Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Salzlandkreis Kreiswirtschaftsbetrieb, Entsorgung von Abfällen der ASN 20 02 01 Bioabfälle
0054/2020”
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung: Salzlandkreis Kreiswirtschaftsbetrieb – Entsorgung von Bioabfall.
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Aschersleben
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aschersleben, Standort Wilslebener Chausse 21
Beschreibung der Beschaffung: Transport und Entsorgung von ca. 4 500 t/a Bioabfall.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung des Auftrages um 2 x 3 Jahre ist möglich.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung um 2 x 3 Jahre möglich
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bernburg (Saale)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Salzlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bernburg (Saale), Standort Dessauer Straße 121
Beschreibung der Beschaffung: Transport und Entsorgung von ca. 4 500 t/a Bioabfällen.
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um 2 x 3 Jahre möglich
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Schönebeck (Elbe)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Beschreibung der Beschaffung: Transport und Entsorgung von ca. 6 000 t/a Bioabfällen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist als Anlage eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist als Anlage eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Behandlungs-/Verwertungsleistungen erbringen sollen, sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Behandlungs-/Verwertungsleistungen erbringen sollen, sind Angaben zum Gesamtumsatz und Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen einzureichen (Pkt. 5.6 Verganeunterlage).
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in einem bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.2.4 einreichen.
Dies gilt auch für noch zu errichtende Anlagen. Der Genehmigungsinhaber der Übergangsanlage fungiert in diesem Fall als Eignungsverleiher.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Behandlungs-/Verwertungsleistungen erbringen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Behandlungs-/Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.
Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.2.4 einreichen.
Dies gilt auch für noch zu errichtende Anlagen. Der Genehmigungsinhaber der Übergangsanlage fungiert in diesem Fall als Eignungsverleiher.
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit „Behandeln“ und/oder „Verwerten“ für den Abfallschlüssel 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) oder für den Abfallschlüssel 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle).
Für Anlagen, für die noch keine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb vorliegt, sind die Genehmigung und eine Angabe zum vorgesehenen Zertifizierungszeitpunkt mit dem Angebot abzugeben. Für Anlagen, die sich im Bau befinden, ist zusätzlich zu den beiden genannten Unterlagen eine Erklärung, wie der Bieter die Inbetriebnahme bis zum Leistungsbeginn absichern will, einzureichen.
Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (Anlage beifügen). Anlagen, bei denen Anerkennungsverfahren noch nicht beendet sind, haben in geeigneter Form nachzuweisen, dass sie an einem Verfahren zur Gütesicherung teilnehmen, z. B. durch die Vorlage eines Antrages auf Gütesicherung bei einer Gütegemeinschaft nach § 11 Abs. 3 BioAbfV. Für im Bau befindliche Anlagen ist der Nachweis für die Übergangsanlage zu erbringen. Der Bieter/Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (Behandlung/Verwertung von Bioabfällen) anzugeben. Es steht ihm frei, weitere Referenzen anzugeben.
— Angaben zur Behandlungsanlage;
— kurze technische Beschreibung der vorgesehenen Behandlung – Kompostierung
— kurze technische Beschreibung der vorgesehenen Behandlung – Vergärung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Salzlandkreis Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Karlsplatz 37
Postort: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 34716840📞
E-Mail: zvs@kreis-slk.de📧
Quelle: OJS 2020/S 111-269815 (2020-06-08)
Ergänzende Angaben (2020-06-24)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 111-269815
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Los-Identifikationsnummer: 1-3
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text: Preis
Neuer Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagenaufgeführt”
Quelle: OJS 2020/S 122-300011 (2020-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-07) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aschersleben
Standort Wilslebener Chausse 21
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umschlag- und Transportkosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0,00
Preis (Gewichtung): 100,00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 111-269815
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Aschersleben
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die...”
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
[…],
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechtsaller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das E-Vergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber über seinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
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Quelle: OJS 2020/S 131-321819 (2020-07-07)