Bevollmächtigten (Versicherungsvermittler)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B:
Eine etwaige Vertretung des Bieters (Versicherer) ist durch einen Bevollmächtigten (Versicherungsvermittler) zulässig.
— Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben;
— Unterbeauftragungen sind zugelassen.
Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen; spätestens vor Auftragserteilung ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Die Regelungen zur Tariftreue werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-28
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Göttingen; Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen werden unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/90114 zum Abruf zur Verfügung...”
Die Vergabeunterlagen werden unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/90114 zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bieter müssen sich für den Abruf der Vergabeunterlagen und für die elektronische Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert (https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) und beworben (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bewerben.html) haben. Für die Abgabe eines Angebotes verwenden Sie zur Vermeidung von Angebotsabgabefehlern möglichst den Bieterclient ava-sign 2019 (Version V1.2 oder höher) der Vergabeplattform (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html).
Informationen erhalten Sie auch unter http://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html. Unter http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html sind u. a. Schulungsvideos für die elektronische Angebotsabgabe abrufbar. Ein möglichst umgehender Abruf der Vergabeunterlagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin wird im Bieterinteresse empfohlen.
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen.
Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig und vorab zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen.
Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügendeUnternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bieter/Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nichtregistrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl.Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 –Z3-3-3194-1-36-09/16);
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden;
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden;
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 20.5.2020 – 10.00 Uhr per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de) oder vorzugsweise über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen;
5) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Angebotsausschluss.
6) Die Abgabe von Nebenangeboten sind nicht zugelassen.
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 077-182361
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt am 1.1.2017 um 0.00 Uhr MEZ, es sei denn, in der Objektdeklaration ist ein abweichendes Datum...”
Text
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt am 1.1.2017 um 0.00 Uhr MEZ, es sei denn, in der Objektdeklaration ist ein abweichendes Datum bezeichnet worden. [...]
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt am 1.1.2021 um 0.00 Uhr MEZ (vgl. Ziff.IIII.1.4), es sei denn, in der Objektdeklaration ist ein...”
Text
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt am 1.1.2021 um 0.00 Uhr MEZ (vgl. Ziff.IIII.1.4), es sei denn, in der Objektdeklaration ist ein abweichendes Datum bezeichnet worden. [...]
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Alter Wert
Text:
“[...]
— Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der...”
Text
[...]
— Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben;
[...]
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“[...]
— Bietergemeinschaften haben bei Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der u.a.
—— die Bildung einer...”
Text
[...]
— Bietergemeinschaften haben bei Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der u.a.
—— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
—— alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
—— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
—— alle Mitglieder teilschuldnerisch in Höhe des gezeichneten Anteils haften.
[...]
Mehr anzeigen Andere zusätzliche Informationen
Die Änderungen erfolgen auf Bitte eines beteiligten Wirtschaftsteilnehmers.
Quelle: OJS 2020/S 093-222902 (2020-05-10)
Ergänzende Angaben (2020-05-13)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
—...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 500 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache vorstehend genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text: Die Passage wird ersatzlos gestrichen.
Quelle: OJS 2020/S 095-227801 (2020-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Option auf Vertragsverlängerung jeweils um ein 1 Jahr; vgl. Ziff. II.2.7 -Laufzeit des Vertrags”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 077-182361
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Sachversicherungen Gebäude- und Inhaltsversicherungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Allianz Versicherungs AG bevollmächtigt durch BüchnerBarella VersicherungsdienstGmbH (Eurener Straße 196-198, 54294 Trier)”
Postanschrift: Königinstraße 28
Postort: München
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 893800-0📞
E-Mail: info@allianz.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.allianz.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name:
“SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, bevollmächtigt durch BüchnerBarella VersicherungsdienstGmbH (Eurener Straße 196-198, 54294 Trier)”
Postanschrift: Neue Rabenstraße 15-19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Telefon: +49 404124-0📞
E-Mail: info@signal-iduna.de📧
Fax: +49 404124-2958 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: https://www.signal-iduna.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 800 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung des Auftragswertes wird im Hinblick auf das...”
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung des Auftragswertes wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts den geschäftlichen Interessen der Wirtschaftsteilnehmer schaden kann (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 121-296952 (2020-06-23)