Es wird ein Honorarangebot für die „Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau“ für die Bereiche Gebäude, Technische Infrastruktur, Verkehrsanlagen und Freianlagen angefragt. Der Ausschreibung liegt das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zu Grunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 3 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18). Es ist beabsichtigt, den Auftrag in Beauftragungsstufen zu vergeben. Die erste Beauftragungsstufe wird die Leistungsstufe 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ sowie die Leistungsstufe 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ beinhalten und Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen liefern. Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 werden im Anschluss in der zweiten Beauftragungsstufe vergeben, wenn klar ist, ob und welche Schadstoffe bzw. Altlasten sich im Gebäude bzw. auf dem Gelände befinden. Für die 2. Beauftragungsstufe muss dann je nach Ergebnis auch das ausgeschriebene Leistungsbild „Baufeldfreimachung“ um die Leistungsbilder „Altlasten (AHO Heft Nr. 8) “ und „Schadstoffe in Bauwerken (AHO Heft Nr. 18)“ ergänzt werden. Die Beauftragungsstufen werden mittels eines schriftlichen Auftrags durch die Stadt Arnsberg erteilt. Der AN hat keinen Anspruch auf Erteilung der 2. Beauftragungsstufe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
Kurze Beschreibung:
Es wird ein Honorarangebot für die „Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau“ für die Bereiche Gebäude, Technische Infrastruktur, Verkehrsanlagen und Freianlagen angefragt.
Der Ausschreibung liegt das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zu Grunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 3 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18).
Es ist beabsichtigt, den Auftrag in Beauftragungsstufen zu vergeben. Die erste Beauftragungsstufe wird die Leistungsstufe 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ sowie die Leistungsstufe 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ beinhalten und Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen liefern.
Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 werden im Anschluss in der zweiten Beauftragungsstufe vergeben, wenn klar ist, ob und welche Schadstoffe bzw. Altlasten sich im Gebäude bzw. auf dem Gelände befinden. Für die 2. Beauftragungsstufe muss dann je nach Ergebnis auch das ausgeschriebene Leistungsbild „Baufeldfreimachung“ um die Leistungsbilder „Altlasten (AHO Heft Nr. 8) “ und „Schadstoffe in Bauwerken (AHO Heft Nr. 18)“ ergänzt werden.
Die Beauftragungsstufen werden mittels eines schriftlichen Auftrags durch die Stadt Arnsberg erteilt. Der AN hat keinen Anspruch auf Erteilung der 2. Beauftragungsstufe.
Es wird ein Honorarangebot für die „Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau“ für die Bereiche Gebäude, Technische Infrastruktur, Verkehrsanlagen und Freianlagen angefragt.
Der Ausschreibung liegt das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zu Grunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 3 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18).
Es ist beabsichtigt, den Auftrag in Beauftragungsstufen zu vergeben. Die erste Beauftragungsstufe wird die Leistungsstufe 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ sowie die Leistungsstufe 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ beinhalten und Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen liefern.
Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 werden im Anschluss in der zweiten Beauftragungsstufe vergeben, wenn klar ist, ob und welche Schadstoffe bzw. Altlasten sich im Gebäude bzw. auf dem Gelände befinden. Für die 2. Beauftragungsstufe muss dann je nach Ergebnis auch das ausgeschriebene Leistungsbild „Baufeldfreimachung“ um die Leistungsbilder „Altlasten (AHO Heft Nr. 8) “ und „Schadstoffe in Bauwerken (AHO Heft Nr. 18)“ ergänzt werden.
Die Beauftragungsstufen werden mittels eines schriftlichen Auftrags durch die Stadt Arnsberg erteilt. Der AN hat keinen Anspruch auf Erteilung der 2. Beauftragungsstufe.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Arnsberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-10 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 132-323750
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Nach § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird ein Honorarangebot für die „Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau“ für die Bereiche Gebäude, Technische Infrastruktur, Verkehrsanlagen und Freianlagen angefragt.
Der Ausschreibung liegt das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zu Grunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 3 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18).
Der Ausschreibung liegt das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zu Grunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 3 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18).
