Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Weißenfels ist Eigentümerin der Grundschule Langendorf. Langendorf ist ein Ortsteil von Weißenfels. Auf dem voll erschlossenem Gelände der Grundschule befindet sich das Haupthaus, bestehend aus dem sogenannten Altbau, Zwischenbau und Neubau.
Der Altbau geht auf die Klosterzeit (1200-1550) zurück und steht in Verbindung mit der direkt benachbarten bzw. baulich anschließenden ehemaligen Klosterkirche. Der „Altbau“ steht unter Denkmalschutz und wurde vielfach umgenutzt und umgestaltet.
Nach Abbruch verschiedener Anbauten wurde der „Zwischenbau“ hergestellt und der auch heute noch „Neubau“ genannte Gebäudeteil angefügt (1975 – 1979). In den Jahren 2007 und 2008 wurden die Fenster im Neu- und Zwischenbau erneuert. 2009 erhielten diese Fassaden ein Wärmedämmverbundsystem vom Sockel bis zur Traufe. 2014 wurden Hauptforderungen aus dem Brandschutzkonzept umgesetzt, so die Errichtung eines Laufstegs auf dem Dach des Zwischenbaus.
Die derzeitige Gesamt-NF beträgt ca. 2 800 m, davon beträgt der Nutzungsanteil für den Hort ca. 650 m. Die BGF aller Gebäudeteile beträgt in Summe ca. 3 000 m.
Schwerpunktmäßig soll der Gebäudeteil „Altbau“ grundhaft saniert werden. Anlass ist der schlechte Zustand der Holzbauteile von Dach und Decken (Echter Hausschwamm, Nass- und Braunfäule, Nagekäferbefall usw.). Für die Schwammsanierung sind auch Arbeiten in und an der direkt baulich anschließenden Klosterkirche notwendig. Außerdem sollen die Forderungen aus dem Brandschutzkonzept umgesetzt werden (Installationen, Ertüchtigung Treppenräume, Erweiterung Rettungswege usw.). Weiterführend besteht die Notwendigkeit, durch Umbaumaßnahmen die Räume im Altbau für die Hortnutzung zu ertüchtigen.
Des Weiteren sollen weiterführende Sanierungsarbeiten für alle Gebäudeteile (Umstrukturierung der Grundrisse, Erneuerung der haustechnischen Anlagen, Erneuerung von Decken-, Wand- und Bodenbelägen, ...) durchgeführt werden.
Die Außenwände von „Neubau“ und „Zwischenbau“ werden im Sockelbereich wärme gedämmt und geputzt. Als Vorarbeiten sind die Entfernung vorhandener Putze und Herstellung von Abdichtungen notwendig.
Für alle Teile des Vorhabens gilt ein hoher Anspruch an die bauliche Ausführungsqualität.
Die auf dem Areal vorhandenen Medienanschlüsse werden weiterhin genutzt. Es müssen teilweise die Anschlussleitungen (Abwasserkanäle) saniert werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Planungsleistungen im Leistungsbereich § 34 und § 51 HOAI inkl. Leistungen des Brandschutzes. Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise, vorerst wird die Leistungsphase 3 bis 4 der beschriebenen Leistungsbilder beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI bzw. LPH 5 bis 6 § 51 HOAI erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses und der zu erarbeitenden Genehmigungsplanung. Ein Anspruch auf diese weitere Beauftragung besteht bei ausbleibender Erfüllung dieser Bedingungen nicht.
Im Ergebnis sind Maßnahmen (siehe Erläuterungsbericht zur Vorplanung) geplant:
1. um das Brandschutzkonzept umzusetzen,
2. um die erkannten Schäden an der Holzkonstruktion (siehe Holzschutzgutachten) zu reparieren,
3. um das Nutzungskonzept zu realisieren,
4. um die Schule instand zu setzen und zu modernisieren.
Im Rahmen der Projektqualifizierung wurden bereits Vorplanungsunterlagen (dokumentierte Lph. 1 und 2 — §§ 34, 39, 51, 55 HOAI) erstellt. Es wurde der Lage- und Höhenplan, die Bestandserfassung mit Aufmaß, das Brandschutzkonzept, die statische Voruntersuchung, die Holzschutz technische Begutachtung, restauratorische Untersuchungen an Bauteilen, das Baugrundgutachten und eine Kanalbefahrung erstellt/vorgenommen.
Das Brandschutzgutachten aus dem Jahr 2012 muss entsprechend der aktuellen Nutzungszielstellung angepasst werden.
Im Rahmen der Baurealisierung wird derzeit davon ausgegangen, dass die Schulgebäudeteile leergezogen werden. Entsprechende Provisorien (Container für Schul- und Hortnutzung) sind während der Bauzeit zu berücksichtigen.
Insgesamt stehen für das Vorhaben Investitionskosten von ca. 3,75 Mio. EUR brutto (KG 300-500 DIN 276) zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welchen die Planungsleistungen in den Leistungsbildern (§§ 34, 39, 51, 55 HOAI) auszurichten sind. Für die Teilbaukosten der KG 300 (ca. 1,75 Mio. EUR brutto) und KG 400 (1,26 Mio. EUR brutto) stehen insgesamt ca. 3,01 Mio. EUR brutto zur Verfügung.
Die Abgabe der Bauantragsunterlage zur Genehmigung ist für den 30.11.2020 avisiert. Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin.
Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang kann in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Fördermitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert werden.
Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und voll umfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten.