Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der anstehenden Revitalisierung des „Rathaus der Stadt Arnsberg“ soll der bestehende Flachtrakt (bestehend aus Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss) komplett rückgebaut werden, der anschließende Hochtrakt (bestehend aus 2 Untergeschossen, Erdgeschoss sowie 1. bis 7. Obergeschoss) soll bis auf die tragende Stahlbetonstruktur entkernt werden.
Beim Rückbau von komplexen Gebäuden wie dem des Rathauses Arnsberg, bei dem der Flachtrakt komplett und der Hochtrakt lediglich bis auf die tragende Stahlbetonstruktur zurückgebaut werden soll, sind viele Faktoren zu beachten (u. a. der Schutz des Hochtrakts beim Abbruch des Flachtrakts, Nutzungen im Umfeld, Nachnutzung der Flächen, Schadstoffbelastung des Gebäudes, aber auch des Geländes).
Der Gebäudekomplex des Rathauses wurde auf dem Gelände einer ehemaligen Lackfabrik errichtet, Bodenproben in der Vergangenheit ergaben bisher keine Schadstoffbelastung, allerdings besteht bei Entfernung der obersten Bodenschichten eine erhebliche Geruchsbelästigung. Daher sind auch hier weiterführende Untersuchungen und Beprobungen sowie ein Entsorgungskonzept des Bodenmaterials unerlässlich. Zum einen in den Bereichen der Baugruben, zum anderen aber auch im gesamten Gebiet der Freianlagenplanung ist bei Erdbewegungen der Untergrund auf Schadstoffe hin zu untersuchen. Auch anfallende Abbruchmaterialien aus den Freianlagen, wie Asphalt/Teerbeläge aus der Zufahrtstraße o. ä. sind zwingend zu überprüfen.
Dadurch ist das Rückbauprojekt in Zusammenarbeit mit anderen Planern wie dem Tragwerksplaner, der Objektplanung, dem Landschaftsplaner u. a. und unter Berücksichtigung aller Randbedingungen in technisch und wirtschaftlich optimierter Form zu planen und zu überwachen.
Bei allen Projekten aus dem Bereich des Rückbaus ist die Entsorgung von Baumischabfällen und gefährlichen Abfällen ein kostentreibender Faktor. Ausschlaggebend ist der Anteil an Gefahrstoffen in Bauteilen, die bei allen vor dem Jahr 2000 errichteten Gebäuden, und dazu zählt das Rathaus Arnsberg (Bauzeit um 1968), zu erwarten sind. Diese Gefahrstoffe können entweder durch die Nutzung in die Bausubstanz gelangt sein (z. B. Öle) oder sind Bestandteil der Baumaterialien selbst (z. B. Asbest). Nur durch frühzeitige Erkennung im Rahmen der Planung und durch Separierung während der Baumaßnahmen lassen sich die Mengen und Kosten auf das Nötigste reduzieren und die notwendigen Maßnahmen zum Arbeits- und Immissionsschutz festlegen.
Der Ausschreibung liegt das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zugrunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 3 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18).
Es ist beabsichtigt, den Auftrag in Beauftragungsstufen zu vergeben. Die erste Beauftragungsstufe wird die Leistungsstufe 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ sowie die Leistungsstufe 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ beinhalten und Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen liefern.
Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 werden im Anschluss in der zweiten Beauftragungsstufe vergeben, wenn klar ist, ob und welche Schadstoffe bzw. Altlasten sich im Gebäude bzw. auf dem Gelände befinden. Für die 2. Beauftragungsstufe muss dann je nach Ergebnis auch das ausgeschriebene Leistungsbild „Baufeldfreimachung“ um die Leistungsbilder „Altlasten (AHO Heft Nr. 8) “ und „Schadstoffe in Bauwerken (AHO Heft Nr. 18)“ ergänzt werden.
Die Beauftragungsstufen werden mittels eines schriftlichen Auftrags durch die Stadt Arnsberg erteilt. Der AN hat keinen Anspruch auf Erteilung der 2. Beauftragungsstufe.