Es ist beabsichtigt, den Auftrag in Beauftragungsstufen zu vergeben. Die erste Beauftragungsstufe wird die Leistungsstufe 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ sowie die Leistungsstufe 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ beinhalten und Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen liefern.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag in Beauftragungsstufen zu vergeben. Die erste Beauftragungsstufe wird die Leistungsstufe 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ sowie die Leistungsstufe 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ beinhalten und Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen liefern.
Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 werden im Anschluss in der zweiten Beauftragungsstufe vergeben, wenn klar ist, ob und welche Schadstoffe bzw. Altlasten sich im Gebäude bzw. auf dem Gelände befinden. Für die 2. Beauftragungsstufe muss dann je nach Ergebnis auch das ausgeschriebene Leistungsbild „Baufeldfreimachung“ um die Leistungsbilder „Altlasten (AHO Heft Nr. 8) “ und „Schadstoffe in Bauwerken (AHO Heft Nr. 18)“ ergänzt werden.
Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 werden im Anschluss in der zweiten Beauftragungsstufe vergeben, wenn klar ist, ob und welche Schadstoffe bzw. Altlasten sich im Gebäude bzw. auf dem Gelände befinden. Für die 2. Beauftragungsstufe muss dann je nach Ergebnis auch das ausgeschriebene Leistungsbild „Baufeldfreimachung“ um die Leistungsbilder „Altlasten (AHO Heft Nr. 8) “ und „Schadstoffe in Bauwerken (AHO Heft Nr. 18)“ ergänzt werden.
Die Beauftragungsstufen werden mittels eines schriftlichen Auftrags durch die Stadt Arnsberg erteilt. Der AN hat keinen Anspruch auf Erteilung der 2. Beauftragungsstufe.
Im Rahmen der anstehenden Revitalisierung des „Rathaus der Stadt Arnsberg“ soll der bestehende Flachtrakt (bestehend aus Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss) komplett rückgebaut werden, der anschließende Hochtrakt (bestehend aus 2 Untergeschossen, Erdgeschoss sowie 1. bis 7. Obergeschoss) soll bis auf die tragende Stahlbetonstruktur entkernt werden.
Im Rahmen der anstehenden Revitalisierung des „Rathaus der Stadt Arnsberg“ soll der bestehende Flachtrakt (bestehend aus Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss) komplett rückgebaut werden, der anschließende Hochtrakt (bestehend aus 2 Untergeschossen, Erdgeschoss sowie 1. bis 7. Obergeschoss) soll bis auf die tragende Stahlbetonstruktur entkernt werden.
Beim Rückbau von komplexen Gebäuden wie dem des Rathauses Arnsberg, bei dem der Flachtrakt komplett und der Hochtrakt lediglich bis auf die tragende Stahlbetonstruktur zurückgebaut werden soll, sind viele Faktoren zu beachten (u. a. der Schutz des Hochtrakts beim Abbruch des Flachtrakts, Nutzungen im Umfeld, Nachnutzung der Flächen, Schadstoffbelastung des Gebäudes, aber auch des Geländes).
Beim Rückbau von komplexen Gebäuden wie dem des Rathauses Arnsberg, bei dem der Flachtrakt komplett und der Hochtrakt lediglich bis auf die tragende Stahlbetonstruktur zurückgebaut werden soll, sind viele Faktoren zu beachten (u. a. der Schutz des Hochtrakts beim Abbruch des Flachtrakts, Nutzungen im Umfeld, Nachnutzung der Flächen, Schadstoffbelastung des Gebäudes, aber auch des Geländes).
Der Gebäudekomplex des Rathauses wurde auf dem Gelände einer ehemaligen Lackfabrik errichtet, Bodenproben in der Vergangenheit ergaben bisher keine Schadstoffbelastung, allerdings besteht bei Entfernung der obersten Bodenschichten eine erhebliche Geruchsbelästigung. Daher sind auch hier weiterführende Untersuchungen und Beprobungen sowie ein Entsorgungskonzept des Bodenmaterials unerlässlich. Zum einen in den Bereichen der Baugruben, zum anderen aber auch im gesamten Gebiet der Freianlagenplanung ist bei Erdbewegungen der Untergrund auf Schadstoffe hin zu untersuchen. Auch anfallende Abbruchmaterialien aus den Freianlagen, wie Asphalt/Teerbeläge aus der Zufahrtstraße o. ä. sind zwingend zu überprüfen.
