Sanierung Fritz-Reuter-Schule Dahlmannstr. 14 in Wismar, Los 29: Werkräume

Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister

Los 29: Werkräume; Lieferung von Materialschränke, Werkbänke und Werkzeug etc.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-09 Auftragsbekanntmachung
2021-04-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausstattung und Zubehör
Kurze Beschreibung: Los 29: Werkräume; Lieferung von Materialschränke, Werkbänke und Werkzeug etc.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausstattung und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburg-Vorpommern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister
Postanschrift: Am Markt 1
Postleitzahl: 23966
Postort: Wismar
Kontakt
Internetadresse: http://www.wismar.de 🌏
E-Mail: aqueisser@wismar.de 📧
Telefon: +49 3841/2240015 📞
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E47558829 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.evergabemv.de/E47558829 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-14 📅
Datum des Beginns: 2021-04-30 📅
Datum des Endes: 2021-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 243-600946
ABl. S-Ausgabe: 243

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 46 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Werkbänke, Schraubstöcke, Werkzeug, Materialschränke, Industriestaubsauger, Regale, Tischkreissäge, Keramikbrennofen, u.a. liefern u. teilweise montieren.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: STES-16-0048
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
23966 Wismar
Dahlmannstr. 14 Schulgebäude

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Europäische Eigenerklärung Erklärung/ vereinbarung zum Mindestlohn gemäß VgG M-V

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hansestadt Wismar, Rechtsamt, Zentrale Vergasbestelle
Internetadresse: www.wismar.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E47558829 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern / Vergabekammer
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 243-600946 (2020-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 40 064 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 072-183211
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 243-600946
ABl. S-Ausgabe: 72

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Werkbänke, Schraubstöcke, Werkzeug, Materialschränke, Industriestaubsauger, Regale, Tischkreissäge, Keramikbrennofen, u. a. liefern u. teilweise montieren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schulgebäude
Dahlmannstr. 14

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-15 📅
Name: Justus IndustriehandelIndustriehandel
Postanschrift: Schildeckstrasse 4
Postort: Frittlingen
Postleitzahl: 78665
Land: Deutschland 🇩🇪
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 40 064 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern/Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 072-183211 (2021-04-09)