Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten technischen Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von drei techn. festangestellten Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „staatlich geprüfter Techniker" der Fachrichtung Elektrotechnik oder gleichw., gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis jeweils durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. des Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur" oder „staatlich geprüfter Techniker" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist;
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers/der Führungskräfte im Leistungsbild TGA ALG 4 und 5 ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer oder mind. 1 Führungskraft im Leistungsbild TGA ALG 4 und 5 (ELT);
d) Angabe von zwei verschiedenen Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref. projekte gelten folgende Mindestanforderungen: Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.6.2010-31.5.2020 liegen, die LPH 3 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref. projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE/mit dem Unter AN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 400, ALG 4, 5),
— Beauftragte u. vollständig erbrachte LPH,
— Beauftragte u. erbrachte ALG,
— Sanierung einer elektrotechn. Anlage,
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer; Zusatzpunkte für:
— öffentlicher Auftraggeber/Vergaberichtlinien analog eines öffentl. AG,
— Teilleistungen einer EDV-Vernetzung erneuert,
— Teilleistungen auf energieeffiziente Beleuchtungssysteme umgerüstet,
— Maßnahme im laufenden Betrieb.
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref. projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.