Der Gebäudekomplex des Rathauses wurde auf dem Gelände einer ehemaligen Lackfabrik errichtet, Bodenproben in der Vergangenheit ergaben bisher keine Schadstoffbelastung, allerdings besteht bei Entfernung der obersten Bodenschichten eine erhebliche Geruchsbelästigung. Daher sind auch hier weiterführende Untersuchungen und Beprobungen sowie ein Entsorgungskonzept des Bodenmaterials unerlässlich. Zum einen in den Bereichen der Baugruben, zum anderen aber auch im gesamten Gebiet der Freianlagenplanung ist bei Erdbewegungen der Untergrund auf Schadstoffe hin zu untersuchen. Auch anfallende Abbruchmaterialien aus den Freianlagen, wie Asphalt/Teerbeläge aus der Zufahrtstraße o. ä. sind zwingend zu überprüfen.
Dadurch ist das Rückbauprojekt in Zusammenarbeit mit anderen Planern wie dem Tragwerksplaner, der Objektplanung, dem Landschaftsplaner u. a. und unter Berücksichtigung aller Randbedingungen in technisch und wirtschaftlich optimierter Form zu planen und zu überwachen.
Dadurch ist das Rückbauprojekt in Zusammenarbeit mit anderen Planern wie dem Tragwerksplaner, der Objektplanung, dem Landschaftsplaner u. a. und unter Berücksichtigung aller Randbedingungen in technisch und wirtschaftlich optimierter Form zu planen und zu überwachen.
Bei allen Projekten aus dem Bereich des Rückbaus ist die Entsorgung von Baumischabfällen und gefährlichen Abfällen ein kostentreibender Faktor. Ausschlaggebend ist der Anteil an Gefahrstoffen in Bauteilen, die bei allen vor dem Jahr 2000 errichteten Gebäuden, und dazu zählt das Rathaus Arnsberg (Bauzeit um 1968), zu erwarten sind. Diese Gefahrstoffe können entweder durch die Nutzung in die Bausubstanz gelangt sein (z. B. Öle) oder sind Bestandteil der Baumaterialien selbst (z. B. Asbest). Nur durch frühzeitige Erkennung im Rahmen der Planung und durch Separierung während der Baumaßnahmen lassen sich die Mengen und Kosten auf das Nötigste reduzieren und die notwendigen Maßnahmen zum Arbeits- und Immissionsschutz festlegen.
Bei allen Projekten aus dem Bereich des Rückbaus ist die Entsorgung von Baumischabfällen und gefährlichen Abfällen ein kostentreibender Faktor. Ausschlaggebend ist der Anteil an Gefahrstoffen in Bauteilen, die bei allen vor dem Jahr 2000 errichteten Gebäuden, und dazu zählt das Rathaus Arnsberg (Bauzeit um 1968), zu erwarten sind. Diese Gefahrstoffe können entweder durch die Nutzung in die Bausubstanz gelangt sein (z. B. Öle) oder sind Bestandteil der Baumaterialien selbst (z. B. Asbest). Nur durch frühzeitige Erkennung im Rahmen der Planung und durch Separierung während der Baumaßnahmen lassen sich die Mengen und Kosten auf das Nötigste reduzieren und die notwendigen Maßnahmen zum Arbeits- und Immissionsschutz festlegen.
Der Ausschreibung liegt das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zugrunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 3 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18).
Der Ausschreibung liegt das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zugrunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 3 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Arnsberg, Rathausplatz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Formular 124_LD);
— Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft (Formular 124_LD);
;— Eigenerklärung Ausschlussgründe;
— Eigenerklärung Mindestlohngesetz;
— Bietererklärung Selbstreinigung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Formular 124_LD);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Formular 124_LD);
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formular 124_LD);
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Formular 124_LD).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— 3 Referenzen (s. Vordrucke);
— Angaben zu Arbeitskräften (Formular 124_LD).
