Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung nachfolgend genannte Unterlagen vom Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entspr. Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen sowie Unterlagen nachzufordern.
— Angabe von min. je 1 vglb. Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit min. 1 Jahr) für 1 Sammlung von PPK im Holsystem (o. vglb.; z. B. Restmüll, Biomüll, Gelbe Säcke) 2 Sammlung von PPK im Bringsystem (o. vglb.; z.B. Restmüll, Biomüll, Gelbe Säcke) 3 Vermarktung von PPK die mit der zu vergebenden Leistung vglb. sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes und Angaben zum AG. Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (s. Formblatt (FB) L 124 bzw. F01).
— Angabe der techn. Fachkräfte oder der techn. Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (s. FB L124);
— Erklärung, zur durchschn. jährl. Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (s. FB L 124);
— Erklärung, über welche Ausstattung, Geräte, techn. Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (s. FB L 124);
— Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (s. FB L 124 bzw. L235);
— Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzl. und techn. Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung einhält und die hierfür erf. Genehmigungen besitzt (FB F01);
— Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Sammeln/Befördern von PPK zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (dt. Unternehmen) oder vglb.(n) Zertifizierung(en) (ausländ. Unternehmen) vorliegen (s. FB F01);
— Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Handeln oder Makeln von PPK zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (dt. Unternehmen) oder vglb.(n) Zertifizierung(en) (ausländ. Unternehmen) vorliegen (s. FB F01);
— Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung/Übernahme/Transport von PPK im Hol-/Bringsystem ausschl. Fahrzeuge einsetzt, die min. EURO VI Norm einhalten (FB F01);
— Erklärung zur Vorhaltung einer Niederlassung/eines Betriebshofes zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit in einem Radius von 100 km um das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. (FB F01);
— Firmen-Darst. der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit.- Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insb. ist auf folgende Punkte einzugehen: 1 Darst. eines verbindl. Konzeptes zur Durchführung der PPK-Sammlung im Holsystem a Allgemeine Durchführung der Sammlung b Abfuhr in schwerzugänglichen Straßen, Wegen, Einzelbebauungen und Stichstraßen (mit/ohne Wendehammer) 2 Abfuhr bei schlechter Witterung/im Winter 3 Transport von PPK zur Verwertungs-/Vermarktungseinrichtung 4 Darst. verbindl. Konzeptes zur Sammlung/Abfuhr von PPK an den Wertstoffhöfen/Vereinssammlungen (Bringsystem) 5 Darst. verbindl. Konzeptes für die Vermarktung von PPK, wobei für den kommunalen Anteil von PPK eine ausschl. stoffl. Verwertung zugelassen ist. 6 Darst. verbindl. Konzeptes zur Durchführung des Behälteränderungsdienstes
— Benennung/Beschreibung des Standorts/Standorte für die Verwiegung von PPK (geeichte Verwiegeeinrichtung);
— Verbindl. Angabe der Anzahl der Personen, die spez. für die Leistungsausführung erf. sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.