Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung sind vom Bieter mit dem Angebot.
Die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende auftragsspezifische Einzelnachweise sind vom Bieter mit dem Angebot bzw. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate);
— Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) Betriebshaftpflichtversicherung in verkehrsüblicher Höhe. Soweit die Betriebshaftpflichtversicherung nicht die im Vertrag genannten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 2 Mio. EUR für jeden Einzelfall und 5 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres aufweist, ist die Vorlage einer Bietererklärung, dass eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt, ausreichend;
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültigem) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
— gegebenenfalls Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt 234);
— gegebenenfalls Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) und Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236);
— Funktionsbeschreibungen und Organisationspläne, in denen Verantwortung und Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse festgelegt und dargestellt sind;
— Nachweis über die Bestellung einer für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person;
— Führungszeugnis des Betriebsinhabers (nicht älter als ein Jahr, Abschrift genügt);
— Nachweise über die Sachkunde des sonstigen Personals, insbesondere über ausreichende betriebliche Einarbeitung auf der Grundlage eines Einarbeitungsplans;
— Nachweise über eine ausreichende Fortbildung der zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs verantwortlichen Person sowie des sonstigen Personals;
— Nachweis Gefahrgutbeauftragter;
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes;
— Aufstellung Sammel/Transportfahrzeuge (Anlage 1 in Ziffer 17);
— Aufstellung eingesetztes Personal (Anlage 2 in Ziffer 17).
Der Bieter kann sich auf die Leistungsfähigkeit und Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.
Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,
§ 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholen.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.