Mindeststandards: Zu Referenzen: Angaben aus den letzten 5 Jahren
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Arnsberg (Gebäude Campus der Stadtwerke Arnsberg GmbH), Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg, Zimmer: 0.03
Zusätzliche Informationen:
Nach § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Kommunikation während der Angebotsfrist erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport-elvis.de (Bieterkommunikation). Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben beantwortet. Über diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert nur die Interessenten benachrichtigt, die sich ausdrücklich bei www.subreport-elvis.de registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die Internetseite von www.subreport-elvis.de aufzusuchen, um evtl. Bieterinformationsschreiben dort abzurufen.
Die Kommunikation während der Angebotsfrist erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport-elvis.de (Bieterkommunikation). Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben beantwortet. Über diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert nur die Interessenten benachrichtigt, die sich ausdrücklich bei www.subreport-elvis.de registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die Internetseite von www.subreport-elvis.de aufzusuchen, um evtl. Bieterinformationsschreiben dort abzurufen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251-4112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: OJS 2020/S 132-323750 (2020-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird ein Honorarangebot für die „Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau" für die Bereiche Gebäude, Technische Infrastruktur, Verkehrsanlagen und Freianlagen angefragt.
Der Ausschreibung liegt das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zu Grunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 3 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18).
Es ist beabsichtigt, den Auftrag in Beauftragungsstufen zu vergeben. Die erste Beauftragungsstufe wird die Leistungsstufe 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ sowie die Leistungsstufe 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ beinhalten und Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen liefern.
Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 werden im Anschluss in der zweiten Beauftragungsstufe vergeben, wenn klar ist, ob und welche Schadstoffe bzw. Altlasten sich im Gebäude bzw. auf dem Gelände befinden. Für die 2. Beauftragungsstufe muss dann je nach Ergebnis auch das ausgeschriebene Leistungsbild „Baufeldfreimachung“ um die Leistungsbilder „Altlasten (AHO Heft Nr. 8) “ und „Schadstoffe in Bauwerken (AHO Heft Nr. 18)“ ergänzt werden.
Die Beauftragungsstufen werden mittels eines schriftlichen Auftrags durch die Stadt Arnsberg erteilt. Der AN hat keinen Anspruch auf Erteilung der 2. Beauftragungsstufe.
Es wird ein Honorarangebot für die „Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau" für die Bereiche Gebäude, Technische Infrastruktur, Verkehrsanlagen und Freianlagen angefragt.
Der Ausschreibung liegt das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zu Grunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 3 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18).
Es ist beabsichtigt, den Auftrag in Beauftragungsstufen zu vergeben. Die erste Beauftragungsstufe wird die Leistungsstufe 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ sowie die Leistungsstufe 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ beinhalten und Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen liefern.
Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 werden im Anschluss in der zweiten Beauftragungsstufe vergeben, wenn klar ist, ob und welche Schadstoffe bzw. Altlasten sich im Gebäude bzw. auf dem Gelände befinden. Für die 2. Beauftragungsstufe muss dann je nach Ergebnis auch das ausgeschriebene Leistungsbild „Baufeldfreimachung“ um die Leistungsbilder „Altlasten (AHO Heft Nr. 8) “ und „Schadstoffe in Bauwerken (AHO Heft Nr. 18)“ ergänzt werden.
Die Beauftragungsstufen werden mittels eines schriftlichen Auftrags durch die Stadt Arnsberg erteilt. Der AN hat keinen Anspruch auf Erteilung der 2. Beauftragungsstufe.
Gesamtwert des Auftrags: 160 555 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es wird ein Honorarangebot für die „Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau" für die Bereiche Gebäude, Technische Infrastruktur, Verkehrsanlagen und Freianlagen angefragt.
Im Rahmen der anstehenden Revitalisierung des „Rathaus der Stadt Arnsberg” soll der bestehende Flachtrakt (bestehend aus Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss) komplett rückgebaut werden, der anschließende Hochtrakt (bestehend aus zwei Untergeschossen, Erdgeschoss sowie 1. bis 7. Obergeschoss) soll bis auf die tragende Stahlbetonstruktur entkernt werden.
