Die Stadthalle Braunschweig ist zeitgeschichtlich ein für die Stadt Braunschweig wichtiges Bauwerk. Das Gebäude der Stadthalle umfasst im derzeitigen Bestand eine Brutto-Grundfläche (BGF) i. H. v. ca. 23 300 m mit einem Bruttorauminhalt i. H. v. ca. 110 000 m. Die wesentlichen Veranstaltungsflächen beinhalten neben kleineren Vortragsräumen einen Congress-Saal für bis zu 500 Besucher sowie einen Großen Saal, ausgelegt für bis zu 3 000 Besucher. Im Jahr 2015 feierte die Stadthalle ihr 50-jähriges Jubiläum. Jährlich besuchen rund 250 000 Gäste das Haus zu rund 100 Shows und Konzerten, einer Vielzahl nationaler und internationaler Tagungen und Kongressen sowie Galas und Bällen. Damit ist die Stadthalle für die Stadt Braunschweig eine zentrale Säule des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens. Die Stadthalle bedarf nach ihrer 50 jährigen Nutzungszeit sowohl hinsichtlich der technischen Anlagen als auch der baulichen Gebäudesubstanz einer umfassenden Sanierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-03.
Die Stadthalle Braunschweig ist zeitgeschichtlich ein für die Stadt Braunschweig wichtiges Bauwerk. Das Gebäude der Stadthalle umfasst im derzeitigen Bestand eine Brutto-Grundfläche (BGF) i. H. v. ca. 23 300 m mit einem Bruttorauminhalt i. H. v. ca. 110 000 m. Die wesentlichen Veranstaltungsflächen beinhalten neben kleineren Vortragsräumen einen Congress-Saal für bis zu 500 Besucher sowie einen Großen Saal, ausgelegt für bis zu 3 000 Besucher. Im Jahr 2015 feierte die Stadthalle ihr 50-jähriges Jubiläum. Jährlich besuchen rund 250 000 Gäste das Haus zu rund 100 Shows und Konzerten, einer Vielzahl nationaler und internationaler Tagungen und Kongressen sowie Galas und Bällen. Damit ist die Stadthalle für die Stadt Braunschweig eine zentrale Säule des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens. Die Stadthalle bedarf nach ihrer 50 jährigen Nutzungszeit sowohl hinsichtlich der technischen Anlagen als auch der baulichen Gebäudesubstanz einer umfassenden Sanierung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Ort der Leistung: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadthalle Braunschweig bedarf nach ihrer über 50 jährigen Nutzungszeit sowohl hinsichtlich der technischen Anlagen als auch der baulichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadthalle Braunschweig bedarf nach ihrer über 50 jährigen Nutzungszeit sowohl hinsichtlich der technischen Anlagen als auch der baulichen Gebäudesubstanz einer umfassenden Sanierung. Der durch den Rat der Stadt Braunschweig vom 19.12.2017 dazu gefasste Beschluss sieht vor, die Stadthalle unter weitest gehender Erhaltung der baulichen Substanz und der Raumstruktur vollständig zu sanieren. Das Stadthallenprojekt wird durchgeführt durch den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Verpachtung Stadthalle“ der Stadt Braunschweig. Pächterin und Betreiberin der Stadthalle ist die Stadthalle Braunschweig mbH, die mittelbar zu 100 % von der Stadt Braunschweig kontrolliert wird. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen sollen auch Anpassungen aufgrund novellierter Bestimmungen sowie aufgrund nutzungsbedingter Erfordernisse berücksichtigt werden. Hierfür sind in Teilbereichen des Gebäudes Umbaumaßnahmen z. B. in Bezug auf die Errichtung von variablen Veranstaltungsräumen, eines optimierten Lastenaufzuges sowie zur Anpassung und Optimierung der Flucht- und Rettungswegsituation vorgesehen. Anfang 2018 erfolgte die Unterschutzstellung der Stadthalle als Einzeldenkmal. Im Rahmen des Planungs- und Ausführungsprozesses sind daher auch die Aspekte des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Sämtliche Sanierungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen und Leistungen des technischen Gebäudebetriebs und der Instandhaltung sowohl im Gebäudeinneren als auch in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild unterliegen neben den gesetzlichen und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen auch Abstimmungs- und Genehmigungsprozessen der zuständigen Instanzen des Denkmalschutzes. Um eine hohe Kosten- und Terminsicherheit für die Stadt Braunschweig (Auftraggeberin) und die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Pächterin der Stadthalle Braunschweig) zu erreichen, soll die Sanierung im Rahmen eines erweiterten Totalunternehmermodells (einschließlich technischer Gebäudebetrieb und Finanzierung) mit angemessener Risikoteilung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin umgesetzt werden. Leistungen der Planung ab Leistungsphase 5 sollen in einheitlicher Verantwortungsübertragung daher in einem Paket mit den