Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer und jedes andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären.
Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen – Ausgabe 2017 – Stand 2019)“. Das Formblatt ist mit dem Angebot einzureichen.
Von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot auch die Einheitliche Europäische Eigenerklätung (EEE) vorlegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die EEE auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen nicht präqualifizierten Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstlesitungen – Ausgabe 2017 – Stand 2019) bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Zusammenfassung/ Liste der geforderten Unterlagen:
Mit dem Angebot sind weiterhin einzureichen:
— Angebotsschreiben;
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsbeschreibung;
— Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit erforderlich);
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit erforderlich);
— Erklärungen nach §§ 10,12,13 LVG LSA;
— Nennung von mindestens 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) über Art und Umfang vergleichbarer Leistungen. Mindestangaben der Referenzen sind Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Art der ausgeführten Leistung.
Art und Umfang der Vergleichbarkeit definieren sich in einer Wertgröße als Angabe der Anzahl der ausgestatteten Räume oder als Auftragssumme.
— Nachweis, dass das Gesamtsystem als Einheit zertifiziert ist;
— Prüfzeichen TÜV Mark P“ für das Gesamtsystem;
— „GS“ und „CE“-Zeichen für das Gesamtsystem;
— VDE-Zertifikat mit Prüfung nach VDE 0789/100 oder gleichwertig für das Gesamtsystem;
— DVGW-Baumusterzertifikat, Arbeitsblatt G621 für das Gesamtsystem;
— Baurechtliche Zulassung der Verbindungs- und Befestigungselemente für die vom Hersteller verwendeten Verbindungselemente, die zur Befestigung des Systems an der Decke verwendet werden, da nur baurechtlich zugelassene Befestigungselemente verwendet werden dürfen;
— Nachweis über statisch bestimmtes Konstruktionssystem mit Prüfzeugnis TÜV und Nachweisverfahren gemäß DIN EN 1090 und EC3, Anforderungen der DIN 58125 für das Gesamtsystem;
— Bedienungsanleitung für das System – Jeder Hersteller muss für sein Deckensystem eine Bedienungsanleitung übergeben die das spezielle Produkt beschreibt um die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung zu prüfen;
— Nachweis über die Belastbarkeit jedes einzelnen herabsenkbaren Arbeitsplatzes des Systems durch prüffähige Statik;
— Gutachten über die Leistungskonformität der eingesetzten EDV-Verkabelung gemäß den Anforderungen der EN 50173, strukturierte Verkabelung- Referenzliste zu mindestens 3 realisierten Projekten aus den letzten 3 Jahren über vergleichbare Leistungen mit Angaben zu Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme oder Anzahl der ausgestatteten Räume, Ausführungszeitraum diese kann durch die Angabe der Anzahl der ausgestatteten Räume oder als Auftragssumme erfolgen, Ausführungszeitraum;
— Erschöpfendes Prospektmaterial/ Datenblätter zu jedem angebotenen Produkt in deutscher Sprache.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind weiterhin einzureichen:
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen;
— Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Unterauftragnehmer (sofern zutreffend);
— Erklärungen nach §§ 10,12 LVG LSA von jedem Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden;
— Bestätigung der Wartungsfreiheit durch ein Prüfinstitut, welches nicht mit dem Bieter verbunden sein darf;
— Einzelnachweise angebotener Produkte aus der Eigenerklärung zur CE/GS-Kennzeichnung – nicht spezifisch für das Deckensystem sondern für die weiteren angebotenen Einrichtungsgegenstände;
— Bemusterung: Musterstücke bzw. Materialmuster.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z. B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform
www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u. a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform.
Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform
www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen.
Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können die Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot ist davon ausgenommen). Grundsätzlich sind die geforderten Unterlagen von den Unternehmen entsprechend der konkret benannten Vorgaben der Vergabestelle einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Dateien „Nutzung eVergabe“, „Anleitung zur Abgabe von elektronischen Angeboten“ sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.