Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter
www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:
www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 30. Oktober 2020 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail:
Florian.Seelig@gmsh.de oder Fax:
+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter
www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten),
2. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält,
3. Angebotsschreiben,
4. Konzept zur Erbringung der Leistung,
5. Preisblatt,
6. Preisliste für Berechnungen mit speziellen Programmen, Laborauswertungen und Messgeräteeinsatz gem. Preisliste des Anbieters,
7. Fortbildung:
Beschreibung und ggf. Nachweis regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch zur Aufrechterhaltung aktueller Fachkenntnisse.
8. Qualitätssicherungsnormen:
Nachweis des jeweiligen Bewerbers über die Erfüllung bestimmter Qualitätssicherungsnormen zur Verifizierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.
9. Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 12b AtG,
10. Erklärung über ausreichende Anzahl von Sachverständigen mit gültiger Zuverlässigkeitsüberprüfung nach§12b Atomgesetz/Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung,
11. Verschwiegenheit:
Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse - diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch sie unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer verwerten. Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben. Alle Rechte an diesen stehen der Auftraggeberin zu.
12. Unparteilichkeit:
Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt.
13. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (
www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgeleg twerden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.