Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Tiefbau-, Rohrbau- und Kabelbau-Arbeiten für Gas/Wassersanierungsmaßnahmen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH.
Der vorliegende Rahmen dient dazu eine Vertragsgrundlage zu schaffen, um eine schnelle und reibungslose Ausführung der Projekte zu gewährleisten. Die Abwicklung gilt für einzelne Sanierungsprojekte bis 300 000 EUR Wertabruf.
Wenn in den Leistungspositionen nicht anderes erwähnt ist, wird das Material für den Rohrleitungsbau vom AG ab Lagerplatz des Versorgungsunternehmens (Ringlerstraße 28 in 85057 Ingolstadt) zur Verfügung gestellt. Der AN hat diese Material auf die Baustelle zu transportieren. Die Kosten des Rohrtransportes sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Sowohl die archäologische Begleitung einer Baumaßnahme als auch die Überwachung der Tiefbauarbeiten durch eine Baggeraufsicht gemäß dem Sprengstoffgesetz werden durch den AG beauftragt. Der AN hat diese Arbeiten zu koordinieren und den Anordnungen Folge zu leisten. Stillstandszeiten, die dem AN durch Begleitarbeiten entstehen, werden ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht vergütet (siehe Stundenlohnarbeiten).
Der AN hat seine Arbeiten so zu koordinieren, dass keine Stillstandszeiten anfallen.
Die beiliegenden „Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Versorgungsunternehmens“ (ZTV`s) sind zu beachten.
Einbindearbeiten müssen schriftlich (Formblätter sind bei Baubeauftragtem der SWI einzuholen) 4 Werktage im Voraus bei dem Baubeauftragten der SWI beantragt werden und genehmigt werden.
VOR Baubeginn der ersten Baumaßnahme müssen dem AG die in den f Ztv's abverlangten, Unterlagen/Dokumente übergeben werden.
Ein wöchentlich stattfindender Jour fix wird nicht gesondert vergütet, ebenso wie alle anderen erforderlichen Besprechungen zu der Baumaßnahme.
Der Auftragnehmer hat die alleinige Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle und haftet für alle Schäden, die durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht entstehen.
Er übernimmt insoweit auch die Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers und haftet im Verhältnis zum Auftraggeber gegenüber Dritten allein. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen ansprüchen Dritter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht frei, soweit der Auftragnehmer die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verschuldet oder zu vertreten hat.
Durch den AN verursacht Verschmutzungen der Zufahrtsstraßen und Wege sind auf Kosten des AN zu bereinigen.
Nach § 15 Nr. 3 S. 1 VOB/B muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor deren Beginn anzeigen, damit der Auftraggeber die für ihn gebotene Kontrolle ausüben kann. Nach § 15 Nr. 3 S. 2 VOB/B hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber über geleistete Arbeitsstunden und den dabei erforderlichen, besonders zu vergütenden Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung, Geräten usw. Stundenlohnzettel einzureichen, und zwar, wenn nichts anderes vereinbart ist, je nach Verkehrssitte werktäglich. Nacht- und Samstagsarbeiten werden nur auf Anweisung durch den AG ausgeführt. Verrechnet wird die erbrachte Bauleistung. Der AN hat die Vermessungsarbeiten zu koordinieren. Der Vermesser steht im Auftragsverhältnis zu den Stadtwerken Ingolstadt. Die Vermessungsarbeiten erfolgen immer am offenen Graben. Der Koordinierungsaufwand ist in die EP einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Das Bautagebuch ist zeitnah, d. h. täglich zu führen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Dabei sollten die nachfolgend aufgeführten Aufzeichnungsanforderungen Berücksichtigung finden. Regelmäßige Angaben als Angaben, Meldungen und Berichte zu tatsachen, die hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit von Bedeutung und daher immer zu erfassen sind:
— Bezeichnung der Baumaßnahme bzw. der Bauunterhaltungsarbeiten,
— Zeitpunkt der Aushändigung der Ausführungsunterlagen (genaue Bezeichnung der Unterlagen) sowie ggf. von Änderungen und Berichtigungen an den Auftragnehmer,
— ggf. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Name des Bauleiters des Auftragnehmers und jeder etwaige Personalwechsel,
— Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten,
— Besondere Vorkommnisse auf der Baustelle.
