Das in die Jahre gekommene Freibad der Stadt Groß-Umstadt muss aufgrund von baulichen und technischen Mängeln erneuert werden. Hierfür liegen bereits verschiedene Voruntersuchungen vor. Die tragwerksplanerische Beurteilung empfiehlt die Sanierung des Freibades durch Neubau der Beckenkonstruktion im Bestand. Die badewassertechnischen Anlagen des Freibades sind im Falle einer Sanierung nach den geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik zu dimensionieren und zu konzipieren. Die Maßnahme wird vom Bund, im Rahmen des Bundesprogrammen „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert. Die Gesamtprojektkosten werden auf 9,7 Mio. netto veranschlagt und beinhalten einen Anteil von ca. 27 % für Baunebenkosten (KG 700). Die Maßnahme muss bis spätestens 2023 abgeschlossen sein, bis 2024 müssen die letzten Abrechnungen erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: I-060-02
Kurze Beschreibung:
Das in die Jahre gekommene Freibad der Stadt Groß-Umstadt muss aufgrund von baulichen und technischen Mängeln erneuert werden. Hierfür liegen bereits verschiedene Voruntersuchungen vor. Die tragwerksplanerische Beurteilung empfiehlt die Sanierung des Freibades durch Neubau der Beckenkonstruktion im Bestand. Die badewassertechnischen Anlagen des Freibades sind im Falle einer Sanierung nach den geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik zu dimensionieren und zu konzipieren.
Die Maßnahme wird vom Bund, im Rahmen des Bundesprogrammen „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert.
Die Gesamtprojektkosten werden auf 9,7 Mio. netto veranschlagt und beinhalten einen Anteil von ca. 27 % für Baunebenkosten (KG 700).
Die Maßnahme muss bis spätestens 2023 abgeschlossen sein, bis 2024 müssen die letzten Abrechnungen erfolgen.
Das in die Jahre gekommene Freibad der Stadt Groß-Umstadt muss aufgrund von baulichen und technischen Mängeln erneuert werden. Hierfür liegen bereits verschiedene Voruntersuchungen vor. Die tragwerksplanerische Beurteilung empfiehlt die Sanierung des Freibades durch Neubau der Beckenkonstruktion im Bestand. Die badewassertechnischen Anlagen des Freibades sind im Falle einer Sanierung nach den geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik zu dimensionieren und zu konzipieren.
Die Maßnahme wird vom Bund, im Rahmen des Bundesprogrammen „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert.
Die Gesamtprojektkosten werden auf 9,7 Mio. netto veranschlagt und beinhalten einen Anteil von ca. 27 % für Baunebenkosten (KG 700).
Die Maßnahme muss bis spätestens 2023 abgeschlossen sein, bis 2024 müssen die letzten Abrechnungen erfolgen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Postleitzahl: 64289
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.ladadi.de🌏
E-Mail: zavs@ladadi.de📧
Telefon: +49 61518811535📞
Fax: +49 61518812484 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E93325533🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E93325533🌏
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das in die Jahre gekommene Freibad der Stadt Groß-Umstadt muss aufgrund von baulichen und technischen Mängeln erneuert werden. Hierfür liegen bereits verschiedene Voruntersuchungen vor. Die tragwerksplanerische Beurteilung empfiehlt die Sanierung des Freibades durch Neubau der Beckenkonstruktion im Bestand. Die badewassertechnischen Anlagen des Freibades sind im Falle einer Sanierung nach den geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik zu dimensionieren und zu konzipieren.
Das in die Jahre gekommene Freibad der Stadt Groß-Umstadt muss aufgrund von baulichen und technischen Mängeln erneuert werden. Hierfür liegen bereits verschiedene Voruntersuchungen vor. Die tragwerksplanerische Beurteilung empfiehlt die Sanierung des Freibades durch Neubau der Beckenkonstruktion im Bestand. Die badewassertechnischen Anlagen des Freibades sind im Falle einer Sanierung nach den geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik zu dimensionieren und zu konzipieren.
Die Maßnahme wird vom Bund, im Rahmen des Bundesprogrammen „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert.
Die Gesamtprojektkosten werden auf 9,7 Mio. netto veranschlagt und beinhalten einen Anteil von ca. 27 % für Baunebenkosten (KG 700).
Die Maßnahme muss bis spätestens 2023 abgeschlossen sein, bis 2024 müssen die letzten Abrechnungen erfolgen.
