Sachverständige zur Verkehrsunfallrekonstrukion, die nach Verkehrsunfällen am Unfallort erscheinen und vor Gericht verwertbare Gutachten fertigen, ggf. vor Gericht aussagen können und mit ihrer Tätigkeit den Verkehrsunfalldienst bzw. die Verkehrsunfallermittler unterstützen und beraten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sachverständigenleistungen bei Verkehrsunfallaufnahme
BIS 20202121511
Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Sachverständige zur Verkehrsunfallrekonstrukion, die nach Verkehrsunfällen am Unfallort erscheinen und vor Gericht verwertbare Gutachten fertigen, ggf. vor...”
Kurze Beschreibung
Sachverständige zur Verkehrsunfallrekonstrukion, die nach Verkehrsunfällen am Unfallort erscheinen und vor Gericht verwertbare Gutachten fertigen, ggf. vor Gericht aussagen können und mit ihrer Tätigkeit den Verkehrsunfalldienst bzw. die Verkehrsunfallermittler unterstützen und beraten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Sachverständigenleistungen bei Verkehrsunfallaufnahme.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes, Erklärung zum Eintrag in ein Handelsregister/ Gewerberegister,” Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Sie sind ein Angehöriger einer gemäß Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) anerkannten Überwachungsorganisation und erfüllen die...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Sie sind ein Angehöriger einer gemäß Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) anerkannten Überwachungsorganisation und erfüllen die Anforderungen an Prüfingenieure gemäß Anlage VIIIb Nr. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und haben darüber hinaus innerhalb der anerkannten Überwachungsorganisation eine besondere Ausbildung zum „Verkehrsunfallsachverständigen“ erfolgreich abgeschlossen oder sind ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle und erfüllen mindestens die in Anlage VIIIb Nr. 3.1 bis 3.4 und 3.6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genannten Voraussetzungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung zur Verschwiegenheit, Erklärung zur Sicherheitsüberprüfung, Firmenangaben, Nachweis Zulassungsvoraussetzung”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-09
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 213-521845 (2020-10-28)
Ergänzende Angaben (2020-11-30)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 213-521845
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-12-09 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-12-16 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-12-09 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-12-16 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 237-585796 (2020-11-30)