Bau-, Finanzierungs- und den Instandhaltungsleistungen vertraglich gebündelt werden. Die Erarbeitung der Planungsunterlagen bis einschließlich Genehmigungsplanung erfolgt durch die Stadt Braunschweig. Nachdem der Antrag auf Genehmigung 2019 eingereicht wurde, wird der positive Abschluss des Genehmigungsverfahrens und der Erhalt der Baugenehmigung im 2. Quartal 2020 erwartet. Neben den Planungs- und Bauleistungen in der Investitionsphase soll das technische Gebäudemanagement – orientiert an der DIN 32736 – mit beauftragt werden. Die Verantwortlichkeit für den Veranstaltungsbetrieb verbleibt bei der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH als Pächterin und Betreiberin der Stadthalle im Sinne der niedersächsischer Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO). Beabsichtigt ist derzeit eine Vertragslaufzeit, die die anfängliche Sanierungsphase sowie eine sich anschließende Betriebsphase von 20 Jahren und eine entsprechende Endfinanzierung umfasst. Der Auftragnehmer wird ferner mit der Bauzwischenfinanzierung der Kosten für die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie der anschließenden Endfinanzierung der Gesamtinvestitionskosten nach Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes beauftragt werden. Für die Endfinanzierung ist eine Laufzeit von 20 Jahren vorzusehen. Hinsichtlich der Endfinanzierung ist die Stadt Braunschweig bereit, nach erfolgter Fertigstellung, Abnahme/ Übergabe des Gebäudes sowie Stellung der geforderten Sicherheiten einen Einredeverzicht gegenüber der / den endfinanzierenden Bank(en) zu erklären. Sämtliche Einwendungen und Einreden gegenüber dem Auftragnehmer bleiben davon unberührt.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Bauliche Qualität (Konzept Denkmalschutz, Konzept Projektorganisation und Bauablauf, Konzept Baufelderschließung und Logistik, Konzept Baubetrieb)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualität Technisches Gebäudemanagement (Konzept Störmeldeverfolgung, Konzept Personaleinsatz, Kozept Wartung und Inspektion, Konzept Instandhaltung)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 60
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2043-11-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewerber werden anhand von Ausschlusskriterien ausgewählt. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen,...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber werden anhand von Ausschlusskriterien ausgewählt. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber. Die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern erfolgt anhand der Auswahlkriterien WL1 sowie TL1 und TL2. Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt gemäß der als Anlage II beigefügten Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb, welche unter dem oben genannten Link unter der Rubrik „Sonstiges“ als gesonderte Datei abgerufen werden kann.
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Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage sind zu erbringen: PL1.) Eigenerklärung mit allgemeinen Angaben zum Bewerber wie z. B. Name,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage sind zu erbringen: PL1.) Eigenerklärung mit allgemeinen Angaben zum Bewerber wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, bearbeitende Niederlassung etc. (Bewerberformulare 1, 2, 3-7 ggfs. mit weiteren Unterlagen, Anlagenkonvolut Bewerberformulare (Anlage I)). PL2.) Nachweis nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder der Handwerksrolle dieses Staates oder Nachweis über die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise (für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe aufgeführt). Die Nachweise können in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen jedoch eindeutig lesbar sein PL3.) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 6e EU VOB/A sowie der §§ 123, 124 GWB (Bewerberformulare 2, 8; Anlagenkonvolut Bewerberformulare (Anlage I)).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen: WL1.) Eigenerklärung über den Umsatz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen: WL1.) Eigenerklärung über den Umsatz (brutto) bezüglich der Leistungen, die mit den Leistungsbereichen der Vergabe vergleichbar sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Disziplinen:
— Objektplanung,
— Planung Technische Ausrüstung,
— Bauen,
— Technisches Gebäudemanagement (siehe Bewerberformulare 3-6; Anlagenkonvolut Bewerberformulare (Anlage I)). Im Mittel über die 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ist mindestens ein Umsatz (brutto) gefordert („Mindestanforderung“) in Höhe von,
— > 15 Mio. EUR im Bereich Bauen.
Bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt der Auftraggeber die Höhe des Umsatzes bezüglich der Leistungen, die mit den Leistungsbereichen der Vergabe vergleichbar sind entsprechend der als Anlage II beigefügten Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb. WL2.) Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherungen für die Tätigkeit als Planungs- und Bauunternehmen über jeweils mind. 10 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder unwiderrufliche Erklärung des Versicherers (nicht Versicherungsmakler), dass im Auftragsfalle der für den Leistungserbringer erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird. Die Nachweise können in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen jedoch eindeutig lesbar sein. WL3.) Unverbindliche Erklärung („Letter of Intent“ / LOI) eines oder mehrerer zum Geschäftsbetrieb in einem Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftsraums zugelassene(n) Kreditinstituts(e), dass dieses/diese bereit ist / sind, dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft im Fall der Auftragserteilung die für die Zwischenfinanzierung erforderlichen Mittel sowie die erforderlichen Sicherheiten (Bürgschaften) zu stellen. Die Erklärung ist auch im Falle einer vorgesehenen Finanzierung aus Eigenmitteln des Bewerbers zwingend beizubringen. Die Nachweise können in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen jedoch eindeutig lesbar sein.
“Zu WL1.) Im Mittel über die 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ist mindestens ein Umsatz (brutto) gefordert („Mindestanforderung“) in Höhe von
— > 15 Mio. EUR...”
Zu WL1.) Im Mittel über die 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ist mindestens ein Umsatz (brutto) gefordert („Mindestanforderung“) in Höhe von
— > 15 Mio. EUR im Bereich Bauen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen: TL1.) Referenzen (Bewerberformulare 3-7;...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen: TL1.) Referenzen (Bewerberformulare 3-7; Anlagenkonvolut Bewerberformulare (Anlage I)): Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (Eigenerklärungen). Die Referenzen sind aufzugliedern nach den einzelnen Disziplinen:
— Objektplanung,
— Planung Technische Ausrüstung,
— Bauen,
— Technisches Gebäudemanagement,
— Generalunternehmer-Erfahrung.
Die Referenzen sind nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand zu sortieren. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen. Siehe zu den Einzelheiten die Ausführungen in der Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage II). Die Bewertung erfolgt je Referenz auf der Grundlage der in der Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage II) dargestellten (Punkte-)Skala. Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz pro Disziplin einzureichen („Mindestanforderung“). Sollte auch nur in einem der vorgenannten jeweiligen Leistungsbereiche/Disziplinen keine wertbare Referenz nachgewiesen werden, wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Für alle Kriterien, die durch Referenzen zu belegen sind, werden maximal soviele Referenzen gewertet, wie zur maximalen Punkteerreichung erforderlich sind (siehe Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb, Anlage II). Beispiel: Für das Kriterium „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ im Bereich Bauen sind zur Erreichung der max. Punktezahl (10 Punkte) 5 wertbare Referenzen vorzulegen. Insgesamt sollen durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auch nur max. 5 Referenzen eingereicht werden. Sollten mehr Referenzen eingereicht werden, so werden nur die 5 erst genannten Referenzen gewertet – eine Auswahl der ggf. am besten geeigneten Referenzen durch die Vergabestelle erfolgt nicht. TL2.) Eigenerklärung über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre (Bewerberformulare 3-5; Anlagenkonvolut Bewerberformulare (Anlage I)) aufgegliedert nach den einzelnen Disziplinen:
— Objektplanung,
— Planung Technische Ausrüstung,
— Bauen. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der in der Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage II) dargestellten (Punkte-)Skala.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu TL1.) Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz pro Disziplin einzureichen („Mindestanforderung“). Sollte auch nur in einem der vorgenannten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu TL1.) Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz pro Disziplin einzureichen („Mindestanforderung“). Sollte auch nur in einem der vorgenannten jeweiligen Leistungsbereiche/Disziplinen keine wertbare Referenz nachgewiesen werden, wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Spätestens mit Angebotsabgabe (Erstangebote) wird der Bieter aufgefordert werden, eine schriftliche Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des MiLoG nach...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Spätestens mit Angebotsabgabe (Erstangebote) wird der Bieter aufgefordert werden, eine schriftliche Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des MiLoG nach § 4 NTVergG sowie ggf. eine Erklärung zur Beachtung der ILO-Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen nach § 12 NTVergG abzugeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 213-521434
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-17
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-04-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-01 📅
“Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache...”
