Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— der AN muss die Hauptaufgaben (70 % der Angebotssumme ohne Baustelleneinrichtungs-, Inspektions- und Stundenleistungen) mit eigenem Personal ausführen. Nachunternehmer dürfen nur für Nebenarbeiten oder zum Abdecken von Spitzen eingesetzt werden. Ansprechpartner bleibt immer der vom AN benannte Fachbauleiter. Ein weisungsbefugter Vertreter des AN muss ständig vor Ort sein. Abstimmungen, Vereinbarungen und die Ablaufplanung erfolgen ausschließlich zwischen dem AN und dem FKB und nicht mit Nachunternehmern. Alle angedachten Nachunternehmerleistungen müssen bereits zur Angebotsabgabe benannt und angegeben werden. Das ausführende Unternehmen (Auftragnehmer sowie alle ggf. eingesetzten Nachunternehmer) muss die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen.
Nur solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche die Mindest-Eignungskriterien erfüllen, werden im weiteren Vergabeverfahren berücksichtigt. Bewerber, welche einen derartigen Nachweis (Mindesteignungskriterien) nicht erbringen können, werden beim Vergabeverfahren nicht berücksichtigt und ausgeschlossen.
a) Mindest-Eignungskriterien und Kapazitätsnachweise a.1) Referenzprojekte, Angabe von 3 Referenzprojekten:
Vom Bewerber sind 3 Referenzprojekte, die im Zeitraum von 2016 bis 2019 durchgeführt wurden, anzugeben. Mindestanforderungen für die 3 Referenzprojekte:
— Einbau von Schlauchlinern in Anschlussleitungen (DN100 bis DN250),
— Einbau von Schlauchlinern in Hauptkanälen (DN150 bis DN300),
— Schachtsanierungsarbeiten,
— Reparaturmaßnahme in Haltungen und Anschlussleitungen (Robotereinsatz, Kurz- und Langlinereinbau etc.)
Die Auftragsgröße muss dabei mindestens 300 000 EUR je Auftrag bei einer Bauzeit von maximal 8 Monaten betragen haben. Bei den Referenzprojekten müssen die Arbeiten auf Flughäfen, Industrieanlagen oder im Rahmen von komplexen städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden sein.
a.2) Beurteilungsgruppen gem. Güteschutz Kanalbau 4. Eignung- und Gütenachweise/ Qualitätssicherung Vorbemerkungen/ Baubeschreibung zur Ausschreibung Sanierung Entwässerungssystem Teil 2| Seite 12 von 16 Die folgenden Beurteilungsgruppen gemäß Güteschutz Kanalbau werden für die Durchführung der Arbeiten benötigt (RAL-GZ 961):
— Gruppe I: Inspektion von Abwasserleitungen und –kanälen aller Werkstoffe und Nennweite mit den dazugehörigen Bauwerken,
— Gruppe R: Reinigung von Abwasserleitungen und –kanälen aller Werkstoffe und Nennweite mit den dazugehörigen Bauwerken,
— Gruppe D: Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen und –kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken,
— Gruppe S: Grabenlose Sanierung von Abwasserleitungen und –kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken,
— RAL-Gütezeichen Kanalbau für die durchzuführenden Arbeiten und den angewandten Techniken.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen RAL – Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen.
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn das Unternehmen im Besitz eines entsprechenden RAL – Gütezeichens Kanalbau ist. Ersatzweise sind die Anforderungen erfüllt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 4.1 RAL-GZ 961 vorlegt und mit Beginn der Arbeiten eine Fremdüberwachung gemäß Abschnitt 4.3 RAL-GZ 961 besteht.
Der Auftragnehmer hat zur Submission nachzuweisen, dass der vorgesehene, namentlich zu benennende örtliche Baustellenleiter sowie ein ebenfalls zur Submission zu brennender Facharbeiter der vor Ort eingesetzt wird über ein Qualifikationszertifikat des Ausbildungsbeirates des Deutschen Betonvereins (SIVV-Schein) verfügt. Des weiteren ist sicherzustellen, dass aus den vor Ort eingesetzten Bauwerkskolonnen mindestens ein Mitarbeiter im Besitzt eines aktuellen SIVV-Scheins ist.
Die Nachweise a.1) und a.2) sind zur Submission vorzulegen.