Beschreibung der Beschaffung
1. Allgemeine Beschreibung
1.1 Zu überwachende Baumaßnahme(n)
Die Leistungen dieses Ausschreibungspaketes umfassen die örtliche Bauüberwachungsleistung für alle Maßnahmen des Ausschreibungspaketes BAU SFS 1733 RA 3a Fulda – Würzburg 2022 in den ausgeschriebenen Projektgebieten. Dazu gehören auch sämtliche Vor-, Nach- und Zusammenhangsarbeiten dieser Maßnahmen und der dazugehörigen Bauverträge sowie weitere Bauüberwachungsleistungen.
Für die Haupt-Bauausführung ist aktuell eine Totalsperrung von 182 Tagen der Strecke 1733 gemäß beiliegender Anzeige zur Integrierten Bündelung (Anlage 1.0.4) vorgesehen. Im Zusammenhang bzw. parallel zu den Oberbaumaßnahmen (GE, WE, SE2, GOS, etc.) finden IH-Begleitarbeiten sowie Inspektionen statt. Eine Machbarkeitsstudie (SOG)/ Rahmenterminplan findet sich in Anlage 1.0.5. Eine Übersicht der geplanten Oberbaumaßnahmen findet sich in Anlage 1.0.2.
Für diese sind die in den Anlagen 1.1 bis 1.3 beschriebenen Leistungen zu erbringen.
Die Bauüberwachungsleistungen betreffen folgendes Projektgebiet:
Los 03: Örtliche Bauüberwachung Abschnitt 2 Mottgers – Rohrbach
Die mit diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erstrecken sich von Mottgers bis Rohrbach (ca. km 265,326 bis ca. km 303,441)
1.2 Allgemeine Lage / örtliche Verhältnisse RA3a Fulda - Würzburg
Betroffene Gebietskörperschaften
Bundesland: Hessen, Bayern
Landkreis: Fulda, Main-Kinzig-Kreis, Bad Kissingen, Main-Spessart, Würzburg
Stadt: Eichenzell, Kalbach, Neuhof, Sinntal, Fulda, Zeitlofs, Obersinn, Burgsinn, Rieneck, Gemünden am Main, Karlstadt, Zellingen, Leinach, Margetshöchheim, Würzburg, Veitshöchheim
Lage im Netz:
Strecke: 1733 Fulda Bf – Würzburg Hbf
Von Fulda Bronnzell bis Würzburg Hbf
Von km 238 bis 327
Von Signal Sig A424 bis Ls 093 II
Von Signal Ls 094 II bis Sig A426
Strecke: 5214 Burgsinn, W 625 - Burgsinn Bbf
Von Burgsinn bis Burgsinn Bbf
Von km 1,194 bis 0,386
Von Signal Sig G652 bis Sig N403
Strecke: 5215 Burgsinn Bbf - Abzw Rieneck Sinnberg, W 682
Von Burgsinn Bbf bis Sinnberg
Von km 0,386 bis 1,336
Von Signal Sig N403 bis Sig 690
Strecke: 5216 Abzw Nantenbach, W 211 - Rohrbach, W 810
Von Nantenbach bis Rohrbach
Von km 0,607 bis 302,227
Von Signal Sig 73254 bis Sig P801
Von Signal Gz W 806 bis Sig 73204
Die Baumaßnahme betrifft vorwiegend die 2-gleisige elektrifizierte Strecke 1733 Hannover Hbf - Kassel-Wilhelmshöhe - Würzburg Hbf im Abschnitt von km 239 bis km 327.
Die Baumaßnahme liegt zwischen den Bf Fulda Bronnzell und Würzburg Hbf.
