Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Samtgemeinde Fürstenau/Regenerative Heizwärmeversorgung ausgewählter Gebäude der Samtgemeinde Fürstenau
LKOS 2020 - 123”
Produkte/Dienstleistungen: Dampf, Warmwasser und zugehörige Produkte📦
Kurze Beschreibung:
“Regenerative Heizwärmeversorgung ausgewählter Gebäude der Samtgemeinde Fürstenau.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Wärmeübertragungsanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 49584 Fürstenau
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Samtgemeinde Fürstenau möchte einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aktuell notwendige Erneuerungsinvestitionen von Heizungsanlagen in kommunalen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Samtgemeinde Fürstenau möchte einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aktuell notwendige Erneuerungsinvestitionen von Heizungsanlagen in kommunalen Liegenschaften bieten eine Möglichkeit, auf CO2-neutrale und damit erneuerbare Technologien umzustellen. Die politischen Gremien haben sich dabei auch offen für ein regeneratives Nahwärmenetz ausgesprochen.
Leistungsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Gewährleistung der Wärmeversorgung von 5 Gebäuden der Samtgemeinde Fürstenau unterschiedlicher Nutzung (Schule, Verwaltung, Sporthalle) über die nächsten 20 Jahre. Dies beinhaltet:
— die technische Konzeptionierung (Planung);
— die Umsetzung (Bau und Errichtung);
— die Finanzierung und
— den Betrieb der Wärmeversorgung inklusive Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Betrieb und Wärmelieferung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 240
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Eine Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der folgenden 4 Hauptkriterien:
— Unternehmen (25 %);
— Projektierungskompetenzen (25 %);
—...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Eine Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der folgenden 4 Hauptkriterien:
— Unternehmen (25 %);
— Projektierungskompetenzen (25 %);
— Betreiberkompetenzen (25 %);
— Innovation und Umwelt (25 %).
Die drei Bewerber mit der besten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1-3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1-3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Versicherungsnachweis (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Zur Absicherung von Ersatzansprüchen des AG,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Versicherungsnachweis (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Zur Absicherung von Ersatzansprüchen des AG, hat der AN eine Berufshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungen nachzuweisen:
—— für Personenschäden 3 Mio. EUR;
—— für sonstige Schäden, Sach- und Vermögensschäden 1 Mio. EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Die Teilnahmeunterlagen enthalten im Ordner „Vom Unternehmen auszufüllende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Die Teilnahmeunterlagen enthalten im Ordner „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ den Vordruck „Referenzblatt Nahwärme“.
Es sind 2 Referenzobjekte je Leistungsbereich (Planung/Bau und Betrieb) aufzuführen, deren Auswahl sich zur Beurteilung der fachlichen Eignung insbesondere der Fachkunde und Erfahrung an der Vergleichbarkeit zur gestellten Aufgabe eignen sollte.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-12
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-08-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich...”
Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u. a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber-/Bieterfragen sind bis spätestens 29.7.2020 (für den Teilnahmewettbewerb) bzw. 11.9.2020 (für die Angebotsphase) ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation“ der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYYP0
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 220 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 134-328774 (2020-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Landkreis Osnabrück — FD 1 Zentrale Vergabestelle — im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Samtgemeinde Fürstenau / Regenerative Heizwärmeversorgung ausgewählter Gebäude der Samtgemeinde Fürstenau
LKOS 2020 - 123”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Samtgemeinde Fürstenau möchte einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aktuell notwendige Erneuerungsinvestitionen von Heizungsanlagen in kommunalen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Samtgemeinde Fürstenau möchte einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aktuell notwendige Erneuerungsinvestitionen von Heizungsanlagen in kommunalen Liegenschaften bieten eine Möglichkeit, auf CO2-neutrale und damit erneuerbare Technologien umzustellen. Die politischen Gremien haben sich dabei auch offen für ein regeneratives Nahwärmenetz ausgesprochen.
Leistungsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Gewährleistung der Wärmeversorgung von 5 Gebäuden der Samtgemeinde Fürstenau unterschiedlicher Nutzung (Schule, Verwaltung, Sporthalle) über die nächsten 20 Jahre. Dies beinhaltet
— die technische Konzeptionierung (Planung),
— die Umsetzung (Bau und Errichtung),
— die Finanzierung und
— den Betrieb der Wärmeversorgung inklusive Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Betrieb und Wärmelieferung).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 134-328774
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: J. B. Haverkamp Elektro- und Montagebau GmbH
Postanschrift: Große Str. 18
Postort: Fürstenau
Postleitzahl: 49584
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Osnabrück, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYTJD
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 220 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Quelle: OJS 2021/S 023-054967 (2021-01-29)