Samtgemeinde Fürstenau/Sanierung IGS Fürstenau – Generalplanungsleistungen

Landkreis Osnabrück – FD 1 Zentrale Vergabestelle – im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau

Generalplanungsleistungen für die Sanierung der Integrierten Gesamtschule (IGS) Fürstenau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-26 Auftragsbekanntmachung
2020-07-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: LKOS 2020 - 068
Kurze Beschreibung:
Generalplanungsleistungen für die Sanierung der Integrierten Gesamtschule (IGS) Fürstenau.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Osnabrück – FD 1 Zentrale Vergabestelle – im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49082
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de 🌏
E-Mail: vergabe@lkos.de 📧
Fax: +49 541 / 501-61100 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYY7Z/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYY7Z 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-27 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 041-097067
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bewerber-/Bieterfragen sind bis spätestens 20.3.2020 (für den Teilnahmewettbewerb) bzw. 4.5.2020 (für die Angebotsphase) ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet. Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo. Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYY7Z
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Integrierte Gesamtschule befindet sich in der Stadt Fürstenau im Landkreis Osnabrück. Im Schuljahr 2018/19 besuchten 1 345 Schüler und Schülerinnen die IGS. Die IGS Fürstenau wird sechszügig geführt. Das Gebäude ist eingeschossig bzw. in Teilen zweigeschossig. Zudem ist die Schule teilweise unterkellert. Die grobe Brutto-Grundfläche beträgt im Erdgeschoss 11 130 m
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Das Grundstück, auf dem sich die IGS befindet, ist 51.831 m2 groß. Die Sporthalle befindet sich ebenfalls mit auf diesem Grundstück. Die Parzelle befindet sich im Bereich des B-Planes Nr. 19 „Sondergebiet IGS".
Bei der anstehenden Sanierung des Schulgebäudes geht es um die folgenden Ziele: ein in die Jahre gekommenes Gebäude in Stand zu setzen und zu halten, Energie einzusparen und gleichzeitig den Nutzerkomfort zu erhören sowie die Institution „Schule" soziokulturell aufzuwerten und Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die verschiedenen Nutzer stellen sehr komplexe Anforderungen an Architektur und Technik des Schulgebäudes: die einzelnen Räume müssen in Bezug auf Luftwechsel, Belichtung, Akustik und Blendung beträchtliche Anforderungen erfüllen und nicht zuletzt auch Sicherheit, Hygiene und Schadstofffreiheit für Kinder und Jugendliche garantieren. Die Digitalisierung der Schule soll auf Grundlage des Digitalpaktes umgesetzt werden.
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Die Sanierung soll durch Umbau im Bestand umgesetzt werden. Zudem ist ein reibungsloser Schulbetrieb während der Bauphase zu gewährleisten. Hierfür ist ein differenziertes Bauabschnitts- sowie Umzugs- und ggfs. Auslagerungsmanagement erforderlich.
Aufgabenstellung:
— ein von Schulleitung und Schulträger erstelltes Raumprogramm soll im bestehenden Gebäude umgesetzt werden (LPh 1-2, Stufe 1),
— die Heizungsanlage muss optimiert werden (LPh 1-2 in Stufe 1, LPh 3-9 ab Stufe 2ff.),
— sämtliche, weitere technische Anlagen sind zu überprüfen und zu optimieren (LPh 1-2 in Stufe 1, LPh 3-9 ab Stufe 2ff.),
— das Flachdach des Schulgebäudes muss saniert werden, ggfs. mit einer energetischen Optimierung (LPh 1-2 in Stufe 1, LPh 3-9 ab Stufe 2ff.),
— der Gebäudebereich 5./6. Jahrgang ist zu sanieren (LPh 1-2 in Stufe 1, LPh 3-9 ab Stufe 2ff.),
— der Brandschutz und in der gesamten Schule ist zu überprüfen und zu optimieren (LPh 1-2 in Stufe 1, LPh 3-9 ab Stufe 2ff.),
— die Digitalisierung gemäß Digitalpakt ist in der IGS umzusetzen (LPh 1-2 in Stufe 1, LPh 3-9 ab Stufe 2ff.).
Für diese Aufgaben ist in Stufe 1 ein Masterplan zu erstellen inkl. der LPh 1-2 für sämtliche o.g. Aufgabenstellungen.
Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanerleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben.
Um den Bauauftrag durchführen zu können besteht die Möglichkeit eine spezifische Kooperationsform, die Bau-ARGE, zu bilden.
Es ist beabsichtigt Generalplanungsleistungen gemäß den nachfolgenden Leistungsbildern (LB) zu beauftragen:
— LB1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, §§ 33 ff. HOAI 2013, Leistungsphase LPh 1-9,
— LB2: Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI 2013, Anlagengruppe 1-8, HLS LPh 1-9, Elektro LPh 1-9,
— LB3: Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI 2013, LPh 1-6,
— LB4: Brandschutzplanung, gem. AHO Heft 17, 2015, Lph 1-8,
— LB5: Sicherheits- und Gesundheitskoordinator.
Der detaillierte Leistungsumfang ist dem beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Zunächst wird eine Stufe beauftragt. Der AG behält sich vor, weitere Stufen im Anschluss zu beauftragen (siehe beiliegenden Vertragsentwurf).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Integrierte Fürstenau (IGS Fürstenau)
Schorfteichstr. 21
49584 Fürstenau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1-3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB);
2) Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Berechtigung zum Führen der angegebenen Berufsbezeichnung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Versicherungsnachweis (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein über min. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Die Teilnahmeunterlagen enthalten im Ordner „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" die Vordrucke „Referenzblatt Objektplanung" und „Referenzblatt Technische Gebäudeausrüstung".
Es sind 2 Referenzobjekte je Leistungsbereich aufzuführen, deren Auswahl sich zur Beurteilung der fachlichen Eignung insbesondere der Fachkunde und Erfahrung an der Vergleichbarkeit zur gestellten Bauaufgabe eignen sollte.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand einer objektiven Bewertung der Eignungskriterien, vgl. die Tabelle „01 – TNW – Bewertung der Anträge" in den Teilnahmeunterlagen --> Ordner „Sonstiges".
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYY7Z/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber-/Bieterfragen sind bis spätestens 20.3.2020 (für den Teilnahmewettbewerb) bzw. 4.5.2020 (für die Angebotsphase) ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen" zu richten.
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Die Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
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Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYY7Z