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache zu verfassen. Auskünfte zum Teilnahmewettbewerb und zum weiteren Verfahren können grundsätzlich nur auf solche Fragen im Teilnahmewettbewerb erteilt werden, die rechtzeitig, spätestens bis zum 6.3.2020 bei der Kontaktstelle über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de eingegangen sind. Die Interessenten werden gebeten, ihre Fragen zum Teilnahmewettbewerb möglichst unverzüglich zu stellen. Jede sonstige Kontaktaufnahme zur Vergabestelle bzw. zu Mitarbeitern des Auftraggebers ist unerwünscht und kann nach pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen (Grundsatz der Verfahrensintegrität). Mündliche oder telefonische Rückfragen werden nicht beantwortet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Interessenten/Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Interessent/Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Abgabe des Teilnahmeantrages – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2020/S 025-055503 (2020-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-16) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadthalle Braunschweig bedarf nach ihrer über 50 jährigen Nutzungszeit sowohl hinsichtlich der technischen Anlagen als auch der baulichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadthalle Braunschweig bedarf nach ihrer über 50 jährigen Nutzungszeit sowohl hinsichtlich der technischen Anlagen als auch der baulichen Gebäudesubstanz einer umfassenden Sanierung. Der durch den Rat der Stadt Braunschweig vom 19.12.2017 dazu gefasste Beschluss sieht vor, die Stadthalle unter weitest gehender Erhaltung der baulichen Substanz und der Raumstruktur vollständig zu sanieren. Das Stadthallenprojekt wird durchgeführt durch den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Verpachtung Stadthalle" der Stadt Braunschweig. Pächterin und Betreiberin der Stadthalle ist die Stadthalle Braunschweig mbH, die mittelbar zu 100 % von der Stadt Braunschweig kontrolliert wird. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen sollen auch Anpassungen aufgrund novellierter Bestimmungen sowie aufgrund nutzungsbedingter Erfordernisse berücksichtigt werden. Hierfür sind in Teilbereichen des Gebäudes Umbaumaßnahmen z. B. in Bezug auf die Errichtung von variablen Veranstaltungsräumen, eines optimierten Lastenaufzuges sowie zur Anpassung und Optimierung der Flucht- und Rettungswegsituation vorgesehen. Anfang 2018 erfolgte die Unterschutzstellung der Stadthalle als Einzeldenkmal. Im Rahmen des Planungs- und Ausführungsprozesses sind daher auch die Aspekte des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Sämtliche Sanierungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen und Leistungen des technischen Gebäudebetriebs und der Instandhaltung sowohl im Gebäudeinneren als auch in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild unterliegen neben den gesetzlichen und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen auch Abstimmungs- und Genehmigungsprozessen der zuständigen Instanzen des Denkmalschutzes. Um eine hohe Kosten- und Terminsicherheit für die Stadt Braunschweig (Auftraggeberin) und die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Pächterin der Stadthalle Braunschweig) zu erreichen, soll die Sanierung im Rahmen eines erweiterten Totalunternehmermodells (einschließlich technischer Gebäudebetrieb und Finanzierung) mit angemessener Risikoteilung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin umgesetzt werden. Leistungen der Planung ab Leistungsphase 5 sollen in einheitlicher Verantwortungsübertragung daher in einem Paket mit den Bau-, Finanzierungs- und den Instandhaltungsleistungen vertraglich gebündelt werden. Die Erarbeitung der Planungsunterlagen bis einschließlich Genehmigungsplanung erfolgt durch die Stadt Braunschweig. Nachdem der Antrag auf Genehmigung 2019 eingereicht wurde, wird der positive Abschluss des Genehmigungsverfahrens und der Erhalt der Baugenehmigung im 2. Quartal 2020 erwartet. Neben den Planungs- und Bauleistungen in der Investitionsphase soll das technische Gebäudemanagement – orientiert an der DIN 32736 – mit beauftragt werden. Die Verantwortlichkeit für den Veranstaltungsbetrieb verbleibt bei der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH als Pächterin und Betreiberin der Stadthalle im Sinne der niedersächsischer Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO). Beabsichtigt ist derzeit eine Vertragslaufzeit, die die anfängliche Sanierungsphase sowie eine sich anschließende Betriebsphase von 20 Jahren und eine entsprechende Endfinanzierung umfasst. Der Auftragnehmer wird ferner mit der Bauzwischenfinanzierung der Kosten für die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie der anschließenden Endfinanzierung der Gesamtinvestitionskosten nach Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes beauftragt werden. Für die Endfinanzierung ist eine Laufzeit von 20 Jahren vorzusehen. Hinsichtlich der Endfinanzierung ist die Stadt Braunschweig bereit, nach erfolgter Fertigstellung, Abnahme/Übergabe des Gebäudes sowie Stellung der geforderten Sicherheiten einen Einredeverzicht gegenüber der/den endfinanzierenden Bank(en) zu erklären. Sämtliche Einwendungen und Einreden gegenüber dem Auftragnehmer bleiben davon unberührt.