Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nachweis Referenzen (Mindestanforderung):
Der Bieter hat seine Fachkenntnis im Umgang mit wertvollen historischen Orgeln nachzuweisen. Beim Wiederaufbau der Orgel kommt es auf den sorgsamen Umgang mit den Objekten, die Befähigung zur Anpassung einzelner Komponenten unter Wahrung der erforderlichen Präzision sowie die Wiederherstellung des einzigartigen Klangs der Instrumente an.
Mit dem Angebot ist das Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung mit Angabe von 2 abgeschlossenen Referenzen aus den letzten 10 Jahren einzureichen.
Mindestanforderung an die Referenzen:
Referenz 1 mit Nachweis mindestens folgender Anforderungen/Kenntnisse:
— Zerstörungsarmer Abbau und Wiederaufbau einer Orgel (angeben: mit oder ohne Gehäuse);
— Umgang mit empfindlichen Pfeifen, sei es wegen Dünnwandigkeit, hohem Bleianteil, Alter o. ä;
— Wiedereinrichtung der Spielbarkeit bei mehrmanualigen elektropneumatischen oder pneumatischen Orgeln.
Referenz 2 mit Nachweis mindestens folgender Anforderungen/Kenntnisse:
— Erstellen eines Restaurierungsberichts, aus dem mindestens vorherige Schäden und durchgeführte Maßnahmen hervorgehen.
Angaben zu den Referenzobjekten sind zwingend im Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung vorzunehmen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
1. Bezeichnung des Referenzobjektes,
2. Auftraggeber,
3. Ort,
4. Ausführungszeit (Zeitraum 2009/2010 bis 2020),
5. Auftragssumme,
6. Anzahl der Manuale und Register,
7. Zusammenfassende Charakterisierung der Arbeiten (Beispiel: Restaurierung mit Ergänzung des Gehäuses, Rekonstruktion von 3 Registern, Instandsetzung der Traktur, Wiederherstellung einer stilgerechten Windanlage),
8. Beschreibung der Gesichtspunkte des Auftrags entsprechend der Mindestanforderungen,
9. Vertragsverhältnis (Auftragnehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft),
10. Fachliche Aufsicht (Auftraggeber/Institution mit Ansprechpartner und Kontaktadresse).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Nach Aufforderung durch die Vergabestelle hat der Bieter einen Restaurierungsbericht (ggf. auszugsweise) zur Bestätigung innerhalb der hier für gesetzten Frist vorzulegen.