— Los 1: Sammlung und Beförderung von Restabfall und Bioabfall,
— Los 2: Sammlung, Beförderung und teilweise Verwertung von Sperrmüll sowie Einsammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten,
— Los 3: Sammlung und Beförderung von Grünabfall.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
“— Los 1: Sammlung und Beförderung von Restabfall und Bioabfall,” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Germersheim🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-11 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 220-540498
ABl. S-Ausgabe: 220
Quelle: OJS 2020/S 220-540498 (2020-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Wichtiger Hinweis: Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0.01 EUR dient lediglich als...”
Wichtiger Hinweis: Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0.01 EUR dient lediglich als Platzhalter.
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Quelle: OJS 2021/S 037-093081 (2021-02-18)