Im Rahmen der anstehenden Revitalisierung des „Rathaus der Stadt Arnsberg” soll der bestehende Flachtrakt (bestehend aus Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss) komplett rückgebaut werden, der anschließende Hochtrakt (bestehend aus zwei Untergeschossen, Erdgeschoss sowie 1. bis 7. Obergeschoss) soll bis auf die tragende Stahlbetonstruktur entkernt werden.
Bei allen Projekten aus dem Bereich des Rückbaus ist die Entsorgung von Baumischabfällen und gefährlichen Abfällen ein kostentreibender Faktor. Ausschlaggebend ist der Anteil an Gefahrstoffen in Bauteilen, die bei allen vor dem Jahr 2000 errichteten Gebäuden, und dazu zählt das Rathaus Arnsberg (Bauzeit um 1968), zu erwarten sind. Diese Gefahrstoffe können entweder durch die Nutzung in die Bausubstanz gelangt sein (z.B. Öle) oder sind Bestandteil der Baumaterialien selbst (z.B. Asbest). Nur durch frühzeitige Erkennung im Rahmen der Planung und durch Separierung während der Baumaßnahmen lassen sich die Mengen und Kosten auf das Nötigste reduzieren und die notwendigen Maßnahmen zum Arbeits- und Immissionsschutz festlegen.
Bei allen Projekten aus dem Bereich des Rückbaus ist die Entsorgung von Baumischabfällen und gefährlichen Abfällen ein kostentreibender Faktor. Ausschlaggebend ist der Anteil an Gefahrstoffen in Bauteilen, die bei allen vor dem Jahr 2000 errichteten Gebäuden, und dazu zählt das Rathaus Arnsberg (Bauzeit um 1968), zu erwarten sind. Diese Gefahrstoffe können entweder durch die Nutzung in die Bausubstanz gelangt sein (z.B. Öle) oder sind Bestandteil der Baumaterialien selbst (z.B. Asbest). Nur durch frühzeitige Erkennung im Rahmen der Planung und durch Separierung während der Baumaßnahmen lassen sich die Mengen und Kosten auf das Nötigste reduzieren und die notwendigen Maßnahmen zum Arbeits- und Immissionsschutz festlegen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-25 📅
Name: Terra Consulting GmbH
Postanschrift: Feldstraße 77
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland 🇩🇪 Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.terra-consulting-gmbh.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 160 555 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
Quelle: OJS 2020/S 170-411804 (2020-08-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 160555.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Arnsberg
Postanschrift: Rathausplatz 2
Postleitzahl: 59759
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-25 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 206-588954
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 170-411804
ABl. S-Ausgabe: 206
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Sachverständigenleistung Baufeldfreimachung/Rückbau
Kurze Beschreibung:
Bei dem Auftrag handelt es sich um die Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau für die Bereiche Gebäude,Technische Infrastruktur, Verkehrsanlagen und Freianlagen. Der Ausschreibung lag das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zu Grunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 32 / 4 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18).
Bei dem Auftrag handelt es sich um die Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau für die Bereiche Gebäude,Technische Infrastruktur, Verkehrsanlagen und Freianlagen. Der Ausschreibung lag das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zu Grunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 32 / 4 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18).
Die erste Beauftragungsstufe umfasste die Leistungsstufe 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ sowie die Leistungsstufe 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ und Lieferung von Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen. Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 wurden im Anschluss in der zweiten Beauftragungsstufe vergeben. Das ausgeschriebene Leistungsbild wurde um die Leistungsbilder „Altlasten (AHO Heft Nr. 8) “ und „Schadstoffe in Bauwerken (AHO Heft Nr. 18)“ ergänzt.