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 041-097067 (2020-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Osnabrück — FD 1 Zentrale Vergabestelle — im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 140-345124
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 041-097067
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u. a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 20.3.2020 (für den Teilnahmewettbewerb) bzw. 4.5.2020 (für die Angebotsphase) ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation“ der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet. Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYVB5
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Grundstück, auf dem sich die IGS befindet, ist 51 831 m
Bei der anstehenden Sanierung des Schulgebäudes geht es um die folgenden Ziele: ein in die Jahre gekommenes Gebäude in Stand zu setzen und zu halten, Energie einzusparen und gleichzeitig den Nutzerkomfort zu erhören sowie die Institution „Schule“ soziokulturell aufzuwerten und Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die verschiedenen Nutzer stellen sehr komplexe Anforderungen an Architektur und Technik des Schulgebäudes: die einzelnen Räume müssen in Bezug auf Luftwechsel, Belichtung, Akustik und Blendung beträchtliche Anforderungen erfüllen und nicht zuletzt auch Sicherheit, Hygiene und Schadstofffreiheit für Kinder und Jugendliche garantieren. Die Digitalisierung der Schule soll auf Grundlage des Digitalpaktes umgesetzt werden.
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— Ein von Schulleitung und Schulträger erstelltes Raumprogramm soll im bestehenden Gebäude umgesetzt werden (LPh 1-2, Stufe 1),
— Die Heizungsanlage muss optimiert werden (LPh 1-2 in Stufe 1, LPh 3-9 ab Stufe 2ff.),
— Sämtliche, weitere technische Anlagen sind zu überprüfen und zu optimieren (LPh 1-2 in Stufe 1, LPh 3-9 ab Stufe 2ff.),
— Das Flachdach des Schulgebäudes muss saniert werden, ggfs. mit einer energetischen Optimierung (LPh 1-2 in Stufe 1, LPh 3-9 ab Stufe 2ff.),
— Der Gebäudebereich 5./6. Jahrgang ist zu sanieren (LPh 1-2 in Stufe 1, LPh 3-9 ab Stufe 2ff.),
— Der Brandschutz und in der gesamten Schule ist zu überprüfen und zu optimieren (LPh 1-2 in Stufe 1, LPh 3-9 ab Stufe 2ff.),
— Die Digitalisierung gemäß Digitalpakt ist in der IGS umzusetzen (LPh 1-2 in Stufe 1, LPh 3-9 ab Stufe 2ff.).
Für diese Aufgaben ist in Stufe 1 ein Masterplan zu erstellen inkl. der LPh 1-2 für sämtliche o. g. Aufgabenstellungen.
LB1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, §§ 33 ff. HOAI 2013, Leistungsphase LPh 1-9
LB2: Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI 2013, Anlagengruppe 1-8, HLS LPh 1-9, Elektro LPh 1-9
LB3: Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI 2013, LPh 1-6
LB4: Brandschutzplanung, gem. AHO Heft 17, 2015, Lph 1-8
LB5: Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung Bieter / Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Kosten- und Terminsteuerung sowie der Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptvorstellung zur Projektabwicklung
Darstellung der örtlichen Präsenz und Erreichbarkeit für Planung und Ausführung
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-06 📅
Name: Kornhage + Schubert Architektur + Ingenieur GmbH
Postort: Wallenhorst
Land: Deutschland 🇩🇪
Osnabrück, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u. a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 20.3.2020 (für den Teilnahmewettbewerb) bzw. 4.5.2020 (für die Angebotsphase) ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ zu richten.
Mehr anzeigen
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation“ der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYVB5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2018(BGBl. I S. 1151), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 140-345124 (2020-07-20)