Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Vergabeunterlagen mit Vordrucken und Formularen können auf der in Ziffer I.3. genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich.
Sofern die geforderten Unterlagen im Rahmen einer Präqualifikation des Bieters in einem „Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen“ (AVPQ) hinterlegt sind, wird dies von der Vergabestelle anerkannt. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5.). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB). Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten,
2. Eigenerklärung mit Angaben zum Bieter. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten,
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate),
4. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate).
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vor.
Die Vergabestelle wird für den/die Bieter, der/die den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justizanfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.