Leistungsgegenstand ist die Abholung und der Transport sowie die Verwertung der Grünabfälle aus dem Gebiet der Städte und Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis ab 1.1.2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sammlung, Transport und Verwertung von Grünabfällen im Rheingau-Taunus-Kreis ab 1.1.2022
03 VgV 2020”
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Abholung und der Transport sowie die Verwertung der Grünabfälle aus dem Gebiet der Städte und Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Abholung und der Transport sowie die Verwertung der Grünabfälle aus dem Gebiet der Städte und Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis ab 1.1.2022.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung der Grünabfälle und Transport zum jeweiligen Übernahmeort
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Ort der Leistung: Rheingau-Taunus-Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung aus Los 1 ist die Abholung der Grünabfälle an den insgesamt 128 Grünschnittsammelstellen des Rheingau-Taunus- Kreises und der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung aus Los 1 ist die Abholung der Grünabfälle an den insgesamt 128 Grünschnittsammelstellen des Rheingau-Taunus- Kreises und der Transport dieser Abfälle zu bis zu 2 Übernahmeorten. Die Festlegung der Übernahmeorte obliegt dem Auftraggeber.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal zu verlängern (Optionsrecht). Die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal zu verlängern (Optionsrecht). Die erste Verlängerungsoption umfasst einen Zeitraum von 2 Jahren, die darauffolgende zweite Verlängerungsoption einen Zeitraum von einem Jahr.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung der Grünabfälle
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung in Los 2 ist die Übernahme der angelieferten Grünabfälle, die anschließende Verwertung des Grünabfalls sowie die Beseitigung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung in Los 2 ist die Übernahme der angelieferten Grünabfälle, die anschließende Verwertung des Grünabfalls sowie die Beseitigung der nicht verwertbaren Abfälle und die Vermarktung der erzeugten Stoffe (bspw. Kompost, Biogas, Holzhackschnitzel etc.) auf eigenes Risiko.
Die Übernahme der Abfälle hat an bis zu 2 Übernahmeorten zu erfolgen. Diese Übernahmeorte müssen sich innerhalb des vom Auftraggeber nach Maßgabe der Vergabeunterlagen vorgegebenen Bereichs befinden. Am Übernahmeort hat der Auftragnehmer entweder eine Verwertungsanlage zu betreiben und zu bewirtschaften oder eine Umladestation zu betreiben, die angelieferten Abfälle umzuladen und den Transport zur Verwertungsanlage durchzuführen. Die Leistungserbringung kann jeweils in bestehenden oder neu zu errichtenden Anlagen erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Option, die Kompostierungsanlage Taunusstein-Orlen als Umschlagplatz, als Umschlag- und Schredderplatz und/oder zur Kompostierung eines Teils der Grünabfallmengen aus dem Sammelgebiet zu nutzen. Eine Verpflichtung zur Nutzung besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für beide Lose gefordert):
— ggf. Angabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Hinweise:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie EU 2012/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer sowie den dazugehörigen Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle (siehe § 13 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV).
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV),
— Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV,
— Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV,
— Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Behörde des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV),
— Bescheinigung der zuständigen Behörde über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 48 Abs. 5 VgV),
— Benennung der noch nicht im Angebot konkret angegebenen Unterauftragnehmer,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für beide Lose gefordert):
— Bereitschaftserklärung eines Versicherers, zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für Los 2 Sachversicherungen bzgl. der zur Leistungserbringung genutzten Anlagen(n) nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten, vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden aufweisen. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Die Sachversicherungen sind in verkehrsüblicher Höhe und die Umwelthaftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe abzuschließen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn eine Kopie des Versicherungsscheins unaufgefordert vorzulegen,
— Qualifizierte, d. h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Hinweis:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszügen von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV,
— Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für Los 2 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen abzuschließen,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für beide Lose gefordert):
— Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung,
— Angabe von mindestens einer Referenz in Bezug auf mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Transport- bzw. Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt,
— Für Los 2: Angaben zu der/den vorgesehenen Verwertungsanlage(n) und dem/den vorgesehenen Übernahmeorte(n) mit Bezeichnung/Name der Verwertungsanlage(n)/Übernahmeorte(n), Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers/Verantwortlichen der Anlage/Übernahmeorte, Anlagen-/Verfahrenstyp, Gesamtdurchsatz in Tonnen pro Jahr sowie Angabe der für die Grünabfälle des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen Kapazitäten,
— Für Los 2: Grobkonzept des Bieters zur Durchführung der Leistungen mit der Darstellung des Entsorgungskonzepts einschließlich folgender Angaben:
—— Gesamtkonzept der Leistungserbringung,
—— Technische Ausrüstung des Unternehmens,
—— Maßnahmen zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auch bei Mengenüberschreitung / vorgesehener Ausfallverbund,
—— ggf. Umfang der Nutzung der Kompostierungsanlage Taunusstein-Orlen,
—— Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen/Verfahren zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen;
Hinweis:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Für die geforderte Referenz oder vergleichbare Angaben von Newcomern sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Für die geforderte Referenz oder vergleichbare Angaben von Newcomern sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Es sind Mindestanforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters als Formulare im Anhang des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Es sind Mindestanforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters als Formulare im Anhang des Angebotsschreibens enthalten),
— Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm 6 erfüllen. Dies muss der Bieter im Angebotsschreiben zusichern.