Die erste Beauftragungsstufe umfasste die Leistungsstufe 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ sowie die Leistungsstufe 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ und Lieferung von Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen. Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 wurden im Anschluss in der zweiten Beauftragungsstufe vergeben. Das ausgeschriebene Leistungsbild wurde um die Leistungsbilder „Altlasten (AHO Heft Nr. 8) “ und „Schadstoffe in Bauwerken (AHO Heft Nr. 18)“ ergänzt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Arnsberg, Rathauspatz 1
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 160555.60 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.subreport-elvis.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 206-588954 (2022-10-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 160555.60 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Sachverständigenleistung/Baufeldfreimachung
Kurze Beschreibung:
Bei dem Auftrag handelt es sich um die Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau für die Bereiche Gebäude,Technische Infrastruktur, Verkehrsanlagen und Freianlagen. Der Ausschreibung lag das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zu Grunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 4 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18). Die erste Beauftragungsstufe umfasste die Leistungsstufe 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ sowie die Leistungsstufe 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ und Lieferung von Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen. Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 wurden im Anschluss in der zweiten Beauftragungsstufe vergeben. Das ausgeschriebene Leistungsbild wurde um die Leistungsbilder „Altlasten (AHO Heft Nr. 8) “ und „Schadstoffe in Bauwerken (AHO Heft Nr. 18)“ ergänzt.
Bei dem Auftrag handelt es sich um die Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau für die Bereiche Gebäude,Technische Infrastruktur, Verkehrsanlagen und Freianlagen. Der Ausschreibung lag das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zu Grunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ und LSt. 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ je nach vorgefundener Situation in 4 Leistungsbilder unterschieden, nämlich „Altlasten“ (AHO Heft Nr. 8), „Baufeldfreimachung“ (AHO Heft Nr. 18) und „Schadstoffe im Bauwesen“ ebenfalls (AHO Heft Nr. 18). Die erste Beauftragungsstufe umfasste die Leistungsstufe 0 „Beratung zur Bedarfsplanung und Objektentwicklung“ sowie die Leistungsstufe 1 „Grundlagenermittlung und Vorplanung“ und Lieferung von Ergebnisse zu eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen. Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 wurden im Anschluss in der zweiten Beauftragungsstufe vergeben. Das ausgeschriebene Leistungsbild wurde um die Leistungsbilder „Altlasten (AHO Heft Nr. 8) “ und „Schadstoffe in Bauwerken (AHO Heft Nr. 18)“ ergänzt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Arnsberg, Rathausplatz 1
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 136-432974 (2023-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Rathaus Arnsberg - klimaneutral und offen
Referenznummer: Ö 8/20
Kurze Beschreibung: Sachverständigenleistung Baufeldfreimachung/Rückbau
Produkte/Dienstleistungen: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 472683.29 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Ö 8/20
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hochsauerlandkreis
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In NRW gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW vom 30.03.2018.
Stadt: Arnsberg
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabeverordnung
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Ö 8/20
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-25 📅
Titel: Sanierung Rathaus Arnsberg - klimaneutral und offen, Sachverständigenleistung Baufeldfreimachung/Rückbau
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 8272.8 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: Ö 8/20
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Terra Consulting GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Terra Consulting GmbH
Nationale Registrierungsnummer: UStID. DE247671573
Postleitzahl: 44141
Postort: Dortmund
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@terra-consulting-gmbh.de📧
Telefon: +49 231 28667-200📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Arnsberg
Nationale Registrierungsnummer: 059580004004-31001-64
Abteilung: Beschaffungsmanagement
Postleitzahl: 59759
Postort: Arnsberg
Region: Hochsauerlandkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: s.gillert@stadtwerke-arnsberg.de📧
Telefon: +49 2932 2013252📞 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Abteilung: Vergabekammer Westfalen
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251 4111691📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-20+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Höhe der Tagessätze für die örtliche Objektüberwachung gemäß Nachtrag 12 beträgt 675,89 € ( vor Nachlass) . Der AN beantragt die Erhöhung der Tagessätze ab 01.07.2023 auf 744,83 € in Höhe der Tagessätze. Die Erhöhung ist dem Grunde und der Höhe nach berechtigt, entsprechend dem Protokoll vom 10.11.2023.
Die Höhe der Tagessätze für die örtliche Objektüberwachung gemäß Nachtrag 12 beträgt 675,89 € ( vor Nachlass) . Der AN beantragt die Erhöhung der Tagessätze ab 01.07.2023 auf 744,83 € in Höhe der Tagessätze. Die Erhöhung ist dem Grunde und der Höhe nach berechtigt, entsprechend dem Protokoll vom 10.11.2023.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text: Erhöhung der Tagessätze
Quelle: OJS 2024/S 120-368639 (2024-06-19)