Das frühere Schloss Geyerswörth, heute Rathaus Geyerswörth in der Geyerswörthstraße 1 gehört zum Gesamtensemble der unter UNESCO-Welterbe-Status stehenden Altstadt Bamberg und im engeren Sinne zur Baugruppe um das Alte Rathaus Bamberg. Die zweigeschossige Baugruppe mit Satteldächern und einem höherem Turm ist um 2 Höfe gruppiert. Der südliche Hof (Innenhof II) ist auf seiner Südseite durch den so genannten Barockflügel abgeschlossen, der nicht Bestandteil des Projektes ist. Die Raumstruktur und die äußere Architektur stellt sich sehr heterogen dar und ist von den vielfachen Veränderungen geprägt. Alle Bauteile stehen unter Denkmalschutz und müssen mit größtmöglicher Sorgfalt für einen maximalen Substanzerhalt behandelt werden. Alle Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungen müssen das Primat der Erhaltung der schützenswerten Bausubstanz erfüllen. Baumaßnahmen müssen mit dem Bauherrn, den Denkmalpflegebehörden und den bauleitenden Architekten abgestimmt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäude von besonderer historischer oder architektonischer Bedeutung
Referenznummer: 6A-232-084/19
Kurze Beschreibung:
Das frühere Schloss Geyerswörth, heute Rathaus Geyerswörth in der Geyerswörthstraße 1 gehört zum Gesamtensemble der unter UNESCO-Welterbe-Status stehenden Altstadt Bamberg und im engeren Sinne zur Baugruppe um das Alte Rathaus Bamberg. Die zweigeschossige Baugruppe mit Satteldächern und einem höherem Turm ist um 2 Höfe gruppiert. Der südliche Hof (Innenhof II) ist auf seiner Südseite durch den so genannten Barockflügel abgeschlossen, der nicht Bestandteil des Projektes ist. Die Raumstruktur und die äußere Architektur stellt sich sehr heterogen dar und ist von den vielfachen Veränderungen geprägt. Alle Bauteile stehen unter Denkmalschutz und müssen mit größtmöglicher Sorgfalt für einen maximalen Substanzerhalt behandelt werden. Alle Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungen müssen das Primat der Erhaltung der schützenswerten Bausubstanz erfüllen. Baumaßnahmen müssen mit dem Bauherrn, den Denkmalpflegebehörden und den bauleitenden Architekten abgestimmt werden.
Das frühere Schloss Geyerswörth, heute Rathaus Geyerswörth in der Geyerswörthstraße 1 gehört zum Gesamtensemble der unter UNESCO-Welterbe-Status stehenden Altstadt Bamberg und im engeren Sinne zur Baugruppe um das Alte Rathaus Bamberg. Die zweigeschossige Baugruppe mit Satteldächern und einem höherem Turm ist um 2 Höfe gruppiert. Der südliche Hof (Innenhof II) ist auf seiner Südseite durch den so genannten Barockflügel abgeschlossen, der nicht Bestandteil des Projektes ist. Die Raumstruktur und die äußere Architektur stellt sich sehr heterogen dar und ist von den vielfachen Veränderungen geprägt. Alle Bauteile stehen unter Denkmalschutz und müssen mit größtmöglicher Sorgfalt für einen maximalen Substanzerhalt behandelt werden. Alle Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungen müssen das Primat der Erhaltung der schützenswerten Bausubstanz erfüllen. Baumaßnahmen müssen mit dem Bauherrn, den Denkmalpflegebehörden und den bauleitenden Architekten abgestimmt werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-09 📅
Datum des Beginns: 2021-03-11 📅
Datum des Endes: 2022-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 197-473683
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 174-419370
ABl. S-Ausgabe: 197
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fassadensanierung Bearbeitung von Natursteinfassaden als konservatorische und restauratorische Überarbeitung (die Natursteinflächen sind bereits im Niederdruckpulverstrahlverfahren vorgereinigt) Auszuführende Leistungen:
— Reinigung von Natursteinfassaden: 1 900 m
— Formergänzungen: 3 500;
— Steinaustausch: 40 m³;
— Einarbeitung Fälze: 580 m;
— Mauerwerksanierung Naturstein: 450 m
— Neuverfugung Natursteinmauerwerk: 1 650 m.
Beschreibung der Verlängerungen: Bei Bauzeitverlängerung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im FB 124 oder der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Bieter zur Erfüllung des Auftrags, so ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach FB 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das FB 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die EEE kann über den Link (http://ec.europa.eu/growth/tool-databases/espd/filterßlang=de) online ausgefüllt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im FB 124 oder der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Bieter zur Erfüllung des Auftrags, so ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach FB 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das FB 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die EEE kann über den Link (http://ec.europa.eu/growth/tool-databases/espd/filterßlang=de) online ausgefüllt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aufgrund des kunstgeschichtlich hochrangigen Baudenkmals im Unesco Weltkulturerbe sind Kenntnisse im Umgang und Abwicklung vergleichbarer Objekte insbesondere in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege gefordert. Die angegebenen Referenzen müssen aufgabenbezogen sein. Referenzen über vergleichbare Arbeiten können auf CD (bevorzugt) oder im Original übersandt werden. Sie werden in jedem Fall nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben. Desweiteren werden besondere Anforderungen an den Projektleiter sowie den Polier vorausgesetzt. Anzugeben ist hierbei die innerbetriebliche Anzahl der Mitarbeiter in den jeweiligen Berufsgruppen Meister und Facharbeiter. Nachzuweisen ist ebenfalls die technische Qualifikation. Für die Bewerbung sind maßgeblich Ihre persönlichen Fähigkeiten und Referenzen sowie die der für das Projekt vorgesehenen, persönlich zu benennenden Mitarbeiter. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist durch Ihre Mitarbeiterzahl und Ihren Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren nachzuweisen.
Aufgrund des kunstgeschichtlich hochrangigen Baudenkmals im Unesco Weltkulturerbe sind Kenntnisse im Umgang und Abwicklung vergleichbarer Objekte insbesondere in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege gefordert. Die angegebenen Referenzen müssen aufgabenbezogen sein. Referenzen über vergleichbare Arbeiten können auf CD (bevorzugt) oder im Original übersandt werden. Sie werden in jedem Fall nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben. Desweiteren werden besondere Anforderungen an den Projektleiter sowie den Polier vorausgesetzt. Anzugeben ist hierbei die innerbetriebliche Anzahl der Mitarbeiter in den jeweiligen Berufsgruppen Meister und Facharbeiter. Nachzuweisen ist ebenfalls die technische Qualifikation. Für die Bewerbung sind maßgeblich Ihre persönlichen Fähigkeiten und Referenzen sowie die der für das Projekt vorgesehenen, persönlich zu benennenden Mitarbeiter. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist durch Ihre Mitarbeiterzahl und Ihren Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren nachzuweisen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsabgabe erfolgt nur in digitaler Form.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 197-473683 (2020-10-06)
Ergänzende Angaben (2020-10-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 579 208 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Fassadensanierung Bearbeitung von Natursteinfassaden als konservatorische und restauratorische Überarbeitung (die Natursteinflächen sind bereits im Niederdruckpulverstrahlverfahren vorgereinigt).
Auszuführende Leistungen:
— Formergänzungen: 3 500,
— Steinaustausch: 40 m³,
— Einarbeitung Fälze: 580 m,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-17 📅
Name: Steinrestaurierung Bauer-Bornemann
Postort: Bamberg
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland 🇩🇪 Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 579 208 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.