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist eine Urkalkulation nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-17
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-17
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“— Bezüglich Ziffer II.1.6) wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder beide Lose abgegeben werden kann,
— für den Fall, dass sich der Bieter...”
— Bezüglich Ziffer II.1.6) wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder beide Lose abgegeben werden kann,
— für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i.S.d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung),
— die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet,
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, vorzulegen,
— die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG), § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) sowie § 21 Abs. 1 Satz 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern wird,
— es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheingungen oder sonsitge Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben mit Anlagen,
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis.
Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
— Die Vergabeunterlagen können online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels Kommunikation über die Ausschreibungsplattform der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) zu erfolgen,
— die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen im für dieses Verfahren eingerichteten Bereich der Ausschreibungsplattform der HAD veröffentlicht,
— sobald die Vergabestelle eine Beantwortung von Bieteranfragen neu einstellt, erfolgt über die Vergabeplattform eine automatisierte Benachrichtigung an alle im Projektraum registrierten Bieter. Eine gesonderte Benachrichtigung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten kann.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 📠
Quelle: OJS 2020/S 223-548589 (2020-11-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal zu verlängern. Die erste...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal zu verlängern. Die erste Verlängerungsoption umfasst einen Zeitraum von 2 Jahren, die darauffolgende zweite Verlängerungsoption einen Zeitraum von einem Jahr.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung in Los 2 ist die Übernahme der angelieferten Grünabfälle, die anschließende Verwertung des Grünabfalls sowie die Beseitigung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung in Los 2 ist die Übernahme der angelieferten Grünabfälle, die anschließende Verwertung des Grünabfalls sowie die Beseitigung der nicht verwertbaren Abfälle und die Vermarktung der erzeugten Stoffe (bspw. Kompost, Biogas, Holzhackschnitzel etc.) auf eigenes Risiko. Die Übernahme der Abfälle hat an bis zu 2 Übernahmeorten zu erfolgen. Diese Übernahmeorte müssen sich innerhalb des vom Auftraggeber nach Maßgabe der Vergabeunterlagen vorgegebenen Bereichs befinden. Am Übernahmeort hat der Auftragnehmer entweder eine Verwertungsanlage zu betreiben und zu bewirtschaften oder eine Umladestation zu betreiben, die angelieferten Abfälle umzuladen und den Transport zur Verwertungsanlage durchzuführen. Die Leistungserbringung kann jeweils in bestehenden oder neu zu errichtenden Anlagen erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Option, die Kompostierungsanlage Taunusstein-Orlen als Umschlagplatz, als Umschlag- und Schredderplatz und/oder zur Kompostierung eines Teils der Grünabfallmengen aus dem Sammelgebiet zu nutzen. Eine Verpflichtung zur Nutzung besteht nicht.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 223-548589
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Abholung der Grünabfälle und Transport zum jeweiligen Übernahmeort
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kopp Umwelt GmbH
Postanschrift: Am Windpark 1
Postort: Heidenrod-Kemel
Postleitzahl: 65321
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6124725720📞
E-Mail: kunz@kopp-umwelt.de📧
Fax: +49 61247257230 📠
Region: Rheingau-Taunus-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Verwertung der Grünabfälle
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Von der Bekanntmachung des Auftragswerts wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter Ziff. II.1.7) als...”
Von der Bekanntmachung des Auftragswerts wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter Ziff. II.1.7) als Gesamtwert der Beschaffung 0,01 EUR und unter Ziff. V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 071-181633 (2021-04-08)