Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix:
— Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge: Technische Leistungsfähigkeit / Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit 100,00 v. H.,
— Angabe zu Unterkriterien,
— Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, festangestellte u. mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v. H.,
— Bewertung: jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Unterkriterium Personalstruktur > 2 Personen = 3 Punkte; 2 Personen = 2 Punkte,
— Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen Unterkriterien Angaben zu Referenzen vergleichbarer Leistungen,
— Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen,
— Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen, je Wertungskriterium (WK) 1-3: WK Büro/Unternehmen 5 v. H. WK Projektleiter 5 v. H. WK Bauleiter 5 v. H.,
— Bewertung Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen), des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen: ≥ 3 Referenzen je WK = 3 Punkte; = 2 Referenzen je WK = 2 Punkte; = 1 Referenz je WK = 1 Punkt.
— Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
— Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen,
— Unterkriterium Qualität der Referenzen,
— Wichtung Qualität der Referenzen Wertungskriterium 1-3 Büro/Unternehmen je 5 v. H. WK 1-3 Projektleiter je 5 v. H. WK 1-3 Bauleiter je 5 v. H..
— für Büro/Unternehmen / für Projektleiter / Bauleiter jeweils:
—— Wertungskriterium 1:
— Erfahrungen in Planung und Realisierung (Sanierung) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen, Sanierung Sanitärbereiche (z. B. in Gebäuden mit Publikumsverkehr), mind. 50 000 EUR Baukosten KG 410-430 (brutto),
— A. Sanierung eines Gebäudes, Sanierung Sanitärbereiche in Gebäuden mit Publikumsverkehr = 3 Punkte; Sanierung eines Gebäudes, Sanierung Sanitärbereiche = 2 P.; Sanierung eines Gebäudes = 1 P.,
— B. ≥ 100 000 EUR Baukosten KG 400 brutto = 3 Punkte; ≥ 75 000 EUR u. < 100 000 EUR = 2 P.; ≥ 50 000 EUR u. < 75 000 EUR = 1 P.; < 50 000 EUR = 0 P., keine Wertung.
—— Wertungskriterium 2:
— Erfahrungen in Planung und Realisierung mit vergleichbaren Anforderungen, Außenbeleuchtung u. Beleuchtung Fluchtwegebereiche, mind. 25 000 EUR Baukosten 440 (brutto),
— A. Außenbeleuchtung, Flutlicht, Fluchtwegebereiche = 3 Punkte; Außenbeleuchtung, Fluchtwegebereiche = 2 P.; Außenbeleuchtung = 1 P.,
— B. ≥ 100 000 EUR Baukosten KG 400 brutto = 3 Punkte; ≥ 75 000 EUR u. < 100 000 EUR = 2 P.; ≥ 25 000 EUR u. < 75 000 EUR = 1 P.; < 25 000 EUR = 0 P., keine Wertung.
—— Wertungskriterium 3:
— Erfahrungen in Planung und Realisierung mit vergleichbaren Anforderungen, Beschallungsanlage, Übertragungsnetze, Gefahrenmeldeanlage- u. Alarmanlagen, mind. 15 000 EUR Baukosten KG 450 (brutto),
— A. Planungsleistungen zu folgenden Bereichen: Beschallungsanlage, Übertragungsnetze, Zeitdienstanlage, Fernseh- u. Antennenanlage, Gefahrenmeldeanlage- und Alarmanlagen = 3 Punkte; Planungsleistungen zu 2-4 der o. g. Bereiche = 2 P.; Planungsleistungen zu 1-2 der o. g. Bereiche = 1 P,
— B. ≥ 30 000 EUR Baukosten KG 400 brutto = 3 Punkte; ≥ 22 500 EUR u. < 30 000 EUR = 2 P.; ≥ 15 000 EUR u. < 22 500 EUR = 1 P.; < 15 000 EUR = 0 P., keine Wertung,
— die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt,
— das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt. weitere Angaben zur Bewertung siehe VI.3.