Zwischen den Bf befinden auf einer Streckenlänge von circa 88 Kilometer die folgenden Betriebsbahnhöfe bzw. Betriebsstellen:
— Üst Hartberg
— Üst Landrücken Nord
— Üst Landrücken Süd
— Bf Mottgers BBf
— Üst Altengronau
— Üst Dittenbrunn
— Bf Burgsinn Bbf
— Üst Mühlberg
— Bf Rohrbach Bbf
— Üst Hohe Wart
— Üst Espenloh
— Üst Neuberg
Weitere Leistungen werden auf der Strecke 5216 (zweigleisig, elektrifiziert) erbracht.
1.3 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Siehe auch ZVB Bauüberwachung (Anlage 06).
Von der Baumaßnahme betroffene Dritte sind rechtzeitig im Vorfeld über die Maßnahmen ihrer Betroffenheit zu beteiligen bzw. zu informieren.
Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die von Auftragnehmern geführt werden, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber. Über das Ergebnis sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen vom Auftragnehmer gefertigte Niederschriften zu übergeben.
Alle wesentlichen Bearbeitungs- und Verfahrensschritte und die den Behörden einzureichenden / vorzulegenden Unterlagen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen und ihm zur Freigabe vorzulegen. Die Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt bei entsprechend sach-gemäßer Leistung unverzüglich.
Etwaige Forderungen von Dritten (wie bspw. Träger öffentlicher Belange, Gemeinden, Verbände, Sparten-träger), insbesondere solche, die über das gesetzlich erforderliche Maß bzw. über die Anforderungen des einschlägigen Regelwerks hinausgehen, teilen die Auftragnehmer dem Auftraggeber / BÜB unverzüglich schriftlich mit.
1.4 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die Bautermine bzw. Bauzeiträume sind in der Anlage 1.0.5 enthalten. In dieser Übersicht sind nur die reinen Umbausperrpausen bzw. Bauzeiträume genannt. Die baubetrieblich angemeldeten
Sperrpausen können der beiliegenden Anmeldung zur Integrierten Bündelung (Anlage
1.0.4) entnommen werden. Die Vorarbeiten, Nacharbeiten und Zusammenhangsarbeiten zu diesen Maßnahmen werden maßnahmenbezogen in der Regel mit einem Vorlauf von mindestens zehn Wo-chen dem AN im Rahmen des Auftaktgesprächs bekannt gegeben.
2. Vorbemerkungen
2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
Für alle zu betreuenden Einzelmaßnahme / Ausschreibungspakete findet zwischen AN und AG in der Regel spätestens 12 Wochen vor Beginn der Haupt-Umbausperrpause ein Auftaktgespräch statt.
Die maßnahmenbezogen erforderlichen Besprechungen und Niederschriften ergeben sich aus Anlage 1.1 und den entsprechenden Vorschriften.
Darüber hinaus finden mindestens 2-Mal in der Woche Abstimmungsgespräche zwischen dem AN und dem AG statt.
2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Weiterhin beauftragt der AG einen externen Bauoberleiter für die gesamthafte Koordination (Los 1).
2.3 Einsatz von EDV-Systemen
— Übliche EDV Systeme (MS Word, Excel, etc. oder ähnliche)
— Elektronisches Bautagebuch (VRI DMS) Die Art der Führung des BTB wird in der Auftaktbesprechung festgelegt,
— BKU
Siehe auch ZBV EDV
2.4 Weitere Vorbemerkungen
Der Einsatz eines GSM-R Handy wird vorausgesetzt und wird nicht gesondert vergütet. Das Vorhalten von Spur- und Überhöhungsmessgerät für Gleise und Weichen sowie 2 Sh2-Scheiben (inkl. Auf- und Abbau) gehören zur unmittelbaren Ausstattung des Bauüberwachers / Fachbauüberwachers und wer-den nicht gesondert vergütet.
3. Sonstiges
3.1 Definition „Sicherstellen“
Befugnis und Verpflichtung zur Erteilung von Anweisungen und zur Überwachung Ihrer Durchführung im übertragenen Verantwortungsbereich. Vertragsrelevante Anweisungen sind stets mit dem Auftraggeber vorab abzustimmen.
