Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine objektive Auswahl entsprechend der nachfolgenden Eignungsmatrix statt. Bei Punktegleichstand und mehr als 3 Bewerbern wird die Auswahl durch Los unter den schwächsten Bewerbern getroffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Schlüssel für die Punktevergabe im Bereich technische/finanzielle Leistungsfähigkeit über den Mindeststandard hinaus:
Umsatz 1 000 001 EUR bis 1 500 000,
Davon mindestens 90 % im Bereich Projektsteuerung/Projektleitung = 500 Punkte
Umsatz 1 500 001 EUR bis 2 000 000 EUR,
Davon mindestens 90 % im Bereich Projektsteuerung/Projektleitung = 1 000 Punkte
Umsatz 2 000 001 EUR bis 2 500 000 EUR,
Davon mindestens 90 % im Bereich Projektsteuerung/Projektleitung = 1 500 Punkte
Umsatz über 2 500 000,00 EUR,
Davon mindestens 90 % im Bereich Projektsteuerung/Projektleitung = 2 000 Punkte
Schlüssel für die Punktevergabe im Bereich personelle Ausstattung (Anzahl) über den Mindeststandard hinaus:
11-13 Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung/Projektleitung = 1 000 Punkte
14-17 Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung/Projektleitung = 1 500 Punkte
18-21 Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung/Projektleitung = 2 500 Punkte
Über 21 Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung/Projektleitung = 3 500 Punkte
Schlüssel für die Punktevergabe im Bereich Eignung der Projektleitung (PL) und stellvertretenden Projektleitung (sPL) über den Mindeststandard hinaus:
6-10 Jahre Berufserfahrung PL = 1 500 Punkte
11-15 Jahre Berufserfahrung PL = 2 000 Punkte
Über 15 Jahre Berufserfahrung PL = 2 500 Punkte
6-10 Jahre Berufserfahrung sPL = 500 Punkte
11-15 Jahre Berufserfahrung sPL = 1 000 Punkte
Über 15 Jahre Berufserfahrung sPL = 1 500 Punkte
Schlüssel für die Punktevergabe über den Mindeststandard hinaus:
Es findet eine Gesamtbetrachtung der Komplexität der vorgelegten Referenzen wie folgt und für jede Referenz gesondert statt:
Einfach = 0 Punkte
Durchschnittlich = 400 Punkte
Anspruchsvoll = 800 Punkte
Besonders anspruchsvoll = 1 200 Punkte
Es werden maximal 3 Referenzen bewertet, so dass maximal 3 600 Punkte insgesamt vergeben werden.