Täglich die erbrachten Leistungen der Auftragnehmer und die Zahl der von ihnen beschäftigten Mitarbeiter, getrennt nach deren Qualifikation (Polier, Facharbeiter, Werker);
— Einsatz von Großgerät: Zugang, Einsatz und Abgang, sowie Dauer und Ursache bei etwaigem Ausfall,
— Eingang der vom Auftraggeber beigestellten und der vom Auftragnehmer gelieferten Stoffe und Bauteile,
— Dokumentation der Leistungen, die durch den Baufortschritt verdeckt werden.
Das geführte Bautagebuch ist dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben.
Die Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten sind in den einzelnen LV – Positionen ausgewiesen.
Die Abrechnung erfolgt, wenn nicht anders ausgewiesen, über den lfm – Preis. Die technologischen Anforderungen für den Einbau von Flüssigboden sind zu berücksichtigen.
Ausschließlich Mehrbreiten und Mehrtiefen, die vom vorgegebenen Profil abweichen und auch begründet sind, werden über die m3 Schachtungspositionen abgerechnet.
In den jeweiligen lfm – Preis sind die dafür erforderlichen nachfolgenden Punkte mit einzurechnen:
Einholen aller Genehmigungen, sowie Erhebung aller Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Kabelnetze sowie die Beweissicherung.
a) Die Baustelleneinrichtungen,
b) Aufbruch und fachgerechte Wiederherstellung der Wege und Verkehrsflächen,
Die Wiederherstellung erfolgt nach den Aufgrabungsbedingungen der Stadt Ingolstadt, den Vorschriften des bayrischen Bauernverbandes und der ZTVA StB 89. Eine Vorab Begehung ist mit dem Tiefbauamt und dem AG erforderlich,
c) Aushubmaterial aufnehmen, laden und auf eine vom AG benannte Bereitstellungsfläche abtransportieren,
d) Erschwernisse für das Unterqueren bzw. Parallelverlegen vorhandener Versorgungsleitungen,
e) Behelfsbrücken jeglicher Art, die durch entsprechende behördliche und öffentliche Auflagen erforderlich werden (Fußgänger/PKW/LKW). Kopflöcher jeglicher Art (z. B. für Einbindungen, Armaturen),
f) Einbezug der für die schwierigen Bodenverhältnisse erforderlichen Fahrzeuge, Gerätschaften etc. Personalstärke Tiefbau/Maschinenpark.
3 Bautrupps sind zu stellen
Ausstattung einer Baukolonne mit:
— Mobilbagger > 10 t, LKW,
— LKW 7,5 t, bei Bedarf LKW > 7,5 t,
— Kompressor,
— Mannschaftstransporter,
— Lader.
Der Einsatz von zusätzlichen Maschinen wie z. B. der Saugbagger, Kranwagen, Rohrhänger, Fugenschneider, Verdichtungsgeräte ist mit der Anwendung der Einheitspositionen Schachtung, Verfüllung bzw. Materialtransport abgegolten.
Die gemeinsame Feststellung der erbrachten Bauleistungen (gemeinsames Aufmaß) hat am offenen Graben zu erfolgen. Der AN hat diese Termine zu koordinieren und zu dokumentieren.
Die Baugruben für Einbindearbeiten werden nach lichten Profilen (siehe LV-Positionen) abgerechnet. Bei den Profilen wird Handschachtung generell nicht gesondert vergütet.
Erschwerniszuschläge werden über das Freilegen und Sichern von in Betrieb befindliche Versorgungsleitungen gewährt. Wenn Schalung oder Teilverbau erforderlich ist, ist der hierfür erforderliche Mehraufwand in den Einheitspreisen der Profile einzurechnen (LV-Text). Die Anpassung der Teleskopschiebergestänge auf endgültiges Straßenniveau (ist beim Setzten der Straßenkappen erst möglich) ist eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
Ebenso ist das eigentliche (mehrmalige) Setzen/Anpassen der Hausanschluß-Straßenkappe als Nebenleistung unbeachtet der Oberfläche deklariert und wird nicht gesondert vergütet. Bei den Umverbindungen gibt es keine Erschwernisse bezüglich Ausbau und Entsorgung der Gestänge und Kappen, Freilegen der Versorgungsleitung(en). Diese Leistungen sind in der Position „Baugrube über der Versorgungsleitung“ einzurechnen.
Für die Sicherung der Gestänge/Entlüftungen/Hydranten... ist die Tiefbaufirma verantwortlich und hat dies in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.