Weitere Informationen zum Projekt können den Anlagen zu dieser Bekanntmachung entnommen werden:
— Konzeptstudie „FB Groß-Umstadt, Sanierung durch Neubau im Bestand“,
— Ablaufplan + Mittelbedarf zum Fördervorhaben (August 2019),
— Baugrunderkundung FB Groß-Umstadt (Mai 2017),
— Förderzusage (April 2019).
Bei der Konzeptstudie handelt es sich lediglich um eine nicht abschließend festgesetzte/abgestimmte Voruntersuchung.
Mit diesem Verfahren wird ein Büro gesucht, welches nach Beauftragung sofort mit der Bearbeitung beginnen kann.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Mühlstraße AG 40
Groß-Umstadt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen ist ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug) oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Nachunternehmer) vorzulegen.
Bei juristischen Personen ist ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug) oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Nachunternehmer) vorzulegen.
Es ist eine Bauvorlageberechtigung gemäß § 67 und § 69 Abs. 2 HBO (Hessische Bauordnung) oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz
Es ist der Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft in Summe der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel, differenziert für Leistungen der Objektplanung (Freianlagen und Gebäude in Summe), Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 7 Badewassertechnik, Leistungen der Tragwerksplanung anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft in Summe der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel, differenziert für Leistungen der Objektplanung (Freianlagen und Gebäude in Summe), Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 7 Badewassertechnik, Leistungen der Tragwerksplanung anzugeben.
Berufshaftpflicht
Es ist ein Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied) zu führen. Erst im Fall eine Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen. Die Erklärung zum Abschluss einer Versicherung in geforderter Höhe bei erfolgter Beauftragung wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag geleistet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist ein Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied) zu führen. Erst im Fall eine Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen. Die Erklärung zum Abschluss einer Versicherung in geforderter Höhe bei erfolgter Beauftragung wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag geleistet.
Mindeststandards:
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung, Wertungspunkte werden dann nicht vergeben.
Die nachfolgend beschriebenen Werte gelten als Mindesteignung.
— für Leistungen der Objektplanung (Freianlagen und Gebäude in Summe) ist ein Gesamtumsatz von mind. 300 000 EUR netto im Mittel für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen,
— für Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 7 Badewassertechnik ist ein Umsatz von mind. 100 000 EUR netto im Mittel für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen,
— für Leistungen der Tragwerksplanung ist ein Umsatz von mind. 80 000 EUR netto im Mittel für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Fachkräfte
Anzahl der qualifizierten Fachkräfte (aktuell), differenziert für Objektplanung (Freianlagen und Gebäude in Summe), Technische Ausrüstung Anl.-Gr. 7 Badewassertechnik, Tragwerksplanung.
Referenzen
Wertung der Referenzen:
Punkte (max. 100) werden dabei auf folgende Kriterien vergeben:
1) Objektplanung Freianlagen oder Gebäude (gem. §§ 38 ff. oder §§ 33 ff. HOAI)
— 10 Punkte je wertbarer Referenz aus dem Bereich Schwimmbädern (Hallenbad oder Freibad) mit mind. 1,0 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten. Es werden maximal 2 Referenzen gewertet, mögliche Gesamtpunktzahl in der Kategorie sind 20 Punkte,
— 5 Punkte je wertbarer Referenz aus dem Bereich…
… vergleichbare öffentliche Grünfläche (Parkanlagen, Golfplätze etc., keine versiegelten Plätze) mit mind. 0,2 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten. Es werden maximal 2 Referenzen gewertet, mögliche Gesamtpunktzahl in der Kategorie sind 10 Punkte,
… öffentliche Auftraggeber, bzw. mit Anwendung des öffentlichen Vergaberechts mit mind. 1,0 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten. Es werden maximal 2 Referenzen gewertet, mögliche Gesamtpunktzahl in der Kategorie sind 10 Punkte,
— 15 Punkte für Referenzen aus dem Bereich Gestaltung (mit grafischem Nachweis). Es werden mindestens 3 Referenzen (beliebige Nutzung) gefordert. Bewertet wird der Gesamteindruck über alle eingereichten Referenzen, nicht nur die besten. Weniger als 3 Referenzen oder nicht voll überzeugende Referenzen führen zur Abwertung des Gesamteindrucks, mehr als 3 Referenzen müssen nicht zu einer Verbesserung führen. Die Bewertung erfolgt gestaffelt: 15 Punkte für voll überzeugend, 10 Punkte für weitgehend überzeugend, 5 Punkte für teilweise überzeugend, 0 Punkt für nicht überzeugend.
— 15 Punkte für Referenzen aus dem Bereich Gestaltung (mit grafischem Nachweis). Es werden mindestens 3 Referenzen (beliebige Nutzung) gefordert. Bewertet wird der Gesamteindruck über alle eingereichten Referenzen, nicht nur die besten. Weniger als 3 Referenzen oder nicht voll überzeugende Referenzen führen zur Abwertung des Gesamteindrucks, mehr als 3 Referenzen müssen nicht zu einer Verbesserung führen. Die Bewertung erfolgt gestaffelt: 15 Punkte für voll überzeugend, 10 Punkte für weitgehend überzeugend, 5 Punkte für teilweise überzeugend, 0 Punkt für nicht überzeugend.
— 10 Punkte je wertbarer Referenz aus dem Bereich vergleichbare Nutzung (Hallenbad oder Freibad) mit mind. 0,5 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten. Es werden maximal 2 Referenzen gewertet, mögliche Gesamtpunktzahl in der Kategorie sind 20 Punkte,
— 5 Punkte je wertbarer Referenz aus dem Bereich öffentliche Auftraggeber, bzw. mit Anwendung des öffentlichen Vergaberechts mit mind. 0,5 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten. Es werden maximal 2 Referenzen gewertet, mögliche Gesamtpunktzahl in der Kategorie sind 10 Punkte.
— 5 Punkte je wertbarer Referenz aus dem Bereich öffentliche Auftraggeber, bzw. mit Anwendung des öffentlichen Vergaberechts mit mind. 0,5 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten. Es werden maximal 2 Referenzen gewertet, mögliche Gesamtpunktzahl in der Kategorie sind 10 Punkte.
3) Tragwerksplanung (gem. §§ 49 ff. HOAI):
— 15 Punkte für eine wertbare Referenz aus dem Bereich Beckenbauwerke mit vergleichbaren Anforderungen mit mind. 1,0 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten. Es wird maximal 1 Referenz gewertet.
Die eingereichten Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderte Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind. Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des Auftraggebers oder des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern zum Teilnahmeantrag (oder der einheitlichen europäischen Eigenerklärung EEE) benannt und beschrieben sind.
Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der „Anlage Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der „Anlage Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
Mindeststandards:
Die nachfolgend beschriebenen Werte gelten als Mindesteignung:
— für Leistungen der Objektplanung (Freianlagen und Gebäude in Summe) sind mind. 4 Fachkräfte nachzuweisen,
— für Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 7 Badewassertechnik sind mind. 2 Fachkräfte nachzuweisen,
— für Leistungen der Tragwerksplanung sind mind. 2 Fachkräfte nachzuweisen,
— es ist mind. eine wertbare Referenz je Leistungsbereich (Objektplanung, Badewassertechnik, Tragwerksplanung) nachzuweisen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Gemäß § 67 und § 69 Abs. 2 HBO (Hessische Bauordnung) ist eine Bauvorlageberechtigung oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes erforderlich (siehe auch III.1.1).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Aus den eingegangenen Bewerbungen sollen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien 3-5 Bieter (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aus den eingegangenen Bewerbungen sollen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien 3-5 Bieter (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.
Umsatz
Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils für:
— Leistungen der Objektplanung (Freianlagen und Gebäude in Summe),
— Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 7 Badewassertechnik,
— Leistungen der Tragwerksplanung.
Fachkräfte
Anzahl der qualifizierten Fachkräfte aktuell jeweils für:
— Objektplanung (Freianlagen und Gebäude in Summe),
— Referenzen vergleichbarer Nutzung (Hallenbad oder Freibad) mit mind. 0,5 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten,
— Referenzen für öffentliche Auftraggeber, bzw. mit Anwendung des öffentlichen Vergaberechts mit mind. 0,5 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten.
3) Tragwerksplanung (gem. §§ 49 ff. HOAI):
— Referenzen Beckenbauwerke mit vergleichbaren Anforderungen mit mind. 1,0 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten.
Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzprojekte, wenn der Abschluss (ohne LPH 9 falls vorhanden) innerhalb der letzten 7 Jahre, also nicht vor 2013 liegt und der Leistungsumfang mind. 75 % der jeweiligen HOAI Grundleistung umfasst.
Der Nachweis der erforderlichen 75 % HOAI-Grundleistung bei Referenzen kann auch in der Addition von max. 2 Referenzen erbracht werden (z. B. Ref. 1 mit LPH 2-5 + Ref. 2 mit LPH 6-8). Dabei müssen beide Referenzen jeweils die übrigen Mindestanforderungen (Leistungszeitraum und anrechenbare Kosten) und die Kriterien spezifischen Anforderung erfüllen. Die 2 zu addierenden Referenzen können von unterschiedlichen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (bzw. Nachunternehmer) oder auch von einem Bewerber sein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Nachweis der erforderlichen 75 % HOAI-Grundleistung bei Referenzen kann auch in der Addition von max. 2 Referenzen erbracht werden (z. B. Ref. 1 mit LPH 2-5 + Ref. 2 mit LPH 6-8). Dabei müssen beide Referenzen jeweils die übrigen Mindestanforderungen (Leistungszeitraum und anrechenbare Kosten) und die Kriterien spezifischen Anforderung erfüllen. Die 2 zu addierenden Referenzen können von unterschiedlichen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (bzw. Nachunternehmer) oder auch von einem Bewerber sein.
Zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible Angaben in den Anlagen „Referenzprojekt“ zum Teilnahmeantrag zu machen (Projektbeschreibung, Leistungsumfang und Zeitraum, etc.) Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen können, können sich in Bewerbergemeinschaft mit anderen Büros bewerben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible Angaben in den Anlagen „Referenzprojekt“ zum Teilnahmeantrag zu machen (Projektbeschreibung, Leistungsumfang und Zeitraum, etc.) Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen können, können sich in Bewerbergemeinschaft mit anderen Büros bewerben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:40
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-20 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam/Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse/Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
— es gibt bereits ein vorbefasstes Büro, dem es freisteht, sich bei diesem Verfahren zu bewerben,
— zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden (oder die EEE),
— es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen,
— es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version),
— es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version),
— im Teilnahmeantrag ist ein für die Teilnahme an diesem Verfahren bevollm. Vertreter zu benennen. Dessen Name ist in Reinschrift an der/n angegebenen Stelle/n textlich zu benennen (keine eigenhändige Unterschrift erforderlich),
— Rückfragen zu den Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 6.2.2020 per E-Mail an zavs@ladadi.de oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen,
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollm. Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für NU-Verpflichtungserklärung analog). Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch,
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollm. Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für NU-Verpflichtungserklärung analog). Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch,
— nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist,
— nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist,
— Angabe des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag an einen NU zu erteilen beabsichtigt gem. § 46 Abs. 3 Nr.10 VgV. Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen NU Anteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern,
— Angabe des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag an einen NU zu erteilen beabsichtigt gem. § 46 Abs. 3 Nr.10 VgV. Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen NU Anteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern,
— ggfs. Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied und der NU),
— das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert,
— die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben,
— die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben,
— Bewerbungen für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber müssen mit der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen,
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber müssen mit der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen,
— die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
In seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 013-026394 (2020-01-16)
Ergänzende Angaben (2020-01-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1514763.31 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 34 ff. HOAI-LPH 1-9;
— Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 1-5 und 7 Badewassertechnik gemäß §§ 54 ff. HOAI-LPH 1-9;
— Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 51 ff. HOAI-LPH 1-6.
Weitere Informationen zum Projekt können den Anlagen zu dieser Bekanntmachung entnommen werden.
— Konzeptstudie „FB Groß-Umstadt, Sanierung durch Neubau im Bestand“;
— Ablaufplan + Mittelbedarf zum Fördervorhaben (August 2019);
— Baugrunderkundung FB Groß-Umstadt (Mai 2017);
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-10 📅
Name: Bremer + Bremer Architekten
Postanschrift: Elsa-Brandström-Str. 5
Postort: Wetzlar
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland 🇩🇪 Lahn-Dill-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1514763.31 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
— es gibt bereits ein vorbefasstes Büro, dem es freisteht, sich bei diesem Verfahren zu bewerben;
— zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden (oder die EEE);
— es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen;
— es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version);
— es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version);
— Im Teilnahmeantrag ist ein für die Teilnahme an diesem Verfahren bevollm. Vertreter zu benennen. Dessen Name ist in Reinschrift an der/n angegebenen Stelle/n textlich zu benennen (keine eigenhändige Unterschrift erforderlich);
— Rückfragen zu den Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 6.2.2020 per E-Mail an zavs@ladadi.de oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen;
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollm. Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für NU-Verpflichtungserklärung analog). Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch;
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollm. Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für NU-Verpflichtungserklärung analog). Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch;
— nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist;
— nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist;
— Angabe des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag an einen NU zu erteilen beabsichtigt gem. § 46 Abs. 3 Nr.10 VgV. Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen NU Anteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern;
— Angabe des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag an einen NU zu erteilen beabsichtigt gem. § 46 Abs. 3 Nr.10 VgV. Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen NU Anteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern;
— ggfs. Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied und der NU);
— das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert;
— die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben;
— die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben;
— Bewerbungen für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung;
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber müssen mit der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen;
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber müssen mit der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen;
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.