Definition „Überwachen“
Ständiges oder fallweises Beobachten der Durchführung von Aufgaben und Arbeitsabläufen. Hierzu zählt insbesondere:
— eine terminliche und sachliche Abstimmung von Maßnahmen verschiedener Bereiche sicherzustellen,
— Ist-Daten und -Zustände im Rahmen von Kontrollaufgaben zu erfassen und aufzubereiten.
Definition "Mitwirken"
Befugnis und Verpflichtung, an einem Vorgang, der federführend von einem anderen Bereich betrieben wird, mitzuarbeiten und hinsichtlich der eigenen Belange mit zu entscheiden.
3.2 Arbeitsplatz Bauüberwachung
Dem AN wird vom AG ein Arbeitsplatz zur Projektbearbeitung in Form eines möblierten Baustellenbüros/Containers vor Ort zur Verfügung gestellt.
3.3 Anforderung an eine Prüfung der Nachtragsforderung
Bei der Nachtragsbearbeitung verweisen wir insbesondere auf die Regelungen der Ril 202.0305.
Die Verfahrensregelung nach NEuPP sind im jeweiligen Bauvertrag vereinbart und bei der Nachtragsbearbeitung zu verwenden.
Die vom AN durchzuführenden Nachtragsprüfungen und die dafür zu erstellenden Stellungnahmen müssen insbesondere folgende Inhalte aufweisen:
— Vertrag-Nr.:
— Auftragnehmer:
— Nachtragsnummer:
— Forderungshöhe:
— Prüfergebnis:
— Original Unterschriften
— Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Soll gem. Ausschreibungsunterlagen
• Darstellung Bau-Soll
• Untersetzung durch Kopien aus den Ausschreibungsunterlagen (Kopien Text und Pläne dem Vorgang beifügen, sofern nicht bereits durch den AN geschehen)
— Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Ist
• Darstellung Bau-Ist (Bauablauf/wesentliche Änderungen zum Bau-Soll)
• Untersetzung durch Planwerk/Skizzen/BTB/Regelwerk
• Wer hat die Leistungen ausgeführt, bzw. wer führt die Leistungen aus?
• Leistungszeitraum (von ... bis ...)
— Ursache der Änderungen zum Bau-Soll
• Chronologie/Referenzschriftverkehr mit Nachtragsrelevanz
• Liegt eine Änderungsanordnung des AG (gem. § 1 Nr. 4 VOB/B) oder eine Mehrkostenanzeige (gem. § 2 Nr. 5 od. Nr. 6, etc.) des AN vor?
• Wenn die Leistungen mündl. angeordnet wurden, von wem und wann?
• Bei Behinderungsanzeigen gem. § 6 Nr. 6 VOB/B ist dringend darauf zu achten, dass auch der Wegfall der Behinderung angezeigt wird
• Detaillierte Darstellung der eigentlichen Änderungsursache, bzw. der Notwendigkeit der zusätzlichen Leistungen
— Prüfung dem Grunde nach
• Sind sämtliche im Angebot enthaltenen Leistungen von der Leistungsanordnung abgedeckt?
• Zuweisung der VOB-Paragraphen auf die Einzelpositionen dem Grunde nach (z.B.: § 2 Nr. 5 oder Nr. 6)
• Handelt es sich bei den Änderungspositionen um sog. Ohnehin-Leistungen, die bereits mit dem Hauptvertrag abgegolten werden?
• Ist die Änderung bereits in einer anderen Vereinbarung zu Nachträgen berücksichtigt worden?
• Ungenügend sind Aussagen wie z.B.: “Nachtrag gerechtfertigt“ oder „Leistung erforderlich“
• Entstehen durch den Nachtrag ggf. Gegenforderungen gegen AN oder Dritte?
— Mengenprüfung und -bestätigung
• Alle Mengenvordersätze des/der Nachtrages/Nachträge sind aufzumessen, zu prüfen und zu bestätigen.
• In der Nachtragskalkulation aufgeführte „Innere Mengen“ sind ebenfalls zu prüfen und zu bestätigen.